Die gute Nachricht für alle Bauherren in Schleswig-Holstein: Seit der Novelle der Landesbauordnung Schleswig-Holstein vom 5. Juli 2024 wurden die Regelungen für Carports erheblich vereinfacht. Während früher nur 20 m² verfahrensfrei waren, dürfen Sie heute Carports mit bis zu 50 m² Grundfläche ohne förmliche Baugenehmigung errichten. Diese Änderung macht auch größere Doppelcarports oder Carports mit integrierten Geräteräumen möglich – vorausgesetzt, alle rechtlichen Rahmenbedingungen werden eingehalten.
Wie blickt das Baurecht auf das Thema Carport?
Im Baurecht werden Carports als "bauliche Anlagen" klassifiziert und fallen damit grundsätzlich unter das öffentliche Baurecht. Die Landesbauordnung Schleswig-Holstein regelt dabei, ob Ihr Vorhaben verfahrensfrei ist oder eine formelle Genehmigung benötigt. Wichtig zu verstehen: Verfahrensfreiheit bedeutet nicht, dass Sie alle Regeln ignorieren können. Auch bei verfahrensfreien Carports müssen Sie sämtliche baurechtlichen Bestimmungen einhalten – von den Abstandsregeln bis hin zu den Vorgaben des Bebauungsplans.
Carports und Garagen werden baurechtlich weitgehend gleichbehandelt. Das bedeutet, dass für beide dieselben Größen- und Höhenbegrenzungen gelten. Die neue Regelung in § 61 Absatz 1 Nummer 1b LBO hat die Verfahrensfreiheit deutlich erweitert und den Carport-Bau in Schleswig-Holstein erheblich vereinfacht.
Carport ohne Baugenehmigung – welche Regeln gelten in Schleswig-Holstein?
Seit Juli 2024 können Sie in Schleswig-Holstein ein Carport ohne förmliche Genehmigung errichten, wenn folgende Bedingungen kumulativ erfüllt sind:
- Brutto-Grundfläche: maximal 50 m² (inklusive aller Nebenräume)
- Mittlere Wandhöhe: maximal 3,0 m vom festgelegten Gelände bis zum Schnittpunkt mit der Dachhaut
- Dachneigung: höchstens 45 Grad
- Notwendigkeit: Das Carport muss für die bestehende Grundstücksnutzung erforderlich sein
Diese Verfahrensfreiheit gilt jedoch nur für "notwendige" Carports. Ein Carport ist dann notwendig, wenn dessen Bedarf sich aus der vorhandenen, zugelassenen Nutzung des Grundstücks ergibt. Selbstständige Carports auf ungenutzten Grundstücken oder zusätzliche Carports zur Vermietung fallen nicht unter diese Regelung.
Wann brauche ich eine Baugenehmigung für meinen Carport in Schleswig-Holstein?
Eine Carport-Baugenehmigung wird in Schleswig-Holstein erforderlich, wenn Ihr Vorhaben die Grenzen der Verfahrensfreiheit überschreitet:
- Überschreitung der Grundfläche: Mehr als 50 m² Brutto-Grundfläche
- Zu hohe Wandhöhe: Über 3,0 m mittlere Wandhöhe
- Zu steile Dachneigung: Mehr als 45 Grad
- Überschreitung der Grenzbebauung: Länger als 9,0 m an einer Grundstücksgrenze
- Gewerbliche Nutzung: Nicht für private Zwecke bestimmt
In solchen Fällen tritt das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren nach § 63 LBO ein. Hierbei werden nur bestimmte Aspekte geprüft: die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit, beantragte Abweichungen und andere öffentlich-rechtliche Anforderungen.
Welche Konsequenzen drohen bei Verstoß?
Wer ohne erforderliche Genehmigung baut, riskiert erhebliche Konsequenzen. In Schleswig-Holstein können Bußgelder zwischen 500,– € und 50.000,– € verhängt werden. Im schlimmsten Fall droht sogar eine Abrissverfügung – Sie müssen das Carport dann auf eigene Kosten wieder entfernen. Besonders problematisch: Schwarzbauten verjähren nicht. Auch Jahre später kann das Bauamt noch einschreiten, beispielsweise beim Verkauf der Immobilie.
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Welche Unterlagen benötige ich für die Genehmigung meines Carports?
Falls Ihr Carport genehmigungspflichtig ist, benötigen Sie für den Bauantrag folgende Unterlagen:
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular der zuständigen Behörde
- Auszug aus der Liegenschaftskarte im Maßstab nicht kleiner als 1:500
- Lageplan mit Einzeichnung des geplanten Carports
- Bauzeichnungen (Grundriss, Schnitte, Ansichten)
- Baubeschreibung mit technischen Details
- Statische Nachweise (je nach Konstruktion)
Bei verfahrensfreien Carports entfällt seit dem "Bau-Turbo-Gesetz" 2024 die frühere Anzeigepflicht. Zur eigenen Absicherung empfiehlt es sich dennoch, eine einfache Skizze und einen Lageplan zur Dokumentation zu erstellen.
Schritt für Schritt zur Carport-Baugenehmigung in Schleswig-Holstein
Wenn Sie eine Genehmigung benötigen, folgen Sie diesem bewährten 5-Schritte-Plan:
- Vorabklärung: Prüfung der örtlichen Bauvorschriften und des Bebauungsplans
- Planung: Erstellung der erforderlichen Bauzeichnungen und technischen Nachweise
- Antragstellung: Einreichung der vollständigen Unterlagen bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde
- Prüfung: Bearbeitung durch das Bauamt (Dauer: bis zu 3 Monate)
- Genehmigung: Erhalt der Baugenehmigung und Baubeginn
Die Bearbeitungsfrist beginnt drei Wochen nach Zugang der vollständigen Unterlagen. Unvollständige Anträge führen zu Nachforderungen und verlängern das Verfahren erheblich.
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