Sie planen ein Bauvorhaben in Paderborn und sind unsicher über die Genehmigungsfähigkeit? Eine professionelle Bauvoranfrage verschafft Ihnen Klarheit, bevor Sie investieren. Planeco Building kennt die spezifischen Anforderungen der Bauämter in Paderborn und begleitet Sie sicher durch den Prozess.

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Lokale Besonderheiten der Bauvoranfrage in Paderborn
In Paderborn gelten die Bestimmungen der nordrhein-westfälischen Landesbauordnung (BauO NRW 2018), die zum 1. Januar 2024 novelliert wurde. Diese Änderungen bringen wichtige Neuerungen für Bauvoranfragen mit sich: Seit 2024 gilt eine Solardachpflicht für Nichtwohngebäude, ab 2025 auch für Wohngebäude. Bauanträge können nun digital per E-Mail eingereicht werden, was auch Bauvoranfragen beschleunigt.
Das Bauordnungsamt der Stadt Paderborn ist am Standort Am Hoppenhof 33 in 33104 Paderborn ansässig und fungiert als zentrale Anlaufstelle für alle baurechtlichen Angelegenheiten. Die Stadt hat ihr Stadtgebiet in verschiedene Bauaufsichtsbezirke aufgeteilt, wodurch eine spezialisierte Betreuung gewährleistet wird. Der Kontakt erfolgt primär über die zentrale E-Mail-Adresse bauinfo@paderborn.de.
Zusätzlich zu den landesrechtlichen Vorgaben hat Paderborn mehrere örtliche Bauvorschriften erlassen, die bei Bauvoranfragen berücksichtigt werden müssen. Besonders relevant sind die Satzung über besondere Anforderungen an die äußere Gestaltung baulicher Anlagen im Kernbereich der Stadt sowie die Satzung zur Regelung von Garagen und Stellplätzen im Wohnviertel "Paderquellgebiet".
Für detaillierte Informationen zu bundesweiten Bauvoranfragen besuchen Sie unsere Hauptseite Bauvoranfrage.
Erforderliche Unterlagen für die Bauvoranfrage in Paderborn
Grundausstattung für jede Bauvoranfrage:
Je nach Fragestellung zusätzlich erforderlich:
Das Bauordnungsamt Paderborn prüft innerhalb von zehn Arbeitstagen die Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen. Alle Dokumente sind grundsätzlich in dreifacher Ausfertigung einzureichen. Eine sorgfältige Vorbereitung ist entscheidend, da unvollständige Anträge den gesamten Bearbeitungsprozess verzögern können.
Kosten einer Bauvoranfrage in Paderborn
Die Gebührenberechnung für Bauvoranfragen in Paderborn folgt der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (AVwGebO NRW). Die Kosten variieren je nach Umfang und Komplexität der zu prüfenden Fragestellungen:
KostenartBetragBehördengebühren200,– € bis 500,– €ArchitektenkostenNach Zeitaufwand (ca. 500,– € bis 1.500,– €)Gesamtkosten800,– € bis 2.500,– €
Die Mindestgebühr beträgt 50,– €, was besonders für kleinere Bauvorhaben relevant ist. Für umfassende Vorbescheide, die sämtliche Bauvorlagen prüfen, werden 100 % der regulären Genehmigungsgebühr erhoben. Bei planungsrechtlichen Vorbescheiden variiert die Gebühr: 40 % für Vorhaben nach § 30 BauGB, 50 % bei erforderlichen Befreiungen nach § 31 BauGB und 60 % für andere Bauvorhaben nach § 34 und § 35 BauGB.
Ein wichtiger Kostenvorteil: Wenn nach einem positiven Vorbescheid eine Baugenehmigung beantragt wird, werden 50 % der Vorbescheidgebühr auf die Genehmigungsgebühr angerechnet.
Ablauf und Bearbeitungszeit der Bauvoranfrage in Paderborn
Schritt 1: Antragstellung und Vollständigkeitsprüfung
Prüfung auf Vollständigkeit (1–2 Wochen)
Schritt 2: Beteiligung erforderlicher Stellen
Bei Befreiungen: Gemeinderat muss zustimmen
Schritt 3: Prüfung durch die Bauaufsichtsbehörde
Bearbeitungszeit: 3–8 Wochen (je nach Komplexität)
Schritt 4: Bescheiderstellung
Gültigkeit: 3 Jahre
Die praktische Bearbeitungszeit in Paderborn bewegt sich zwischen sechs Wochen und vier Monaten, abhängig von der Komplexität des Einzelfalls. Falls andere Behörden beteiligt werden müssen, haben diese zwei Monate Zeit für ihre Stellungnahme. Die Gültigkeitsdauer des Vorbescheides beträgt drei Jahre und kann auf schriftlichen Antrag um jeweils bis zu einem Jahr verlängert werden.
Die 5 häufigsten Ablehnungsgründe bei Bauvoranfragen in Paderborn
1. Unklare Fragestellungen: Vage Formulierungen wie "Geht meine Planung?" führen zur Ablehnung. Fragen müssen konkret und prüfbar sein.
2. Unvollständige oder veraltete Unterlagen: Fehlen aktuelle Flurkarten oder Grundrisse, kann der Antrag nicht bearbeitet werden.
3. Unvereinbarkeit mit dem Bauplanungsrecht: Wenn das Vorhaben nicht zum Bebauungsplan passt oder sich nicht in die Umgebung einfügt.
4. Nicht berücksichtigte Brandschutzanforderungen: Besonders bei Nutzungsänderungen werden oft zusätzliche Brandschutzauflagen übersehen.
5. Nicht beachtete Nachbarschaftsrechte: Unterschreitung von Abstandsflächen oder erhöhte Emissionen können zur Ablehnung führen.
Tipp: Mit Planeco Building vermeiden Sie diese Fehler. Unsere Architekten kennen die Anforderungen und formulieren Ihre Bauvoranfrage rechtssicher.
Häufige Anwendungsfälle in Paderborn
In Paderborn werden Bauvoranfragen häufig für folgende Vorhaben gestellt:
Besonders bei Vorhaben im historischen Stadtkern sind die gestalterischen Anforderungen der örtlichen Bauvorschriften zu beachten.
Zuständige Behörden in Paderborn
Das Bauordnungsamt der Stadt Paderborn ist die zuständige Behörde für Bauvoranfragen im Stadtgebiet. Die Kontaktdaten:
Ansprechpartner:
Das Bauordnungsamt empfiehlt ausdrücklich, rechtzeitig vor der Planung Kontakt aufzunehmen, um mögliche Probleme bereits im Vorfeld auszuräumen und dadurch Zeit und Kosten zu sparen.
Warum Planeco Building für Ihre Bauvoranfrage in Paderborn?
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Unsere erfahrenen Architekten kennen die spezifischen Anforderungen des Bauordnungsamtes Paderborn und die örtlichen Bauvorschriften. Wir formulieren Ihre Bauvoranfrage strategisch richtig und begleiten Sie durch das gesamte Verfahren – von der Unterlagenerstellung bis zum rechtskräftigen Bescheid.
Mit Planeco Building erhalten Sie nicht nur eine fachlich fundierte Bauvoranfrage, sondern auch die Sicherheit, dass alle lokalen Besonderheiten berücksichtigt werden. Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Erstberatung zu Ihrem Bauvorhaben in Paderborn.
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