Ein eigener Carport bietet praktischen Schutz für Ihr Fahrzeug und wertet gleichzeitig Ihr Grundstück auf. Im Saarland gelten dabei besondere Regelungen, die sich von anderen Bundesländern unterscheiden. Während kleinere Carports unter bestimmten Voraussetzungen genehmigungsfrei errichtet werden können, ist bei größeren Projekten ein Baugenehmigungsverfahren erforderlich. Die neue Landesbauordnung, die am 19. Februar 2025 in Kraft getreten ist, hat zusätzlich das "Bau-Turbo"-Verfahren eingeführt, das die Bearbeitung beschleunigt.
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Wie blickt das Baurecht auf das Thema Carport?
Aus baurechtlicher Sicht zählen Carports zu den sogenannten "baulichen Anlagen" und unterliegen damit grundsätzlich den Bestimmungen der Landesbauordnung Saarland (LBO). Diese klassifiziert Carports ähnlich wie Garagen als überdachte Stellplätze, wodurch für beide Bauwerke weitgehend identische Regelungen gelten.
Die rechtliche Einordnung erfolgt nach § 61 der Landesbauordnung Saarland, der zwischen verfahrensfreien und genehmigungspflichtigen Bauvorhaben unterscheidet. Entscheidend sind dabei konkrete Größenvorgaben: Carports mit einer Bruttogrundfläche bis 36 m² und einer mittleren Wandhöhe bis 3,0 m gelten als verfahrensfrei, müssen jedoch bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde angezeigt werden.
- Carports werden baurechtlich wie Garagen behandelt
- Klassifizierung als "bauliche Anlage" nach LBO
- Unterscheidung zwischen verfahrensfreien und genehmigungspflichtigen Vorhaben
- Anzeigepflicht auch bei verfahrensfreien Carports
Carport ohne Baugenehmigung – welche Regeln gelten im Saarland?
Im Saarland können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Carport ohne förmliche Carport-Baugenehmigung errichten. Die Regelungen sind in § 61 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b der Landesbauordnung Saarland klar definiert und bieten relativ großzügige Möglichkeiten.
Für genehmigungsfreie Carports gelten folgende Höchstgrenzen:
- Bruttogrundfläche: Maximal 36 m² (im Vergleich zu anderen Bundesländern mit oft 50 m² eher restriktiv)
- Mittlere Wandhöhe: Maximal 3,0 m über der Geländeoberfläche
- Eingeschossigkeit: Das Carport darf nur eingeschossig sein
- Grenzbebauung: Bei direkter Grenzlage maximal 9 m Länge pro Grundstücksgrenze
Besonders wichtig: Auch genehmigungsfreie Carports müssen der zuständigen Bauaufsichtsbehörde angezeigt werden. Diese Bauanzeige kann formlos erfolgen, muss aber alle wesentlichen Angaben zum geplanten Bauvorhaben enthalten. Die Behörde hat dann vier Wochen Zeit für eine Prüfung – bleibt eine Gegenäußerung aus, gilt das Vorhaben automatisch als genehmigt.
Wann brauche ich eine Baugenehmigung für meinen Carport im Saarland?
Eine förmliche Baugenehmigung wird im Saarland erforderlich, sobald Ihr geplanter Carport die Grenzen für verfahrensfreie Bauvorhaben überschreitet. Dies betrifft insbesondere folgende Situationen:
- Größe: Bruttogrundfläche über 36 m²
- Höhe: Mittlere Wandhöhe über 3,0 m
- Mehrgeschossigkeit: Carports mit zusätzlichen Ebenen oder Aufbauten
- Besondere Standorte: Errichtung im Außenbereich oder in denkmalgeschützten Bereichen
Das Saarland bietet mit dem "Bau-Turbo"-Verfahren eine Besonderheit: Wenn die Bauaufsichtsbehörde nicht innerhalb von drei Monaten über einen vollständigen Bauantrag entscheidet, gilt dieser automatisch als genehmigt. Diese Genehmigungsfiktion schützt Bauherren vor übermäßigen Verzögerungen.
Für das Baugenehmigungsverfahren stehen zwei Optionen zur Verfügung:
- Vereinfachtes Verfahren nach § 64 LBO für weniger komplexe Vorhaben
- Reguläres Verfahren nach § 65 LBO mit umfassender Prüfung aller Aspekte
Welche Konsequenzen drohen bei Verstoß?
Der Bau eines genehmigungspflichtigen Carports ohne erforderliche Genehmigung ist eine Ordnungswidrigkeit mit erheblichen Folgen. Das saarländische Baurecht sieht Bußgelder bis zu 50.000,– € vor – eine Summe, die den wirtschaftlichen Vorteil eines ungenehmigten Baus bei weitem übersteigt.
Zusätzliche Risiken umfassen:
- Rückbauanordnung: Kompletter Abriss auf eigene Kosten
- Nutzungsuntersagung: Verbot der Carport-Nutzung bis zur Legalisierung
- Erhöhte Gebühren: Dreifache Kosten bei nachträglichen Genehmigungsverfahren
- Verkaufsprobleme: Schwierigkeiten beim Immobilienverkauf oder bei der Kreditaufnahme
Wichtig: Schwarzbauten verjähren nicht und können auch Jahre später zu behördlichen Maßnahmen führen. Eine nachträgliche Genehmigung ist nur möglich, wenn das Bauwerk grundsätzlich zulässig wäre.
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Welche Unterlagen benötige ich für die Genehmigung meines Carports?
Für einen Bauantrag im Saarland sind umfangreiche Unterlagen erforderlich, die vollständig und fachgerecht erstellt werden müssen. Die zuständigen Bauämter verlangen typischerweise eine dreifache Ausfertigung aller Dokumente.
Erforderliche Unterlagen im Überblick:
- Bauantragsformular: Korrekt ausgefüllt und unterschrieben
- Lageplan: Aktueller Plan im Maßstab 1:500, nicht älter als sechs Monate
- Bauzeichnungen: Detaillierte Pläne im Maßstab 1:100 mit Grundriss, Ansichten und Schnitten
- Baubeschreibung: Detaillierte Beschreibung der Konstruktion, Materialien und Bauweise
- Statische Berechnungen: Bei größeren oder komplexeren Carports erforderlich
Zusätzlich müssen Angaben zu Nachbargrundstücken einschließlich Eigentümerdaten sowie gegebenenfalls Nachweise zur Einhaltung von Bebauungsplan-Festsetzungen vorgelegt werden. Das Saarland bietet mittlerweile auch die Möglichkeit der digitalen Antragstellung über entsprechende Online-Portale.
Schritt für Schritt zur Carport-Baugenehmigung im Saarland
Der Weg zur Carport-Genehmigung im Saarland folgt einem strukturierten Ablauf, der bei ordnungsgemäßer Vorbereitung planbar und transparent ist:
- Vorabklärung: Prüfung der örtlichen Gegebenheiten, Bebauungsplan-Bestimmungen und Größenvorgaben
- Unterlagenerstellung: Zusammenstellung aller erforderlichen Dokumente durch einen bauvorlageberechtigten Planer
- Antragstellung: Einreichung bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde in dreifacher Ausfertigung
- Vollständigkeitsprüfung: Die Behörde prüft zunächst die Vollständigkeit der Unterlagen
- Bearbeitung: Nach Vollständigkeitsbestätigung beginnt die dreimonate Bearbeitungsfrist mit automatischer Genehmigung bei Fristüberschreitung
Der "Bau-Turbo" des Saarlandes sorgt dafür, dass Verzögerungen vermieden werden: Entscheidet die Behörde nicht rechtzeitig, gilt der Antrag automatisch als genehmigt.
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