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Carport: Brauche ich eine Baugenehmigung in Hamburg?

November 28, 2025
Update:
November 29, 2025
Lesezeit: 5 Min.
Sebastian Rupp
Sebastian Rupp
November 28, 2025
Update:
November 29, 2025
Hamburg ermöglicht großzügige Carport-Projekte bis 50 m² ohne Genehmigung – doch bei Verstößen drohen Bußgelder bis 50.000,– €. Erfahren Sie, welche Regeln in der Hansestadt gelten.
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Carport: Brauche ich eine Baugenehmigung in Hamburg?

Hamburg ermöglicht großzügige Carport-Projekte bis 50 m² ohne Genehmigung – doch bei Verstößen drohen Bußgelder bis 50.000,– €. Erfahren Sie, welche Regeln in der Hansestadt gelten.
Sebastian Rupp
November 29, 2025
5 Minuten

Hamburger Grundstückseigentümer profitieren von vergleichsweise liberalen Regelungen beim Carport-Bau. Die Hamburgische Bauordnung (HBauO) erlaubt verfahrensfreie Carports bis zu einer beachtlichen Größe – doch wer die Grenzen überschreitet oder andere Vorschriften missachtet, riskiert erhebliche Konsequenzen. Mit der Einführung des digitalen Baugenehmigungssystems "Bauantrag 2.0" ab Januar 2024 hat sich zudem das Antragsverfahren grundlegend modernisiert.

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Wie blickt das Baurecht auf das Thema Carport?

Carports gelten nach § 2 Abs. 7 HBauO als Garagen und werden damit baurechtlich den baulichen Anlagen zugeordnet. Diese Gleichstellung ist entscheidend, denn sie bestimmt, welche Vorschriften greifen und unter welchen Bedingungen eine Baugenehmigung erforderlich wird. Als bauliche Anlagen unterliegen Carports grundsätzlich dem öffentlichen Baurecht, wobei die HBauO spezifische Ausnahmen für kleinere Vorhaben vorsieht.

Die rechtliche Einordnung bringt sowohl Vorteile als auch Verpflichtungen mit sich. Einerseits profitieren Carports von den Privilegierungen für Garagen, etwa bei der Grenzbebauung oder den Abstandsflächenregelungen. Andererseits müssen alle baurechtlichen Bestimmungen eingehalten werden – von Brandschutzvorschriften über Abstandsregeln bis hin zu den Festsetzungen des jeweiligen Bebauungsplans.

Carport ohne Baugenehmigung – welche Regeln gelten in Hamburg?

Hamburg gehört zu den Bundesländern mit großzügigen Regelungen für verfahrensfreie Carports. Nach § 60 HBauO in Verbindung mit Anlage 2 (Ziffer 1.2) sind Carports mit einer Bruttogrundfläche bis zu 50 m² und einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m verfahrensfrei – allerdings nur im Innenbereich.

  • Maximale Grundfläche: 50 m² Bruttogrundfläche je zugehörigem Hauptgebäude
  • Höhenbegrenzung: 3 m mittlere Wandhöhe
  • Standortvoraussetzung: Nur im Innenbereich (innerhalb von Bebauungsplänen oder zusammenhängender Bebauung)
  • Privilegierte Grenzbebauung: Ohne eigene Abstandsfläche möglich unter bestimmten Bedingungen

Eine Besonderheit Hamburgs ist die 9-Meter-Regel nach § 6 Abs. 7 HBauO. Diese erlaubt es, Carports ohne eigene Abstandsfläche direkt an der Grundstücksgrenze zu errichten, wenn die mittlere Wandhöhe 3 m nicht überschreitet und die Länge entlang einer Grenze maximal 9 m beträgt. Die Gesamtlänge aller privilegierten baulichen Anlagen ist auf 15 m pro Grundstück begrenzt.

Wann brauche ich eine Baugenehmigung für meinen Carport in Hamburg?

Eine Carport-Baugenehmigung wird in Hamburg in folgenden Fällen erforderlich:

  1. Überschreitung der Größengrenzen: Bei mehr als 50 m² Bruttogrundfläche oder über 3 m mittlerer Wandhöhe
  2. Standort im Außenbereich: Außerhalb von Bebauungsplänen oder zusammenhängender Bebauung
  3. Besondere bauliche Gestaltung: Wenn das Carport nicht den Standard-Anforderungen entspricht
  4. Konflikt mit Bebauungsplan: Falls örtliche Festsetzungen strengere Vorgaben machen

Auch wenn Ihr Carport theoretisch verfahrensfrei wäre, kann eine Bauanzeige sinnvoll sein. Diese informelle Mitteilung an das zuständige Bezirksamt schafft Sicherheit und vermeidet spätere Konflikte. Die Bearbeitungsfrist beträgt 14 Tage – danach dürfen Sie mit dem Bau beginnen, sofern kein Einspruch erfolgt.

Welche Konsequenzen drohen bei Verstoß?

Ein Carport ohne erforderliche Baugenehmigung kann schwerwiegende Folgen haben. Hamburg verhängt Bußgelder zwischen 500,– € und 50.000,– €, abhängig von der Schwere des Verstoßes. Im schlimmsten Fall droht eine Abrissverfügung – der Rückbau auf eigene Kosten.

Besonders problematisch: Schwarzbauten verjähren nicht. Auch Jahre später kann das Bauamt einschreiten, etwa beim Verkauf der Immobilie oder bei Nachbarschaftsbeschwerden. Eine nachträgliche Genehmigung ist nur möglich, wenn das Bauwerk grundsätzlich den geltenden Vorschriften entspricht.

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Welche Unterlagen benötige ich für die Genehmigung meines Carports?

Seit dem 1. Januar 2024 müssen in Hamburg alle Bauanträge digital über das System "Bauantrag 2.0" eingereicht werden. Papieranträge werden nicht mehr akzeptiert. Für genehmigungspflichtige Carports sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular (digital über das Online-Portal)
  • Aktueller Lageplan vom Katasteramt (nicht älter als sechs Monate)
  • Bauzeichnungen und Baubeschreibung des geplanten Carports
  • Berechnung des umbauten Raumes und der Grundfläche
  • Nachweis der Standsicherheit (Statik) bei größeren Konstruktionen
  • Auszug aus dem Bebauungsplan zur Überprüfung lokaler Vorgaben

Die Bearbeitungsfrist beginnt erst, wenn alle erforderlichen Unterlagen vollständig eingereicht wurden. Fehlende Dokumente führen zu Nachforderungen und verlängern das Verfahren erheblich.

Schritt für Schritt zur Carport-Baugenehmigung in Hamburg

Das Genehmigungsverfahren für Carports in Hamburg folgt einem strukturierten Ablauf:

  1. Vorabklärung: Prüfung der örtlichen Vorschriften und Bebauungsplan-Bestimmungen
  2. Unterlagenerstellung: Zusammenstellung aller erforderlichen Dokumente in digitaler Form
  3. Digitale Antragstellung: Einreichung über das Online-Portal "Bauantrag 2.0"
  4. Behördliche Prüfung: Das zuständige Bezirksamt prüft alle Aspekte des Vorhabens
  5. Genehmigungsbescheid: Erteilung oder Versagung der Genehmigung mit Begründung

Die durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt ein bis drei Monate, wobei vollständig eingereichte Anträge deutlich schneller bearbeitet werden. Hamburg verfügt über keine Genehmigungsfiktion, weshalb Verzögerungen zu echter Wartezeit führen können.

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FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Wie groß darf ein Carport in Hamburg ohne Genehmigung sein?

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In Hamburg sind Carports bis 50 m² Bruttogrundfläche und 3 m mittlerer Wandhöhe verfahrensfrei, sofern sie im Innenbereich errichtet werden. Dies gilt nur für Grundstücke innerhalb von Bebauungsplänen oder zusammenhängender Bebauung.

Welche Bezirksämter sind in Hamburg für Carport-Genehmigungen zuständig?

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Hamburg ist in sieben Bezirke aufgeteilt, die jeweils ein Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt haben. Sie müssen Ihren Antrag beim Bezirksamt einreichen, in dessen Bereich sich Ihr Grundstück befindet – etwa Altona, Hamburg-Nord, Eimsbüttel oder Wandsbek.

Wie lange dauert eine Carport-Baugenehmigung in Hamburg?

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Bauanzeigen für verfahrensfreie Carports werden innerhalb von 14 Tagen bearbeitet. Vollständige Genehmigungsverfahren dauern typischerweise ein bis drei Monate, wobei die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen von durchschnittlich drei Monaten ausgeht.