Nutzungsänderung

Nutzungsuntersagung Baurecht: Was Sie wissen müssen und wie Sie vorgehen

Rechtliche Grundlagen, typische Fälle und Handlungsoptionen bei baurechtlicher Nutzungsuntersagung.
Planeco Building
May 30, 2025
12 Minuten

Wann greift die Bauaufsichtsbehörde ein und untersagt die Nutzung einer Immobilie? Eine baurechtliche Nutzungsuntersagung ist ein wichtiges Instrument der Bauaufsicht im Baurecht, das zur Anwendung kommt, wenn Gebäude ohne erforderliche Genehmigung genutzt werden und eine nachträgliche Genehmigung nicht möglich oder wahrscheinlich ist, oder die Nutzung im Widerspruch zu öffentlich-rechtlichen Vorschriften steht.

Ob ungenehmigter Dachgeschossausbau, Ferienwohnung ohne Nutzungsänderung oder gewerbliche Nutzung im Wohngebiet – für Eigentümer, Mieter und Gewerbetreibende ist es entscheidend, die rechtlichen Grundlagen zu verstehen und passende Handlungsoptionen zu kennen, um rechtssichere Lösungen zu entwickeln.

Das Thema kurz und kompakt

  • Was bedeutet eine Nutzungsuntersagung: Eine Nutzungsuntersagung bedeutet das behördlich angeordnete Ende der aktuellen Immobiliennutzung. Bei erheblichen Gefahren kann Sofortvollzug angeordnet werden – bei Missachtung drohen je nach Fall Bußgelder und weitere Durchsetzungsmaßnahmen. 
  • Zwei Lösungswege: Sie können gegen die Verfügung vorgehen oder die Nutzung nachträglich legalisieren. Ist jedoch bereits klar, dass die aktuelle Nutzung nicht genehmigungsfähig ist, hilft ein Widerspruch nur gegen die Untersagung – nicht gegen die Pflicht zur Genehmigung.
  • Fachliche Begleitung entscheidend: Planeco Building unterstützt Sie mit fachkundiger Beratung, rechtssicherer Antragsstellung und direkter Kommunikation mit den Behörden – transparent und mit kosteneffizienten Preisen.

Was ist eine baurechtliche Nutzungsuntersagung?

Die Nutzungsuntersagung ist eine Verfügung der Bauaufsichtsbehörde, mit der die weitere Nutzung eines Gebäudes, einer baulichen Anlage oder eines Grundstücks untersagt wird. Sie basiert auf den Landesbauordnungen der Bundesländer, beispielsweise § 65 LBO Baden-Württemberg oder § 82 BauO NRW, und dient als Instrument im Baurecht zur Gefahrenabwehr und zur Durchsetzung baurechtlicher Vorschriften

Das grundlegende Ziel ist die Unterbindung formell oder materiell illegaler Nutzungen. Dies kann der Fall sein, wenn Sie eine Wohnung ohne entsprechende Genehmigung als Ferienwohnung vermieten, Gewerberäume in Wohnraum umgewandelt haben oder ein Gebäude in einer Weise nutzen, die erheblich von der genehmigten Nutzung abweicht.

Die Nutzungsuntersagung ist eine der schärfsten Maßnahmen im bauordnungsrechtlichen Instrumentarium. Mildere Mittel sind beispielsweise Auflagen zur Mängelbeseitigung, Fristen zur nachträglichen Genehmigung oder Anordnungen zur Anpassung der Nutzung. Eine Nutzungsuntersagung wird von den Behörden eingesetzt, wenn diese milderen Maßnahmen nicht ausreichen oder der Missstand als besonders gravierend eingestuft wird – etwa bei wiederholten Verstößen, Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder erheblichen Abweichungen von genehmigten Nutzungen. 

Formelle vs. materielle Baurechtswidrigkeit

Bei baurechtlichen Verstößen unterscheidet das Baurecht zwischen zwei grundlegenden Arten der Illegalität. Diese Unterscheidung ist entscheidend für das Verständnis einer Nutzungsuntersagung und die Wahl der richtigen Lösungsstrategie.

Aspekt Formelle Illegalität Materielle Illegalität
Definition Fehlende erforderliche Baugenehmigung oder Nutzungsänderungsgenehmigung Widerspruch zu öffentlich-rechtlichen Vorschriften – maßgeblich ist die Rechtslage zum Errichtungszeitpunkt
Typisches Beispiel Umwandlung einer Wohnung in eine Ferienwohnung ohne behördliche Genehmigung Nutzungsänderung Wohnung in Beherbergungsbetrieb
Rechtliche Folge Erst Aufforderung zur Nachgenehmigung, später ggf. Nutzungsuntersagung Bei gravierenden Mängeln (z. B. Brandschutz): direkte Nutzungsuntersagung möglich
Lösungsansatz Nachträglicher Antrag auf Nutzungsänderung oder Baugenehmigung Beseitigung der materiellen Mängel oder Anpassung der Nutzung

Wichtig: Beide Formen der Baurechtswidrigkeit können eine Nutzungsuntersagung durch die Bauaufsichtsbehörde zur Folge haben. Bei formeller Illegalität erfolgt dies in der Regel erst, wenn Aufforderungen zur Nachgenehmigung und Zwangsmaßnahmen ohne Erfolg bleiben. Eine sofortige Untersagung ist meist Behördenreaktion bei materiellen Verstößen mit Gefährdungspotenzial. 

Experten-Tipp: Selbst bei rechtmäßiger Nutzungsuntersagung besteht oft die Möglichkeit, durch einen korrekten Antrag auf Nutzungsänderung eine nachträgliche Genehmigung zu erwirken. Frühzeitige fachliche Beratung kann hier entscheidend sein.

Wann kann eine Nutzungsuntersagung erlassen werden?

Eine Nutzungsuntersagung ist kein willkürliches Instrument, sondern an klare rechtliche Voraussetzungen gebunden. Die Bauaufsichtsbehörde kann sie erlassen, wenn eine oder mehrere der folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  1. Eine bauliche Anlage wird ohne die erforderliche Genehmigung genutzt – insbesondere dann, wenn eine nachträgliche Legalisierung ausgeschlossen erscheint (z. B. Gewerbe im reinen Wohngebiet).
  2. Die Nutzung verstößt gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften (materielle Illegalität), etwa beim Brandschutz – hier kann die Behörde sofort eingreifen. 
  3. Von der Nutzung geht eine Gefahr für Leben oder Gesundheit aus – dann kann auch eine sofortige Untersagung mit Sofortvollzug erfolgen. 

In der Praxis wird eine Nutzungsuntersagung in der Regel erst als letztes Mittel angewendet – insbesondere dann, wenn eine akute Gefahr für Leib und Leben besteht, etwa bei erheblichen Brandschutzmängeln. Üblich ist zuvor die Aufforderung zur Legalisierung oder Mängelbeseitigung durch Bauvorlageverfügungen. Erst wenn diese Maßnahmen scheitern, wird die Nutzung untersagt. So erfolgt bei einem ungenehmigten Dachgeschossausbau oder einer Ferienwohnung ohne Nutzungsänderung zunächst meist die Prüfung, ob eine nachträgliche Genehmigung möglich ist, bevor die Behörde einschreitet.

Innenraum während der baulichen Umnutzung – Umbauarbeiten im Rahmen einer geplanten Nutzungsänderung für neue gewerbliche oder wohnwirtschaftliche Nutzung.

Wichtig: Die fortgesetzte Nutzung trotz erheblicher Mängel beim Brandschutz oder bei der Standsicherheit kann zu einer Nutzungsuntersagung führen – selbst wenn die Nutzung grundsätzlich genehmigt ist. Gerade hier kommt die Nutzungsuntersagung besonders zum Tragen, denn in solchen Fällen steht der Schutz von Leben und Gesundheit klar im Vordergrund.

Häufige Auslöser für Nutzungsuntersagungen

In der Praxis werden Bauaufsichtsbehörden auf formell illegale Nutzungen meist durch folgende Wege aufmerksam:

  • Nachbarschaftsbeschwerden: Oftmals werden Behörden durch Anzeigen oder Beschwerden von Nachbarn auf ungenehmigt geänderte Nutzungen hingewiesen.
  • Routinekontrollen: Bei behördlichen Überprüfungen oder Begehungen können ungenehmigt geänderte Nutzungen auffallen.
  • Gewerbeanmeldungen: Bei der Anmeldung eines Gewerbes prüft die zuständige Behörde häufig, ob die baurechtlichen Voraussetzungen für die beabsichtigte Nutzung vorliegen.
  • Vermietungsportale: Einige Behörden durchsuchen systematisch Airbnb und ähnliche Plattformen nach potenziell ungenehmigten Ferienwohnungen.
  • Hinweise anderer Behörden: Finanzamt, Ordnungsamt oder andere Behörden können Hinweise auf baurechtswidrige Nutzungen an die Bauaufsicht weitergeben.

Ermessensspielraum der Bauaufsichtsbehörde

Die Bauaufsichtsbehörde hat bei festgestellten Verstößen einen Ermessensspielraum und muss verhältnismäßig handeln. Je nach Situation kann sie:

  • Eine angemessene Frist zur Herstellung rechtmäßiger Zustände setzen.
  • Die Nutzung bis zur Erteilung einer Genehmigung geduldet werden, wenn ein Genehmigungsantrag gestellt wird.
  • Bei Gefahr für Leib und Leben sofort einschreiten und die Nutzung mit sofortiger Wirkung untersagen.
  • Bei geringfügigen Verstößen auf eine Untersagung verzichten und stattdessen Auflagen erteilen.
Wichtig zu wissen: Je nach Schwere des Verstoßes und Ihrer Kooperationsbereitschaft können Behörden unterschiedlich reagieren. Frühzeitiges Handeln und die Bereitschaft zur Legalisierung verbessern Ihre Position erheblich und können in vielen Fällen eine Nutzungsuntersagung abwenden.

Nutzungsuntersagung mit Sofortvollzug: Wann wird sie angeordnet?

Der Sofortvollzug stellt eine besonders eingriffsintensive Form der Nutzungsuntersagung dar. In diesem Fall entfällt die sonst übliche aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Klage – die Nutzung muss also sofort eingestellt werden, unabhängig von eingelegten Rechtsmitteln. Zudem wird die Maßnahme nicht zunächst angedroht oder mit Fristsetzung angekündigt, sondern unmittelbar vollzogen, wenn eine akute Gefährdungslage vorliegt. 

Die Anordnung des Sofortvollzugs erfolgt gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO, wenn ein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung besteht. Dieses kann in verschiedenen Situationen vorliegen: 

  • Bei unmittelbaren Gefahren für Leib und Leben (etwa durch erhebliche Mängel beim Brandschutz)
  • Bei schwerwiegenden Verstößen gegen zentrale baurechtliche Vorschriften
  • Bei wiederholter oder vorsätzlicher Missachtung Vorgaben aus dem Baurecht
  • Wenn ein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Durchsetzung besteht

Die Behörde muss den Sofortvollzug speziell begründen und darlegen, warum das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung das Interesse des Betroffenen an der aufschiebenden Wirkung überwiegt.

Voraussetzungen für den Sofortvollzug

Der Sofortvollzug unterliegt strengen formalen und inhaltlichen Anforderungen:

  • Er muss von der Behörde schriftlich oder mündlich angeordnet werden.
  • Eine standardisierte Begründung reicht nicht aus – die Behörde muss konkret darlegen, warum im speziellen Fall ein besonderes öffentliches Interesse am Sofortvollzug besteht.
  • Die Behörde muss eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vornehmen: Steht die sofortige Vollziehung in angemessenem Verhältnis zur Schwere des Verstoßes und den Folgen für den Betroffenen?

Fehlt eine tragfähige Begründung oder erscheint der Sofortvollzug unverhältnismäßig, kann dies ein Ansatzpunkt für rechtliche Schritte sein. Auch ist die Behörde verpflichtet zu prüfen, ob mildere Mittel zur Gefahrenabwehr zur Verfügung stehen – eine sofortige Nutzungsuntersagung darf nur dann erfolgen, wenn weniger eingriffsintensive Maßnahmen nicht ausreichen.  

Nutzungsuntersagung Baurecht: Nachträgliche Legalisierung als Lösungsweg

Rechtliche Verteidigungsmöglichkeiten

Gegen die Anordnung des Sofortvollzugs steht ein Eilantrag nach § 80 Abs. 5 VwGO (Verwaltungsgerichtsordnung) zur Verfügung. Mit diesem Antrag kann beim zuständigen Verwaltungsgericht die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs oder der Klage beantragt werden.

Das Gericht führt dann eine eigene Interessenabwägung durch und prüft, ob das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung das private Interesse an der aufschiebenden Wirkung tatsächlich überwiegt. Dabei berücksichtigt es sowohl die Erfolgsaussichten in der Hauptsache als auch die Folgen für alle Beteiligten.

Ein solcher Eilantrag kann innerhalb weniger Tage oder Wochen entschieden werden und bietet die Chance, die sofortige Vollziehung auszusetzen, bis über den Widerspruch oder die Klage in der Hauptsache entschieden ist.

Experten-Tipp: Bei einer Nutzungsuntersagung mit Sofortvollzug sollten Sie unverzüglich einen im Baurecht erfahrenen Rechtsanwalt konsultieren. Parallel dazu empfiehlt sich die Beauftragung eines Fachplaners wie Planeco Building, um Möglichkeiten zur nachträglichen Legalisierung zu prüfen.

Nutzungsuntersagung Baurecht: Ablauf

Das Verfahren zur baurechtlichen Nutzungsuntersagung folgt einem strukturierten Ablauf, der Betroffenen verschiedene Möglichkeiten zur Einflussnahme bietet. Die Bauaufsichtsbehörde handelt dabei nach einem festen Schema, das Rechtssicherheit schafft und gleichzeitig Handlungsspielräume eröffnet. Eine frühzeitige und fachkundige Reaktion – idealerweise mit professioneller Unterstützung – erhöht die Chancen auf eine positive Lösung erheblich.  

Vom Anhörungsschreiben zur Verfügung

Die baurechtliche Nutzungsuntersagung folgt einem mehrstufigen Verfahren mit mehreren Einflussmöglichkeiten:

  1. Anhörungsschreiben: Die Bauaufsichtsbehörde informiert über den festgestellten Verstoß und schildert den Sachverhalt. In der Regel wird eine Frist von 2 bis 4 Wochen zur Stellungnahme gesetzt – häufig enthält das Schreiben bereits eine erste Androhung zur Untersagung der Nutzung.  
  2. Prüfung der Stellungnahme: Die Behörde bewertet Argumente und entscheidet über das weitere Vorgehen – Nachweise einer Legalisierung können den Verlauf positiv beeinflussen.
  3. Erlass der Nutzungsuntersagung: Bei weiterhin angenommener Rechtswidrigkeit ergeht ein förmlicher Beschluss mit Fristsetzung zur Nutzungseinstellung.
  4. Rechtsmittelbelehrung: Der Bescheid enthält Informationen zu Widerspruchsmöglichkeiten und -fristen.  

Handlungsoptionen in verschiedenen Verfahrensstadien

Ihre Handlungsmöglichkeiten variieren je nach Verfahrensstand und sollten strategisch eingesetzt werden:

Nach Erhalt des Anhörungsschreibens:

Nach Erhalt der Nutzungsuntersagung:

  • Widerspruch einlegen (Frist: 1 Monat)
  • Konkrete Schritte zur Legalisierung einleiten
  • Gespräch mit der Behörde über Lösungswege führen 

Je nach Fall kann eine zeitweise Duldung erreicht werden, wenn Sie ernsthaft an einer Legalisierung arbeiten. Die Bauaufsichtsbehörde hat hier einen Ermessensspielraum, den sie verhältnismäßig ausüben muss.

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Durchsetzung einer Nutzungsuntersagung

Bei Nichtbefolgung einer Nutzungsuntersagung stehen der Bauaufsichtsbehörde verschiedene Durchsetzungsmittel zur Verfügung:

  • Festsetzung von Zwangsgeldern (je nach Landesbauordnung gestaffelt)
  • Versiegelung der Räumlichkeiten
  • Ersatzvornahme durch die Behörde auf Kosten der Betroffenen
  • Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens  – dieses läuft oft parallel, wird meist von anderen Behörden (z. B. Ordnungsamt) geführt und dient nicht der Gefahrenabwehr, sondern der Sanktion des Verstoßes 

Auswirkungen je nach Nutzungsart:

  • Gewerbebetriebe: Einschränkung oder Einstellung der Geschäftstätigkeit
  • Wohnnutzung: Nutzungseinschränkungen für die betroffenen Räume 
Praktische Lösung: Die meisten Fälle lassen sich durch kooperative Zusammenarbeit mit der Behörde und eine rechtskonforme Nutzungsänderung lösen. Eine frühzeitige Beratung durch Fachexperten wie Planeco Building ermöglicht oft eine einvernehmliche Lösung, die für alle Beteiligten akzeptabel ist. Kontaktieren Sie uns jetzt unverbindlich und kostenlos!

Rechtsmittel bei einer Nutzungsuntersagung 

Nach geltendem Recht stehen gegen eine baurechtliche Nutzungsuntersagung verschiedene Rechtsmittel zur Verfügung. Die richtige Strategie hängt vom Einzelfall ab und sollte Erfolgsaussichten, Kosten und Zeitfaktoren berücksichtigen.

Widerspruch und Klage

Der Widerspruch ist ein erster möglicherSchritt gegen eine Nutzungsuntersagung:

  • Frist: 1 Monat nach Zustellung des Bescheids
  • Form: Schriftlich mit Begründung der Rechtswidrigkeit
  • Wirkung: Aufschiebende Wirkung (außer bei Sofortvollzug)

Bleibt der Widerspruch erfolglos, kann Klage beim Verwaltungsgericht erhoben werden. Die Verfahrensdauer variiert je nach Gericht und Komplexität des Falls erheblich. Bei Sofortvollzug ist ein paralleles Eilverfahren zur Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung möglich.

Wichtig: Rechtsmittel sind nur dann sinnvoll, wenn die Nutzungsuntersagung formell oder materiell fehlerhaft ist. Bestehen baurechtliche Mängel (z. B. fehlende Genehmigung, Brandschutzprobleme), beseitigt auch eine erfolgreiche Klage diese nicht. In solchen Fällen bleibt nur die baurechtliche Legalisierung.

Die konkreten Fristen und Verfahrensabläufe können je nach Bundesland und zuständiger Behörde variieren. Die in der Rechtsmittelbelehrung des Bescheids angegebenen Fristen sind unbedingt zu beachten. Im Zweifelsfall sollte frühzeitig rechtlicher Rat eingeholt werden.  

Lösungsweg: Nachträgliche Legalisierung

Wenn eine baurechtliche Nutzungsuntersagung wegen tatsächlicher Mängel ergangen ist – etwa bei fehlender Genehmigung oder Verstößen gegen Brandschutzvorgaben – bleibt als einzig wirksamer Ausweg die nachträgliche Legalisierung. Widerspruch oder Klage können an der baulichen Realität nichts ändern, solange keine Genehmigungsfähigkeit besteht. 

Vorteile der baurechtlichen Legalisierung: 

  • Tatsächliche Behebung des Problems – nicht nur juristischer Streit
  • Kostentransparenz und klarer Fahrplan durch fachliche Begleitung
  • Einzige Lösung des Grundproblems
  • Behörden setzen Vollzug häufig bei erfolgversprechendem Antrag aus
  • Dauerhafte Rechtssicherheit und Wiederherstellung legaler Nutzungszustände

Nachträgliche Legalisierung als Lösungsweg einer Nutzungsuntersagung
Nachträgliche Legalisierung als Lösungsweg einer Nutzungsuntersagung

Konsequenzen und Strafen bei Nutzungsuntersagung

Die Durchsetzung einer baurechtlichen Nutzungsuntersagung erfolgt verhältnismäßig. Bauaufsichtsbehörden haben dabei einen Ermessensspielraum und bevorzugen in der Praxis kooperative Lösungen gegenüber drastischen Maßnahmen. 

Finanzielle Konsequenzen: Bei Verstößen gegen eine Nutzungsuntersagung können Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet werden. Die rechtliche Grundlage bildet das jeweilige Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG). Die verhängten Bußgelder können je nach Schwere des Verstoßes erhebliche Höhen erreichen. Zusätzlich fallen Verwaltungsgebühren für das behördliche Verfahren an – unabhängig vom Ausgang des Verfahrens.

Durchsetzungsmaßnahmen:

  • Zwangsgelder zur Erzwingung der Nutzungseinstellung
  • Versiegelung der Räumlichkeiten bei fortgesetzter illegaler Nutzung
  • Ersatzvornahme durch die Behörde auf Kosten der Betroffenen 

Die Bereitschaft zur Legalisierung durch ordnungsgemäße Nutzungsänderung führt jedoch häufig zu milderen Sanktionen und kooperativen Lösungen

Rechtssichere Nutzungsänderungen: Professionelle Unterstützung nutzen

Der beste Schutz vor Nutzungsuntersagungen ist die rechtzeitige Beantragung einer Nutzungsänderung vor Nutzungsaufnahme. Dies gilt insbesondere bei Umwandlungen von Wohnraum, der Einrichtung von Ferienwohnungen oder gewerblicher Nutzung.

Planeco Building: Ihr Partner für Nutzungsänderungen

Mit vielen erfolgreich begleiteten Anträgen bieten wir bundesweite Expertise für Nutzungsänderungen: 

  • Umfassende Machbarkeitsprüfung und baurechtliche Beratung
  • Erstellung aller erforderlichen Planunterlagen und Antragsunterlagen
  • Direkte Kommunikation mit Bauaufsichtsbehörden
  • Vollständige Begleitung bis zur Genehmigungserteilung

Wir kombinieren fachliche Kompetenz mit transparenten und kosteneffizienten Preisen. Eine fundierte Machbarkeitsprüfung vor Umnutzung verhindert kostspielige Fehlentscheidungen und optimiert den gesamten Genehmigungsprozess.

Fazit: Rechtssicherheit statt Nutzungsverbot mit Planeco Building

Eine baurechtliche Nutzungsuntersagung bedeutet nicht das Ende Ihrer Immobilienpläne. Mit der richtigen Strategie und professioneller Unterstützung entstehen rechtssichere Lösungen für langfristige Planungssicherheit.

Der Schlüssel liegt in der proaktiven Herangehensweise: Statt auf behördliche Maßnahmen zu warten, sollten geplante Nutzungsänderungen frühzeitig und fachkundig beantragt werden. Dies schafft nicht nur rechtliche Sicherheit, sondern auch die Grundlage für eine erfolgreiche Immobiliennutzung.

Planeco Building begleitet Sie dabei – schnell, digital und transparent. Wir begleiten Sie von der ersten Beratung bis zur Genehmigung auf dem Weg zu Ihrer rechtssicheren Immobiliennutzung. Jetzt kostenlose Erstberatung vereinbaren und Rechtssicherheit schaffen.

FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Wann kann eine Nutzungsuntersagung erlassen werden?

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Eine Nutzungsuntersagung kommt in Betracht, wenn die Nutzung baurechtswidrig ist – sei es aufgrund fehlender Genehmigung (formelle Illegalität) oder wegen Verstößen gegen materielle Anforderungen, wie z. B. Brandschutz. Bei formellen Mängeln wird zunächst meist zur Nachgenehmigung aufgefordert. Erst wenn diese scheitert oder eine Legalisierung ausgeschlossen ist (z. B. Gewerbe im reinen Wohngebiet), kann die Nutzung untersagt werden. Bei materiellen Gefahren – etwa gravierenden Brandschutzmängeln – ist auch eine sofortige Nutzungsuntersagung möglich.

Welche Folgen hat eine Nutzungsuntersagung?

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Eine Nutzungsuntersagung führt zur rechtlichen Verpflichtung, die untersagte Nutzung einzustellen. Bei Nichtbefolgung drohen Zwangsgelder, Versiegelung der Räumlichkeiten und Ordnungswidrigkeitsverfahren. Für Gewerbetreibende kann dies Betriebsschließung bedeuten.

Was ist eine baurechtliche Verfügung?

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Eine baurechtliche Verfügung ist ein Verwaltungsakt der Bauaufsichtsbehörde im Baurecht zur Durchsetzung baurechtlicher Vorschriften. Sie basiert auf den Landesbauordnungen und zählt zu den repressiven Instrumenten der Rechtmäßigkeitskontrolle.

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