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Carport: Brauche ich eine Baugenehmigung in Niedersachsen?

November 28, 2025
Update:
November 29, 2025
Lesezeit: 5 Min.
Sebastian Rupp
Sebastian Rupp
November 28, 2025
Update:
November 29, 2025
In Niedersachsen sind Carports bis 30 m² Grundfläche und 3 m Höhe meist genehmigungsfrei. Doch Vorsicht: Abstandsregeln und örtliche Bebauungspläne können zusätzliche Anforderungen stellen. Planeco Building berät Sie kostenfrei zu allen Vorschriften und übernimmt bei Bedarf die komplette Antragstellung.
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Carport: Brauche ich eine Baugenehmigung in Niedersachsen?

In Niedersachsen sind Carports bis 30 m² Grundfläche und 3 m Höhe meist genehmigungsfrei. Doch Vorsicht: Abstandsregeln und örtliche Bebauungspläne können zusätzliche Anforderungen stellen. Planeco Building berät Sie kostenfrei zu allen Vorschriften und übernimmt bei Bedarf die komplette Antragstellung.
Sebastian Rupp
November 29, 2025
5 Minuten

Planen Sie den Bau eines Carports in Niedersachsen? Dann sollten Sie sich vorab über die Genehmigungspflicht informieren. Die Niedersächsische Bauordnung (NBauO) regelt detailliert, wann eine Baugenehmigung erforderlich ist und unter welchen Bedingungen Ihr Carport genehmigungsfrei errichtet werden darf. Wer ohne die nötige Genehmigung baut, riskiert Bußgelder bis zu 50.000,– € oder sogar den Abriss.

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Wie blickt das Baurecht auf das Thema Carport?

Nach der Niedersächsischen Bauordnung gelten Carports als eigenständige bauliche Anlagen, die sich von Garagen unterscheiden. Ein Carport wird juristisch als überdachte Stellplatzanlage definiert, die typischerweise ohne geschlossene Wände auskommt oder nur über einzelne Seitenwände verfügt. Die NBauO klassifiziert Carports nicht als Sonderbauten, was ihre baurechtliche Behandlung erheblich vereinfacht.

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Garagen und Carports für die Genehmigungspraxis, da beide Strukturen unterschiedlichen Anforderungen hinsichtlich Größe, Höhe und Abstand zu Nachbargrenzen unterliegen. Ein Carport ohne Aufenthaltsräume und ohne Feuerstätten ist nach § 60 NBauO genehmigungsfrei, wenn bestimmte Größen- und Lagegrenzwerte eingehalten werden.

Carport ohne Baugenehmigung – welche Regeln gelten in Niedersachsen?

In Niedersachsen können Sie einen Carport unter bestimmten Voraussetzungen genehmigungsfrei errichten. Die zentralen Kriterien für eine verfahrensfreie Errichtung sind:

  • Maximale Brutto-Grundfläche: 30 m²
  • Mittlere Wandhöhe: maximal 3 m
  • Stellplatztiefe: mindestens 5 m
  • Stellplatzbreite: maximal 2,5 m (oder 2,4 m bei vorhandener Seitenwand)
  • Abstand zur Grundstücksgrenze: grundsätzlich 3 m

Diese Regelungen gelten jedoch nur für Carports in Wohngebieten, Gewerbegebieten oder Industriegebieten. Im Außenbereich nach § 35 BauGB ist immer eine Baugenehmigung erforderlich, auch wenn die Größenmaße eingehalten werden.

Wann brauche ich eine Baugenehmigung für meinen Carport in Niedersachsen?

Eine Carport-Baugenehmigung wird in Niedersachsen erforderlich, wenn Ihr geplanter Carport die Grenzwerte für genehmigungsfreie Baumaßnahmen überschreitet. Dies ist der Fall bei:

  1. Grundfläche größer als 30 m²
  2. Höhe über 3 m mittlere Wandhöhe
  3. Abstand zur Grundstücksgrenze unter 3 m ohne Nachbarzustimmung
  4. Aufenthaltsräume im Carport
  5. Standort im Außenbereich

Besondere Regelungen gelten für die Grenzbebauung: Unter spezifischen Voraussetzungen dürfen Carports direkt an oder nahe der Grundstücksgrenze errichtet werden. Bei Grenzbebauung darf die Stellfläche nicht größer als 36 m² sein und die Länge 9 m nicht überschreiten.

Welche Konsequenzen drohen bei Verstoß?

Wer einen Carport ohne erforderliche Genehmigung errichtet, riskiert erhebliche rechtliche Konsequenzen. Es drohen Bußgelder zwischen 500,– € und 50.000,– € sowie im schlimmsten Fall eine Abrissverfügung. Besonders problematisch: Schwarzbauten verjähren nicht – auch Jahre später kann das Bauamt einschreiten, beispielsweise beim Verkauf der Immobilie. Eine nachträgliche Genehmigung ist nur möglich, wenn das Bauwerk grundsätzlich den baurechtlichen Anforderungen entspricht.

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Welche Unterlagen benötige ich für die Genehmigung meines Carports?

Für einen genehmigungspflichtigen Carport in Niedersachsen benötigen Sie folgende Unterlagen. Seit dem 1. Januar 2024 ist die elektronische Einreichung von Bauanträgen verpflichtend – Anträge in Papierform werden nicht mehr angenommen:

  • Vollständig ausgefülltes Bauantragsformular
  • Amtlicher Lageplan vom Katasteramt (nicht älter als 6 Monate)
  • Bauzeichnung mit genauer Lage, Größe und Abständen (Maßstab 1:500 oder 1:100)
  • Detaillierte Baubeschreibung mit Konstruktion, Materialien und Abmessungen
  • Nachweis der Standsicherheit (Statik) von qualifiziertem Tragwerksplaner
  • Angabe der Nachbargrundstücke mit Flurstücknummern und Eigentümerdaten
  • Kostenübersicht der voraussichtlichen Herstellungskosten

Alle Unterlagen müssen im PDF-Format vorliegen und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein.

Schritt für Schritt zur Carport-Baugenehmigung in Niedersachsen

Der Weg zu Ihrer Carport-Genehmigung erfolgt in fünf strukturierten Schritten:

  1. Prüfung der Genehmigungspflicht: Klären Sie anhand der Abmessungen und des Standorts, ob eine Genehmigung erforderlich ist
  2. Zusammenstellung der Unterlagen: Bereiten Sie alle erforderlichen Dokumente vor und lassen Sie diese von einem bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser erstellen
  3. Digitale Einreichung: Der Bauantrag wird über die Online-Plattform der zuständigen Bauaufsichtsbehörde eingereicht
  4. Behördliche Prüfung: Die Bauaufsichtsbehörde prüft innerhalb von 3 Wochen die Vollständigkeit und anschließend den Inhalt
  5. Genehmigungserteilung: Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie die Baugenehmigung und können mit dem Bau beginnen

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FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Wie groß darf ein Carport in Niedersachsen ohne Baugenehmigung sein?

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In Niedersachsen darf ein genehmigungsfreier Carport maximal 30 m² Brutto-Grundfläche und 3 m mittlere Wandhöhe haben. Zusätzlich müssen ein Mindestabstand von 3 m zur Grundstücksgrenze und spezielle Stellplatzmaße eingehalten werden.

Benötige ich auch bei genehmigungsfreien Carports eine Anmeldung?

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Ja, auch genehmigungsfreie Carports unterliegen in Niedersachsen dem Mitteilungsverfahren nach § 62 NBauO. Sie müssen die beabsichtigte Baumaßnahme der zuständigen Gemeinde schriftlich mitteilen, bevor die Bauarbeiten beginnen.

Wie lange dauert eine Baugenehmigung für einen Carport in Niedersachsen?

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Die Bearbeitungszeit für einen Carport-Bauantrag beträgt in Niedersachsen in der Regel 1 bis 3 Monate. Im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren liegt die Entscheidungsfrist bei 2 Monaten, im regulären Verfahren bei 3 Monaten nach Eingang aller vollständigen Unterlagen.