Planen Sie den Bau eines Carports in Bremen? Dann profitieren Sie von einer der großzügigsten Landesbauordnungen Deutschlands. Die Bremische Landesbauordnung (BremLBO) wurde im Mai 2024 umfassend novelliert und ermöglicht den Bau von Carports bis 50 m² ohne formelles Genehmigungsverfahren. Diese Deregulierung ist Teil des sogenannten "Bauturbo-Pakets" und erleichtert Bauherren den Weg zum eigenen Carport erheblich.
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Wie blickt das Baurecht auf das Thema Carport?
Im deutschen Baurecht zählen Carports zu den baulichen Anlagen und werden rechtlich wie überdachte Stellplätze behandelt. Nach § 61 der Bremischen Landesbauordnung fallen sie unter die Kategorie "Garagen einschließlich überdachter Stellplätze", wodurch sie denselben rechtlichen Bestimmungen unterliegen wie geschlossene Garagen. Diese Gleichstellung hat praktische Vorteile: Carports profitieren von den gleichen Erleichterungen bei Abstandsflächen und Grenzbebauung wie traditionelle Garagen.
Die rechtliche Einordnung als bauliche Anlage bedeutet jedoch auch, dass Carports grundsätzlich dem öffentlichen Baurecht unterliegen. Entscheidend ist dann, ob das geplante Bauvorhaben unter die verfahrensfreien Bauvorhaben fällt oder eine Baugenehmigung erforderlich macht.
Carport ohne Baugenehmigung – welche Regeln gelten in Bremen?
Bremen gehört zu den Bundesländern mit den großzügigsten Regelungen für verfahrensfreie Carports. Nach der aktuellen Bremischen Landesbauordnung vom 29. Mai 2024 sind Carports unter folgenden Bedingungen verfahrensfrei:
- Bruttogrundfläche: Maximal 50 m² pro Baugrundstück
- Mittlere Wandhöhe: Maximal 3 m
- Standort: Innerhalb des Geltungsbereichs eines Bebauungsplans oder in einem bereits bebauten Ortsteil
- Nutzung: Ausschließlich als Stellplatz ohne Aufenthaltsräume oder Feuerstätten
- Grenzbebauung: Bei direkter Grenzbebauung maximal 9 m Länge pro Grundstücksgrenze
Diese Regelung macht Bremen zu einem der liberalsten Bundesländer – während beispielsweise Niedersachsen nur 30 m² erlaubt, können Bremer Bauherren Carports bis zur doppelten Größe ohne Genehmigungsverfahren errichten.
Wann brauche ich eine Baugenehmigung für meinen Carport in Bremen?
Eine Baugenehmigung wird in Bremen erforderlich, wenn Ihr Carport die Grenzen der Verfahrensfreiheit überschreitet. Dies ist der Fall bei:
- Überschreitung der Größenvorgaben: Carports über 50 m² Bruttogrundfläche oder über 3 m mittlerer Wandhöhe
- Standort im Außenbereich: Bauvorhaben außerhalb von Bebauungsplangebieten oder unbebaubaren Ortsteilen
- Zusätzliche Nutzungen: Carports mit Aufenthaltsräumen, Werkstätten oder Feuerstätten
- Konflikt mit Bebauungsplan: Wenn das Carport den Festsetzungen des örtlichen Bebauungsplans widerspricht
- Besondere Konstruktionen: Außergewöhnliche Bauweisen oder Materialien, die von der Standardkonstruktion abweichen
Wichtig zu wissen: Auch wenn Ihr Carport theoretisch verfahrensfrei wäre, können lokale Bebauungspläne strengere Anforderungen stellen. Ein Bebauungsplan kann beispielsweise bestimmte Mindestabstände zur Grundstücksgrenze vorschreiben oder die Dachform festlegen.
Welche Konsequenzen drohen bei Verstoß?
Der Bau eines Carports ohne erforderliche Genehmigung kann erhebliche Folgen haben. In Bremen drohen Bußgelder zwischen 500,– € und 50.000,– € nach § 83 der Bremischen Landesbauordnung. Im schlimmsten Fall kann die Bauaufsichtsbehörde eine Abrissverfügung erlassen, die den kostspieligen Rückbau auf eigene Kosten zur Folge hat.
Besonders problematisch: Schwarzbauten verjähren nicht. Auch Jahre später kann das Bauamt einschreiten, beispielsweise beim Verkauf der Immobilie oder bei Nachbarschaftsbeschwerden. Eine nachträgliche Genehmigung ist nur möglich, wenn das Bauwerk grundsätzlich genehmigungsfähig wäre – was nicht immer der Fall ist.
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Welche Unterlagen benötige ich für die Genehmigung meines Carports?
Für genehmigungspflichtige Carports in Bremen sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Amtlicher Bauantrag: Vollständig ausgefülltes Antragsformular (verfügbar seit Juli 2024 in neuer Fassung)
- Lageplan: Amtlicher Auszug aus der Liegenschaftskarte mit eingezeichnetem Carport
- Bauzeichnungen: Grundriss, Schnitte und Ansichten im Maßstab 1:100
- Baubeschreibung: Detaillierte Beschreibung der Materialien und Konstruktionsweise
- Statischer Nachweis: Standsicherheitsnachweis durch einen qualifizierten Ingenieur
- Bebauungsplan-Auszug: Nachweis der planungsrechtlichen Zulässigkeit
Seit Juni 2024 können Bauanträge digital über das Serviceportal Bremen eingereicht werden. Ab 1. Januar 2026 wird die digitale Antragstellung sogar verpflichtend.
Schritt für Schritt zur Carport-Baugenehmigung in Bremen
Der Weg zur Carport-Baugenehmigung in Bremen folgt einem strukturierten Ablauf:
- Prüfung der Verfahrensfreiheit: Klären Sie zunächst, ob Ihr Carport die Kriterien für verfahrensfreie Bauvorhaben erfüllt
- Bebauungsplan konsultieren: Prüfen Sie den örtlichen Bebauungsplan auf zusätzliche Anforderungen oder Einschränkungen
- Unterlagen zusammenstellen: Sammeln Sie alle erforderlichen Dokumente oder beauftragen Sie einen Architekten
- Antrag einreichen: Reichen Sie den vollständigen Bauantrag bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde ein
- Prüfung abwarten: Die Behörde prüft Ihren Antrag innerhalb von maximal 12 Wochen
Für verfahrensfreie Carports empfiehlt sich eine formlose Bauanzeige an die zuständige Behörde, um Sicherheit zu schaffen und potenzielle Konflikte zu vermeiden.
Baugenehmigung für Carport in Bremen beantragen – mit Planeco Building
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Unser Team kennt die Besonderheiten der Bremer Bauordnung und arbeitet eng mit den örtlichen Bauämtern zusammen. So vermeiden Sie Verzögerungen durch unvollständige Unterlagen oder formale Fehler und erhalten schnellstmöglich Ihre Genehmigung.
Ist mein Carport genehmigungspflichtig in Bremen?
Die Genehmigungspflicht hängt von mehreren Faktoren ab: Größe, Höhe, Standort und örtliche Bebauungsplan-Bestimmungen. Carports bis 50 m² und 3 m Höhe sind in Bremen grundsätzlich verfahrensfrei, sofern sie sich im Innenbereich befinden und keine besonderen Nutzungen aufweisen.
Wie lange dauert die Bearbeitung eines Carport-Bauantrags in Bremen?
Nach der Bremischen Landesbauordnung soll die Bauaufsichtsbehörde innerhalb von 12 Wochen über vollständige Bauanträge entscheiden. In der Praxis liegt die Bearbeitungszeit oft zwischen 6 und 10 Wochen, abhängig von der Komplexität des Vorhabens und der aktuellen Auslastung der Behörde.
Welche Unterlagen brauche ich für einen verfahrensfreien Carport?
Für verfahrensfreie Carports genügt eine formlose Bauanzeige mit Lageplan, einfacher Bauzeichnung und kurzer Baubeschreibung. Obwohl nicht verpflichtend, empfiehlt sich diese Anzeige für Sicherheit und zur Information der Bauaufsichtsbehörde.
Kann ich in Bremen ein Carport direkt an der Grundstücksgrenze bauen?
Ja, Carports mit maximal 3 m mittlerer Wandhöhe und 9 m Länge pro Grundstücksgrenze dürfen direkt an der Grenze errichtet werden. Die Gesamtlänge aller grenzständigen Bauwerke auf einem Grundstück ist jedoch auf 18 m begrenzt. Eine Nachbarzustimmung ist bei Einhaltung dieser Vorgaben nicht erforderlich.














