Die Planung eines Carports in Baden-Württemberg erfordert eine genaue Kenntnis der aktuellen Rechtslage. Seit der Reform der Landesbauordnung 2025 und der Einführung des digitalen "Virtuellen Bauamts Baden-Württemberg" (ViBa BW) haben sich wichtige Verfahren geändert. Während viele Carports bis 30 m² Grundfläche verfahrensfrei bleiben, müssen dennoch alle baurechtlichen Vorschriften eingehalten werden. Ein Verstoß kann Bußgelder bis zu 25.000,– € nach sich ziehen.
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Wie blickt das Baurecht auf das Thema Carport?
Ein Carport wird nach der Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO) als dauerhafte bauliche Anlage behandelt, da es fest mit dem Boden verbunden ist und eine permanente Struktur darstellt. Diese rechtliche Einordnung bedeutet, dass Carports grundsätzlich allen Anforderungen der LBO unterliegen müssen – einschließlich Standsicherheit, Brandschutz und Abstandsflächenbestimmungen.
Die LBO unterscheidet zwischen verschiedenen Kategorien von Bauvorhaben: verfahrensfreie Vorhaben, die keinen förmlichen Genehmigungsprozess durchlaufen müssen, kenntnisgabepflichtige Vorhaben, die der zuständigen Behörde angezeigt werden müssen, sowie genehmigungspflichtige Vorhaben, die ein formales Genehmigungsverfahren erfordern.
Das Bauordnungsrecht legt die technischen und sicherheitstechnischen Anforderungen an Bauvorhaben fest, während das Bauplanungsrecht die städtebaulichen Aspekte und die Zulässigkeit von Vorhaben an bestimmten Standorten regelt. Diese Differenzierung ermöglicht es, einfache Bauvorhaben zu beschleunigen, während bei komplexeren Projekten eine umfassendere baurechtliche Prüfung durchgeführt wird.
Carport ohne Baugenehmigung – welche Regeln gelten in Baden-Württemberg?
Nach § 50 Absatz 1 der Landesbauordnung Baden-Württemberg sind Carports im Innenbereich bis zu einer Brutto-Grundfläche von 30 m² und einer maximalen Wandhöhe von 3 m verfahrensfrei. Dies bedeutet, dass Bauherren mit solchen Dimensionen keinen förmlichen Bauantrag stellen müssen, sofern alle weiteren Bedingungen erfüllt sind.
- Größenvorgaben: Maximal 30 m² Grundfläche (entspricht etwa 6 m × 5 m)
- Höhenbegrenzung: Mittlere Wandhöhe bis 3 m
- Standortbedingung: Das Carport muss sich im Innenbereich befinden
- Abstandsflächen: Einhaltung der vorgeschriebenen Abstände zu Nachbargrundstücken
- Bebauungsplan-Konformität: Keine Widersprüche zu bestehenden Festsetzungen
Ein wichtiger Unterschied besteht zwischen dem Innen- und Außenbereich: Während Carports im Innenbereich bis 30 m² verfahrensfrei sind, gilt im Außenbereich eine andere Regel, da verfahrensfreie Bauvorhaben dort grundsätzlich nicht zulässig sind und eine Baugenehmigung erforderlich ist.
Wann brauche ich eine Baugenehmigung für meinen Carport in Baden-Württemberg?
Eine Baugenehmigung für Carports wird in Baden-Württemberg in folgenden Fällen erforderlich:
- Überschreitung der Größenvorgaben: Grundfläche über 30 m² oder Wandhöhe über 3 m
- Standort im Außenbereich: Alle Carports außerhalb zusammenhängender Bebauung
- Bebauungsplan-Konflikte: Widersprüche zu bestehenden Festsetzungen
- Besondere Umstände: Denkmalschutz, Wasserschutzgebiete oder andere Schutzbestimmungen
Falls ein Bebauungsplan existiert, der beispielsweise maximale Grundflächen für Nebengebäude oder spezifische Positionen für Garagen und Carports vorgibt, und das geplante Carport diese Festsetzungen nicht einhält, wird eine Baugenehmigung mit einer entsprechenden Befreiung erforderlich. Auch Fragen zu Brandschutzanforderungen oder speziellen Materialvorgaben können dazu führen, dass ein Carport genehmigungspflichtig ist.
Welche Konsequenzen drohen bei Verstoß?
Ein Carport ohne erforderliche Genehmigung wird als "Schwarzbau" bezeichnet und kann mit Bußgeldern bis zu 25.000,– € geahndet werden. Die Konsequenzen können weitreichend sein:
Ordnungsrechtliche Maßnahmen: Die Bauaufsichtsbehörde kann eine Nutzungsuntersagung aussprechen oder den Rückbau anordnen. Finanzielle Belastungen: Neben den Bußgeldern entstehen Kosten für nachträgliche Genehmigungsverfahren oder den Abriss. Rechtliche Unsicherheit: Schwarzbauten verjähren nicht und können auch Jahre später zu Problemen führen, besonders beim Immobilienverkauf.
Eine nachträgliche Genehmigung ist nur möglich, wenn das Bauwerk grundsätzlich den baurechtlichen Vorschriften entspricht und genehmigungsfähig wäre.
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Welche Unterlagen benötige ich für die Genehmigung meines Carports?
Für die Anmeldung eines verfahrensfreien Carports im Kenntnisgabeverfahren sind bestimmte Unterlagen erforderlich, die seit 2025 zunehmend digital über das "Virtuelle Bauamt Baden-Württemberg" (ViBa BW) abgewickelt werden:
- Formular zur Bauanzeige: Grundlegende Informationen über das Vorhaben, den Bauherrn und den Entwurfsverfasser
- Lageplan: Katasterauszug im Maßstab 1:500 mit exakter Position des Carports und Grenzabständen
- Bauzeichnungen: Einfache Skizzen mit Grundriss, Ansichten und wichtigsten Abmessungen
- Baubeschreibung: Kurze Erläuterung des Vorhabens (z.B. "Errichtung eines Stahlcarports mit Flachdach")
- Standsicherheitsnachweis: Bei komplexeren Entwürfen oder auf spezielle Anforderung
Bei genehmigungspflichtigen Carports sind detailliertere Unterlagen erforderlich, einschließlich maßstabsgerechter Pläne, statischer Berechnungen und umfassender Baubeschreibungen. Falls das Carport an ein bestehendes Gebäude angebaut wird oder an der Grundstücksgrenze errichtet werden soll, kann eine Nachbarzustimmung erforderlich sein.
Schritt für Schritt zur Carport-Baugenehmigung in Baden-Württemberg
- Vorabklärung: Kontaktaufnahme mit der zuständigen Baurechtsbehörde zur Klärung der Genehmigungspflicht
- Bebauungsplan prüfen: Überprüfung bestehender Vorgaben und Einschränkungen für das Grundstück
- Unterlagen zusammenstellen: Erstellung oder Beauftragung aller erforderlichen Dokumente und Zeichnungen
- Digitale Antragseinreichung: Upload über ViBa BW mit allen Dokumenten im PDF/A-Format
- Behördliche Bearbeitung: Prüfung durch das Bauamt mit Bearbeitungszeiten von 2 Wochen bis 6 Monaten je nach Verfahren
Das Kenntnisgabeverfahren dauert typischerweise 2-4 Wochen, während das vereinfachte Genehmigungsverfahren etwa 2-3 Monate in Anspruch nimmt. Die Digitalisierung über ViBa BW hat bereits zu Verbesserungen um 20-30 % bei den Bearbeitungszeiten geführt.
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