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Baugenehmigung Hamm: Verfahren, Kosten & Ablauf

June 8, 2026
Update:
June 8, 2026
Lesezeit: 5 Min.
Sebastian Rupp
Sebastian Rupp
June 8, 2026
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June 8, 2026
Welches Verfahren gilt für Ihr Vorhaben in Hamm – und was kostet es wirklich? Dieser Leitfaden zeigt, worauf es ankommt: von der Verfahrenswahl bis zu realistischen Bearbeitungszeiten.
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Baugenehmigung Hamm: Verfahren, Kosten & Ablauf

Welches Verfahren gilt für Ihr Vorhaben in Hamm – und was kostet es wirklich? Dieser Leitfaden zeigt, worauf es ankommt: von der Verfahrenswahl bis zu realistischen Bearbeitungszeiten.
Sebastian Rupp
June 8, 2026

Wer in Hamm bauen will, steht schnell vor einer zentralen Frage: Welches Verfahren gilt für mein Vorhaben – und was brauche ich dafür? Die Antwort hängt von Gebäudetyp, Lage und Nutzung ab. Dazu kommen Hamm-spezifische Besonderheiten, die in keinem generischen Ratgeber auftauchen: eine neue Stellplatzsatzung mit lageabhängiger Reduzierung, Gestaltungssatzungen für historische Siedlungen und eine separate Genehmigungspflicht für Grundstückszufahrten, die viele Bauherren erst im laufenden Verfahren entdecken. Dieser Leitfaden erklärt, was Sie in Hamm konkret wissen müssen – von der Verfahrenswahl bis zu realistischen Kosten und Bearbeitungszeiten.

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Wann brauchen Sie in Hamm eine Baugenehmigung?

Zuständig für Baugenehmigungen in Hamm ist das Amt für Bauordnung und Immissionsschutz, das als untere Bauaufsichtsbehörde fungiert. Anlaufstelle für Bauherren ist das Bautechnische Bürgeramt in der Gustav-Heinemann-Straße 10. Die rechtliche Grundlage für alle Verfahren bildet die Bauordnung NRW (BauO NRW 2018), zuletzt umfassend novelliert zum 1. Januar 2024.

Grundsätzlich gilt: Wer in Hamm ein Gebäude errichtet, ändert, abbricht oder anders nutzt, braucht dafür eine Genehmigung – es sei denn, das Vorhaben fällt ausdrücklich unter die Verfahrensfreiheit oder die Genehmigungsfreistellung. Verfahrensfrei sind in Hamm zum Beispiel:

  • Gartenhäuser bis 75 Kubikmeter umbauter Raum
  • Nicht überdachte Stellplätze bis 100 m²
  • Überdachte und nicht überdachte Fahrradabstellplätze bis insgesamt 100 m²
  • Gebäudeunabhängige Solaranlagen bis 3 m Höhe und 100 m² Grundfläche

Wichtig: Verfahrensfrei bedeutet nicht regellos. Abstandsflächen, Bebauungsplanfestsetzungen und örtliche Satzungen gelten auch ohne Genehmigungsverfahren. Wer das ignoriert, riskiert eine Nutzungsuntersagung oder Rückbaupflicht.

Sonderfall: Gestaltungssatzungen in Hamm

In bestimmten Gebieten – darunter historische Arbeitersiedlungen und der Ortskern Rhynern – hat die Stadt Hamm Erhaltungs- und Gestaltungssatzungen erlassen. Diese haben eine weitreichende Konsequenz: Selbst Vorhaben, die nach der BauO NRW eigentlich verfahrensfrei wären, werden in diesen Gebieten genehmigungspflichtig, sobald sie das äußere Erscheinungsbild betreffen. Das gilt auch für Fenster, Türen oder Einfriedungen. Wer in einem solchen Gebiet plant, sollte vor Beauftragung eines Planers klären, ob sein Grundstück im Geltungsbereich einer Gestaltungssatzung liegt.

Die vier Verfahrensarten im Überblick

In Hamm stehen je nach Vorhaben vier Verfahrenswege zur Verfügung:

Genehmigungsfreistellung

Seit der BauO-Novellierung zum 1. Januar 2024 gilt die Genehmigungsfreistellung für Wohngebäude bis zur Gebäudeklasse 4 (bis 13 m Höhe, max. 400 m² pro Nutzungseinheit) – bisher war bei Gebäudeklasse 3 Schluss. Voraussetzung: Das Grundstück liegt im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans, und das Vorhaben hält alle Festsetzungen vollständig ein. Es findet keine behördliche Prüfung statt; nach Ablauf einer Wartefrist darf mit dem Bau begonnen werden. Die Verantwortung für die Einhaltung aller Vorschriften liegt vollständig beim Entwurfsverfasser.

Einfaches Baugenehmigungsverfahren

Das Standardverfahren für Wohngebäude und kleinere Sonderbauten. Der Prüfumfang ist gegenüber dem Vollverfahren reduziert: Die Behörde prüft im Wesentlichen Bebauung, Abstandsflächen, Stellplätze, Barrierefreiheit und örtliche Bauvorschriften. Für die meisten Einfamilienhäuser, Anbauten und Umbauten in Hamm ist dies das relevante Verfahren.

Baugenehmigungsverfahren (Vollverfahren)

Für große Sonderbauten sowie Vorhaben in Gebieten mit Gestaltungssatzungen. Hier findet eine vollständige bauordnungsrechtliche Prüfung statt, häufig unter Beteiligung weiterer Ämter (Denkmalschutz, Umweltamt, Stadtplanung). Das verlängert die Bearbeitungszeit erheblich.

Bauvoranfrage (Vorbescheid)

Kein eigenständiges Genehmigungsverfahren, aber ein wichtiges Instrument: Mit einer Bauvoranfrage in Hamm lassen sich einzelne Rechtsfragen vorab klären – etwa ob ein Vorhaben im unbeplanten Innenbereich grundsätzlich genehmigungsfähig ist. Das spart teure Planungsleistungen, wenn die Genehmigungsfähigkeit fraglich ist. Die Gebühr beträgt 30–100 % der späteren Baugenehmigungsgebühr, mindestens jedoch 50,– € netto.

Baugenehmigung in Hamm beantragen: Schritt für Schritt

  1. Vorab-Beratung nutzen: Das Bautechnische Bürgeramt bietet Beratung im Vorfeld von Bauanträgen an. Bei komplexen Vorhaben oder unklarer Genehmigungsfähigkeit lohnt sich dieser Schritt, bevor Planungskosten entstehen.
  2. Bauvorlageberechtigten beauftragen: Bauanträge dürfen nur von bauvorlageberechtigten Personen eingereicht werden – in der Regel Architekten oder Bauingenieure. Seit Januar 2024 dürfen auch Handwerksmeister (Maurer, Betonbauer, Zimmerleute) Bauvorlagen für Gebäude der Klassen 1 und 2 einreichen.
  3. Unterlagen zusammenstellen: Alle erforderlichen Bauvorlagen müssen vollständig vorliegen – dazu mehr im nächsten Abschnitt.
  4. Bauantrag einreichen: Anträge können digital über das Bauportal NRW oder analog beim Bautechnischen Bürgeramt eingereicht werden. Der digitale Weg ist seit der Novellierung 2024 ausdrücklich vereinfacht worden.
  5. Vollständigkeitsprüfung: Das Bauordnungsamt prüft zunächst, ob alle Unterlagen vorliegen. Fehlt etwas, werden Unterlagen nachgefordert. Achtung: Werden nachgeforderte Unterlagen nicht fristgerecht eingereicht, gilt der Antrag nach § 71 Abs. 1 BauO NRW als zurückgenommen – die Gebühren bleiben trotzdem fällig.
  6. Behördliche Prüfung: Je nach Verfahrensart und Vorhaben werden weitere Ämter beteiligt. Das verlängert die Bearbeitungszeit.
  7. Baugenehmigung oder Ablehnungsbescheid: Bei positiver Prüfung erhalten Sie den schriftlichen Genehmigungsbescheid. Die Genehmigung gilt drei Jahre; innerhalb dieser Zeit muss mit dem Bau begonnen werden. Eine Verlängerung um jeweils ein Jahr ist auf schriftlichen Antrag möglich.
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Erforderliche Unterlagen für den Bauantrag in Hamm

Das Bauordnungsamt Hamm fordert für Wohnhäuser und kleinere Sonderbauten mindestens folgende Unterlagen:

  • Bauantragsformular mit Unterschrift von Bauherr und Entwurfsverfasser (zweifach)
  • Bauzeichnungen: Grundrisse, Schnitte, Ansichten im Maßstab
  • Lageplan auf amtlicher Katastergrundlage
  • Baubeschreibung und Flächenberechnungen
  • Berechnung des Maßes der baulichen Nutzung (im B-Plan-Gebiet)
  • Standsicherheitsnachweis (Statik)
  • Brandschutznachweis
  • Wärmeschutznachweis
  • Schallschutznachweis (standortabhängig)

Diese Auflistung ist nicht abschließend. Bei komplexen Vorhaben oder besonderen Standorten können weitere Unterlagen erforderlich werden – etwa ein Schallschutzgutachten von einem staatlich anerkannten Sachverständigen oder ein Nachweis zur Gebäudehöhe. Das Bauordnungsamt kann zudem zusätzliche Ausfertigungen anfordern, wenn weitere Ämter beteiligt werden müssen.

Besonderheit Hamm: Grundstückszufahrten separat beantragen

Eine Baugenehmigung – auch wenn darin Stellplätze genehmigt sind – deckt keine Grundstückszufahrten ab. Die Baugenehmigung bezieht sich ausschließlich auf das Privatgrundstück. Für Zufahrten von der öffentlichen Straße ist ein gesondertes Verfahren bei der Stadt Hamm erforderlich. Wer das übersieht, steht nach Baubeginn vor einem zusätzlichen Genehmigungsschritt.

Was kostet eine Baugenehmigung in Hamm?

Die Behördengebühren richten sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVwGebO NRW) und werden auf Basis von Rauminhalt und Rohbauwert des Vorhabens berechnet. Die Mindestgebühr beträgt 50,– € netto. Für ein Einfamilienhaus mit einer Bausumme von 300.000 € liegt die Behördengebühr erfahrungsgemäß bei rund 1.500,– € netto.

Die Gesamtkosten eines Bauantrags setzen sich aus mehreren Positionen zusammen:

  • Behördengebühren: ab ca. 1.500,– € netto (abhängig von Bausumme und Verfahren)
  • Architekten- und Planungsleistungen: ca. 6.000,– bis 8.000,– € netto
  • Vermessung und Lageplan: ca. 500,– bis 1.000,– € netto
  • Statik und bautechnische Nachweise: ca. 1.500,– bis 2.500,– € netto

Für ein Einfamilienhaus mit 300.000 € Bausumme ergibt sich damit ein Gesamtrahmen von ca. 9.500,– bis 14.000,– € netto. Bei Nutzungsänderungen oder Sonderbauten können die Kosten je nach Komplexität deutlich abweichen. Planeco Building erstellt auf Anfrage eine transparente Kostenaufstellung für Ihr konkretes Vorhaben.

Wie lange dauert die Baugenehmigung in Hamm?

Die gesetzlichen Bearbeitungsfristen nach BauO NRW betragen je nach Verfahren 1 bis 3 Monate ab Eingang der vollständigen Unterlagen. In der Praxis dauert es in Hamm – wie in vielen NRW-Kommunen – häufig 4 bis 6 Monate, insbesondere wenn weitere Ämter beteiligt werden müssen.

Die häufigsten Gründe für Verzögerungen:

  • Unvollständige Unterlagen bei Einreichung
  • Beteiligung von Denkmalschutz, Umweltamt oder Stadtplanung
  • Fehlende Nachweise (Statik, Brandschutz, Schallschutz)
  • Nachbareinwände bei nachbarschützenden Vorschriften

Der wichtigste Hebel für eine zügige Bearbeitung ist die Vollständigkeit der Unterlagen bei Ersteinreichung. Jede Nachforderung unterbricht den Verfahrenslauf und kann Wochen kosten. Planeco Building stellt sicher, dass Bauanträge vollständig und prüffertig eingereicht werden – das ist der entscheidende Unterschied zwischen 4 und 6 Monaten Bearbeitungszeit.

Hamm-spezifische Besonderheiten, die Bauherren kennen müssen

Neue Stellplatzsatzung (Stand: Dezember 2024)

Der Rat der Stadt Hamm hat im Dezember 2024 eine neue Stellplatzsatzung beschlossen. Diese legt nicht nur fest, wie viele Kfz- und Fahrradstellplätze bei Neu- und Umbauten nachzuweisen sind – sie berücksichtigt auch die Lage des Grundstücks: Je zentraler und besser mit ÖPNV, Rad und zu Fuß erreichbar, desto geringer die Stellplatzanforderungen. Zusätzlich gibt es Erleichterungen für Investitionen in Bestandsgebäude. Wer die Stellplatzanforderungen unterschätzt, riskiert Nachplanungen oder teure Ablösezahlungen.

Solarpflicht für Neubauten

Seit dem 1. Januar 2025 gilt für neu errichtete Wohngebäude in NRW – und damit auch in Hamm – eine Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen auf mindestens 30 % der Dachfläche, sofern der Bauantrag ab diesem Datum gestellt wird. Ab dem 1. Januar 2026 gilt die Pflicht auch bei vollständiger Dacherneuerung von Bestandsgebäuden. Diese Anforderung muss in den Bauvorlagen nachgewiesen werden.

Wärmepumpen und Abstandsflächen

Seit der BauO-Novellierung 2024 sind Wärmepumpen und ihre Einhausungen ohne Größenbeschränkung innerhalb des 3-Meter-Abstands zur Nachbargrenze zulässig. Das erleichtert die Planung auf engen Grundstücken erheblich.

Typische Bauvorhaben in Hamm: Was jeweils gilt

Neubau Einfamilienhaus im Neubaugebiet

Liegt das Grundstück im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans und werden alle Festsetzungen eingehalten, ist eine Genehmigungsfreistellung möglich. Die Wartefrist beträgt in der Regel einen Monat nach vollständiger Einreichung. Gesamtkosten inkl. Planung: ca. 9.500,– bis 14.000,– € netto bei 300.000 € Bausumme.

Anbau und Umbau im Bestand

Im unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB) ist das einfache Baugenehmigungsverfahren der Regelweg. Das Vorhaben muss sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Realistisch sind hier 2 bis 4 Monate Bearbeitungszeit. Ein Statiker ist bei tragenden Eingriffen in die Gebäudestruktur zwingend erforderlich.

Nutzungsänderung

Wer eine Immobilie anders nutzen will – etwa Gewerbe zu Wohnen oder umgekehrt – braucht eine eigenständige Baugenehmigung für die Nutzungsänderung. In Hamm sind dabei die neue Stellplatzsatzung, ggf. ein Brandschutzkonzept und ein Schallschutznachweis relevant. Die Bearbeitungszeit liegt realistisch bei 3 bis 6 Monaten. Planeco Building begleitet Nutzungsänderungen bundesweit – von der Machbarkeitsprüfung bis zur Genehmigung.

Garage und Carport

Ob eine Garage oder ein Carport in Hamm genehmigungspflichtig ist, hängt von Größe, Lage und dem Geltungsbereich etwaiger Gestaltungssatzungen ab. In Gestaltungssatzungsgebieten kann selbst ein verfahrensfreies Vorhaben genehmigungspflichtig werden. Im Zweifel lohnt eine kurze Vorab-Beratung beim Bautechnischen Bürgeramt.

Was kostet Planeco Building – und was ist im Service enthalten?

Planeco Building übernimmt für Bauherren in Hamm den gesamten Prozess: von der Erstellung genehmigungsfähiger Bauzeichnungen und Bauvorlagen über die Koordination von Statik und Brandschutz bis zur vollständigen Einreichung beim Bauordnungsamt. Mit über 1.400 erfolgreich abgewickelten Bauanträgen und einer Bearbeitungszeit von 14 bis 21 Tagen für die Erstellung der Unterlagen ist Planeco Building auf schnelle, vollständige Einreichungen spezialisiert. Alle Kosten werden vorab transparent kommuniziert – keine versteckten Zusatzpositionen.

Wenn Sie wissen möchten, welches Verfahren für Ihr Vorhaben in Hamm gilt und was es kostet, sprechen Sie uns an. Die Erstberatung ist kostenlos und unverbindlich.

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FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Kann ich in Hamm ohne Baugenehmigung bauen?

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Für bestimmte Vorhaben – etwa Gartenhäuser bis 75 m³ oder nicht überdachte Stellplätze bis 100 m² – entfällt das Genehmigungsverfahren. Das bedeutet aber nicht, dass keine Regeln gelten: Abstandsflächen und Bebauungsplanfestsetzungen sind auch ohne Genehmigung einzuhalten. In Gebieten mit Gestaltungssatzung kann selbst ein sonst verfahrensfreies Vorhaben genehmigungspflichtig werden.

Wie lange dauert eine Baugenehmigung in Hamm?

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Gesetzlich sind 1 bis 3 Monate vorgesehen. In der Praxis dauert es in Hamm häufig 4 bis 6 Monate – vor allem wenn weitere Ämter wie Denkmalschutz oder Umweltamt beteiligt werden. Der wichtigste Hebel: vollständige Unterlagen bei Ersteinreichung. Jede Nachforderung unterbricht den Verfahrenslauf und kostet zusätzliche Wochen.

Was kostet eine Baugenehmigung in Hamm insgesamt?

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Die Behördengebühren allein liegen für ein Einfamilienhaus mit 300.000 € Bausumme bei rund 1.500 € netto. Hinzu kommen Planungsleistungen, Vermessung sowie Statik und bautechnische Nachweise. Insgesamt sollten Bauherren mit 9.500 bis 14.000 € netto rechnen. Bei Nutzungsänderungen oder Sonderbauten kann der Rahmen je nach Komplexität abweichen.