Wer in Bremen einen Carport bauen möchte, steht vor einer Frage, die im Internet erstaunlich oft falsch beantwortet wird: Brauche ich dafür eine Baugenehmigung? Die kurze Antwort lautet: In den meisten Fällen nicht – aber „genehmigungsfrei" bedeutet in Bremen nicht, dass Sie einfach loslegen können. Die Bremische Landesbauordnung (BremLBO), die seit dem 1. Juli 2024 in ihrer novellierten Fassung gilt, erlaubt Carports bis 50 m² Bruttogrundfläche und 3 m mittlerer Wandhöhe ohne formelles Genehmigungsverfahren – vorausgesetzt, weitere Bedingungen sind erfüllt. Was genau das bedeutet, welche Fallstricke es gibt und wann doch ein Bauantrag nötig wird, zeigt dieser Leitfaden.
[[bauantrag]]Verfahrensfrei, aber nicht regelungsfrei: Was die BremLBO-Novelle 2024 für Carport-Bauherren bedeutet
Mit dem sogenannten „Bauturbo-Paket" hat Bremen im Mai 2024 seine Landesbauordnung umfassend überarbeitet. Für Carport-Bauherren ist das eine gute Nachricht: Die Grenze für verfahrensfreie Carports liegt in Bremen bei 50 m² – doppelt so hoch wie in Niedersachsen (30 m²) oder Hamburg (30 m²). Damit gehört Bremen zu den liberalsten Bundesländern beim Carport-Bau.
Wichtig zu verstehen: „Verfahrensfrei" heißt nicht, dass keine Vorschriften gelten. Abstandsflächen, Brandschutz und statische Anforderungen müssen auch ohne Baugenehmigung eingehalten werden. Und: Bremen kennt eine Besonderheit, die viele Bauherren überrascht – das sogenannte Kenntnisverfahren.
Wann ist ein Carport in Bremen verfahrensfrei?
Damit Ihr Carport ohne formelles Genehmigungsverfahren errichtet werden darf, müssen nach § 61 BremLBO alle folgenden Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sein:
- Bruttogrundfläche: maximal 50 m² – gemessen an der gesamten überdachten Fläche
- Mittlere Wandhöhe: maximal 3 m – berechnet als Durchschnitt aus niedrigster und höchster Wandhöhe; Giebelflächen werden nur zu einem Drittel angerechnet, Dächer mit bis zu 45° Neigung bleiben auf der Traufseite unberücksichtigt
- Standort im Innenbereich: Das Grundstück muss innerhalb eines Bebauungsplans oder eines zusammenhängend bebauten Ortsteils liegen – im Außenbereich ist immer eine Baugenehmigung erforderlich
- Keine Aufenthaltsräume oder Feuerstätten: Ein reiner Carport ohne Wohn- oder Arbeitsbereiche
- Grenzbebauung: Wenn der Carport ohne Abstandsflächen (also näher als 3 m zur Grenze) errichtet wird, darf er je Grundstücksgrenze maximal 9 m lang sein – und alle grenzständigen Bauten auf dem Grundstück zusammen dürfen 18 m nicht überschreiten
Ein typischer Einzelcarport mit 6 m × 3 m (18 m²) und 2,5 m Wandhöhe ist damit klar verfahrensfrei. Ein Doppelcarport mit 6 m × 6 m (36 m²) ebenfalls. Kritisch wird es, sobald ein Abstellraum angebaut wird oder die Höhe für ein Wohnmobil auf 3,5 m steigt – dann greift die Verfahrensfreiheit nicht mehr.
Praxis-Szenarien auf einen Blick
- Einzelcarport (6 m × 3 m = 18 m², 2,5 m Höhe): verfahrensfrei
- Doppelcarport (6 m × 6 m = 36 m², 3 m Höhe): verfahrensfrei
- Doppelcarport mit Abstellraum (8 m × 7 m = 56 m²): genehmigungspflichtig – Fläche überschreitet 50 m²
- Wohnmobil-Carport (4 m × 8 m = 32 m², 3,5 m Wandhöhe): genehmigungspflichtig – Höhe überschreitet 3 m
- Carport im Außenbereich (z. B. Blockland): immer genehmigungspflichtig, unabhängig von Größe und Höhe
Die Bremer Besonderheit: Bauanzeige auch bei verfahrensfreien Carports
Hier liegt der häufigste Irrtum: Wer in Bremen einen verfahrensfreien Carport baut, muss trotzdem die Bauaufsichtsbehörde informieren. Dieses Kenntnisverfahren verpflichtet Bauherren, ihr Vorhaben der Behörde anzuzeigen – damit diese einschreiten kann, falls öffentlich-rechtliche Vorschriften verletzt werden.
Für die Bauanzeige benötigen Sie in der Regel:
- Einen aktuellen Lageplan des Grundstücks
- Eine einfache Bauzeichnung (Grundriss, Ansichten)
- Eine kurze Baubeschreibung mit Angaben zu Materialien und Konstruktion
Die Anzeige ist formlos, aber sie schafft Rechtssicherheit – und ist in Bremen Pflicht, nicht nur Empfehlung.
[[banner-klein]]Das dreistufige Verfahrenssystem in Bremen
Bremen kennt nicht nur den Unterschied zwischen „genehmigungsfrei" und „genehmigungspflichtig". Es gibt drei klar abgestufte Verfahrenswege, die für Carport-Bauherren relevant sind:
Stufe 1: Verfahrensfreiheit mit Bauanzeige
Für Carports bis 50 m² und 3 m Höhe im Innenbereich. Kein formelles Genehmigungsverfahren, aber Pflicht zur Anzeige bei der Bauaufsichtsbehörde (Kenntnisverfahren).
Stufe 2: Genehmigungsfreistellung nach § 62 BremLBO
Wenn Ihr Carport zwar die Verfahrensfreiheitsgrenzen überschreitet, aber vollständig mit den Festsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans übereinstimmt, greift die Genehmigungsfreistellung. Sie reichen die Bauvorlagen ein – und dürfen nach einem Monat ohne Rückmeldung der Behörde mit dem Bau beginnen. Meldet sich die Behörde nicht, gilt das Vorhaben als freigegeben.
Stufe 3: Formeller Bauantrag
Notwendig, wenn der Carport die Grenzwerte überschreitet, im Außenbereich liegt, Aufenthaltsräume enthält oder dem Bebauungsplan widerspricht. Seit der BremLBO-Novelle 2024 gilt im vereinfachten Verfahren eine Genehmigungsfiktion: Entscheidet die Behörde nicht innerhalb der gesetzlichen Frist, gilt die Genehmigung als erteilt. Der Bauantrag muss von einem bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser – also einem Architekten oder qualifizierten Ingenieur – unterschrieben werden.
Die gesetzliche Bearbeitungsfrist beträgt 12 Wochen. In der Praxis liegt die Bearbeitungszeit bei vollständigen Unterlagen oft zwischen 6 und 10 Wochen.
Unterlagen für den formellen Bauantrag
Wenn für Ihren Carport ein Bauantrag erforderlich ist, benötigen Sie in Bremen typischerweise folgende Unterlagen:
- Ausgefülltes Bauantragsformular mit Unterschrift eines bauvorlageberechtigten Entwurfsverfassers
- Amtlicher Lageplan (Flurkarte im Maßstab 1:500, nicht älter als 6 Monate)
- Bauzeichnungen (Grundriss, Schnitte, Ansichten im Maßstab 1:100)
- Baubeschreibung mit Angaben zu Materialien, Konstruktion und Nutzung
- Statischer Nachweis / Standsicherheitsnachweis – bei genehmigungspflichtigen Carports in der Regel erforderlich
- Nachweis der Erschließung und Zufahrt (mindestens 3 m Abstand zur öffentlichen Verkehrsfläche gemäß BremGarVO)
- Angaben zu Nachbarn und ggf. schriftliche Zustimmungserklärungen
Für die Statik eines Carports können Sie mit Kosten ab ca. 800,– € netto rechnen – je nach Konstruktion und Komplexität. Die Planungskosten für den Bauantrag liegen je nach Aufwand zwischen 950,– € und 2.500,– € netto. Hinzu kommen Verwaltungsgebühren der Behörde, die sich in der Regel auf 200,– € bis 500,– € belaufen. Wenn ein amtlicher Lageplan neu erstellt werden muss, kommen Vermessungskosten von 800,– € bis 2.500,– € hinzu. Mehr zu den Kosten eines Statikers finden Sie auf der entsprechenden Übersichtsseite.
Grenzbebauung in Bremen: Was an der Grundstücksgrenze erlaubt ist
Ein Carport darf in Bremen ohne eigene Abstandsflächen direkt an die Grundstücksgrenze gebaut werden – unter diesen Bedingungen:
- Mittlere Wandhöhe: maximal 3 m
- Länge je Grundstücksgrenze: maximal 9 m
- Gesamtlänge aller grenzständigen Bauten auf dem Grundstück: maximal 18 m
Der letzte Punkt wird häufig übersehen: Wer bereits eine Garage oder ein Gartenhaus an der Grenze hat, muss deren Länge in die 18-m-Gesamtrechnung einbeziehen. Planeco Building empfiehlt, vor der Planung alle bestehenden Grenzbebauungen zu vermessen und zu dokumentieren.
Eine weitere Bremer Besonderheit: Das Land Bremen hat kein eigenes Nachbarrechtsgesetz. Bei Streitigkeiten rund um Grenzbebauung verweisen die Behörden auf das niedersächsische Nachbarrechtsgesetz zur groben Orientierung sowie auf das BGB. Das bedeutet in der Praxis: Konflikte mit Nachbarn müssen im Zweifel privatrechtlich gelöst werden. Eine schriftliche Zustimmung des Nachbarn einzuholen ist deshalb – auch wenn rechtlich nicht immer zwingend – dringend empfehlenswert.
Bebauungsplan zuerst prüfen
Auch wenn Ihr Carport nach BremLBO verfahrensfrei wäre: Ein lokaler Bebauungsplan kann strengere Vorgaben machen – etwa zu Dachform, Materialien oder Mindestabständen. Den Bebauungsplan für Ihr Grundstück können Sie unter bauleitplan.bremen.de online einsehen. Das sollte der erste Schritt vor jeder Carport-Planung sein.
Falls Sie unsicher sind, ob Ihr Vorhaben mit dem Bebauungsplan vereinbar ist, kann eine Bauvoranfrage in Bremen Klarheit schaffen, bevor Sie in Planung und Material investieren.
Digitaler Bauantrag in Bremen
Seit dem 1. Juni 2025 können Bauvorlagen in Bremen wahlweise digital über das Serviceportal oder in Papierform eingereicht werden. Ab dem 1. Juli 2026 wird die digitale Einreichung in der Stadtgemeinde Bremen verpflichtend. Bis dahin gilt eine Übergangsfrist. Für Bremerhaven können abweichende Fristen gelten – die zuständige Bauaufsichtsbehörde gibt hier Auskunft. Aktuelle Informationen finden Sie auf der offiziellen Seite der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung.
Was passiert, wenn Sie ohne Genehmigung bauen?
Ein Carport, der genehmigungspflichtig ist, aber ohne Genehmigung errichtet wurde, gilt als Schwarzbau. Die Konsequenzen in Bremen:
- Bußgelder zwischen 500,– € und 50.000,– € nach § 83 BremLBO
- Abrissverfügung durch die Bauaufsichtsbehörde – auf Kosten des Eigentümers
- Keine Verjährung: Das Bauamt kann auch Jahre später einschreiten – etwa beim Immobilienverkauf oder bei Nachbarschaftsbeschwerden
- Nachträgliche Genehmigung ist nur möglich, wenn das Bauwerk grundsätzlich genehmigungsfähig wäre – das ist nicht immer der Fall
Wer unsicher ist, ob sein Carport die Voraussetzungen für Verfahrensfreiheit erfüllt, sollte das vor dem Bau klären – nicht danach. Planeco Building hat bei über 1.400 Bauvorhaben bundesweit die Erfahrung gemacht, dass eine frühzeitige Prüfung deutlich günstiger ist als eine nachträgliche Legalisierung.
Carport als Anbau ans Wohnhaus
Ein Sonderfall, der eigene Regeln kennt: Wenn der Carport direkt an das Wohngebäude angebaut wird, gilt er baurechtlich als Erweiterung des Hauses. Dann gelten erhöhte Brandschutzanforderungen – Trennwände und -decken müssen entsprechende Feuerwiderstandsklassen erfüllen. In diesem Fall empfiehlt sich immer eine Abstimmung mit einem Architekten, bevor mit der Planung begonnen wird. Auch eine mögliche Nutzungsänderung kann relevant werden, wenn der Carport-Anbau die Nutzung des Gebäudes verändert.
Planeco Building begleitet Bauherren in Bremen und bundesweit durch den gesamten Prozess – von der ersten Prüfung der Verfahrensfreiheit über die Erstellung genehmigungsfähiger Unterlagen bis zur Einreichung beim Bauamt. Die Bearbeitungszeit für einen vollständigen Bauantrag beträgt bei Planeco Building in der Regel 14 bis 21 Tage. Sprechen Sie uns an – die Erstberatung ist kostenlos und unverbindlich.














