Sie planen einen Container auf Ihrem Grundstück in Baden-Württemberg? Ob als praktisches Gartenbüro, zusätzlicher Wohnraum oder Lagercontainer – die rechtlichen Vorschriften der Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO) sind komplex und variieren je nach Nutzungsart und Größe. Dieser Ratgeber von Planeco Building zeigt Ihnen, wann eine Container-Baugenehmigung erforderlich ist und wie Sie vorgehen.
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Wie blickt das Baurecht auf das Thema Container?
Im deutschen Baurecht werden Container grundsätzlich als bauliche Anlagen eingeordnet, sobald sie dauerhaft auf einem Grundstück aufgestellt werden. Nach § 2 Abs. 1 LBO sind bauliche Anlagen unmittelbar mit dem Erdboden verbundene, aus Bauprodukten hergestellte Anlagen. Die Regelung definiert die Verbindung mit dem Erdboden jedoch nicht ausschließlich als physisch-materielle Verbindung.
Entscheidend ist vielmehr die geplante Nutzungsdauer und der funktionale Verwendungszweck. Ein Container, der zur Lagerung, als Büro- oder Wohnraum dienen soll und länger als drei bis sechs Monate aufgestellt bleiben wird, gilt nach der Rechtspraxis der Baden-Württembergischen Behörden als dauerhaft errichtete bauliche Anlage.
- Wohncontainer: Verfügen über vollständige Ausstattung mit Dämmung, Heizung und sanitären Anlagen
- Bürocontainer: Speziell für Arbeitsplätze mit entsprechender Infrastruktur konzipiert
- Lagercontainer: Dienen ausschließlich der Aufbewahrung von Gegenständen
Die bloße technische Versetzbarkeit oder fehlende physische Befestigung spielen dabei keine Rolle. Planeco Building prüft kostenfrei, ob Ihr Container genehmigungspflichtig ist und begleitet Sie sicher durch das Verfahren.
Container ohne Baugenehmigung – welche Regeln gelten in Baden-Württemberg?
Nach § 50 Abs. 1 LBO ist die Errichtung bestimmter Anlagen verfahrensfrei. Dies bedeutet, dass für diese Vorhaben weder ein formales Genehmigungsverfahren durchlaufen werden muss noch eine Baugenehmigung erforderlich ist, obgleich die Anlage dennoch allen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen muss.
Kleine Lagercontainer als verfahrensfreie Anlagen: Nach dem Anhang zu § 50 Abs. 1 LBO sind Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten, die weder Verkaufs- noch Ausstellungszwecken dienen, verfahrensfrei:
- Im Außenbereich: bis zu 20 m³ Brutto-Rauminhalt
- Im Innenbereich: bis zu 40 m³ Brutto-Rauminhalt
- Maximale Höhe: 3,– m
Diese Regelung eröffnet die Möglichkeit, kleine Lagercontainer ohne Genehmigung aufzustellen, sofern sie ausschließlich Lagerungszwecken dienen und die Größenschwelle nicht überschreiten. Besonders praktisch relevant ist die Regelung für private Gartencontainer oder Lagerhütten auf Wohngrundstücken.
Temporäre Nutzung unter 3 Monaten: Container, die nur vorübergehend für maximal drei Monate aufgestellt werden, benötigen keine Genehmigung, gelten jedoch als fliegende Bauten nach § 69 LBO und benötigen möglicherweise eine Ausführungsgenehmigung.
Wann brauche ich eine Baugenehmigung für meinen Container in Baden-Württemberg?
Container fallen grundsätzlich unter die Genehmigungspflicht, wenn sie als dauerhaft aufgestellte bauliche Anlagen einzustufen sind. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit in Baden-Württemberg beträgt 10 bis 14 Wochen bei vollständigen Unterlagen, obwohl die LBO strenge Fristen von zehn Arbeitstagen für die Vollständigkeitsprüfung und zwei Monaten für die Entscheidung vorsieht.
- Aufstelldauer über 3 Monate
- Überschreitung der verfahrensfreien Größengrenzen
- Ausstattung mit Aufenthaltsräumen, Toiletten oder Feuerstätten
- Gewerbliche oder wohnliche Nutzung
Mit dem neuen Gesetz für das schnellere Bauen, das am 28. Juni 2025 in Kraft tritt, wurde eine Genehmigungsfiktion nach § 58 Abs. 1a LBO eingeführt: Falls die Baurechtsbehörde nicht innerhalb von drei Monaten nach Bestätigung der Vollständigkeit entscheidet, gilt die beantragte Genehmigung als erteilt.
Wohncontainer (dauerhafter Aufenthalt)
Wohncontainer sind grundsätzlich immer genehmigungspflichtig, unabhängig von ihrer Größe, da sie Aufenthaltsräume darstellen. Sie müssen alle Anforderungen für Wohngebäude erfüllen, einschließlich einer Mindest-Raumhöhe von 2,3 m, Energieeffizienzstandards nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) und Brandschutzanforderungen.
Besondere Anforderungen umfassen die Abwasserentsorgung, den Anschluss an die öffentliche Versorgung sowie ausreichende Belichtung und Belüftung. Die Genehmigungspflicht besteht unabhängig davon, ob der Container als Hauptwohnsitz oder nur gelegentlich genutzt wird.
Bürocontainer (gewerbliche Nutzung)
Bürocontainer erfordern in den meisten Fällen eine Baugenehmigung, insbesondere wenn sie als Arbeitsplatz genutzt werden. Die gewerbliche Nutzung unterliegt zusätzlichen Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung mit speziellen Vorschriften für:
- Beleuchtung und Belüftung
- Sicherheitseinrichtungen
- Brandschutzmaßnahmen
- Ergonomische Arbeitsplatzgestaltung
Welche Konsequenzen drohen bei Verstoß?
Die Errichtung eines Containers ohne erforderliche Baugenehmigung kann erhebliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen haben. Bei Bauamtskontrollen oder Nachbarbeschwerden drohen nicht nur Bußgelder bis zu 50.000,– €, sondern auch eine Nutzungsuntersagung.
Zusätzliche Risiken umfassen den Versicherungsschutz: Versicherungen können im Schadensfall die Leistung verweigern, wenn bauliche Anlagen ohne erforderliche Genehmigung errichtet wurden. Im schlimmsten Fall kann die Behörde den Rückbau des Containers auf Kosten des Eigentümers anordnen.
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Welche Unterlagen benötige ich für die Genehmigung meines Containers?
Für den Bauantrag sind umfassende Unterlagen erforderlich, die von einem bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser erstellt werden müssen. Diese Unterlagen müssen in der Regel in dreifacher Ausfertigung eingereicht werden:
- Ausgefüllte Bauantragsformulare mit allen erforderlichen Angaben
- Lageplan (Katasterauszug) mit Darstellung des geplanten Standorts
- Bauzeichnungen mit Grundrissen, Ansichten und Schnitten
- Baubeschreibung mit detaillierter Beschreibung der geplanten Nutzung
- Flächenberechnungen nach DIN 277
- Standsicherheitsnachweis (Statik) von einem qualifizierten Tragwerksplaner
- Wärmeschutznachweis nach Gebäudeenergiegesetz bei Wohncontainern
- Brandschutznachweis bei Containern mit Aufenthaltsräumen
Planeco Building erstellt alle erforderlichen Unterlagen fachgerecht und koordiniert die Zusammenarbeit mit Statikern und anderen Fachplanern – für eine reibungslose Genehmigung Ihres Container-Projekts.
Schritt für Schritt zur Container-Baugenehmigung in Baden-Württemberg
- Machbarkeitsprüfung und Vorplanung: Analyse des Standorts, der geplanten Nutzung und des rechtlichen Rahmens anhand von Bebauungsplan und Landesbauordnung zur Klärung der grundsätzlichen Genehmigungsfähigkeit
- Unterlagenerstellung: Erstellung maßstabsgerechter Lagepläne, detaillierter Bauzeichnungen und aller erforderlichen Nachweise unter Berücksichtigung von Brandschutz und Abstandsflächen
- Behördengang und Antragstellung: Einreichung des Bauantrags durch einen Architekten bei der zuständigen unteren Baurechtsbehörde der Gemeinde
- Prüfung: Vollständigkeitsprüfung innerhalb von 10 Arbeitstagen, anschließend materiell-rechtliche Prüfung
- Genehmigungserteilung: Bescheid der Behörde nach durchschnittlich 10–14 Wochen mit oder ohne Auflagen
Baugenehmigung für Container in Baden-Württemberg beantragen – mit Planeco Building
Mit Planeco Building haben Sie einen erfahrenen Partner für den gesamten Genehmigungsprozess Ihres Container-Projekts in Baden-Württemberg. Unsere Baurechtsexpertise, lokale Erfahrung und transparente Preise sorgen für eine effiziente Abwicklung.
Ihre Vorteile mit Planeco Building:
- Kostenlose Erstberatung zur Klärung der Genehmigungspflicht
- Über 1.400 erfolgreiche Bauanträge deutschlandweit
- Volle Preistransparenz – keine versteckten Kosten
- 14–21 Tage Bearbeitungszeit für die Unterlagenerstellung
- Rundum-Service – Architektur, Statik, Brandschutz und mehr
- Bundesweites Netzwerk mit lokaler Expertise in Baden-Württemberg
Unsere Experten kennen die spezifischen Anforderungen der baden-württembergischen Baurechtsbehörden und führen Sie sicher durch alle Verfahrensarten – vom vereinfachten Verfahren bis zur vollständigen Baugenehmigung.














