Planen Sie den Bau eines Carports in Rheinland-Pfalz? Dann sollten Sie vorab klären, ob eine Baugenehmigung erforderlich ist. Wer ohne die nötige Genehmigung baut, riskiert Bußgelder bis 50.000,– € oder im schlimmsten Fall sogar den Abriss. Mit den großzügigen Regelungen der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz können Sie jedoch Carports bis 50 m² meist genehmigungsfrei errichten.
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Wie blickt das Baurecht auf das Thema Carport?
Ein Carport zählt baurechtlich zu den sogenannten "baulichen Anlagen" und unterliegt damit grundsätzlich dem öffentlichen Baurecht. Die Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) regelt, ob das Vorhaben verfahrenspflichtig ist oder unter die verfahrensfreien Bauvorhaben fällt.
Rechtlich handelt es sich bei einem Carport um eine offene Kleingarage gemäß der Garagenverordnung (GarVO). Diese Definition ist entscheidend für die brandschutztechnischen Anforderungen und die Regelungen zur Grenzbebauung. Offene Garagen müssen unmittelbar ins Freie führende, unverschließbare Öffnungen in einer Größe von mindestens einem Drittel der Gesamtfläche der Umfassungswände haben.
Carport ohne Baugenehmigung – welche Regeln gelten in Rheinland-Pfalz?
Rheinland-Pfalz gehört zu den großzügigsten Bundesländern bei der Carport-Regelung. Nach § 62 LBauO sind Garagen und überdachte Stellplätze genehmigungsfrei, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Grundfläche: Maximal 50 m² (deutlich mehr als in vielen anderen Bundesländern)
- Mittlere Wandhöhe: Höchstens 3,20 m über der natürlichen Geländeoberfläche
- Firsthöhe bei Giebeldächern: Maximal 4 m über der Geländeoberfläche
- Dachneigung: Zur Grundstücksgrenze geneigte Dächer dürfen nicht mehr als 45 Grad Neigung haben
Diese 50-Quadratmeter-Grenze ist besonders großzügig im Vergleich zu anderen Bundesländern wie Baden-Württemberg oder Schleswig-Holstein, wo nur 30 m² erlaubt sind. Wichtig: Die Genehmigungsfreiheit entbindet Sie nicht von der Einhaltung aller sonstigen baurechtlichen Vorschriften wie Abstandsflächen oder Bebauungsplan-Festsetzungen.
Wann brauche ich eine Baugenehmigung für meinen Carport in Rheinland-Pfalz?
Eine Carport-Baugenehmigung ist in Rheinland-Pfalz erforderlich, wenn Ihr Vorhaben die Grenzwerte für genehmigungsfreie Bauvorhaben überschreitet oder besondere Umstände vorliegen:
- Überschreitung der Größengrenzen: Mehr als 50 m² Grundfläche oder über 3,20 m mittlere Wandhöhe
- Lage im Außenbereich: Außerhalb der bebauten Ortslage oder eines gültigen Bebauungsplans
- Nähe zu Kultur- oder Naturdenkmälern: Besondere Schutzbestimmungen erfordern immer ein formelles Genehmigungsverfahren
- Widerspruch zum Bebauungsplan: Wenn das Carport den örtlichen Festsetzungen widerspricht
Auch bei genehmigungsfreien Carports sollten Sie eine Bauanzeige bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde abgeben. Diese muss innerhalb von vier Wochen genehmigt oder abgelehnt werden – erfolgt keine Reaktion, gilt das Vorhaben automatisch als genehmigt.
Welche Konsequenzen drohen bei Verstoß?
Die Missachtung baurechtlicher Vorschriften kann erhebliche Konsequenzen haben. Wird ein Carport ohne erforderliche Baugenehmigung oder Bauanzeige errichtet, drohen Geldstrafen und unter Umständen eine Abrissverfügung. Wenn das Carport prinzipiell genehmigungsfähig ist, wird zunächst die Nutzung untersagt und eine nachträgliche Genehmigung gefordert. Dennoch müssen Sie mit Bußgeldern wegen des Schwarzbaus rechnen, deren Höhe durch die Landesbauordnung festgelegt wird.
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Welche Unterlagen benötige ich für die Genehmigung meines Carports?
Für einen genehmigungspflichtigen Carport in Rheinland-Pfalz benötigen Sie verschiedene Unterlagen, die in der Bauunterlagen- und Bautechnischen Prüfverordnung (BauuntPrüfVO) festgelegt sind:
- Bauantragsformular: Vollständig ausgefüllt und unterschrieben
- Aktueller Lageplan: Aus dem Katasteramt im Maßstab 1:500 oder 1:1000, nicht älter als drei Monate
- Bauzeichnungen: Grundriss, Ansichten und Schnitt mindestens im Maßstab 1:100
- Baubeschreibung: Detaillierte Beschreibung der Materialien und Konstruktion
- Statische Berechnungen: Standsicherheitsnachweis von einem qualifizierten Ingenieur
- Nachbarzustimmungen: Optional, aber empfohlen bei Grenznähe
Die genaue Zusammenstellung kann je nach Gemeinde und Art des Bauvorhabens variieren. Kontaktieren Sie vor der Antragstellung die zuständige Behörde für eine genaue Checkliste der erforderlichen Unterlagen.
Schritt für Schritt zur Carport-Baugenehmigung in Rheinland-Pfalz
Der Weg zur Carport-Baugenehmigung in Rheinland-Pfalz erfolgt in fünf wesentlichen Schritten:
- Prüfung der Genehmigungspflicht: Ermittlung der zuständigen Bauaufsichtsbehörde und Klärung der Verfahrensart
- Zusammenstellung der Unterlagen: Beschaffung aller erforderlichen Dokumente und Pläne
- Antragstellung: Einreichung des vollständigen Bauantrags bei der zuständigen Behörde
- Prüfung durch die Behörde: Vollständigkeitsprüfung und inhaltliche Prüfung der Unterlagen
- Genehmigungserteilung: Erhalt der Baugenehmigung und Beginn der Bauarbeiten
Die Bauaufsichtsbehörde muss innerhalb von zehn Arbeitstagen nach Eingang prüfen, ob der Bauantrag vollständig ist. Bei Unvollständigkeit werden Sie über die erforderlichen Ergänzungen informiert. Ab dem 1. November 2025 verlängert sich diese Frist auf 15 Arbeitstage.
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