Wer in Nordrhein-Westfalen einen Carport errichten möchte, sollte vorab die spezifischen Landesregelungen kennen. Die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018) ist hier deutlich restriktiver als andere Bundesländer: Während Bayern oder Brandenburg bis zu 50 m² genehmigungsfreie Carports erlauben, liegt die Obergrenze in NRW bei nur 30 m². Diese Einschränkung macht eine sorgfältige Planung umso wichtiger.
Als bauliche Anlage unterliegt jeder Carport grundsätzlich dem öffentlichen Baurecht. Die entscheidende Frage ist dabei nicht, ob Regelungen gelten, sondern welches Verfahren zur Anwendung kommt. Planeco Building unterstützt Sie dabei, die komplexen Bestimmungen korrekt zu navigieren und alle erforderlichen Unterlagen fachgerecht zusammenzustellen.
Wie blickt das Baurecht auf das Thema Carport?
Baurechtlich werden Carports als "überdachte Stellplätze" klassifiziert und den Garagen gleichgestellt. Dies bedeutet, dass für beide Bauwerke identische Regelungen gelten – von den Abstandsvorschriften bis hin zu den Genehmigungsverfahren. Der entscheidende Unterschied liegt in der offenen Bauweise des Carports, die jedoch keine rechtlichen Privilegien mit sich bringt.
Die Einordnung als bauliche Anlage hat weitreichende Konsequenzen: Selbst verfahrensfreie Carports müssen sämtliche öffentlich-rechtlichen Vorschriften einhalten. Dazu gehören Bebauungspläne, Abstandsregelungen, Brandschutzbestimmungen und nachbarrechtliche Belange. Verfahrensfreiheit bedeutet lediglich, dass kein formales Genehmigungsverfahren durchlaufen werden muss – die Einhaltung aller anderen Bauvorschriften bleibt jedoch verbindlich.
Carport ohne Baugenehmigung – welche Regeln gelten in Nordrhein-Westfalen?
Nach § 62 BauO NRW 2018 können bestimmte Carports verfahrensfrei errichtet werden. Die Voraussetzungen sind dabei klar definiert und müssen kumulativ erfüllt werden:
- Maximale Brutto-Grundfläche: 30 m²
- Mittlere Wandhöhe: unter 3 m
- Standort: nicht im Außenbereich nach § 35 Baugesetzbuch
- Einhaltung aller sonstigen Bauvorschriften
Diese Dimensionsbeschränkungen sind im bundesweiten Vergleich besonders restriktiv. Während die meisten anderen Bundesländer 50 m² als Obergrenze festlegen, beschränkt sich Nordrhein-Westfalen auf 30 m². Für einen Standard-PKW mit den Abmessungen 5 x 2,5 m ergibt sich damit ein Carport von 12,5 m² – es bleibt also noch ausreichend Spielraum für größere Fahrzeuge oder zusätzlichen Stauraum.
Besonders vorteilhaft ist die Regelung zur Grenzbebauung: Nach § 6 Abs. 8 BauO NRW können Carports ohne eigene Abstandsflächen errichtet werden. Dies ermöglicht eine platzsparende Anordnung direkt an der Grundstücksgrenze, sofern die Längenbegrenzungen eingehalten werden.
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Wann brauche ich eine Baugenehmigung für meinen Carport in Nordrhein-Westfalen?
Eine Baugenehmigung wird erforderlich, sobald Ihr Carport-Projekt die Grenzen der Verfahrensfreiheit überschreitet. Dies ist in folgenden Fällen gegeben:
- Überschreitung der Grundfläche: Bei mehr als 30 m² Brutto-Grundfläche
- Zu hohe Wandhöhe: Mittlere Wandhöhe über 3 m
- Standort im Außenbereich: Errichtung außerhalb von Bebauungsplänen oder § 34-Gebieten
- Sonderbauweise: Ungewöhnliche Konstruktionen oder Materialien
In solchen Fällen kommt das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren nach § 64 BauO NRW zur Anwendung. Dieses ist weniger aufwendig als das vollständige Verfahren, da der Prüfkatalog der Bauaufsichtsbehörde reduziert ist. Dennoch müssen alle erforderlichen Unterlagen vollständig und fachgerecht eingereicht werden.
Welche Konsequenzen drohen bei Verstoß?
Ein Carport ohne erforderliche Genehmigung kann erhebliche rechtliche und finanzielle Folgen haben. Die Bußgelder bewegen sich zwischen 500,– € und 50.000,– €, abhängig von der Schwere des Verstoßes und der Größe des Bauwerks. Besonders problematisch: Schwarzbauten verjähren nicht – auch Jahre später kann das Bauamt einschreiten, beispielsweise bei einem Verkauf der Immobilie.
Im schlimmsten Fall droht eine Abrissverfügung, die den Rückbau auf eigene Kosten zur Folge hat. Eine nachträgliche Genehmigung ist nur möglich, wenn das Bauwerk grundsätzlich den geltenden Vorschriften entspricht. Wurden jedoch Abstandsflächen verletzt oder andere unumkehrbare Verstöße begangen, hilft oft nur der kostspielige Rückbau.
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Welche Unterlagen benötige ich für die Genehmigung meines Carports?
Für einen genehmigungspflichtigen Carport in Nordrhein-Westfalen sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Ausgefülltes Bauantragsformular der zuständigen Gemeinde
- Lageplan im Maßstab 1:500 mit Einzeichnung des geplanten Carports
- Flurkarte oder Katasterauszug
- Bauzeichnungen im Maßstab 1:100 (Grundriss, Ansichten, Schnitte)
- Baubeschreibung mit technischen Angaben
- Standsicherheitsnachweis (bei Carports bis 100 m² in ungeprüfter Form)
Zusätzlich können je nach Standort weitere Unterlagen erforderlich sein, etwa eine Artenschutzprüfung oder Stellungnahmen zu Nachbarbelangen. Planeco Building stellt alle erforderlichen Unterlagen fachgerecht zusammen und sorgt dafür, dass Ihr Bauantrag vollständig und korrekt eingereicht wird.
Schritt für Schritt zur Carport-Baugenehmigung in Nordrhein-Westfalen
Der Weg zur Carport-Baugenehmigung in NRW folgt einem strukturierten Ablauf:
- Vorabklärung: Prüfung der örtlichen Bauvorschriften und Bebauungsplan-Bestimmungen
- Planung: Erstellung der technischen Zeichnungen und statischen Berechnungen
- Antragstellung: Einreichung aller Unterlagen bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde
- Prüfung: Vollständigkeitskontrolle und inhaltliche Prüfung durch die Behörde
- Genehmigungserteilung: Erhalt der Baugenehmigung nach erfolgreichem Verfahren
Die Vollständigkeitsprüfung erfolgt innerhalb von zehn Arbeitstagen nach Eingang des Antrags. Sind Unterlagen unvollständig oder fehlerhaft, fordert die Behörde zur Nachbesserung auf. Erst wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen, beginnt die eigentliche Bearbeitungszeit.
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