Planen Sie den Bau eines Carports in Mecklenburg-Vorpommern? Dann sollten Sie vorab klären, ob eine Carport Baugenehmigung Mecklenburg-Vorpommern erforderlich ist. Wer ohne die nötige Genehmigung baut, riskiert Bußgelder bis 50.000,– € oder im schlimmsten Fall sogar den Abriss. Die gute Nachricht: Seit der Novellierung der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern im März 2025 sind die Regelungen deutlich praxisfreundlicher geworden.
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Wie blickt das Baurecht auf das Thema Carport?
Ein Carport zählt baurechtlich zu den sogenannten baulichen Anlagen und unterliegt damit grundsätzlich dem öffentlichen Baurecht. Die Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) regelt dabei, ob das Vorhaben verfahrenspflichtig ist oder unter die verfahrensfreien Bauvorhaben fällt. Carports werden rechtlich wie Garagen behandelt und fallen unter die Kategorie der Nebenanlagen.
Entscheidend für die Genehmigungspflicht sind mehrere Faktoren: die Brutto-Grundfläche, die mittlere Wandhöhe, der Standort auf dem Grundstück sowie lokale Bebauungsplan-Bestimmungen. Auch die Lage im Innen- oder Außenbereich nach dem Baugesetzbuch spielt eine wichtige Rolle für die Beurteilung der Genehmigungspflicht.
Carport ohne Baugenehmigung – welche Regeln gelten in Mecklenburg-Vorpommern?
Seit der Novellierung vom 31. März 2025 sind in Mecklenburg-Vorpommern Carports unter folgenden Voraussetzungen verfahrensfrei:
- Brutto-Grundfläche: maximal 40 m² (erhöht von 30 m²)
- Mittlere Wandhöhe: maximal 3,0 m
- Standort: nur im Innenbereich nach § 34 BauGB
- Nutzung: ausschließlich als Stellplatz für Kraftfahrzeuge
Diese Erhöhung der Größengrenze um 10 m² stellt einen wichtigen Fortschritt dar und berücksichtigt die Bedürfnisse moderner Haushalte. Ein durchschnittliches Einzelcarport benötigt etwa 15 bis 20 m², ein Doppelcarport etwa 25 bis 35 m². Mit der neuen Regelung fallen deutlich mehr praktische Carportausführungen in die verfahrensfreie Kategorie.
Wann brauche ich eine Baugenehmigung für meinen Carport in Mecklenburg-Vorpommern?
Eine Baugenehmigung wird in folgenden Fällen erforderlich:
- Überschreitung der Größengrenzen: Brutto-Grundfläche über 40 m² oder mittlere Wandhöhe über 3,0 m
- Standort im Außenbereich: Nach § 35 BauGB grundsätzlich genehmigungspflichtig
- Besondere örtliche Bestimmungen: Bebauungsplan oder Gestaltungssatzungen können strengere Vorgaben machen
- Kombinierte Nutzung: Wenn das Carport zusätzliche Funktionen wie Lagerraum oder Werkstatt erfüllen soll
In diesen Fällen haben Sie die Wahl zwischen dem vereinfachten Baugenehmigungsverfahren nach § 63 LBauO M-V oder dem vollständigen Baugenehmigungsverfahren nach § 64 LBauO M-V. Das vereinfachte Verfahren wird bevorzugt, da hier die Bearbeitungsdauer deutlich kürzer ausfällt.
Welche Konsequenzen drohen bei Verstoß?
Ein Carport ohne erforderliche Carport Baugenehmigung Mecklenburg-Vorpommern kann erhebliche Folgen haben. Es drohen Bußgelder zwischen 500,– € und 50.000,– € und im schlimmsten Fall eine Abrissverfügung. Besonders kritisch: Schwarzbauten verjähren nicht – auch Jahre später kann das Bauamt einschreiten, beispielsweise beim Verkauf der Immobilie. Eine nachträgliche Genehmigung ist nur möglich, wenn das Bauwerk grundsätzlich zulässig wäre.
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Welche Unterlagen benötige ich für die Genehmigung meines Carports?
Für einen genehmigungspflichtigen Carport in Mecklenburg-Vorpommern benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular der zuständigen Bauaufsichtsbehörde
- Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte im Maßstab 1:1000 (nicht älter als 3 Monate)
- Detaillierter Lageplan im Mindestmaßstab 1:500 mit Darstellung bestehender und geplanter Anlagen
- Bauzeichnungen im Maßstab 1:100 (Grundrisse, Schnitte, Ansichten)
- Ausführliche Baubeschreibung mit Materialangaben und konstruktiven Merkmalen
- Statiknachweis von einem bauvorlageberechtigten Ingenieur oder Architekten
Bei Grenzbebauung werden zusätzlich die Angaben der Nachbargrundstück-Eigentümer und möglicherweise deren Zustimmungserklärungen benötigt. Die Vollständigkeit der Unterlagen ist entscheidend, da seit der Novellierung die Nachforderungsfrist auf nur drei Wochen begrenzt wurde.
Schritt für Schritt zur Carport-Baugenehmigung in Mecklenburg-Vorpommern
- Prüfung der Genehmigungspflicht: Klären Sie anhand der aktuellen Grenzwerte (40 m², 3 m Höhe), ob eine Genehmigung erforderlich ist
- Bebauungsplan prüfen: Informieren Sie sich bei Ihrer Gemeinde über lokale Bestimmungen und Gestaltungsvorgaben
- Unterlagen zusammenstellen: Lassen Sie alle erforderlichen Pläne und Nachweise von einem bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser erstellen
- Bauantrag stellen: Reichen Sie den vollständigen Antrag bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein
- Genehmigung abwarten: Die Behörde hat maximal drei Monate Bearbeitungszeit im vereinfachten Verfahren
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