Wer in Paderborn baut, steht schnell vor einer entscheidenden Frage: Brauche ich überhaupt eine Baugenehmigung – und wenn ja, welches Verfahren gilt für mein Vorhaben? Die Antwort hängt von drei Faktoren ab: der Art des Vorhabens, dem Standort auf dem Grundstück und dem geltenden Bebauungsplan. Was viele Bauherren nicht wissen: Seit der NRW-Bauordnungsnovelle zum 1. Januar 2024 hat sich der Genehmigungsrahmen spürbar verändert – mehr Vorhaben sind verfahrensfrei, mehr Verantwortung liegt beim Planer, und neue Pflichten wie die Solardachpflicht gelten ab sofort.
[[bauantrag]]Welche Behörde ist in Paderborn zuständig?
Hier liegt eine der häufigsten Fehlerquellen: Das Bauordnungsamt der Stadt Paderborn (Amt 63) ist als untere Bauaufsichtsbehörde ausschließlich für das Stadtgebiet Paderborn zuständig. Wer in einer Umlandgemeinde wie Salzkotten, Bad Lippspringe oder Büren baut, wendet sich an das Amt für Bauen und Wohnen des Kreises Paderborn – das für das gesamte Kreisgebiet mit Ausnahme der Städte Paderborn und Delbrück zuständig ist.
Für Bauvorhaben im Stadtgebiet Paderborn ist der erste Kontakt:
- Bauordnungsamt Paderborn (Amt 63), Am Hoppenhof 33, 33104 Paderborn
- E-Mail: bauinfo@paderborn.de
- Formulare und Online-Dienste: Digitales Serviceportal Paderborn (Digiport)
Der Kreis Paderborn fungiert dabei als obere Bauaufsichtsbehörde über das städtische Bauordnungsamt – eine Aufsichtsebene, die für den normalen Bauantrag keine praktische Relevanz hat, bei Widerspruchsverfahren aber eine Rolle spielen kann.
Brauche ich eine Baugenehmigung – oder ist mein Vorhaben verfahrensfrei?
Nicht jedes Bauvorhaben in Paderborn erfordert einen formellen Bauantrag. Die Bauordnung NRW (BauO NRW) unterscheidet vier Kategorien:
- Verfahrensfreie Vorhaben (§ 62 BauO NRW): Kein Antrag, keine Anzeige – aber alle materiellen Bauvorschriften gelten weiterhin. Seit der Novelle 2024 zählen dazu unter anderem Terrassenüberdachungen bis 30 m² Fläche und 4,50 m Tiefe, Balkonverglasungen und -überdachungen bis 30 m², Wintergärten bis 30 m² bei Gebäuden der Gebäudeklassen 1–3 mit mindestens 3 m Abstand zur Nachbargrenze sowie Wärmepumpen ohne Größenbeschränkung innerhalb des 3-m-Abstands zur Nachbargrenze.
- Genehmigungsfreistellung (§ 63 BauO NRW): Für Wohngebäude der Gebäudeklassen 1–4 im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans, sofern das Vorhaben den Festsetzungen vollständig entspricht. Mit dem Bau darf einen Monat nach Einreichung vollständiger Unterlagen begonnen werden.
- Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren (§ 64 BauO NRW): Standardverfahren für die meisten genehmigungspflichtigen Bauvorhaben – mit eingeschränktem Prüfprogramm durch die Behörde.
- Baugenehmigungsverfahren für Sonderbauten (§ 65 BauO NRW): Vollprüfung aller öffentlich-rechtlichen Vorschriften für Hochhäuser, Versammlungsstätten, Schulen, Krankenhäuser und vergleichbare Anlagen.
Wichtig zur Genehmigungsfreistellung: Die Behörde prüft in diesem Verfahren nicht, ob das Vorhaben allen Vorschriften entspricht. Die vollständige Verantwortung für die Einhaltung des Baurechts liegt beim beauftragten Planer. Wer hier auf einen nicht ausreichend qualifizierten Planer setzt, riskiert kostspielige Nachkorrekturen.
Ablauf des Baugenehmigungsverfahrens in Paderborn
Das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren nach § 64 BauO NRW läuft in Paderborn in folgenden Schritten ab:
- Vorab-Beratung: Das Bauordnungsamt empfiehlt ausdrücklich, vor der Planung Kontakt aufzunehmen. Bei komplexeren Vorhaben – etwa größeren Gewerbeansiedlungen oder Projekten mit Abweichungsbedarf – sollte frühzeitig ein Abstimmungstermin vereinbart werden. Das spart Zeit und vermeidet teure Planungskorrekturen.
- Bebauungsplan prüfen: Über das Bauleitplanungsportal der Stadt Paderborn lassen sich alle rechtskräftigen Bebauungspläne kostenlos einsehen. Hier lässt sich prüfen, ob ein qualifizierter Bebauungsplan vorliegt und welche Festsetzungen gelten.
- Unterlagen zusammenstellen: Bauantrag, Bauzeichnungen, Lageplan, Baubeschreibung, Standsicherheitsnachweis und ggf. weitere Nachweise müssen vollständig eingereicht werden.
- Einreichung beim Bauordnungsamt: Aktuell erfolgt die Einreichung über das Digiport-Portal oder in Papierform. Seit der Novelle 2024 genügt für Bauanträge die Textform – das Schriftformerfordernis entfällt, was die digitale Einreichung erleichtert.
- Vollständigkeitsprüfung: Das Bauordnungsamt prüft zunächst, ob die Unterlagen vollständig sind. Fehlende Dokumente führen zu Nachforderungen und verlängern die Bearbeitungszeit erheblich.
- Inhaltliche Prüfung und Beteiligung Dritter: Im vereinfachten Verfahren prüft die Behörde das Bauplanungsrecht und die örtlichen Bauvorschriften. Nachbarn werden bei Abstandsflächenunterschreitungen oder anderen Betroffenheiten beteiligt – das kostet nach der Verwaltungsgebührenordnung NRW zusätzlich 150,–€ netto pro beteiligtem Grundstückseigentümer.
- Baugenehmigung oder Nachforderung: Nach vollständiger Prüfung ergeht entweder die Baugenehmigung, ein Ablehnungsbescheid oder eine Nachforderung.
Realistische Bearbeitungszeiten: Gesetzlich ist in NRW keine starre Frist für das vereinfachte Verfahren vorgeschrieben. In der Praxis sollten Bauherren in Paderborn mit 2–4 Monaten rechnen, bei Nachforderungen, Nachbarbeteiligung oder Beteiligung weiterer Fachbehörden auch länger. Planeco Building erreicht durch vollständige und behördenkonforme Unterlagen von Beginn an kürzere Bearbeitungszeiten – Nachforderungen durch fehlende Dokumente sind der häufigste Grund für Verzögerungen.
[[banner-klein]]Erforderliche Unterlagen für den Bauantrag in Paderborn
Das Bauordnungsamt Paderborn stellt alle aktuellen Formulare über das Digitale Serviceportal (Digiport) bereit. Für das vereinfachte Verfahren nach § 64 BauO NRW werden standardmäßig benötigt:
- Ausgefülltes Antragsformular (Bauantrag § 64 BauO NRW)
- Amtlicher Lageplan (nicht älter als 2 Jahre)
- Bauzeichnungen: Grundrisse, Schnitte, Ansichten im Maßstab 1:100
- Baubeschreibung (Anlage I/7 zur BauPrüfVO NRW)
- Standsicherheitsnachweis (Statik) – bei den meisten Neubauten und Umbauten erforderlich
- Artenschutzprüfung gemäß Bundesnaturschutzgesetz – in Paderborn standardmäßig als Anlage gefordert
- Ggf. Betriebsbeschreibung bei gewerblichen Vorhaben
- Ggf. Antrag auf Abweichung/Ausnahme/Befreiung (§ 69 BauO NRW) bei Abweichungen vom Bebauungsplan oder den Abstandsflächenregeln
Bauvorlagen dürfen in NRW nur von bauvorlageberechtigten Personen eingereicht werden – in der Regel Architekten mit Kammermitgliedschaft oder Ingenieure mit entsprechender Berechtigung. Seit der Novelle 2024 gibt es zudem eine „Kleine Bauvorlageberechtigung" für einfachere Vorhaben der Gebäudeklassen 1–2. Wer einen bauvorlageberechtigten Architekten beauftragt, stellt sicher, dass die Unterlagen von Beginn an den Anforderungen der Behörde entsprechen.
Was kostet die Baugenehmigung in Paderborn?
Die Behördengebühren richten sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVerwGebO NRW) und betragen im Regelfall 0,6 % der Rohbausumme. Die Rohbausumme ergibt sich aus dem Brutto-Rauminhalt des Gebäudes multipliziert mit dem jährlich vom Landesministerium festgesetzten Rohbauwert (für Wohngebäude zuletzt 177,–€/m³).
Beispielrechnung Einfamilienhaus (ca. 800 m³ Brutto-Rauminhalt):
- Rohbausumme: 800 m³ × 177,–€ = ca. 141.600,–€
- Grundgebühr: 0,6 % = ca. 850,–€ netto
- Nachbarbeteiligung (je Eigentümer): 150,–€ netto
- Abweichungsantrag (falls erforderlich): bis zu 5.000,–€ netto je Tatbestand
Hinzu kommen die Kosten für Planung, Statik und Vermessung. Für ein typisches Einfamilienhaus in Paderborn sollten Bauherren mit Gesamtkosten von 9.500,–€ bis 14.000,–€ netto für Architekten- und Planungsleistungen, Vermessung und statische Nachweise rechnen – die Behördengebühren sind darin nicht enthalten.
Achtung bei nachträglichen Genehmigungen: Wer ohne Genehmigung baut und diese nachträglich beantragt, zahlt nach der AVerwGebO NRW das Dreifache der regulären Gebühr. Hinzu kommt das Risiko einer Nutzungsuntersagung oder Abrissverfügung, wenn das Vorhaben nicht genehmigungsfähig ist.
Lokale Besonderheiten in Paderborn
Denkmalschutz: 380 Baudenkmäler und neue Denkmalbereichssatzung
Die Untere Denkmalbehörde der Stadt Paderborn betreut rund 380 Baudenkmäler und 70 Bodendenkmäler im Stadtgebiet. Im August 2025 trat zudem die Denkmalbereichssatzung für den historischen Ortskern von Schloß Neuhaus in Kraft – sie betrifft alle Bauvorhaben in diesem Bereich, auch wenn das einzelne Gebäude kein eingetragenes Baudenkmal ist. Wer in Schloß Neuhaus oder in der Nähe der historischen Stadtbefestigung baut, sollte die Denkmalbehörde frühzeitig in die Planung einbeziehen.
Stellplatzregelungen und Paderquellgebiet
Paderborn hat eine eigene Stellplatzablösesatzung, die es ermöglicht, die Stellplatzpflicht durch eine Geldzahlung abzulösen. Für das Wohnviertel „Paderquellgebiet" gilt eine gesonderte Satzung, die Garagen und Stellplätze einschränkt. Diese örtlichen Satzungen müssen bei der Planung berücksichtigt werden – das vereinfachte Verfahren prüft die Einhaltung örtlicher Bauvorschriften ausdrücklich.
Solardachpflicht seit 2025
Mit der BauO NRW-Novelle gilt seit dem 1. Januar 2025 die Solardachpflicht auch für Wohngebäude (§ 42a BauO NRW) – bei Neubauten, für die der Bauantrag ab diesem Datum gestellt wird. Ab 2026 gilt die Pflicht auch bei umfassenden Dachsanierungen. Wer aktuell ein Einfamilienhaus in Paderborn plant, muss die Photovoltaikanlage von Beginn an in die Planung integrieren.
Typische Bauvorhaben: Was gilt in Paderborn?
Neubau im Bebauungsplangebiet
In Neubaugebieten wie dem Alanbrooke Quartier oder Wiebach West liegt in der Regel ein qualifizierter Bebauungsplan vor. Wohngebäude der Gebäudeklassen 1–4, die den Festsetzungen vollständig entsprechen, können über die Genehmigungsfreistellung nach § 63 BauO NRW realisiert werden – mit einem Monat Vorlaufzeit statt einem vollständigen Genehmigungsverfahren. Sobald auch nur eine Befreiung vom Bebauungsplan erforderlich ist, entfällt diese Möglichkeit.
Dachgeschossausbau und Aufstockung
Für den Ausbau des Dachgeschosses oder die Aufstockung um bis zu zwei Geschosse gilt seit der Novelle 2024 eine wichtige Erleichterung: Die Aufzugspflicht bei nachträglichem Ausbau oder Nutzungsänderung des obersten Geschosses entfällt. Dennoch bleibt ein Bauantrag nach § 64 BauO NRW erforderlich, inklusive Standsicherheitsnachweis und Brandschutznachweis. In der Paderborner Innenstadt kann zudem die Beteiligung der Denkmalbehörde erforderlich sein.
Nutzungsänderung
Wer Gewerbe in Wohnen umwandelt, ein Büro in ein Café oder eine Lagerhalle in ein Fitnessstudio, benötigt eine Nutzungsänderungsgenehmigung – auch wenn baulich nichts verändert wird. Im Stadtteil Schloß Neuhaus ist seit August 2025 zusätzlich die Denkmalbereichssatzung zu beachten. Planeco Building bearbeitet Nutzungsänderungen in Paderborn regelmäßig und kennt die spezifischen Anforderungen des Bauordnungsamts.
Carport, Garage und Gartenhaus
Hier lohnt sich ein genauer Blick auf § 62 BauO NRW: Viele Nebengebäude sind nach der Novelle 2024 verfahrensfrei – aber nicht alle. Entscheidend sind Grundfläche, Höhe, Abstand zur Nachbargrenze und die Gebäudeklasse des Hauptgebäudes. Verfahrensfreiheit bedeutet dabei nicht Regelfreiheit: Abstandsflächen und Bebauungsplan-Festsetzungen gelten weiterhin.
Bauvoranfrage: Sicherheit vor dem Bauantrag
Wer sich nicht sicher ist, ob sein Vorhaben grundsätzlich genehmigungsfähig ist – etwa bei Grundstücken im unbeplanten Innenbereich, bei Abweichungen vom Bebauungsplan oder bei unklarer Denkmalrelevanz – sollte eine Bauvoranfrage in Paderborn stellen. Der Vorbescheid bindet die Behörde für drei Jahre und schafft Planungssicherheit, bevor größere Investitionen in Architektenleistungen und Statik getätigt werden. Die Kosten liegen in der Regel deutlich unter denen eines vollständigen Bauantrags – und können im Ernstfall erhebliche Fehlinvestitionen verhindern.
Planeco Building klärt im Rahmen der Bauvoranfrage kritische Fragen direkt mit dem Bauordnungsamt Paderborn und bereitet die Unterlagen so auf, dass die Behörde eine belastbare Entscheidung treffen kann. Über 1.400 erfolgreiche Bauanträge bundesweit zeigen, dass vollständige, behördenkonforme Unterlagen der entscheidende Faktor für reibungslose Verfahren sind. Eine kostenlose Erstberatung gibt Bauherren bereits vor dem ersten Schritt Orientierung darüber, welches Verfahren für ihr Vorhaben gilt und welche Unterlagen konkret benötigt werden.















