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Bauvoranfrage in Grevenbroich: Der sichere Weg zur Baugenehmigung

September 5, 2025
Update:
September 5, 2025
Lesezeit: 5 Min.
Sebastian Rupp
Sebastian Rupp
September 5, 2025
Update:
September 5, 2025
Ist Ihr Vorhaben in Grevenbroich genehmigungsfähig? Eine Bauvoranfrage in Grevenbroich verschafft Ihnen Planungssicherheit vor der Investition. Planeco Building klärt kritische Fragen verbindlich mit den Behörden – mit über 1.400 erfolgreichen Anträgen kennen wir die lokalen Anforderungen genau.

Sie planen ein Bauvorhaben in Grevenbroich und sind unsicher über die Genehmigungsfähigkeit? Eine professionelle Bauvoranfrage verschafft Ihnen Klarheit, bevor Sie investieren. Planeco Building kennt die spezifischen Anforderungen der Bauämter in Grevenbroich und begleitet Sie sicher durch den Prozess.

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Lokale Besonderheiten der Bauvoranfrage in Grevenbroich

Als große kreisangehörige Stadt in Nordrhein-Westfalen mit etwa 66.000 Einwohnern unterliegt Grevenbroich der Landesbauordnung NRW, die seit dem 1. Januar 2024 in novellierter Form gilt. Die zuständige Bauaufsichtsbehörde der Stadt Grevenbroich ist als "Bauordnung / Bauaufsicht - 61.1" organisiert und befindet sich im Neuen Rathaus am Markt 2.

Eine Besonderheit in Grevenbroich ist die territoriale Zuständigkeitsaufteilung der Bauaufsichtsbehörde. Verschiedene Sachbearbeiter betreuen spezifische Stadtbezirke, was eine ortsspezifische Beratung ermöglicht. Die Stadtverwaltung empfiehlt ausdrücklich eine vorherige Terminvereinbarung, um eine ausreichende Bearbeitungszeit und persönliche Betreuung zu gewährleisten.

Seit der Novellierung 2024 können Bauanträge und Bauvoranfragen per E-Mail eingereicht werden, was die Bearbeitungszeiten verkürzt. Die Genehmigungsfreistellung wurde erweitert – Wohngebäude bis einschließlich Gebäudeklasse vier können unter bestimmten Voraussetzungen genehmigungsfrei gestellt werden. Für Ihre Bauvoranfrage bedeutet dies neue Möglichkeiten für innovative Bauprojekte.

Erforderliche Unterlagen für die Bauvoranfrage in Grevenbroich

Die Stadt Grevenbroich verlangt die Einreichung aller Unterlagen in dreifacher Ausfertigung. Alle erforderlichen Formulare stehen als PDF-Dateien über das Bürgerportal zur Verfügung und können am Computer ausgefüllt werden.

Grundausstattung für jede Bauvoranfrage:

  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Lageplanskizze (zur Orientierung und Zuordnung)
  • Konkret formulierte Fragestellungen

Je nach Fragestellung zusätzlich erforderlich:

  • Bei Fragen zu Gebäudehöhen: Ansichten und Lagepläne
  • Bei Brandschutzfragen: Vollständige Grundrisse und Schnitte
  • Bei Nutzungsänderungen: Alte Baugenehmigungen, Nachweis bisheriger Nutzung
  • Detaillierte Baubeschreibung bei komplexen Vorhaben

Zur Beschleunigung der Antragsprüfung empfiehlt die Stadt Grevenbroich, jedes Exemplar in einer bestimmten Reihenfolge zu sortieren und bei mehrseitigen Dokumenten auf Heftung zu verzichten. Eine Übereinstimmungserklärung ist zwingend erforderlich, dass die elektronischen Unterlagen mit den Papierunterlagen übereinstimmen.

Kosten einer Bauvoranfrage in Grevenbroich

Die Gebührenberechnung in Grevenbroich folgt der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für NRW (AVerwGebO NRW). Die Gebührenstruktur ist differenziert und richtet sich nach dem Umfang der Prüfung sowie der Art des Bauvorhabens.

Kostenposition Betrag
Behördengebühren 200,– € bis 500,– €
Architektenkosten Nach Zeitaufwand (ca. 500,– € bis 1.500,– €)
Gesamtkosten 800,– € bis 2.500,– €

Für einen umfassenden Vorbescheid, bei dem sämtliche Bauvorlagen mit Ausnahme der bautechnischen Nachweise geprüft werden, sind 100 % der Gebühr nach den entsprechenden Tarifstellen zu erheben. Bei planungsrechtlichen Vorbescheiden (einfache Vorbescheide) gelten reduzierte Gebührensätze.

Die Geltungsdauer des erteilten Vorbescheides beträgt grundsätzlich zwei Jahre und kann auf schriftlichen Antrag jeweils um bis zu einem Jahr verlängert werden. Für die Verlängerung wird eine Gebühr in Höhe von 20 % der ursprünglich erhobenen Gebühr erhoben.

Ablauf und Bearbeitungszeit der Bauvoranfrage in Grevenbroich

Die Bearbeitungszeiten in Grevenbroich sind abhängig von der Art, der Lage und dem Umfang des Bauvorhabens. Für Wohnbauvorhaben beträgt die Bearbeitungszeit in der Regel circa vier bis sechs Wochen, wenn alle erforderlichen Bauvorlagen vorliegen.

Schritt 1: Antragstellung und Vollständigkeitsprüfung

Einreichung beim zuständigen Bauamt
Prüfung auf Vollständigkeit (1–2 Wochen)

Schritt 2: Beteiligung erforderlicher Stellen

Je nach Fragestellung werden Fachstellen beteiligt
Bei Befreiungen: Gemeinderat muss zustimmen

Schritt 3: Prüfung durch die Bauaufsichtsbehörde

Fachliche Prüfung Ihrer Fragen
Bearbeitungszeit: 3–8 Wochen (lokal verifiziert)

Schritt 4: Bescheiderstellung

Rechtsverbindlicher Bauvorbescheid
Gültigkeit: 3 Jahre

Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft zunächst, ob die Bauvorlagen vollständig sind und welche anderen Behörden am Verfahren zu beteiligen sind. Falls erforderlich, werden die Eigentümer benachbarter Grundstücke benachrichtigt, die dann innerhalb von zwei Wochen Einwendungen vorbringen können.

Die 5 häufigsten Ablehnungsgründe bei Bauvoranfragen in Grevenbroich

  1. Unklare Fragestellungen: Vage Formulierungen wie "Geht meine Planung?" führen zur Ablehnung. Fragen müssen konkret und prüfbar sein.
  2. Unvollständige oder veraltete Unterlagen: Fehlen aktuelle Flurkarten oder Grundrisse, kann der Antrag nicht bearbeitet werden.
  3. Unvereinbarkeit mit dem Bauplanungsrecht: Wenn das Vorhaben nicht zum Bebauungsplan passt oder sich nicht in die Umgebung einfügt.
  4. Nicht berücksichtigte Brandschutzanforderungen: Besonders bei Nutzungsänderungen werden oft zusätzliche Brandschutzauflagen übersehen.
  5. Nicht beachtete Nachbarschaftsrechte: Unterschreitung von Abstandsflächen oder erhöhte Emissionen können zur Ablehnung führen.

Tipp: Mit Planeco Building vermeiden Sie diese Fehler. Unsere Architekten kennen die Anforderungen und formulieren Ihre Bauvoranfrage rechtssicher.

Häufige Anwendungsfälle in Grevenbroich

In Grevenbroich zeigt sich die praktische Anwendung von Bauvoranfragen besonders deutlich bei größeren Bauvorhaben der örtlichen Wohnungsbaugenossenschaften. Aktuelle Projekte wie der "Campus Pillauer Weg" der BAUVEREIN GREVENBROICH eG verdeutlichen die Bedeutung von Bauvoranfragen für die frühzeitige Klärung planungsrechtlicher Fragen.

Typische Anwendungsfälle umfassen:

Die Novellierung der Landesbauordnung NRW 2024 hat neue Möglichkeiten für nachhaltige Bauweisen und erneuerbare Energien geschaffen. Wärmepumpen und ihre Einhausungen sind in den Abstandsflächen ohne eigene Abstandsflächen zulässig, und die Gesamtlänge privilegierter Bebauungen wurde von 15 auf 18 Meter erhöht.

Zuständige Behörden in Grevenbroich

Die zuständige Bauaufsichtsbehörde der Stadt Grevenbroich ist im Neuen Rathaus am Markt 2, 41515 Grevenbroich untergebracht. Die Behörde ist gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln über die Bushaltestelle Rathaus erreichbar.

Fachdienstleiter ist Herr Jens Blaudeck, der unter der Telefonnummer 02181 608-417 und per E-Mail unter jens.blaudeck@grevenbroich.de erreichbar ist. Verschiedene Sachbearbeiter betreuen spezifische Stadtbezirke und gewährleisten so eine ortsspezifische Beratung.

Bei Unzufriedenheit mit einer Entscheidung der unteren Bauaufsichtsbehörde können Antragsteller eine Eingabe an die obere Bauaufsichtsbehörde richten. Für Grevenbroich ist der Rhein-Kreis Neuss als obere Bauaufsichtsbehörde zuständig.

Warum Planeco Building für Ihre Bauvoranfrage in Grevenbroich?

Planeco Building bringt die nötige Expertise für erfolgreiche Bauvoranfragen in Grevenbroich mit:

  • ✓ Kostenlose Erstberatung
  • ✓ Über 1.400 erfolgreiche Bauanträge
  • ✓ Volle Preistransparenz – keine versteckten Kosten
  • ✓ 14–21 Tage Bearbeitungszeit
  • ✓ Rundum-Service – Architektur, Statik, Brandschutz und mehr
  • ✓ Bundesweites Netzwerk mit lokaler Expertise in Grevenbroich

Unsere Architekten kennen die spezifischen Anforderungen der Bauaufsichtsbehörde Grevenbroich und die Besonderheiten der NRW-Bauordnung. Sie wissen, welche Fragen strategisch richtig formuliert werden müssen und welche Unterlagen für welche Fragestellungen erforderlich sind.

Die Digitalisierung des Verfahrens wird künftig durch das Bauportal.NRW weiter vorangetrieben. Bereits heute unterstützen wir Sie bei der digitalen Einreichung per E-Mail oder über Cloud-Dienste unter Beachtung der entsprechenden Sicherheitsstandards.

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FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Was kostet eine Bauvoranfrage in Grevenbroich?

Die Kosten für eine Bauvoranfrage in Grevenbroich setzen sich aus Behördengebühren (200,– € bis 500,– €) und Architektenkosten (ca. 500,– € bis 1.500,– €) zusammen. Insgesamt müssen Sie mit Gesamtkosten von 800,– € bis 2.500,– € rechnen. Die genaue Höhe hängt vom Umfang der Prüfung und der Komplexität Ihres Vorhabens ab.

Wie lange dauert eine Bauvoranfrage in Grevenbroich?

Für Wohnbauvorhaben beträgt die Bearbeitungszeit in Grevenbroich in der Regel circa vier bis sechs Wochen, wenn alle erforderlichen Bauvorlagen vorliegen. Die Vollständigkeitsprüfung dauert 1–2 Wochen, die anschließende fachliche Prüfung 3–8 Wochen. Diese Zeiten sind deutlich kürzer als die gesetzlich möglichen drei Monate.

Welche Unterlagen benötige ich für eine Bauvoranfrage in Grevenbroich?

Grundsätzlich benötigen Sie das ausgefüllte Antragsformular, eine Lageplanskizze und konkret formulierte Fragestellungen. Je nach Fragestellung kommen weitere Unterlagen hinzu: bei Höhenfragen Ansichten und Lagepläne, bei Brandschutzfragen vollständige Grundrisse und Schnitte, bei Nutzungsänderungen alte Baugenehmigungen als Nachweis der bisherigen Nutzung.

Wann ist eine Bauvoranfrage in Grevenbroich sinnvoll?

Eine Bauvoranfrage lohnt sich in Grevenbroich besonders bei grenzwertigen Vorhaben, wenn die Behörde selbst dazu rät, bei hohen Investitionen oder wenn kein Bebauungsplan vorliegt und das Einfügegebot nach § 34 BauGB greift. Auch bei Nutzungsänderungen oder innovativen Bauweisen verschafft sie wertvolle Planungssicherheit vor größeren Investitionen.

An wen wende ich mich für eine Bauvoranfrage in Grevenbroich?

Die zuständige Bauaufsichtsbehörde befindet sich im Neuen Rathaus am Markt 2, 41515 Grevenbroich. Fachdienstleiter ist Herr Jens Blaudeck (Tel. 02181 608-417). Die Stadt empfiehlt eine vorherige Terminvereinbarung. Je nach Stadtbezirk sind verschiedene Sachbearbeiter zuständig, die eine ortsspezifische Beratung gewährleisten.

FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

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