Seit dem 28. Juni 2025 gelten in Baden-Württemberg neue Regeln für Carports – und die Änderung ist für viele Bauherren entscheidend: Die Grenze für verfahrensfreie Carports wurde von 30 m² auf 50 m² Grundfläche angehoben. Das bedeutet: Ein Doppelcarport mit 36 m², der vor der Reform noch eine Baugenehmigung erfordert hätte, ist heute in vielen Fällen ohne jedes Genehmigungsverfahren realisierbar. Wer also mit veralteten Informationen plant, riskiert entweder unnötigen Aufwand – oder baut ohne das nötige Wissen über die tatsächlich geltenden Vorschriften.
[[bauantrag]]Was hat sich durch die LBO-Reform 2025 geändert?
Das „Gesetz für das schnellere Bauen" trat am 28. Juni 2025 in Kraft und novellierte die Landesbauordnung Baden-Württemberg grundlegend. Für Carport-Bauherren sind vier Änderungen direkt relevant:
- Größere Verfahrensfreiheit: Die Grundflächengrenze für verfahrensfreie Garagen und Carports wurde von 30 m² auf 50 m² angehoben. Viele Doppelcarports sind damit erstmals ohne Genehmigungsverfahren realisierbar.
- Genehmigungsfiktion: Im vereinfachten Verfahren gilt die Genehmigung automatisch als erteilt, wenn die Behörde nach drei Monaten keine Entscheidung getroffen hat – vorausgesetzt, die Unterlagen wurden als vollständig bestätigt.
- Digitale Pflicht: Bauanträge müssen seit dem 1. Januar 2025 ausschließlich digital über das Virtuelle Bauamt Baden-Württemberg (ViBa BW) eingereicht werden. Analoge Papieranträge werden von den meisten der 209 Baurechtsbehörden im Land nicht mehr akzeptiert.
- Verkürzte Nachbarbeteiligung: Die Frist, innerhalb derer Nachbarn im Genehmigungsverfahren Einwände erheben können, wurde auf zwei Wochen verkürzt.
Wichtig: Viele Quellen im Internet – auch einige ältere Seiten – nennen noch die 30-m²-Grenze. Diese ist seit dem 28. Juni 2025 überholt. Maßgeblich ist Anhang 1 zu § 50 Abs. 1 LBO BW, Nr. 1b in der aktuellen Fassung.
Wann ist ein Carport in Baden-Württemberg verfahrensfrei?
Ein Carport gilt baurechtlich als „überdachter Stellplatz" oder offene Garage – also als Bauwerk, bei dem maximal zwei Drittel der Wandfläche geschlossen sind. Für die Frage der Verfahrensfreiheit kommt es auf vier Kriterien an, die alle gleichzeitig erfüllt sein müssen:
- Grundfläche: maximal 50 m²
- Mittlere Wandhöhe: maximal 3,00 m
- Standort: im bauplanungsrechtlichen Innenbereich (nicht im Außenbereich nach § 35 BauGB)
- Übrige Vorschriften: Alle baurechtlichen Anforderungen – Abstandsflächen, Bebauungsplan, Grenzbebauungsregeln – müssen trotzdem eingehalten werden
Verfahrensfrei bedeutet ausdrücklich nicht, dass keine Regeln gelten. Als Bauherr tragen Sie die volle Eigenverantwortung dafür, dass Ihr Carport den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht – auch ohne behördliche Prüfung im Vorfeld.
Wie wird die mittlere Wandhöhe berechnet?
Die mittlere Wandhöhe ergibt sich aus dem Durchschnitt der niedrigsten und der höchsten Wandhöhe. Bei einem Pultdach mit 2,60 m auf der Traufseite und 3,40 m auf der Firstseite ergibt sich eine mittlere Wandhöhe von 3,00 m – genau an der Grenze. Sockelwände, die über die natürliche Geländeoberfläche hinausragen, werden dabei auf die Wandhöhe angerechnet. Bei Hanggrundstücken kann das dazu führen, dass die 3-m-Grenze schneller überschritten wird, als auf den ersten Blick erkennbar.
Innenbereich vs. Außenbereich
Die Verfahrensfreiheit gilt ausschließlich im sogenannten Innenbereich – also in Gebieten, die von einem Bebauungsplan erfasst werden oder die im Zusammenhang bebauter Ortsteile liegen. Im Außenbereich ist ein Carport grundsätzlich genehmigungspflichtig, unabhängig von Größe und Höhe. Wer unsicher ist, ob sein Grundstück zum Innen- oder Außenbereich gehört, kann dies beim zuständigen Baurechtsamt klären.
Praxisszenarien: Braucht Ihr Carport eine Genehmigung?
Die folgenden vier Szenarien zeigen, wie die Regeln in der Praxis wirken:
- Einzelcarport (3 m × 6 m = 18 m², Wandhöhe 2,80 m): Verfahrensfrei. Keine Genehmigung erforderlich, Kenntnisgabe an die Gemeinde empfohlen. Kosten entstehen nur für den Bau selbst.
- Doppelcarport (6 m × 6 m = 36 m², Wandhöhe 3,00 m): Seit der LBO-Reform 2025 verfahrensfrei – vor dem 28. Juni 2025 wäre dieser Carport noch genehmigungspflichtig gewesen. Das ist die praktisch wichtigste Änderung für viele Bauherren.
- Großer Carport (8 m × 7 m = 56 m², Wandhöhe 2,80 m): Genehmigungspflichtig, da die 50-m²-Grenze überschritten wird. Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren erforderlich. Planungskosten für Architekt und ggf. Statik kommen hinzu.
- Wohnmobil-Carport (4 m × 8 m = 32 m², Wandhöhe 3,50 m): Genehmigungspflichtig, da die mittlere Wandhöhe von 3,00 m überschritten wird – trotz der Grundfläche unter 50 m².
Grenzbebauung: Diese Regeln gelten in Baden-Württemberg
Ein Carport darf in Baden-Württemberg unter bestimmten Voraussetzungen direkt an der Grundstücksgrenze errichtet werden – ohne die sonst üblichen Abstandsflächen einhalten zu müssen. Diese sogenannte privilegierte Grenzbebauung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Wandhöhe: maximal 3,00 m
- Wandfläche: maximal 25 m² je Grenzseite
- Länge entlang einer Grenze: maximal 9,00 m
- Gesamtlänge aller Grenzbauten auf dem Grundstück: maximal 15,00 m
Der letzte Punkt wird häufig übersehen: Die 9-m- und 15-m-Grenzen gelten kumulativ. Wenn auf Ihrem Grundstück bereits eine Garage mit 6 m Länge an der Grenze steht, darf ein zusätzlicher Carport entlang derselben Grenze nur noch maximal 3 m lang sein. Alle bestehenden Grenzbauten – Garagen, Schuppen, Mauern – müssen bei der Berechnung berücksichtigt werden.
Seit der LBO-Reform 2025 ist außerdem neu: Die Dachfläche eines privilegierten Grenzbaus darf jetzt anderweitig genutzt werden – zum Beispiel als Dachterrasse oder für eine Photovoltaikanlage – ohne dass der Grenzbau dadurch seine Privilegierung verliert. Das ist besonders für Solar-Carports an der Grenze relevant.
Nachbarzustimmung: Wann ist sie erforderlich?
Eine formelle Nachbarzustimmung ist bei verfahrensfreien Carports rechtlich nicht zwingend vorgeschrieben. Praktisch empfiehlt es sich jedoch, die Zustimmung des Nachbarn immer schriftlich einzuholen – insbesondere bei Grenzbebauung. Verstößt ein Carport gegen drittschützende Vorschriften wie Abstandsflächenregeln, ist die Baurechtsbehörde auf Antrag des Nachbarn verpflichtet einzuschreiten. Eine dokumentierte Zustimmung schützt Sie vor späteren Konflikten.
Unterlagen und Ablauf: Kenntnisgabe vs. Bauantrag
Je nachdem, ob Ihr Carport verfahrensfrei ist oder eine Genehmigung benötigt, unterscheiden sich die erforderlichen Schritte erheblich.
Kenntnisgabeverfahren (verfahrensfreie Carports)
Auch wenn kein förmliches Genehmigungsverfahren erforderlich ist, können Gemeinden in ihrer Satzung ein Kenntnisgabeverfahren nach § 51 LBO BW vorschreiben. Für die Anzeige benötigen Sie:
- Ausgefülltes Anzeigenformular
- Lageplan im Maßstab 1:500
- Bauzeichnungen mit Grundriss und Ansichten
- Kurze Baubeschreibung
Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 2–4 Wochen. Alle Unterlagen müssen digital über ViBa BW eingereicht werden.
Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren (genehmigungspflichtige Carports)
Für Carports, die die Verfahrensfreiheitsgrenzen überschreiten, ist ein Bauantrag erforderlich. Dieser muss von einem bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser – also einem eingetragenen Architekten oder Bauingenieur – unterschrieben und eingereicht werden. Erforderliche Unterlagen sind unter anderem:
- Amtlicher Lageplan
- Bauzeichnungen (Grundriss, Ansichten, Schnitte) im Maßstab 1:100
- Baubeschreibung
- Standsicherheitsnachweis (Statik), je nach Konstruktion
- Nachweise zur Einhaltung des Bebauungsplans
Die gesetzliche Entscheidungsfrist im vereinfachten Verfahren beträgt einen Monat nach Vollständigkeit der Unterlagen. Durch die neu eingeführte Genehmigungsfiktion gilt die Genehmigung nach drei Monaten automatisch als erteilt, wenn keine Entscheidung ergangen ist. In der Praxis sollte die Verfahrensdauer mit 2–3 Monaten kalkuliert werden.
Was kostet die Carport-Baugenehmigung in Baden-Württemberg?
Die Gesamtkosten setzen sich aus mehreren Positionen zusammen:
- Behördengebühren: 200,–€ bis 500,–€ netto, abhängig von Größe und Aufwand
- Architektenleistung für den Bauantrag: ab 950,–€ netto, je nach Komplexität bis ca. 2.500,–€ netto
- Statik/Standsicherheitsnachweis: ab 500,–€ netto – mehr dazu auf der Seite zu Standsicherheitsnachweisen
- Amtlicher Lageplan (falls nicht vorhanden): 800,–€ bis 2.500,–€ netto
Für einen genehmigungspflichtigen Carport sollten Sie insgesamt mit 2.000,–€ bis 4.500,–€ netto für Planung, Statik und Behördengebühren rechnen – zuzüglich der eigentlichen Baukosten. Wenn Sie wissen möchten, was ein Statiker kostet, finden Sie dort eine detaillierte Übersicht.
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften prüfen
Verfahrensfreiheit bedeutet nicht, dass der Bebauungsplan keine Rolle spielt. Viele Gemeinden in Baden-Württemberg haben in ihren Bebauungsplänen oder Gestaltungssatzungen eigene Vorgaben festgelegt, die über die LBO hinausgehen – zum Beispiel zu:
- Zulässigen Dachformen (Flachdach, Satteldach, Pultdach)
- Materialien und Farben
- Maximalem Anteil überdachter Stellflächen an der Grundstücksfläche (GRZ)
- Einschränkungen für Nebenanlagen in bestimmten Zonen
Prüfen Sie den für Ihr Grundstück geltenden Bebauungsplan, bevor Sie mit der Planung beginnen. Bei Unsicherheit lohnt sich eine Bauvoranfrage, die verbindliche Auskunft über die Genehmigungsfähigkeit gibt.
Was passiert, wenn Sie ohne Genehmigung bauen?
Ein Carport, der ohne die erforderliche Genehmigung errichtet wurde, gilt als sogenannter Schwarzbau. Die Konsequenzen können erheblich sein:
- Baustopp: Die Baurechtsbehörde kann den Bau sofort stoppen, sobald sie von dem ungenehmigten Vorhaben erfährt.
- Rückbauanordnung: Im schlimmsten Fall wird der Abriss des Carports angeordnet.
- Bußgeld: Ordnungswidrigkeiten nach der LBO BW können mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden.
- Keine Verjährung: Schwarzbauten verjähren nicht. Auch Jahre nach der Errichtung kann das Bauamt einschreiten.
Nachträgliche Genehmigungen sind grundsätzlich möglich, aber aufwendiger als eine reguläre Genehmigung im Vorfeld. Wenn ein Carport nachträglich anders genutzt werden soll – etwa als Werkstatt oder Lagerraum – kann zusätzlich eine Nutzungsänderung erforderlich werden.
Schritt für Schritt zum genehmigten Carport
Unabhängig davon, ob Ihr Carport verfahrensfrei ist oder eine Genehmigung benötigt, empfiehlt sich folgender Ablauf:
- Bebauungsplan prüfen: Klären Sie, welche Festsetzungen für Ihr Grundstück gelten – Dachform, Materialien, GRZ-Ausnutzung.
- Verfahrensweg bestimmen: Liegt Ihr Carport unter 50 m² Grundfläche und unter 3 m mittlerer Wandhöhe im Innenbereich? Dann ist er verfahrensfrei.
- Grenzbebauung prüfen: Addieren Sie alle bestehenden Grenzbauten auf Ihrem Grundstück und prüfen Sie, ob die 9-m- und 15-m-Grenzen eingehalten werden.
- Unterlagen erstellen: Für das Kenntnisgabeverfahren reichen einfache Zeichnungen und ein Lageplan. Für den Bauantrag ist ein bauvorlageberechtigter Architekt erforderlich.
- Digital einreichen: Alle Unterlagen müssen über ViBa BW eingereicht werden – analoge Einreichungen werden nicht mehr akzeptiert.
Planeco Building begleitet Bauherren in Baden-Württemberg durch den gesamten Prozess – von der ersten Einschätzung der Genehmigungspflicht über die Erstellung aller Bauvorlagen bis zur Einreichung beim Baurechtsamt. Mit über 1.400 erfolgreich abgewickelten Bauanträgen und lokaler Expertise in Baden-Württemberg übernehmen wir die Kommunikation mit der Behörde und sorgen dafür, dass Ihr Antrag vollständig und genehmigungsfähig ist. Wenn Sie einen Statiker für Ihren Carport benötigen, vermitteln wir auch diesen als Teil unseres Rundum-Service.














