Wer in Hürth bauen, umbauen oder eine Immobilie anders nutzen möchte, stößt schnell auf eine zentrale Frage: Brauche ich dafür eine Baugenehmigung – und wenn ja, welche? Die Antwort hängt vom konkreten Vorhaben, dem Standort im Stadtgebiet und der aktuellen Rechtslage nach der Landesbauordnung NRW ab. Seit der Novelle zum 1. Januar 2024 haben sich dabei einige Regeln grundlegend geändert – zugunsten der Bauherren, aber auch mit neuen Pflichten. Dieser Leitfaden gibt Ihnen die Orientierung, die Sie für Ihr Bauvorhaben in Hürth brauchen.
[[bauantrag]]Welche Verfahren gibt es – und welches gilt für Ihr Vorhaben?
Nicht jedes Bauvorhaben in Hürth durchläuft dasselbe Verfahren. Das Bauordnungsamt der Stadt Hürth (Abteilung 63) unterscheidet vier grundlegende Wege – abhängig von Art, Größe und Lage des Vorhabens:
- Verfahrensfreie Vorhaben: Bestimmte Kleinbauten dürfen ohne jede Genehmigung errichtet werden. Dazu zählen etwa Gebäude bis 75 m³ Brutto-Rauminhalt ohne Aufenthaltsräume sowie Garagen und überdachte Stellplätze bis 30 m² Grundfläche und 3 m mittlerer Wandhöhe.
- Genehmigungsfreistellung: Liegt ein qualifizierter Bebauungsplan vor und hält das Vorhaben alle Festsetzungen ein, kann auf eine förmliche Baugenehmigung verzichtet werden. Seit der BauO NRW-Novelle 2024 gilt das jetzt für Wohngebäude bis Gebäudeklasse 4 – also Häuser bis 13 m Höhe. Mit dem Bau darf einen Monat nach Einreichung der Unterlagen beim Bauordnungsamt begonnen werden.
- Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren: Für die meisten Wohn- und Gewerbebauten, die keine Sonderbauten sind. Das Bauordnungsamt prüft hier nur einen reduzierten Katalog bauordnungsrechtlicher Vorschriften – unter anderem Abstandsflächen, Stellplätze und Barrierefreiheit. Bearbeitungszeit: in der Regel 6 Wochen nach vollständiger Einreichung.
- Reguläres Baugenehmigungsverfahren: Für große Sonderbauten mit umfassender behördlicher Prüfung. Bearbeitungszeit: in der Regel 3 Monate, bei Beteiligung weiterer Behörden bis zu 5 Monate.
Wichtig: Verfahrensfreiheit bedeutet nicht Baufreiheit. Auch wer ohne Genehmigung bauen darf, muss alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften einhalten – von Abstandsflächen bis zum Bebauungsplan. Das Bauordnungsamt kann jederzeit eingreifen, wenn Vorschriften verletzt werden.
Typische Bauvorhaben in Hürth: Was ist genehmigungspflichtig?
Für die häufigsten Vorhaben in Hürth gilt folgende Orientierung – wobei immer der konkrete Einzelfall und der geltende Bebauungsplan entscheidend sind:
- Carport und Garage: Bis 30 m² Grundfläche und 3 m mittlerer Wandhöhe verfahrensfrei. Aber: Die Vorgartensatzung der Stadt Hürth kann Stellplätze und Carports in bestimmten Bereichen ausschließen. Bebauungsplan vorab prüfen.
- Gartenhaus und Geräteschuppen: Bis 75 m³ Brutto-Rauminhalt ohne Aufenthaltsräume verfahrensfrei. Größere oder bewohnbare Gartenhäuser sind genehmigungspflichtig.
- Terrassenüberdachung und Wintergarten: Entgegen weit verbreiteter Annahme sind diese Vorhaben in Hürth häufig genehmigungspflichtig. Verfahrensfrei sind nur Terrassenüberdachungen bis 30 m² und 4,50 m Tiefe sowie Wintergärten bis 30 m² bei mindestens 3 m Abstand zur Nachbargrenze.
- Dachgeschossausbau: Grundsätzlich genehmigungspflichtig, da in der Regel eine Nutzungsänderung des bisherigen Dachbodens vorliegt. Brand- und Schallschutz sowie die statische Tragfähigkeit müssen nachgewiesen werden. Für die Planung und Einreichung empfiehlt sich die Zusammenarbeit mit einem bauvorlageberechtigten Architekten.
- Anbau und Erweiterung: In der Regel vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren. Abstandsflächen und Bebauungsplan-Festsetzungen sind entscheidend.
- Nutzungsänderung (z.B. Gewerbeeröffnung): Wer in Hürth in einem Gebäude eine andere Nutzung aufnehmen möchte – etwa ein Ladenlokal in einem Wohngebäude eröffnet oder ein Büro in eine Wohnung umwandelt – braucht in der Regel eine Genehmigung. Dass „früher schon ein Ladenlokal da war", ist dabei nicht ausschlaggebend. Entscheidend ist, was in der Bauakte genehmigt ist. Mehr dazu auf der Seite zur Nutzungsänderung Hürth.
Schritt für Schritt: Baugenehmigung in Hürth beantragen
- Bebauungsplan prüfen: Für große Teile des Hürther Stadtgebiets liegen rechtskräftige Bebauungspläne vor. Über das Portal „Bauleitplanung Online" der Stadt Hürth können Sie die Inhalte der Bebauungspläne kostenfrei einsehen. Das spart Planungsaufwand und vermeidet Konflikte im Verfahren.
- Kostenlose Bauberatung nutzen: Das Bauordnungsamt Hürth bietet eine grundsätzlich kostenfreie Bauberatung an. Wenden Sie sich dabei direkt an den für Ihren Stadtteil zuständigen Sachbearbeiter (siehe unten).
- Bauvorlageberechtigten beauftragen: Für genehmigungspflichtige Vorhaben müssen die Bauvorlagen von einem bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser – in der Regel einem Architekten oder Bauingenieur – erstellt und eingereicht werden. Seit der BauO NRW-Novelle 2024 können unter bestimmten Voraussetzungen auch Handwerksmeister (Maurer, Betonbauer, Zimmerleute) Bauvorlagen einreichen.
- Unterlagen zusammenstellen und einreichen: Der Antrag muss schriftlich mit allen erforderlichen Unterlagen beim Bauordnungsamt eingereicht werden. Das Amt prüft innerhalb von 10 Arbeitstagen die Vollständigkeit. Fehlen Unterlagen und werden diese nicht fristgerecht nachgereicht, gilt der Antrag als gebührenpflichtig zurückgenommen – Sie zahlen Gebühren, ohne eine Genehmigung zu erhalten.
- Prüfung und Nachbarbeteiligung: Im Genehmigungsverfahren werden betroffene Nachbarn beteiligt. Einwände können das Verfahren verlängern. Eine frühzeitige Kommunikation mit Nachbarn ist daher empfehlenswert.
- Baugenehmigung erhalten und Baubeginn: Die Baugenehmigung erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren mit dem Bau begonnen wurde oder die Bauausführung für mehr als ein Jahr unterbrochen wird. Eine Verlängerung ist auf Antrag möglich.
Welche Unterlagen brauchen Sie für den Bauantrag?
Zur Baugenehmigung gehören die mit Genehmigungsvermerk versehenen Bauvorlagen. Die Standardunterlagen für ein Baugenehmigungsverfahren in Hürth umfassen:
- Amtlicher Lageplan: Katasterbasierter Plan, der das Grundstück und die geplante Bebauung zeigt
- Bauzeichnungen: Grundrisse, Schnitte und Ansichten im Maßstab 1:100
- Baubeschreibung: Technische Beschreibung des Vorhabens
- Standsicherheitsnachweis: Statische Berechnung durch einen zugelassenen Statiker – bei genehmigungspflichtigen Bauvorhaben in der Regel Pflicht
- Brandschutznachweis: Je nach Gebäudeklasse und Nutzung erforderlich
- Wärmeschutznachweis: Energetischer Nachweis nach Gebäudeenergiegesetz (GEG) für Neubauten
- Ausgefüllte Antragsformulare der Stadt Hürth
Je nach Verfahrensart und Vorhaben können weitere Unterlagen erforderlich sein. Planeco Building erstellt und koordiniert alle erforderlichen Bauvorlagen – von den Bauzeichnungen bis zu den technischen Nachweisen – und reicht den vollständigen Antrag beim Bauordnungsamt Hürth ein.
Ansprechpartner im Bauordnungsamt Hürth
Das Bauordnungsamt Hürth (Abteilung 63, Friedrich-Ebert-Straße 40, 50354 Hürth) arbeitet mit stadtteilbezogenen Sachbearbeitern. Den richtigen Ansprechpartner direkt zu kontaktieren, beschleunigt das Verfahren erheblich:
- Hermülheim, Knapsack: Herr Ulrich Baumeister (stellv. Amtsleitung)
- Efferen, Kalscheuren, Berrenrath: Herr Claus Beer
- Alt-Hürth, Sielsdorf, Stotzheim: Frau Hatice Karakas
- Kendenich, Fischenich, Medienpark: Frau Karla Lambertz
- Alstädten-Burbach, Gleuel: Herr Kevin Langner
Die Bauberatung durch das Amt ist grundsätzlich kostenfrei und empfiehlt sich vor Beginn der Planung.
Was kostet eine Baugenehmigung in Hürth?
Die Gesamtkosten eines Bauantrags setzen sich aus mehreren Positionen zusammen:
- Behördengebühren: Richten sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW und betragen in der Regel ca. 0,5 % der Gesamtbaukosten. Die Mindestgebühr liegt bei 50,– €.
- Architekten- und Planungskosten: Für die Erstellung der Bauvorlagen, in der Regel ab ca. 2,5 % der Bausumme
- Standsicherheitsnachweis: ab 500,– € netto – abhängig von Komplexität und Umfang. Mehr zu den Kosten für Statik.
- Amtlicher Lageplan (Vermessung): ca. 500,– bis 1.000,– € netto
Beispielrechnung Einfamilienhaus-Neubau (Baukosten 300.000,– €): Behördengebühren ca. 1.500,– €, Architektenhonorar ca. 7.500,– €, Statik ca. 1.500,– bis 2.500,– € netto, Vermessung ca. 500,– bis 1.000,– € netto – Gesamtkosten ca. 11.000,– bis 12.500,– € netto.
Was sich durch die BauO NRW-Novelle 2024 geändert hat
Zum 1. Januar 2024 ist das Zweite Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung NRW in Kraft getreten. Die wichtigsten Änderungen für Bauherren in Hürth:
- Erweiterte Genehmigungsfreistellung: Wohngebäude bis Gebäudeklasse 4 (bis 13 m Höhe, bis 400 m² pro Nutzungseinheit) können im Geltungsbereich eines Bebauungsplans ohne förmliche Baugenehmigung errichtet werden – vorausgesetzt, alle Festsetzungen werden eingehalten. Bisher galt das nur bis Gebäudeklasse 3.
- Solarpflicht für Neubauten: Wer ab dem 1. Januar 2025 einen Bauantrag für ein neues Wohngebäude stellt, muss auf mindestens 30 % der Dachfläche eine Photovoltaikanlage installieren. Für Nicht-Wohngebäude gilt die Pflicht bereits seit dem 1. Januar 2024. Ausnahmen bestehen u.a. für Gebäude unter 50 m² Nutzfläche sowie für Carports und Gartenlauben.
- Solarpflicht bei Dacherneuerung ab 2026: Ab dem 1. Januar 2026 müssen auch Bestandsgebäude, deren Dach vollständig erneuert wird, mit einer Solaranlage ausgestattet werden. Das betrifft viele Eigentümer in Hürth, die eine Dachsanierung planen.
- Reduziertes Prüfprogramm: Im vereinfachten Verfahren prüft das Bauordnungsamt künftig nur noch Abstandsflächen, Stellplätze, Barrierefreiheit und örtliche Bauvorschriften – nicht mehr das gesamte Bauordnungsrecht. Die Verantwortung für die Einhaltung aller weiteren Vorschriften liegt damit bei den Planern.
- Kleine Bauvorlageberechtigung: Handwerksmeister (Maurer, Betonbauer, Zimmerleute) dürfen unter bestimmten Voraussetzungen nun ebenfalls Bauvorlagen einreichen.
Bauvoranfrage: Planungssicherheit vor dem Bauantrag
Wer unsicher ist, ob ein Vorhaben in Hürth grundsätzlich genehmigungsfähig ist, kann vor dem vollständigen Bauantrag eine Bauvoranfrage stellen. Das Bauordnungsamt beantwortet dabei konkrete Einzelfragen – etwa zur zulässigen Bebauung oder zu Abstandsflächen – auf Basis der eingereichten Unterlagen.
Ein positiver Vorbescheid ersetzt keine Baugenehmigung, schafft aber Planungssicherheit. Er gilt drei Jahre und kann auf Antrag jeweils um ein Jahr verlängert werden. Für Vorhaben, bei denen erhebliche Investitionen in die Planung fließen, ist die Bauvoranfrage ein sinnvolles Instrument, um Risiken früh zu minimieren. Planeco Building begleitet auch diesen Schritt – von der Formulierung der richtigen Fragen bis zur Einreichung beim Bauordnungsamt Hürth.
Häufige Fehler – und wie Sie sie vermeiden
- Unvollständige Unterlagen: Der häufigste Grund für Verzögerungen. Werden fehlende Unterlagen nicht fristgerecht nachgereicht, gilt der Antrag als gebührenpflichtig zurückgenommen. Ein vollständiger Antrag ist die wichtigste Voraussetzung für ein reibungsloses Verfahren.
- Verfahrensfreiheit falsch eingeschätzt: Viele Bauherren gehen davon aus, dass ein Carport oder ein Gartenhaus grundsätzlich genehmigungsfrei ist. Das stimmt nur unter bestimmten Voraussetzungen – und auch dann gelten Bebauungsplan und Vorgartensatzung.
- Bebauungsplan ignoriert: Wer plant, ohne den geltenden Bebauungsplan zu kennen, riskiert Konflikte im Verfahren. Befreiungen nach § 31 BauGB sind möglich, aber nicht garantiert.
- Nachbarbeteiligung unterschätzt: Im Genehmigungsverfahren werden Nachbarn beteiligt. Einwände können das Verfahren um Wochen verlängern. Wer frühzeitig das Gespräch sucht, spart Zeit.
- Dachausbau ohne Genehmigung: Ein Dachgeschossausbau ist grundsätzlich genehmigungspflichtig. Wer ohne Genehmigung ausbaut, riskiert eine Nutzungsuntersagung und Rückbauanordnung.
Planeco Building hat über 1.400 Bauanträge erfolgreich begleitet – und kennt die typischen Stolperstellen im Verfahren. Wenn Sie für Ihr Vorhaben in Hürth einen erfahrenen Partner suchen, der Planung, Standsicherheitsnachweis, Behördenkommunikation und Einreichung aus einer Hand übernimmt, sprechen Sie uns an. Die Erstberatung ist kostenlos und unverbindlich.















