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Carport Baugenehmigung Bayern: Schritt-für-Schritt zur Genehmigung

Verfahrensfrei oder genehmigungspflichtig? Erfahren Sie alle Vorschriften, Abstandsregeln und wie Sie Schritt-für-Schritt zur rechtssicheren Genehmigung für Ihren Carport gelangen.
Sebastian Rupp
July 15, 2025
11 Minuten

Sie planen einen Carport in Bayern und fragen sich, welche rechtlichen Anforderungen zu beachten sind? Viele Bauherren unterschätzen die Komplexität der Vorschriften – von Abstandsregeln über unklare Grenzbebauungsrecht und Privilegierungen bis hin zu regionalen Besonderheiten. Hier erfahren Sie, wann eine Genehmigung für Ihren Carport in Bayern nötig ist, welche Kosten wirklich auf Sie zukommen und wie Sie typische Planungsfehler vermeiden.

Das Thema kurz und kompakt

  • Verfahrensfreie Carports bis 50 m²: In Bayern können Sie Carports bis 50 m² Grundfläche ohne Baugenehmigung errichten – bei maximal 3 m mittlerer Wandhöhe und Einhaltung der Grenzbebauungsregeln.
  • Grenzbebauung privilegiert: Carports dürfen unter bestimmten Voraussetzungen direkt an der Grundstücksgrenze stehen – ohne Nachbarzustimmung.
  • Kosten transparent kalkulieren: Bei genehmigungspflichtigen Carports liegen die Gebühren zwischen 200 und 800,– € plus 800–2.500,– € Architektenkosten.
  • Professionelle Carport-Planung: Planeco Building erstellt Ihren Carport-Bauantrag zum Festpreis – deutschlandweit Ihr verlässlicher Partner.

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Aktuelle BayBO 2025: Was sich bei Carport-Genehmigungen in Bayern geändert hat

Die bayerische Bauordnung ermöglicht seit dem 01.01.2025 die Digitalisierung von Baugenehmigungsverfahren (§ 80a BayBO). Viele Bauämter nutzen bereits digitale Antragsportale, was Bearbeitungszeiten verkürzen kann.

Eine weitere Änderung betrifft die Kategorisierung verfahrensfreier Bauvorhaben. Art. 57 Abs. 1 BayBO erweitert die Liste der genehmigungsfreien Nebenanlagen: Carports bis 50 m² Grundfläche fallen nun explizit unter die verfahrensfreien Bauvorhaben, sofern sie die Vorgaben von § 6 BayBO zur Grenzbebauung einhalten. Zusätzlich zur Verfahrensfreiheit können Carports unter bestimmten Voraussetzungen von den Abstandsflächenanforderungen befreit werden (Privilegierung nach § 6 BayBO). 

Die bisherige Unklarheit über die Abgrenzung zu Garagen wurde durch eine neue Definition in Art. 2 Abs. 8 BayBO beseitigt.

Weitere Neuerungen der BayBO 2025:

  • Stellplatzpflicht aufgehoben: Ab 01. Oktober 2025 entfällt die landesweite Stellplatzforderung der BayBO. Gemeinden können dann eigene Stellplatzsatzungen aufstellen – andernfalls entfällt die Stellplatzverpflichtung vollständig.
  • Längere Gültigkeit: Baugenehmigungen gelten vier Jahre statt drei und können um weitere vier Jahre verlängert werden.
Die Carport-Baugenehmigung in Bayern

Wann brauchen Sie eine Carport-Baugenehmigung in Bayern?

Die Entscheidung, ob Sie für Ihren Carport eine Baugenehmigung benötigen, hängt von mehreren konkreten Kriterien ab. Nach der aktuellen bayerischen Bauordnung (BayBO) gibt es klare Grenzwerte und Bedingungen, die über die Genehmigungspflicht entscheiden. 

Grundregel: Überschreitet Ihr Carport die maximale Grundfläche oder die Grenzbebauungs-Vorgaben, wird ein Bauantrag erforderlich. Im Außenbereich (außerhalb bebauter Ortslagen) sind Carports grundsätzlich genehmigungspflichtig.

Entscheidende Faktoren:

  • Flächengrenze: Überschreitung der 50 m² Grundfläche nach § 57 Abs. 1 BayBO
  • Grenzbebauung: Nichteinhaltung der Privilegierungsobergrenzen nach § 6 Abs. 7 BayBO (Höhe, Länge, Dachneigung)
  • Standort: Außenbereich statt Innenbereich

Zusätzliche Genehmigungen: Bei denkmalgeschützten Gebäuden oder in Wasserschutzgebieten können separate Genehmigungen erforderlich werden – unabhängig von der baurechtlichen Verfahrenspflicht. Diese werden bei Bauanträgen durch die „Konzentrationswirkung“ mit abgedeckt, müssen aber bei verfahrensfreien Vorhaben separat beantragt werden.

Zusätzliche Möglichkeiten durch Grenzbebauung: Die Privilegierung von Grenzbauten bietet zusätzliche Chancen. Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Carports und Garagen direkt an die Grundstücksgrenze gebaut werden, ohne dass Abstandsflächen eingehalten werden müssen. Diese Regelung macht viele Carport-Projekte erst möglich, erfordert aber genaue Kenntnis der zulässigen Maße.

Unsicher bei der Einschätzung Ihres Projekts? Planeco Building prüft kostenlos Ihren konkreten Fall und berät Sie zu allen Aspekten der bayerischen Bauordnung.

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Carport ohne Baugenehmigung: Diese Größen sind erlaubt

In Bayern können Sie bestimmte Carports ohne aufwändiges Genehmigungsverfahren errichten. Die Regeln sind klar definiert, doch Fehler bei der Einschätzung können teuer werden.

Rechtliche Rahmenbedingungen im Überblick:

  • Maximale Grundfläche: 50 m² (Brutto, inklusive Stützen)
  • Grenzbebauung: Wandhöhe maximal 3 m, Länge maximal 9 m je Grenze, insgesamt maximal 15 m an allen Grenzen zusammen
  • Bebauungsplan: Verfahrensfreiheit gilt auch ohne Bebauungsplan – bei Abweichungen von B-Plan-Vorgaben ist lediglich eine separate Befreiung erforderlich, kein Bauantrag.

Fachgerechte Vermessung: Die Brutto-Grundfläche umfasst die komplette überdachte Nutzfläche, einschließlich aller Stützen. Übliche Dachüberstände bis ca. 30–50 cm bleiben unberücksichtigt – alles darüber hinaus (Vordächer, durch Stützen geschaffene Überdachungen) zählt zur Grundfläche. Die mittlere Wandhöhe wird zwischen Bodenniveau und der halben Wandhöhe gemessen – ein Detail, das oft übersehen wird und bei falscher Berechnung zur Genehmigungspflicht führen kann.

Häufige Stolpersteine in der Praxis: Ihr Carport muss als eigenständiges Projekt gelten und darf nicht Teil eines größeren Bauvorhabens sein – zum Beispiel ein Carport oder eine Garage in Verbindung mit einem genehmigungspflichtigem Wohnhaus.   

Praxisbeispiele: 

  • Verfahrensfrei: 6 × 8 m Carport (48 m²) mit 2,80 m Wandhöhe
  • Genehmigungspflichtig wegen Höhenüberschreitung: 6 × 8 m Carport (48 m²) mit 3,20 m Wandhöhe – überschreitet die 3 m-Grenze
  • Genehmigungspflichtig wegen Grenzbaulänge: Bestehende 5 m lange Garage an der Grenze, geplanter zusätzlicher Carport (30 m², 2,80 m hoch, 5 m lang) vor der Garage – überschreitet die 9 m-Grenze je Grundstücksseite (5 m + 5 m = 10 m)

Hinweis vom Architekten: Die 9 m-Grenze je Grundstücksseite gilt unabhängig von der Anzahl der Gebäude. Die 15 m-Gesamtgrenze greift nur bei mehreren Grundstücksgrenzen – beispielsweise 6 m an der linken + 6 m an der rechten Grenze = 12 m (zulässig), aber zusätzliche 6 m an einer dritten Grenze würden 18 m ergeben (unzulässig).

Wichtig: Auch verfahrensfreie Carports müssen alle baurechtlichen Vorschriften erfüllen. Fehler bei der Einschätzung können zu kostspieligen Nachgenehmigungen oder sogar Rückbauverfügungen führen. Planeco Building prüft alle rechtlichen Aspekte vorab und sichert Ihr Projekt ab.
Ob ein Carport ohne Baugenehmigung erlaubt ist, hängt von der Grundfläche, Grenzbebauung und dem Bebauungsplan ab

Grenzbebauung und Privilegierung von Grenzbauten

Die bayerische Bauordnung erlaubt es Ihnen, Carports direkt an der Grundstücksgrenze zu bauen – ohne den sonst üblichen 3-Meter-Abstand einhalten zu müssen. Das ist besonders praktisch, da Sie so wertvollen Platz auf Ihrem Grundstück optimal nutzen können.

Diese Regelung hat sich bei modernen Wohngrundstücken bewährt: Ihr Wohnhaus steht mit dem nötigen Abstand zur Grenze, während Sie Carport, Garage oder Schuppen platzsparend direkt an die Grundstücksgrenze setzen dürfen. 

Die konkreten Vorgaben für privilegierte Grenzbauten: 

  • Die maximale Länge an einer Grenze darf 9 m nicht überschreiten.
  • Die Gesamtlänge aller grenzständigen Bauwerke an allen Grundstücksgrenzen zusammen ist auf 15 m begrenzt.
  • Die Wandhöhe an der Grenze darf maximal 3 m betragen.
  • Bei Pult- oder Satteldächern mit Neigung zur Grenze wird je nach Dachwinkel ein Teil der Dachhöhe zur Wandhöhe hinzugerechnet – der höchste Punkt (First) darf aber maximal 3 m betragen.
Wichtiger Hinweis: Überschreiten Sie diese Maße, benötigen Sie eine Baugenehmigung. Ohne diese kann das Bauamt bei laufenden Bauarbeiten einen Baustopp anordnen – Ihr halbfertiger Carport blockiert dann womöglich Ihren bisherigen Stellplatz, bis die rechtliche Situation geklärt ist. Eine nachträgliche Legalisierung ist grundsätzlich möglich, aber oft inhaltlich schwierig, wenn beispielsweise die Privilegierung nicht funktioniert. Die Kosten entsprechen denen eines regulären Antrags, zuzüglich möglicher Bußgelder. Zusätzliche Kosten entstehen nur, wenn bauliche Anpassungen zur Erfüllung von Auflagen erforderlich werden. 

Bayern: Carport Baugenehmigung Kosten 2025 

Die Kosten für eine Carport-Baugenehmigung in Bayern variieren erheblich je nach Projektgröße und Region – ähnlich wie in anderen Bundesländern

Offizielle Genehmigungsgebühren:

  • Ländliche Gebiete: ab 200,– € 
  • Großstädte wie München oder Nürnberg: bis 800,– € für größere Carports
  • Berechnungsgrundlage: Fester Prozentsatz der Baukosten oder Abrechnung nach Aufwand und Stundensatz – jede Behörde bzw. jede Kommune hat ihre eigene Gebührensatzung

Zusätzliche Planungskosten:

  • Architektenhonorare: 800–2.200,– € (nach HOAI-Honorarordnung oder bei kleineren Projekten oft nach Stundensatz)
  • Je nach Projektumfang: Komplexität und regionale Unterschiede

Planeco Building bietet Ihnen transparente Festpreise ohne versteckte Kosten. Unsere erfahrenen Architekten erstellen Ihren Bauantrag in Bayern zu kalkulierbaren Konditionen. Fordern Sie jetzt Ihr unverbindliches Angebot an und erfahren Sie, was Ihr Carport-Projekt wirklich kostet.

Was kostet ein Bauantrag in Bayern wirklich?

Neben den offiziellen Gebühren entstehen mitunter Zusatzkosten:

  • Vermessung: 800–2.000,– € (öffentlich bestellter Vermessungsingenieur)
  • Statische Berechnung: 600–1.200,– € (bei größeren Carports erforderlich)
  • Bauvoranfrage: 150–300,– € (bei unklaren rechtlichen Situationen)

Risikofaktoren für Mehrkosten:

  • Nachforderungen: Verzögerungen durch fehlende Unterlagen und Formulare
  • Planungsfehler: Aufwendungen für nachträgliche Änderungen
  • Zeitverluste: Summieren sich bei unprofessioneller Vorbereitung und können zu Zusatzkosten für Ersatzstellplätze führen, wenn die Carport-Fertigstellung verzögert wird.
Architekten-Tipp: Wann ist eine Bauvoranfrage sinnvoll? Eine Bauvoranfrage empfiehlt sich immer dann, wenn Unsicherheiten bezüglich der Genehmigungsfähigkeit bestehen, die auch von der Baurechtsbehörde nicht durch eine einfache Vorab-Abstimmung geklärt werden können. Typische Szenarien sind bekannte Abweichungen vom Bebauungsplan (wenn unklar ist, ob eine Befreiung möglich ist) oder kritische Abstandsflächen mit unklaren Nachbarrechten – – hier schafft eine Bauvoranfrage Rechtssicherheit vor der eigentlichen Antragstellung und kann teure Nachbesserungen vermeiden. 

Eine professionelle Vorabprüfung durch erfahrene Architekten minimiert das Risiko kostspieliger Nachforderungen und Verzögerungen erheblich.

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Abstandsflächen Bayern 2025: Neue Berechnungsregeln verstehen

Die Abstandsflächenberechnung in Bayern folgt der 0,4H-Grundregel nach § 6 BayBO: 0,4 × Wandhöhe des Gebäudes, mindestens jedoch 3 m. 

Rechenbeispiele:

  • Carport mit 2,50 m Höhe: 0,4 × 2,50 m = 1,0 m → Mindestabstand 3 m greift
  • Carport mit 6 m Höhe: 0,4 × 6 m = 2,4 m → Mindestabstand 3 m greift
  • Carport mit 8 m Höhe: 0,4 × 8 m = 3,2 m → 3,2 m Abstand erforderlich
Architekten-Tipp: Die Grenzbebauungs-Privilegierung macht viele Carport-Projekte auf kleineren Grundstücken erst möglich. Eine fachgerechte Planung nutzt diese Vorteile optimal aus. Nutzen Sie jetzt unsere kostenlose Erstberatung!

Mindestabstand zur Straße und Grundstücksgrenze 

Bayern benennt klare Mindestabstände, die zusätzlich zur Abstandsflächenberechnung gelten und entscheidend für Ihr Carport-Projekt sind.

Grundlegende Abstandsregel zur Grundstücksgrenze: 3 m Standard, 0 m mit Privilegierung (max. 3 m hoch, 9 m lang je Grenze)

Baugebietsart beeinflusst Abstände: Nach § 6 Abs. 5 + 6 BayBO gelten in verschiedenen Gebietstypen mitunter unterschiedliche Abstandsregeln. In reinen Wohngebieten (WR) sind die Abstände größer als in Mischgebieten (MI) oder Gewerbegebieten (GE). In Gemeinden über 250.000 Einwohnern greifen zusätzliche Sonderregelungen. Bei historischen Ortskernen können über die Bauweise (offen/geschlossen/abweichend) weitere Anpassungen erfolgen.

Planeco Building: Digitaler Carport-Bauantrag in 14 Tagen

Wenn Ihr Carport-Projekt in Bayern eine Baugenehmigung benötigt, sind Sie bei Planeco Building genau richtig. Als spezialisiertes Architekturbüro für digitale Bauanträge kennen wir die aktuelle bayerische Bauordnung und haben bereits über 1.400 erfolgreiche Genehmigungen deutschlandweit begleitet. Unser erfahrenes Team aus Architekten und Ingenieuren erstellt Ihr komplettes Bauantragsformular digital – von den ersten Planungsunterlagen bis zur fertigen Einreichung beim zuständigen Bauamt in Bayern.

Unser Prozess ist darauf optimiert, Ihnen maximale Sicherheit bei minimaler Wartezeit zu bieten. Innerhalb von nur 14 Tagen erhalten Sie alle erforderlichen Formulare für Ihren Carport-Bauantrag: technische Zeichnungen, Lageplan, Baubeschreibung und statische Berechnungen – alles aus einer Hand. Dabei profitieren Sie von unserem umfangreichen Netzwerk qualifizierter Architekten in ganz Bayern, die mit den örtlichen Gegebenheiten und den spezifischen Anforderungen der bayerischen Bauämter bestens vertraut sind.

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Was unsere Kunden besonders schätzen: Transparente Festpreise ohne versteckte Kosten, persönliche Betreuung durch erfahrene Fachplaner und eine schnelle Umsetzung. 

Auch bei komplexeren Carport-Projekten in Bayern – etwa bei Grenzbebauung oder bei größeren Anlagen über 50 m² – zahlt sich unsere Expertise aus. Wir kennen die häufigsten Stolpersteine der bayerischen Bauämter und sorgen dafür, dass Ihr Antrag von Anfang an alle Anforderungen erfüllt. Das spart Ihnen nicht nur wertvolle Zeit, sondern auch kostspielige Nachbesserungen oder gar Ablehnungen.

Jetzt kostenlose Erstberatung vereinbaren und erfahren Sie, wie wir Ihren Carport-Bauantrag in Bayern professionell und effizient abwickeln können.

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Verfahrensfrei vs. genehmigungspflichtig: Der entscheidende Unterschied

Die bayerische Bauordnung unterscheidet seit Anfang 2025 noch klarer zwischen verschiedenen Kategorien von Bauvorhaben: verfahrensfrei und genehmigungspflichtig. Ein Carport gilt als verfahrensfrei, wenn er die Grenzwerte von 50 m² Grundfläche und 3 m mittlerer Wandhöhe einhält und alle weiteren baurechtlichen Anforderungen erfüllt. Wichtig: Auch verfahrensfreie Carports unterliegen den Bauvorschriften – sie müssen nur nicht förmlich genehmigt werden.  

Bei genehmigungspflichtigen Carports ist ein vollständiger Bauantrag mit allen Unterlagen erforderlich. Dies betrifft größere Carports, solche in Schutzgebieten oder bei besonderen örtlichen Gegebenheiten. Ein häufiger Irrtum: Viele Bauherren denken, verfahrensfreie Carports dürften ohne jede Rücksicht auf Baurecht errichtet werden. Tatsächlich gelten aber weiterhin Abstandsvorschriften, Brandschutz und Standsicherheit.

Architekten-Tipp: Selbst bei verfahrensfreien Vorhaben empfiehlt sich die Vorabstimmung mit der Behörde. So können Sie vorab klären, ob Ihr Projekt tatsächlich verfahrensfrei ist und vermeiden später teure Korrekturen. Verschiedene Bauämter interpretieren die Vorschriften teilweise unterschiedlich – eine Vorabklärung schafft Rechtssicherheit.

Carport vs. Garage: Rechtliche Unterschiede bei der Genehmigung 

Rechtlich werden Carports und Garagen in Bayern grundsätzlich gleich behandelt – beide gelten als Nebenanlagen für Fahrzeuge. Der entscheidende Unterschied liegt in der Bauweise: Ein Carport ist mindestens zu einer Seite offen, während eine Garage vollständig geschlossen ist. Diese Definition beeinflusst die Genehmigungspflicht jedoch nicht – beide Varianten sind bis 50 m² verfahrensfrei möglich.

Bei der Stellplatzanrechnung werden Carports und Garagen gleich behandelt, sofern der Stellplatz unter dem Carport die Mindestanforderungen erfüllt. Problematisch wird es nur, wenn der Carport nur einen Teil des Stellplatzes überdacht: Bei einer späteren Umwandlung zur Garage kann der bisherige Stellplatz durch neue Wände oder Tore „zerschnitten“ und damit zu klein werden – dann muss Ersatz geschaffen werden. Die Brandschutzanforderungen sind bei gleicher Größe für Carports und Garagen identisch. 

Der Carport in Bayern genehmigungsfrei und genehmigungspflichtig

Nachbarrecht Bayern: Was Nachbarn wirklich verbieten können

Das Nachbarrecht in Bayern spielt bei Carport-Projekten eine wichtige Rolle, wenn Abstandsflächen unterschritten werden oder besondere Umstände vorliegen.

Wann haben Nachbarn Widerspruchsrechte:

  • Unterschreitung erforderlicher Abstandsflächen: Wenn die erforderlichen Abstände nicht eingehalten werden (ausgenommen: ordnungsgemäße Privilegierung).
  • Baurechtswidrige Vorhaben: Verstöße gegen Bebauungsplan-Vorgaben oder andere baurechtliche Bestimmungen.
  • Extreme Einzelfälle: In Ausnahmefällen „bauliche Rücksichtslosigkeit“ – wird aber individuell vom Bauamt geprüft.
Grenzbebauung und Nachbarzustimmung: Möchten Sie Ihren Carport näher als 3 m zur Grundstücksgrenze errichten (außerhalb der Privilegierung), benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des betroffenen Nachbarn. Wichtig: Auch mit Nachbarzustimmung kann die Behörde abweichende Abstandsflächen für Nebenanlagen zulassen – ein Rechtsanspruch darauf besteht jedoch nicht.

Häufige Streitpunkte in der Praxis:

  • Unterschiedliche Interpretation von Bebauungsplänen
  • Unklare Grenzverläufe bei älteren Grundstücken
  • Weitere bestehende Nebenanlagen (Schuppen, Gartenhäuser etc.), die auf die privilegierte Grenzbaulänge angerechnet werden müssen (9 m je Grenze/15 m insgesamt) und übersehen wurden

Konfliktprävention: Ein frühzeitiges Gespräch mit den Nachbarn und die Vorlage der Baupläne können viele Probleme von vornherein vermeiden. Bei Unstimmigkeiten ist Mediation oft kostengünstiger als ein Gerichtsverfahren.

Häufige Fehler und wie Sie sie vermeiden

Die Praxis zeigt: Viele Bauherren unterschätzen die Komplexität der bayerischen Bauordnung und machen vermeidbare Fehler, die Zeit und Geld kosten. Besonders kritisch wird es, wenn bereits gebaut wurde und nachträglich Probleme mit dem Bauamt entstehen.

Der häufigste Fehler ist die falsche Einschätzung der Genehmigungsfreiheit. Viele Bauherren gehen davon aus, dass ein Carport unter 50 m² automatisch verfahrensfrei ist – übersehen dabei aber wichtige Zusatzbedingungen wie die Privilegierungsgrenzen für die Grenzbebauung.

Ein weiterer typischer Planungsfehler betrifft die Grenzbebauung: Die Privilegierung wird oft falsch interpretiert, was zu kostspieligen Nachgenehmigungen führt. Besonders problematisch wird es, wenn grundsätzliche Unzulässigkeiten erst nachträglich erkannt werden – diese lassen sich oft auch durch spätere Genehmigungsverfahren nicht mehr heilen.

Besonders teuer wird es auch bei Fehlern in der Statik. Deshalb erstellen wir bei Planeco Building jeden Bauantrag mit einem qualifizierten Architekten, Statiker oder Ingenieur – damit alle technischen Aspekte von Anfang an mitgedacht werden. So vermeiden Sie böse Überraschungen während der Bauausführung.  

10-Punkte-Check vor dem Carport-Bau:

  1. Bebauungsplan der Gemeinde prüfen
  2. Abstandsflächen zur Grundstücksgrenze berechnen
  3. Privilegierung für Grenzbebauung klären
  4. Verfahrenspflicht oder Verfahrensfreiheit prüfen
  5. Bestehende Nebenanlagen erfassen
  6. Nachbarn frühzeitig informieren
  7. Statische Tragfähigkeit des Untergrunds prüfen
  8. Entwässerung und Oberflächenwasser berücksichtigen
  9. Stellplatznachweis für das Hauptgebäude sicherstellen
  10. Bei Unsicherheiten Experten wie Planeco Building konsultieren
Carport-Bau: Checkliste für dem Bau Ihres Carports
Die 10 wichtigsten Prüfpunkte vor dem Carport-Bau

Fazit: So gehen Sie beim Carport-Bau in Bayern rechtssicher vor

Der Bau eines Carports in Bayern folgt seit der BayBO 2025 teilweise angepassten Regelungen – dennoch bleiben wichtige rechtliche Aspekte zu beachten. Die zentrale Erkenntnis: Auch verfahrensfreie Carports bis 50 m² müssen alle baurechtlichen Vorgaben erfüllen, von Abstandsflächen bis zur Privilegierung von Grenzbauten. Bei unzureichender Planung können Nachforderungen oder Bußgelder entstehen.

Gehen Sie systematisch vor: Prüfen Sie zunächst die Genehmigungspflicht anhand der konkreten Maße und Ihres Standorts. Bei verfahrensfreien Vorhaben empfiehlt sich eine formlose Vorabstimmung beim zuständigen Bauamt. Planen Sie genügend Zeit für die Abstimmung mit Nachbarn ein, besonders bei Grenzbebauung. Die Kosten für eine professionelle Planung sind oft geringer als die Folgekosten von Fehlern.

Die bayerische Bauordnung mag auf den ersten Blick eindeutig erscheinen, doch die Praxis zeigt: Lokale Bauämter interpretieren Vorschriften unterschiedlich. Planeco Building kennt die regionalen Besonderheiten und erstellt Ihren Carport-Bauantrag rechtssicher – deutschlandweit und zu transparenten und effizienten Preisen. 

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FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Wie groß darf ein Carport in Bayern ohne Baugenehmigung sein?

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In Bayern dürfen Sie einen Carport ohne Baugenehmigung errichten, wenn die Brutto-Grundfläche maximal 50 m² beträgt, die mittlere Wandhöhe 3 m nicht überschreitet und die maximalen Grenzbaulängen (9 m je Grenze, 15 m insgesamt) eingehalten werden. Diese Regelung gilt nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1b der Bayerischen Bauordnung (BayBO). Zusätzlich muss Ihr Carport ein selbstständiges Bauvorhaben sein und darf nicht Teil eines größeren genehmigungspflichtigen Bauprojekts werden. Bei Abweichungen von Bebauungsplan-Festsetzungen ist ein separater Befreiungsantrag erforderlich – dies beeinflusst aber nicht die grundsätzliche Verfahrensfreiheit.  Beachten Sie, dass trotz Genehmigungsfreiheit alle anderen baurechtlichen Bestimmungen eingehalten werden müssen, insbesondere die Abstandsregelungen zur Grundstücksgrenze – werden die Privilegierungsgrenzen nach § 6 Abs. 7 BayBO überschritten, entfällt die Verfahrensfreiheit.

Wie weit muss ein Carport von der Grundstücksgrenze entfernt sein in Bayern?

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Der Mindestgrenzabstand zur Grundstücksgrenze beträgt in Bayern 3 m, berechnet nach der 0,4H-Regel der Abstandsflächenverordnung. Bei einer Carport-Höhe von 3 m ergibt sich somit eine Abstandsfläche von 1,2 m. Allerdings gibt es eine wichtige Ausnahme: Die Privilegierung von Grenzbauten nach § 7 BayBO erlaubt es, Carports direkt an der Grundstücksgrenze zu errichten. Dabei dürfen Sie maximal 9 m je Grenze und insgesamt 15 m aller grenzständigen Bauwerke nutzen. Die maximale Wandhöhe bei Grenzbebauung beträgt 3 m. Ohne diese Privilegierung müssten Sie den rechnerischen Abstand einhalten. Eine Nachbarzustimmung ist nur erforderlich, wenn Sie eine Befreiung von diesen Standardvorgaben benötigen. 

Wichtig: Auch mit Nachbarzustimmung besteht kein Rechtsanspruch auf die Erteilung einer Befreiung – die Behörde entscheidet im Einzelfall. Die genaue Berechnung der Abstandsflächen sollten Sie vorab prüfen lassen.

Ist ein Carport im Außenbereich genehmigungsfrei in Bayern?

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Im Außenbereich herrscht nach § 35 BauGB grundsätzlich ein Bauverbot – das Problem liegt daher nicht nur in der Verfahrenspflicht, sondern bereits in der grundsätzlichen Zulässigkeit. Die Verfahrensfreiheit nach § 57 BayBO gilt nur für den Innenbereich. 

Ausnahme: Land- und forstwirtschaftliche Betriebe können unter bestimmten Voraussetzungen Carports für betriebliche Zwecke errichten, da diese als privilegierte Vorhaben nach § 35 Abs. 1 BauGB gelten. Für private Bauherren im Außenbereich ist ein Carport grundsätzlich unzulässig, unabhängig von der Größe.