Anbauen

Carport Baugenehmigung Mecklenburg-Vorpommern: Wann Sie bauen dürfen

November 28, 2025
Update:
June 25, 2026
Lesezeit: 5 Min.
Sebastian Rupp
Sebastian Rupp
November 28, 2025
Update:
June 25, 2026
Seit März 2025 gilt in MV eine neue Grenze für genehmigungsfreie Carports. Viele Ratgeber arbeiten noch mit veralteten Werten. Hier erfahren Sie, was heute wirklich gilt – und wann Sie trotzdem einen Bauantrag brauchen.
Anbauen

Carport Baugenehmigung Mecklenburg-Vorpommern: Wann Sie bauen dürfen

Seit März 2025 gilt in MV eine neue Grenze für genehmigungsfreie Carports. Viele Ratgeber arbeiten noch mit veralteten Werten. Hier erfahren Sie, was heute wirklich gilt – und wann Sie trotzdem einen Bauantrag brauchen.
Sebastian Rupp
June 25, 2026
5 Minuten

Seit März 2025 gilt in Mecklenburg-Vorpommern eine neue Grenze für genehmigungsfreie Carports: 40 m² statt der bisherigen 30 m². Das klingt nach einer kleinen Änderung – hat aber für viele Bauvorhaben große praktische Bedeutung. Ein Doppelcarport mit 36 m², der nach alter Rechtslage einen Bauantrag erfordert hätte, ist heute verfahrensfrei. Trotzdem arbeiten die meisten Online-Ratgeber noch mit den veralteten Werten. Dieser Artikel gibt Ihnen den aktuellen Stand – und zeigt, wann Sie trotz der neuen Grenze nicht einfach loslegen sollten.

[[bauantrag]]

Wann ist ein Carport in MV genehmigungsfrei?

Die Grundlage ist § 61 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V). Seit der Novellierung vom 31. März 2025 gilt: Ein Carport ist verfahrensfrei, wenn alle drei folgenden Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind:

  • Brutto-Grundfläche: maximal 40 m²
  • Mittlere Wandhöhe: maximal 3,0 m
  • Lage: ausschließlich im Innenbereich (zusammenhängende Bebauung nach § 34 BauGB)

Die mittlere Wandhöhe berechnet sich als Durchschnitt aus niedrigster und höchster Wandhöhe. Bei einem Pultdach-Carport mit 2,60 m auf der niedrigen und 3,40 m auf der hohen Seite ergibt das eine mittlere Wandhöhe von 3,00 m – gerade noch verfahrensfrei. Liegt der Mittelwert auch nur knapp über 3,00 m, greift die Verfahrensfreiheit nicht mehr.

Wichtig: Verfahrensfrei bedeutet nicht regelungsfrei. Auch ohne Baugenehmigungsverfahren müssen alle baurechtlichen Vorschriften eingehalten werden – Abstandsflächen, Bebauungsplan-Festsetzungen und Nachbarrecht inklusive. Die Verantwortung dafür liegt beim Bauherrn.

Welche Carport-Typen fallen unter die neue Grenze?

Die Anhebung auf 40 m² verändert die Praxis spürbar. Hier eine Einordnung typischer Carport-Projekte:

  • Einzelcarport (ca. 15–20 m²): Verfahrensfrei – war es auch schon vor 2025.
  • Doppelcarport (ca. 25–35 m²): Seit März 2025 verfahrensfrei – nach alter Rechtslage ab 30 m² genehmigungspflichtig.
  • Großer Doppelcarport mit Abstellraum (ab ca. 42–50 m²): Genehmigungspflichtig, da die 40-m²-Grenze überschritten wird.
  • Wohnmobil-Carport (Höhe 3,20–3,50 m): In der Regel genehmigungspflichtig, da die mittlere Wandhöhe von 3,0 m fast immer überschritten wird.
  • Carport im Außenbereich: Grundsätzlich genehmigungspflichtig – unabhängig von Größe und Höhe.

Gerade bei Doppelcarports ist die Novellierung ein echter Unterschied: Wer heute einen 34-m²-Doppelcarport plant, spart sich unter Umständen den kompletten Genehmigungsprozess – und damit Kosten und Zeit.

Grenzbebauung: Darf der Carport direkt an die Grundstücksgrenze?

Ja – unter bestimmten Bedingungen. § 6 LBauO M-V erlaubt es, Carports ohne eigene Abstandsflächen direkt an die Grundstücksgrenze zu bauen. Die Privilegierung gilt, wenn folgende Grenzen eingehalten werden:

  • Je Grundstücksgrenze: maximal 9,0 m Wandlänge
  • Alle Grundstücksgrenzen zusammen: maximal 15,0 m Gesamtlänge
  • Wandhöhe: maximal 3,0 m (mittlere Wandhöhe)

Ein häufiger Fehler: Bauherren rechnen nur den geplanten Carport ein, vergessen aber bereits bestehende Grenzbauten wie Gartenschuppen oder Mauern. Diese zählen zur Gesamtlänge dazu. Wer bereits einen 6 m langen Schuppen an der Grenze hat, darf auf dieser Seite nur noch 3 m weiterbauen.

Außerdem schreibt die Garagenverordnung Mecklenburg-Vorpommern (GarVO M-V) vor, dass zwischen Carport und öffentlichem Straßenraum eine Einfahrt von mindestens 3 m vorhanden sein muss. Kürzere Einfahrten sind nur bei ausreichender Sichtbarkeit auf die Straße zulässig.

Mecklenburg-Vorpommern hat kein eigenes Nachbarrechtsgesetz – Nachbarstreitigkeiten werden über die LBauO M-V und das BGB geregelt. Das bedeutet: Im Konfliktfall gibt es weniger klare Vorab-Regelungen als in anderen Bundesländern. Eine frühzeitige Abstimmung mit den Nachbarn ist deshalb besonders empfehlenswert.

[[banner-klein]]

Wann brauchen Sie trotzdem eine Baugenehmigung?

Die Verfahrensfreiheit entfällt, sobald eine der folgenden Situationen vorliegt:

  • Größe über 40 m²: Jeder Carport, der die Brutto-Grundfläche von 40 m² überschreitet, benötigt eine Baugenehmigung.
  • Höhe über 3,0 m mittlere Wandhöhe: Typisch bei Wohnmobil-Stellplätzen oder Carports mit steilem Satteldach.
  • Lage im Außenbereich: Grundstücke außerhalb zusammenhängender Bebauung (§ 35 BauGB) sind in MV häufiger als in anderen Bundesländern. Hier ist immer eine Baugenehmigung erforderlich – unabhängig von Größe und Höhe.
  • Erhaltungssatzungen: In historischen Innenstädten wie Stralsund oder Wismar (beide UNESCO-Welterbe) können Erhaltungssatzungen gelten, die selbst verfahrensfreie Vorhaben genehmigungspflichtig machen. Das gilt auch für andere Gemeinden mit entsprechenden Satzungen.
  • Bebauungsplan-Festsetzungen: Wenn der gültige B-Plan bestimmte Dachformen, Materialien oder Baugrenzen vorschreibt, kann auch ein kleiner Carport genehmigungspflichtig werden.
  • Kombination mit Abstellraum oder Werkstatt: Wird der Carport mit einem geschlossenen Anbau kombiniert, zählt die Gesamtfläche. Eine spätere Nutzungsänderung des Carports – etwa als Lager oder Werkstatt – kann ebenfalls eine separate Genehmigung erfordern. Mehr dazu unter Nutzungsänderung.

Sonderfall: Carport mit Solaranlage

Die Novellierung 2025 brachte auch eine neue Regelung für Solar-Carports: Solaranlagen dürfen nun auch auf Carports an Grundstücksgrenzen installiert werden – solange die Gesamthöhe von 3,0 m nicht überschritten wird. Wer eine Photovoltaikanlage auf dem Carport plant, muss diese Höhe also in die Planung einrechnen. Für größere Anlagen oder höhere Konstruktionen gilt die reguläre Genehmigungspflicht. Mehr zu den Regelungen für Solaranlagen finden Sie unter Baugenehmigung Solaranlage.

Welche Unterlagen brauchen Sie für den Bauantrag?

Wenn Ihr Carport genehmigungspflichtig ist, müssen Sie einen vollständigen Bauantrag bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde einreichen. Der Antrag muss von einem bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser – in der Regel einem Architekten – unterzeichnet sein. Folgende Unterlagen sind typischerweise erforderlich:

  • Ausgefülltes Bauantragsformular (Formular der jeweiligen Bauaufsichtsbehörde)
  • Lageplan / Liegenschaftskarte im Maßstab 1:500 oder 1:1.000 – nicht älter als 3 Monate
  • Bauzeichnungen (Grundriss, Ansichten, Schnitte) im Maßstab 1:100
  • Baubeschreibung mit Angaben zu Materialien, Nutzung und Konstruktion
  • Standsicherheitsnachweis (Statik) – bei größeren oder grenzständigen Carports; erstellt von einem Statiker
  • Nachweis der Grundstücksgrenzen und ggf. Zustimmungserklärung der Nachbarn, wenn Abstandsflächen nicht eingehalten werden

Unvollständige Unterlagen sind der häufigste Grund für Verzögerungen. Seit der Novellierung 2025 haben Bauherren nach einer Nachforderung nur noch drei Wochen Zeit, fehlende Dokumente nachzureichen.

Welches Verfahren gilt – und wie lange dauert es?

Je nach Situation gibt es in MV drei relevante Verfahrenswege:

  • Verfahrensfrei (§ 61 LBauO M-V): Kein Antrag nötig. Kein Zeitverlust durch Behörden. Gilt für Carports bis 40 m² und 3,0 m Höhe im Innenbereich.
  • Genehmigungsfreistellung (§ 62 LBauO M-V): Gilt für Vorhaben im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans, die den Festsetzungen entsprechen. Die Unterlagen werden bei der unteren Bauaufsichtsbehörde eingereicht, die sie an die Gemeinde weiterleitet. Die Gemeinde hat 4 Wochen Zeit, um zu reagieren. Erfolgt kein Widerspruch, darf gebaut werden. Seit der Novellierung 2025 können Bauherren alternativ auch das vereinfachte Verfahren wählen – ein wichtiges Wahlrecht für alle, die auf der sicheren Seite sein wollen.
  • Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren (§ 63 LBauO M-V): Für genehmigungspflichtige Carports das übliche Verfahren. Die Behörde hat maximal 3 Monate Bearbeitungszeit. In der Praxis liegt die Dauer je nach Vollständigkeit der Unterlagen und Auslastung des Bauamts zwischen einem und drei Monaten. Eine erteilte Baugenehmigung ist 3 Jahre gültig, eine Verlängerung um bis zu ein Jahr ist auf Antrag möglich.

Planeco Building begleitet Bauherren durch das gesamte Verfahren – von der Klärung der Genehmigungspflicht bis zur Einreichung der vollständigen Unterlagen. Die Bearbeitungszeit für die Erstellung der Planungsunterlagen liegt typischerweise bei 14–21 Tagen.

Was kostet eine Carport-Baugenehmigung in MV?

Die Gesamtkosten setzen sich aus mehreren Positionen zusammen:

  • Genehmigungsgebühren beim Bauamt: ca. 200,–€ bis 500,–€ netto, abhängig von den Baukosten des Vorhabens (Grundlage: BauGebVO M-V)
  • Architektenleistungen für den Bauantrag: ab ca. 950,–€ netto für einen einfachen Carport-Bauantrag
  • Standsicherheitsnachweis (Statik): ab ca. 500,–€ netto – mehr dazu unter Standsicherheitsnachweis und Statiker Kosten
  • Amtlicher Lageplan (falls gefordert): ca. 800,–€ bis 2.500,–€ netto beim öffentlich bestellten Vermessungsingenieur

Für einen genehmigungspflichtigen Carport sollten Sie insgesamt mit Planungskosten von ca. 1.500,–€ bis 3.500,–€ netto rechnen, bevor die eigentlichen Baukosten beginnen.

Was droht, wenn Sie ohne Genehmigung bauen?

Ein Carport, der eine Baugenehmigung benötigt, aber ohne eine solche errichtet wurde, ist ein sogenannter Schwarzbau. Die Konsequenzen können erheblich sein:

  • Baustopp: Das Bauamt kann die sofortige Einstellung aller Arbeiten anordnen.
  • Abrissverfügung: Ist der Carport nicht genehmigungsfähig, kann die Behörde den Rückbau auf Kosten des Eigentümers verlangen.
  • Bußgelder: In Mecklenburg-Vorpommern drohen Bußgelder zwischen 500,–€ und 50.000,–€.
  • Keine Verjährung: Schwarzbauten verjähren nicht. Auch Jahre nach der Errichtung kann das Bauamt einschreiten – häufig wird das Problem erst beim Immobilienverkauf sichtbar, wenn der Käufer oder seine Bank die Baugenehmigungslage prüft.

Wer unsicher ist, ob sein bestehender oder geplanter Carport genehmigungspflichtig ist, sollte sich vor Baubeginn bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde beraten lassen. Planeco Building bietet dafür eine kostenlose Erstberatung an – um die Situation einzuschätzen, bevor Kosten oder Risiken entstehen.

Planeco Logo
Jetzt kostenloses Erstgespräch anfragen!
Informiere dich kostenfrei und unverbindlich über deine Möglichkeiten mit Planeco. Wir freuen uns dich zu beraten!
Jetzt Energieexperten finden!
Jetzt Nutzungsänderung
beantragen!
Angebot erhalten
Right arrow icon
Jetzt Bauvoranfrage
beantragen!
Kostenlose Erstberatung
Right arrow icon
In Rekordzeit zum Bauantrag mit Planeco Building.
Ratgeber Nutzungsänderung Ferienwohnung Mockup
Kostenloser Guide: Erfolgreich zur Baugenehmigung
Sicher zur Baugenehmigung
Alle Verfahrensarten erklärt
Mit Unterlagen-Checkliste
Kostenlos herunterladen
Ratgeber Nutzungsänderung Ferienwohnung Mockup
Kostenlose Muster: Bauvoranfrage richtig stellen
3 Mustervorlagen
Formulierungen vom Profi
Mit Unterlagen-Checkliste
Kostenlos herunterladen

FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Mein Doppelcarport hat 34 m² – brauche ich in MV noch eine Baugenehmigung?

arrow icon
Nein, seit der Novellierung im März 2025 liegt die Grenze für genehmigungsfreie Carports in Mecklenburg-Vorpommern bei 40 m². Ein Doppelcarport mit 34 m² ist damit verfahrensfrei – vorausgesetzt, die mittlere Wandhöhe überschreitet nicht 3,0 m und das Grundstück liegt im Innenbereich. Baurechtliche Vorschriften wie Abstandsflächen müssen Sie dennoch selbst einhalten.

Darf ich meinen Carport direkt an die Grundstücksgrenze bauen?

arrow icon
Ja, unter bestimmten Bedingungen. In MV dürfen Carports ohne eigene Abstandsflächen an die Grenze gebaut werden, wenn die Wandlänge je Grenze 9,0 m und die Gesamtlänge aller Grenzbauten 15,0 m nicht übersteigt. Wichtig: Bereits bestehende Grenzbauten wie Schuppen oder Mauern zählen zur Gesamtlänge dazu.

Was passiert, wenn ich einen genehmigungspflichtigen Carport ohne Antrag baue?

arrow icon
Das Bauamt kann einen Baustopp verhängen, Rückbau anordnen und Bußgelder zwischen 500 € und 50.000 € verhängen. Schwarzbauten verjähren in MV nicht – das Problem taucht häufig erst beim Immobilienverkauf auf, wenn Käufer oder Bank die Genehmigungslage prüfen.