Eine Nutzungsänderung in Hürth erfordert eine Baugenehmigung, wenn sich durch die neue Nutzung andere oder höhere Anforderungen an die bauliche Anlage ergeben. Das Bauordnungsamt der Stadt Hürth prüft jeden Antrag individuell nach den Vorgaben der Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018). Planeco Building unterstützt Sie dabei mit professioneller Beratung und schneller Antragsbearbeitung.
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Was ist eine Nutzungsänderung?
Eine Nutzungsänderung beschreibt die Veränderung der Art der baulichen Nutzung eines Gebäudes oder Gebäudeteils in Hürth. Sie überführt die Immobilie bei den Behörden offiziell von der bisherigen in eine neue Nutzung. Maßgeblich ist dabei, welche Art der Nutzung in der letzten Baugenehmigung genehmigt wurde.
Nach der BauO NRW ist eine Nutzungsänderung immer dann genehmigungspflichtig, wenn sich durch die Änderung andere oder weitergehende Anforderungen bauordnungs- oder bauplanungsrechtlicher Art ergeben. Dies gilt unabhängig davon, ob bauliche Veränderungen vorgenommen werden oder nicht.
Wann benötigt man eine Nutzungsänderung in Hürth?
Im Allgemeinen gilt: Eine Nutzungsänderung in Hürth muss immer dann beantragt werden, wenn sich durch die Änderung andere oder höhere Anforderungen an die bauliche Anlage oder Teile der baulichen Anlage ergeben. Das betrifft sowohl bauordnungsrechtliche Sachverhalte als auch bauplanungsrechtliche Voraussetzungen.
Das Bauplanungsrecht regelt die städtebauliche Zulässigkeit eines Vorhabens und bestimmt, welche Nutzungsarten an welchen Standorten in Hürth grundsätzlich zulässig sind. Das Bauordnungsrecht hingegen regelt die technische und sicherheitsrechtliche Ausführung und umfasst Anforderungen wie Raumhöhen, Fluchtwege, Barrierefreiheit sowie Brand- und Schallschutz.
Typische Beispiele für eine Nutzungsänderung in Hürth
- Wohnraum zu Ferienwohnung: Umwandlung einer regulären Wohnung zur Kurzzeitvermietung
- Gewerbe zu Wohnraum: Umwandlung von Gewerbeflächen in Wohnfläche
- Keller zu Wohnraum: Ausbau ungenutzter Kellerräume zu Wohnzwecken
- Büro zu Praxis: Änderung einer Büronutzung in eine Physiotherapiepraxis
- Gewerbe zu Gewerbe: Wechsel von einem Blumenladen zu einem Möbelgeschäft
- Gaststätte zu Einzelhandel: Umnutzung einer Gaststätte in einen Laden
Schritt-für-Schritt-Anleitung: Nutzungsänderung in Hürth beantragen
Der Antrag auf Nutzungsänderung in Hürth folgt einem strukturierten Prozess. Das Bauordnungsamt der Stadt Hürth (Abteilung 63) ist die zuständige Behörde für alle baugenehmigungsrechtlichen Angelegenheiten im Stadtgebiet.
- Erstberatung und Vorprüfung: Umfassende Machbarkeitsbewertung sowie Prüfung der Zulässigkeit am Standort
- Beauftragung eines qualifizierten Planers: Ein Architekt mit Bauvorlageberechtigung wird beauftragt
- Erstellung der Antragsunterlagen: Bauzeichnungen, Baubeschreibung und alle weiteren Dokumente werden erstellt
- Digitale Antragstellung: Einreichung über das Bauportal NRW
- Behördliche Prüfung: Das Bauordnungsamt prüft den vollständigen Antrag
- Genehmigungserteilung: Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie die Baugenehmigung
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Welche Unterlagen benötige ich für einen Antrag auf Nutzungsänderung?
Für eine fundierte Planung Ihrer Nutzungsänderung in Hürth sollten Sie dem Architekten alle verfügbaren Unterlagen zur betroffenen baulichen Anlage übergeben:
- Bestandspläne: Bauzeichnungen mit Grundriss, Ansichten und Schnitten
- Lageplan: Auszug aus dem Liegenschaftskataster (nicht älter als 6 Monate)
- Frühere Baugenehmigungen: Nachweis der letzten genehmigten Nutzung
- Nutz- oder Wohnflächenberechnung: Rechnerische Nachweise
- Brandschutznachweis: Sachverständigenbescheinigung bei vereinfachtem Verfahren
- Angaben zur neuen Nutzung: Detaillierte Beschreibung der geplanten Nutzung mit Möblierung
Wie lange dauert ein Antrag auf Nutzungsänderung in Hürth?
Die Bearbeitungszeiten in Hürth orientieren sich an den gesetzlichen Vorgaben der BauO NRW. Das Bauordnungsamt prüft innerhalb von 10 Arbeitstagen die Vollständigkeit des Antrags. Nach Vollständigkeit beträgt die Bearbeitungsfrist 6 Wochen für das vereinfachte Verfahren und 3 Monate für das reguläre Baugenehmigungsverfahren.
Was kostet eine Nutzungsänderung in Hürth?
Die Kosten für eine Nutzungsänderung in Hürth setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen:
- Planungskosten: 1.500,– bis 4.000,– € für die Antragserstellung
- Zusätzliche Fachplaner: 500,– bis 2.000,– € bei Bedarf
- Gutachten: 800,– bis 3.000,– € für Brandschutz oder Schallschutz
- Behördliche Gebühren: Mindestens 50,– € bis maximal 5.000,– € nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW
- Baumaßnahmen: Je nach erforderlichen Anpassungen 2.000,– bis 50.000,– €
Die genauen Gebühren werden individuell nach der Größe der nutzungsgeänderten Flächen und der Nutzungsart berechnet. Eine statische Prüfung kann bei größeren Umbauten zusätzlich erforderlich werden.
Nutzungsänderung ohne Genehmigung: Diese Konsequenzen drohen
Die Änderung einer Gebäudenutzung ohne entsprechende Genehmigung in Hürth kann schwerwiegende rechtliche und finanzielle Konsequenzen haben:
- Bußgelder: Bis zu 50.000,– € bei nicht genehmigtem Wohnraum oder Ferienwohnungen
- Nachträgliche Genehmigungspflicht: Höhere Planungskosten durch komplexere Bestandsaufnahme
- Bauordnungsrechtliche Maßnahmen: Anpassungsmaßnahmen oder Nutzungsuntersagung bei Verstößen
- Versicherungsschutz gefährdet: Ablehnung der Schadensregulierung bei nicht genehmigten Nutzungen
- Zwangsgelder: Bei Nichteinhaltung behördlicher Auflagen
Besonders hohe Strafen drohen bei Verstößen gegen Zweckentfremdungssatzungen, gewerblicher Nutzung ohne Genehmigung und sicherheitsrelevanten Mängeln beim Brandschutz oder bei Rettungswegen.
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- 14–21 Tage Bearbeitungszeit: Schnelle Antragstellung dank effizienter Prozesse
- Rundum-Service: Architektur, Statik, Brandschutz und mehr aus einer Hand
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Durch unsere tägliche Behördenpraxis und vorausschauende Planung wissen wir genau, worauf es bei Nutzungsänderungen in Hürth ankommt. Unsere professionell aufbereiteten Unterlagen und proaktive Behördenkommunikation führen zu weniger Rückfragen und beschleunigten Verfahren.


















