Wer in Witten bauen, umbauen oder eine Nutzung ändern will, landet früher oder später beim Bauordnungsamt der Stadt – und stellt fest, dass zwischen Bauantrag und Baugenehmigung mehr Schritte liegen als erwartet. Die gute Nachricht: Das Verfahren ist planbar. Wer die Anforderungen kennt, die richtigen Unterlagen einreicht und die lokalen Besonderheiten Wittens im Blick hat, vermeidet die häufigsten Verzögerungen und bringt sein Vorhaben zügig durch die Behörde.
[[bauantrag]]Wann brauchen Sie eine Baugenehmigung in Witten?
Grundsätzlich gilt in Nordrhein-Westfalen: Wer baut, umbaut oder die Nutzung eines Gebäudes ändert, braucht eine Baugenehmigung – es sei denn, das Vorhaben ist ausdrücklich verfahrensfrei oder genehmigungsfreigestellt. Die Bauordnung NRW (BauO NRW) unterscheidet drei Wege:
- Verfahrensfreie Vorhaben: Keine Genehmigung und keine Anzeige erforderlich – aber alle baurechtlichen Vorschriften (Abstandsflächen, Standsicherheit, Brandschutz) gelten trotzdem. Beispiele: Terrassenüberdachungen bis 30 m² und max. 4,50 m Tiefe, Balkonverglasungen, Wintergärten bis 30 m² bei Gebäudeklassen 1–3 mit mindestens 3 m Abstand zur Nachbargrenze.
- Genehmigungsfreistellung: Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans und erfüllt alle Festsetzungen ohne Abweichungen. Seit der BauO-NRW-Novelle 2024 gilt die Freistellung nun bis Gebäudeklasse 4. Die Stadt Witten hat einen Monat Zeit, ein reguläres Genehmigungsverfahren zu verlangen. Wichtig: Auch hier sind Nachweise zur Standsicherheit und zum Schall- und Wärmeschutz durch staatlich anerkannte Sachverständige vorzulegen.
- Genehmigungspflicht: Alles, was nicht ausdrücklich verfahrensfrei oder freigestellt ist, braucht eine Baugenehmigung – entweder im vereinfachten Verfahren oder im Vollverfahren für Sonderbauten.
Besonders bei Nutzungsänderungen – etwa wenn aus einer Gewerbefläche Wohnraum wird oder ein Büro zur Arztpraxis umgewidmet werden soll – besteht fast immer Genehmigungspflicht. Gerade in Witten, wo Wohn-, Gewerbe- und Industriegebiete eng beieinander liegen, entstehen hier häufig komplexe planungsrechtliche Fragen.
Verfahrensablauf: Vom Bauantrag zur Baugenehmigung
Das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren ist der Standardweg für die meisten Wohngebäude in Witten. Der Ablauf folgt einem klaren Schema – entscheidend ist, ihn von Anfang an vollständig zu durchlaufen:
- Bauvoranfrage klären (optional, aber oft sinnvoll): Wer unsicher ist, ob sein Vorhaben genehmigungsfähig ist – etwa bei unbeplantem Innenbereich oder geplanter Nutzungsänderung – sollte eine Bauvoranfrage in Witten stellen. Die Gebühren werden später auf die Baugenehmigung angerechnet.
- Bauvorlageberechtigten Planer beauftragen: In NRW darf der Bauantrag nicht ohne einen bauvorlageberechtigten Architekten oder Bauingenieur eingereicht werden. Dieser unterschreibt die Unterlagen als Entwurfsverfasser und trägt die fachliche Verantwortung. Seit 2024 gibt es zusätzlich die „kleine Bauvorlageberechtigung" für Meister des Maurer-, Betonbauer- und Zimmererhandwerks – gültig für Gebäude der Klassen 1 und 2 bis 7 m Höhe und max. 400 m².
- Unterlagen zusammenstellen und Bauantrag einreichen: Der vollständige Bauantrag geht an das Bauordnungsamt Witten. Seit der BauO-NRW-Novelle 2024 ist keine Unterschrift mehr erforderlich – die Textform genügt, Einreichung per E-Mail ist möglich.
- Vollständigkeitsprüfung: Das Bauordnungsamt prüft innerhalb von 10 Arbeitstagen, ob der Antrag vollständig ist. Fehlen Unterlagen, wird der Fristenlauf unterbrochen – das ist die häufigste Ursache für Verzögerungen.
- Behördliche Prüfung und Beteiligung von Fachstellen: Nach Vollständigkeit werden Fachdienststellen beteiligt (z. B. Entwässerung Witten/ESW, Denkmalschutz, Feuerwehr). Diese haben zwei Monate Zeit für ihre Stellungnahmen.
- Entscheidung: Sobald alle Stellungnahmen vorliegen, beginnt die Entscheidungsfrist von 6 Wochen. Die Baugenehmigung wird schriftlich mitgeteilt. Mit dem Bau darf erst begonnen werden, wenn die Genehmigung vorliegt und alle bautechnischen Nachweise (Statik etc.) eingereicht sind.
Welche Unterlagen brauchen Sie für den Bauantrag?
Unvollständige Unterlagen sind der häufigste Grund, warum Bauanträge in Witten ins Stocken geraten. Die Pflichtunterlagen für den Regelfall:
- Antragsformular: Ausgefüllt und vom Bauherrn sowie Entwurfsverfasser unterzeichnet (bzw. in Textform)
- Amtlicher Lageplan: Katasterauszug mit eingetragenem Vorhaben, erstellt von einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur
- Bauzeichnungen: Grundrisse aller Geschosse, Schnitte und Ansichten im Maßstab 1:100
- Baubeschreibung: Detaillierte technische Beschreibung des Vorhabens
- Standsicherheitsnachweis: Statische Berechnung durch einen Statiker – bei fast allen genehmigungspflichtigen Vorhaben erforderlich
- Wärmeschutznachweis (GEG): Nachweis der energetischen Anforderungen gemäß Gebäudeenergiegesetz
- Brandschutznachweis: Ab Gebäudeklasse 3 durch einen staatlich anerkannten Sachverständigen
- Stellplatznachweis: Nachweis der erforderlichen Kfz- und Fahrradstellplätze
- Entwässerungsplanung: Abstimmung mit der Entwässerung Witten (ESW) – Kanalanschluss und Grundstücksentwässerung müssen nachgewiesen werden
Je nach Vorhaben kommen weitere Unterlagen hinzu: Bei Denkmalschutzbereichen ist die Untere Denkmalbehörde einzubeziehen, bei Baumfällungen im Zuge des Bauvorhabens die Baumschutzsatzung der Stadt Witten zu beachten.
[[banner-klein]]Was kostet eine Baugenehmigung in Witten?
Die Gesamtkosten setzen sich aus Behördengebühren und Planungskosten zusammen. Beide Positionen hängen stark vom Vorhaben ab:
- Behördengebühren: Orientieren sich an der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVwGebO NRW) und liegen in der Regel bei ca. 0,5 % der Gesamtbaukosten. Bei einem Einfamilienhaus mit 300.000,– € Baukosten sind das rund 1.500,– €.
- Architekten- und Planungskosten: Für ein Einfamilienhaus mit 300.000,– € Baukosten liegen die Planungskosten typischerweise bei 6.000,– bis 8.000,– € netto.
- Statik und bautechnische Nachweise: Ein Standsicherheitsnachweis kostet ab 500,– € netto; die Gesamtkosten für Statik liegen je nach Vorhaben bei 1.500,– bis 2.500,– € netto.
- Vermessung und Lageplan: Ca. 500,– bis 1.000,– € netto.
In der Summe sollten Bauherren für einen vollständigen Bauantrag beim Einfamilienhaus mit 9.500,– bis 14.000,– € netto rechnen – abhängig von Größe, Komplexität und ob Sondernachweise erforderlich sind.
Wie lange dauert die Baugenehmigung in Witten?
Die gesetzliche Entscheidungsfrist von 6 Wochen klingt überschaubar – beginnt aber erst, wenn alle Stellungnahmen der Fachstellen vorliegen. In der Praxis dauert das vereinfachte Verfahren in Witten typischerweise 3 bis 5 Monate ab Einreichung eines vollständigen Antrags. Bei Nutzungsänderungen mit Immissionsschutz- oder Brandschutzprüfung sind 4 bis 6 Monate realistisch.
Was die Bearbeitungszeit verlängert:
- Unvollständige Unterlagen bei Einreichung (Fristenlauf wird unterbrochen)
- Nachbarbeteiligung mit Einwendungen (Nachbarn haben 2 Wochen Zeit für Einwände)
- Abstimmungsbedarf mit mehreren Fachstellen (ESW, Denkmalschutz, Feuerwehr)
- Fehlende Bebauungspläne im Bereich (§ 34 BauGB – unbeplanter Innenbereich erfordert Einzelfallprüfung)
Die Baugenehmigung erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach Ausstellung mit dem Bau begonnen wird oder die Arbeiten für mehr als 1 Jahr unterbrochen werden. Eine Verlängerung ist bei rechtzeitiger Antragstellung möglich.
Besonderheiten bei Bauvorhaben in Witten
Solardachpflicht seit 2025
Seit dem 1. Januar 2025 gilt die Solardachpflicht in NRW auch für Wohngebäude – wer jetzt einen Neubau plant, muss eine Photovoltaikanlage auf geeigneten Dachflächen einplanen. Ab dem 1. Januar 2026 greift die Pflicht zusätzlich bei vollständiger Dacherneuerung von Bestandsgebäuden. Ausgenommen sind Gebäude mit einer Dachfläche bis 50 m².
Bergbau und Kampfmittelfreiheit
Witten liegt im ehemaligen Bergbaugebiet des Ruhrgebiets. Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens kann eine Bescheinigung über die Kampfmittelfreiheit des Grundstücks erforderlich sein. Diese ist bei der Kampfmittelabteilung der Feuerwehr Witten zu beantragen. Wer diesen Schritt übersieht, riskiert Verzögerungen kurz vor Baubeginn.
Entwässerung und Kanalanschluss (ESW)
Die Entwässerung der Stadt Witten (ESW) wird bei jedem Bauvorhaben als Fachstelle beteiligt. Kanalanschluss und Grundstücksentwässerung sollten frühzeitig geklärt werden – Nachforderungen der ESW sind ein häufiger Grund für Verzögerungen im Verfahren.
Denkmalschutz und Baumschutzsatzung
Witten verfügt über Bau- und Bodendenkmäler sowie eine Baumschutzsatzung. Wer im Umfeld eines Denkmals baut oder im Zuge des Vorhabens Bäume fällen muss, braucht zusätzliche Abstimmungen mit dem Planungsamt (Denkmalschutz: Tel. 02302 581-4150) bzw. dem Betriebsamt (Baumschutz). Diese Abstimmungen laufen parallel zum Baugenehmigungsverfahren – sollten aber nicht erst nach Einreichung des Bauantrags begonnen werden.
Zuständige Behörde: Bauordnungsamt Witten
Der Bauantrag ist mit vollständigen Unterlagen beim Bauordnungsamt der Stadt Witten einzureichen:
- Adresse: Annenstraße 111b, 58453 Witten
- Telefon: 02302 581-4332
- E-Mail: bauordnung@stadt-witten.de
- Öffnungszeiten Servicebüro: Dienstag und Donnerstag, 08:00–12:00 Uhr
Die eingeschränkten Öffnungszeiten machen persönliche Vorsprachen schwierig. Wer Fragen zur Genehmigungsfähigkeit seines Vorhabens hat, sollte diese möglichst schriftlich per E-Mail klären oder eine formelle Bauvoranfrage stellen – das schafft Planungssicherheit und ist rechtlich bindend.
Planeco Building begleitet Bauherren und Immobilieneigentümer in Witten durch den gesamten Genehmigungsprozess: von der ersten Machbarkeitseinschätzung über die Erstellung vollständiger Bauvorlagen bis zur Kommunikation mit dem Bauordnungsamt. Mit über 1.400 erfolgreichen Bauanträgen und lokaler Expertise in NRW kennt das Team die spezifischen Anforderungen des Wittener Bauordnungsamtes – und weiß, welche Unterlagen vollständig sein müssen, damit der Fristenlauf nicht ins Stocken gerät. Sprechen Sie uns an – die Erstberatung ist kostenlos und unverbindlich.















