Wer in Willich bauen will, stößt schnell auf eine erste Besonderheit: Die Stadt Willich hat eine eigene untere Bauaufsichtsbehörde – der Kreis Viersen ist für Bauvorhaben in Willich nicht zuständig. Dieser Irrtum kostet Bauherren regelmäßig wertvolle Wochen. Dazu kommt, dass die Landesbauordnung NRW seit Januar 2024 in novellierter Fassung gilt und sich für viele Vorhaben – von der Genehmigungsfreistellung bis zur Solarpflicht – grundlegend etwas geändert hat. Dieser Ratgeber erklärt, welches Verfahren für Ihr Vorhaben in Willich gilt, was Sie einreichen müssen, wie lange es dauert und was es kostet.
[[bauantrag]]Zuständigkeit: Bauaufsicht der Stadt Willich – nicht der Kreis Viersen
Die Bauaufsichtsbehörde der Stadt Willich ist im Geschäftsbereich Bauen und Wohnen angesiedelt, der im Technischen Rathaus in Neersen untergebracht ist. Bauanträge, Genehmigungsfreistellungen und Bauvoranfragen richten Sie direkt an die Stadt – nicht an die Kreisverwaltung Viersen, die für Willich ausdrücklich keine Zuständigkeit hat.
Bauanträge können per E-Mail an bauenundwohnen@stadt-willich.de eingereicht werden (Anlagen maximal im Format A3). Fragen zur Planung richten Sie an bauberatung@stadt-willich.de. Die persönliche Bauberatung findet montags und mittwochs von 9–12 Uhr (telefonisch) und von 14–17 Uhr (persönlich) statt – außerhalb dieser Zeiten ist eine Beratung aktuell nicht möglich. Für Ihr Vorhaben gilt: Wer frühzeitig Kontakt aufnimmt und vollständige Unterlagen einreicht, vermeidet die häufigsten Verzögerungen.
Welches Verfahren gilt für Ihr Bauvorhaben in Willich?
Die Bauordnung NRW (BauO NRW 2018) unterscheidet vier Verfahrensarten. Welche für Sie gilt, hängt von Art, Größe und Lage Ihres Vorhabens ab.
Verfahrensfreie Vorhaben
Kleinere Baumaßnahmen sind in NRW ohne jede Genehmigung oder Anzeige zulässig – etwa Gartenhäuser bis 75 m³ Brutto-Rauminhalt oder gebäudeunabhängige Solaranlagen bis 3 m Höhe und 100 m² Grundfläche. Wichtig: Auch verfahrensfreie Vorhaben müssen die Festsetzungen des Bebauungsplans und alle anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften einhalten. Die fehlende Genehmigungspflicht schützt nicht vor einer Nutzungsuntersagung, wenn das Vorhaben gegen den B-Plan verstößt.
Genehmigungsfreistellung
Für Wohngebäude, die im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans liegen, dessen Festsetzungen einhalten und keine Abweichungen erfordern, gilt seit der BauO-NRW-Novelle vom 1. Januar 2024 die Genehmigungsfreistellung – jetzt ausgeweitet auf Gebäudeklasse 4 (bis 13 m Höhe, bis 400 m² je Nutzungseinheit). Sie reichen die Unterlagen in zweifacher Ausfertigung bei der Bauaufsicht ein. Reagiert die Behörde nicht innerhalb eines Monats, dürfen Sie mit dem Bau beginnen.
Entscheidend: Die Bauaufsicht prüft Ihren Plan dabei nicht inhaltlich. Die Verantwortung dafür, dass alle Vorschriften eingehalten werden, liegt vollständig bei Ihnen und Ihrem Planer. Wer hier auf Eigenverantwortung setzt, ohne die Unterlagen professionell aufbereiten zu lassen, riskiert im Nachhinein teure Korrekturen. Beim Einreichen können Sie außerdem ankreuzen, dass bei Nichtvorliegen der Freistellungsvoraussetzungen automatisch ein reguläres Baugenehmigungsverfahren eingeleitet wird – das spart im Zweifel Zeit und Aufwand.
Behördengebühren fallen im Freistellungsverfahren grundsätzlich nicht an. Lediglich wenn Sie eine vorzeitige schriftliche Bestätigung der Bauaufsicht anfordern, werden 50,–€ netto fällig.
Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren
Das vereinfachte Verfahren gilt für die meisten Wohn- und Gewerbebauten, die nicht unter die Genehmigungsfreistellung fallen und keine Sonderbauten sind. Die Bauaufsicht hat nach Eingang vollständiger Unterlagen sechs Wochen Zeit zur Entscheidung. In Willich ist die Bearbeitungszeit erfahrungsgemäß kürzer – die Stadt hat sich historisch durch zügige Verfahren ausgezeichnet. Im vereinfachten Verfahren prüft die Behörde ein reduziertes Programm: Bebaubarkeit des Grundstücks, Abstandsflächen, Stellplätze und Barrierefreiheit sowie örtliche Bauvorschriften. Brandschutz und Standsicherheit werden nicht behördlich geprüft – die Verantwortung liegt beim Statiker und dem Entwurfsverfasser.
Umfassendes Verfahren für Sonderbauten
Für große Sonderbauten – etwa Gebäude mit mehr als 1.600 m² Grundfläche, Verkaufsstätten ab 2.000 m² Verkaufsfläche oder Bürogebäude ab 3.000 m² Geschossfläche – gilt das umfassende Verfahren. Die Bauaufsicht hat hier drei Monate Bearbeitungszeit. Die Unterlagen sind in fünffacher Ausfertigung einzureichen. Die Behördengebühr beträgt 1,3 % der Rohbaukosten auf Basis der landesweit festgelegten Rohbausumme.
[[banner-klein]]Schritt für Schritt zum Bauantrag in Willich
- Bebauungsplan prüfen: Bevor Sie planen, prüfen Sie, was auf Ihrem Grundstück überhaupt zulässig ist. Alle rechtskräftigen Bebauungspläne der Stadt Willich sind über das Geoportal Niederrhein einsehbar. GRZ, GFZ, Baulinien und zulässige Nutzungsarten entscheiden darüber, ob Ihr Vorhaben genehmigungsfähig ist – noch bevor ein Architekt die erste Linie zeichnet.
- Bauvoranfrage stellen (bei Unsicherheit): Wenn die Bebaubarkeit Ihres Grundstücks nicht eindeutig aus dem B-Plan hervorgeht – etwa bei Vorhaben im Außenbereich oder bei geplanten Abweichungen – empfiehlt sich eine Bauvoranfrage. Der Vorbescheid ist für die Bauaufsicht bindend und gilt in der Regel drei Jahre. Besonders sinnvoll: vor dem Grundstückskauf, um die Bebaubarkeit verbindlich zu klären.
- Bauvorlageberechtigten beauftragen: Bauanträge in NRW müssen von einem Bauvorlageberechtigten eingereicht werden – in der Regel einem Architekten oder Bauingenieur mit entsprechender Kammermitgliedschaft. Seit Januar 2024 können auch Handwerksmeister (Maurer, Betonbauer, Zimmerer) im Rahmen der sogenannten „kleinen Bauvorlageberechtigung" Bauvorlagen einreichen – allerdings nur für bestimmte Vorhaben.
- Unterlagen zusammenstellen: Vollständige Unterlagen sind der wichtigste Hebel für eine schnelle Genehmigung. Fehlende Dokumente führen zu Nachforderungen – und wenn die Nachforderungsfrist verstreicht, ohne dass die Unterlagen nachgereicht werden, kann der Antrag nicht weiterbearbeitet werden. Die Gebühren fallen trotzdem an.
- Einreichen und Fristen im Blick behalten: Bauanträge können digital per E-Mail an bauenundwohnen@stadt-willich.de eingereicht werden. Nach Eingang vollständiger Unterlagen beginnt die gesetzliche Bearbeitungsfrist.
Welche Unterlagen brauchen Sie für den Bauantrag in Willich?
Die genauen Anforderungen hängen vom Verfahren und Vorhabentyp ab. Für das vereinfachte Verfahren sind in der Regel folgende Unterlagen erforderlich:
- Ausgefüllter Antragsvordruck
- Auszug aus dem Liegenschaftskataster (nicht älter als sechs Monate)
- Lageplan nach BauPrüfVO (amtlich beglaubigt oder vom Architekten erstellt)
- Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten) im Maßstab 1:100
- Baubeschreibung
- Berechnung des Brutto-Rauminhalts und der Brutto-Grundfläche
- Kostenermittlung (Rohbaukosten)
- Erhebungsbogen für die Baustatistik
- Standsicherheitsnachweis (Statik) – je nach Vorhaben
- Brandschutznachweis – je nach Gebäudeklasse
- Nachbarbeteiligung (Unterschriften der Angrenzer oder Nachweis der Benachrichtigung)
Bei gewerblichen Vorhaben kommt in der Regel eine Betriebsbeschreibung hinzu. Für Nutzungsänderungen – etwa wenn eine Bürofläche zur Wohnung oder ein Ladenlokal zum Café werden soll – gelten zusätzliche Anforderungen, die sich nach der neuen Nutzungsart richten.
Was kostet eine Baugenehmigung in Willich?
Die Gesamtkosten setzen sich aus Behördengebühren und Planungskosten zusammen. Beide Positionen sollten Sie von Anfang an einkalkulieren.
Behördengebühren: Im vereinfachten Verfahren richten sich die Gebühren nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVerwGebO NRW) und liegen typischerweise bei rund 0,5–1,0 % der Rohbaukosten. Bei einem Einfamilienhaus mit 300.000,–€ Rohbaukosten entspricht das einer Behördengebühr von ca. 1.500,–€ bis 3.000,–€. Für Sonderbauten beträgt die Grundgebühr 1,3 % der Rohbausumme.
Planungskosten: Hinzu kommen die Kosten für Architektur, Statik und ggf. weitere Fachplaner:
- Architektenleistungen (Bauantrag EFH): ab ca. 4.000,–€ netto
- Statik / Standsicherheitsnachweis: ab ca. 1.500,–€ netto
- Lageplan und Vermessung: ca. 500,–€ bis 1.000,–€ netto
Für einen typischen Einfamilienhaus-Neubau in Willich sollten Sie mit Gesamtkosten für den Bauantrag von ca. 8.000,–€ bis 14.000,–€ netto rechnen – abhängig von Größe, Komplexität und ob Abweichungen vom B-Plan erforderlich sind. Planeco Building bietet volle Preistransparenz: Sie erhalten vor Beauftragung ein konkretes Angebot ohne versteckte Kosten. Informationen zu typischen Statikerkosten finden Sie auf der entsprechenden Übersichtsseite.
Was Bauherren in Willich 2025 und 2026 wissen müssen
Die BauO-NRW-Novelle hat mehrere Regelungen gebracht, die direkt auf Ihr Bauvorhaben wirken können:
- Solarpflicht für Neubauten: Wer ab dem 1. Januar 2025 eine Baugenehmigung für ein neues Wohngebäude beantragt, muss auf mindestens 30 % der Dachfläche eine Photovoltaikanlage installieren. Für Nicht-Wohngebäude gilt diese Pflicht bereits seit Januar 2024.
- Solarpflicht bei Dacherneuerung: Ab dem 1. Januar 2026 greift die PV-Pflicht auch bei Bestandsgebäuden, deren Dachhaut vollständig erneuert wird. Das betrifft viele ältere Immobilien in Willich.
- Wärmepumpen privilegiert: Wärmepumpen und ihre Einhausungen sind jetzt ohne Größenbeschränkung innerhalb des 3-m-Abstands zur Nachbargrenze zulässig – eine relevante Erleichterung für Bestandsimmobilien auf kleineren Grundstücken.
- Erweiterung der Genehmigungsfreistellung: Die Freistellung gilt nun bis Gebäudeklasse 4 (bisher nur bis Gebäudeklasse 3). Das bedeutet: Mehr Vorhaben können ohne förmliche Baugenehmigung realisiert werden – aber die Verantwortung für die Einhaltung aller Vorschriften liegt vollständig beim Bauherrn und seinem Planer.
Geltungsdauer der Baugenehmigung und was danach gilt
Eine erteilte Baugenehmigung in Willich erlischt, wenn Sie nicht innerhalb von drei Jahren nach Ausstellung mit dem Bau beginnen oder die Bauarbeiten für mehr als ein Jahr unterbrechen. Eine Verlängerung ist möglich, muss aber rechtzeitig beantragt werden und setzt voraus, dass die Genehmigung noch der geltenden Rechtslage entspricht. Wer seinen Baubeginn plant, sollte außerdem beachten, dass der Baubeginn mindestens einen Monat vorher schriftlich bei der Bauaufsicht angezeigt werden muss.
Planeco Building begleitet Bauherren in Willich vom ersten Unterlagenentwurf bis zur erteilten Genehmigung – mit über 1.400 erfolgreichen Bauanträgen bundesweit und lokaler Kenntnis der Anforderungen der Willicher Bauaufsicht. Wenn Sie wissen möchten, welches Verfahren für Ihr konkretes Vorhaben gilt und was es kosten wird, sprechen Sie uns an – die Erstberatung ist kostenlos.















