Anbauen

Container: Brauche ich eine Baugenehmigung in Brandenburg?

December 1, 2025
Update:
December 1, 2025
Lesezeit: 5 Min.
Sebastian Rupp
Sebastian Rupp
December 1, 2025
Update:
December 1, 2025
Von Wohn- bis Lagercontainern: In Brandenburg gelten klare Regeln nach der Brandenburgischen Bauordnung. Planeco Building klärt Ihre Genehmigungspflicht kostenfrei und beschleunigt Ihren Antrag.
Anbauen

Container: Brauche ich eine Baugenehmigung in Brandenburg?

Von Wohn- bis Lagercontainern: In Brandenburg gelten klare Regeln nach der Brandenburgischen Bauordnung. Planeco Building klärt Ihre Genehmigungspflicht kostenfrei und beschleunigt Ihren Antrag.
Sebastian Rupp
December 1, 2025
5 Minuten

Die Aufstellung eines Containers in Brandenburg ist in den meisten Fällen genehmigungspflichtig – unabhängig davon, ob der Container demontierbar ist oder ohne Fundament auskommt. Nach der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO) werden Container als bauliche Anlagen eingestuft, sobald sie dauerhaft oder über längere Zeiträume aufgestellt werden. Die Genehmigungspflicht richtet sich dabei nach dem Verwendungszweck, der geplanten Nutzungsdauer und der spezifischen Ausstattung des Containers.

[[bauantrag]]

Wie blickt das Baurecht auf das Thema Container?

Im deutschen Baurecht werden Container grundsätzlich als bauliche Anlagen eingeordnet, sobald sie dauerhaft auf einem Grundstück aufgestellt werden. Diese Klassifizierung erfolgt nach der Brandenburgischen Bauordnung und orientiert sich nicht daran, ob der Container demontierbar ist oder ohne Fundament auskommt. Ausschlaggebend sind vielmehr:

  • Verwendungszweck: Wohnen, Arbeiten oder Lagern

  • Ausstattung: Mit oder ohne Aufenthaltsräume, Sanitäranlagen

  • Geplante Nutzungsdauer: Dauerhaft oder temporär

  • Größe und Bauart: Abmessungen und technische Ausstattung

Container unterliegen denselben baurechtlichen Vorschriften wie konventionelle Gebäude gleicher Größe und Nutzungsart. Dies bedeutet, dass auch bei Containern die technischen Anforderungen bezüglich Standsicherheit, Brandschutz und Energieeffizienz erfüllt sein müssen.

Container ohne Baugenehmigung – welche Regeln gelten in Brandenburg?

Die Brandenburgische Bauordnung sieht in § 61 BbgBO verschiedene Kategorien von Vorhaben vor, die genehmigungsfrei errichtet werden können. Allerdings finden sich unter diesen genehmigungsfreien Vorhaben keine explizit erwähnten Container, sondern vielmehr Gebäude mit spezifischen Merkmalen.

  1. Gebäude bis 75 m³ Brutto-Rauminhalt ohne Aufenthaltsräume, Feuerstätten und Toiletten, die nicht im Außenbereich errichtet werden

  2. Garagen und Carports bis zu einer Größe von 100 m² im Geltungsbereich eines Bebauungsplans

  3. Lager- und Ausstellungsplätze bis zu 200 m²

  4. Temporäre Anlagen für Straßenfeste bis zu einer Dauer von drei Monaten

Ein einfacher Lagercontainer könnte theoretisch unter diese Regelungen fallen, wenn er ausschließlich als Lagerraum dient und die Größenvorgaben nicht überschreitet. Die Genehmigungsfreiheit ist jedoch an strenge Bedingungen geknüpft und sollte vorab geprüft werden.

Wann brauche ich eine Baugenehmigung für meinen Container in Brandenburg?

Die Container Baugenehmigung in Brandenburg ist erforderlich, wenn der Container als bauliche Anlage eingestuft wird. Dies trifft in folgenden Fällen zu:

Wohncontainer (dauerhafter Aufenthalt)

Wohncontainer mit vollständiger Ausstattung einschließlich Dämmung, Heizung und sanitären Anlagen gelten in Brandenburg grundsätzlich als genehmigungspflichtige Gebäude. Dies betrifft:

  • Gästeunterkünfte im Garten

  • Feriencontainer auf Privatgrundstücken

  • Zusätzliche Wohneinheiten

  • Einliegerwohnungen in Containerform

Die Genehmigungspflicht besteht unabhängig davon, ob der Container als Hauptwohnsitz oder nur gelegentlich genutzt wird. Besondere Anforderungen gelten hinsichtlich der Raumhöhe (mindestens 2,40 m), der Belichtung und Belüftung sowie der Energieeffizienz nach dem Gebäudeenergiegesetz.

Bürocontainer (gewerbliche Nutzung)

Bürocontainer sind grundsätzlich genehmigungspflichtig, da es sich um Aufenthaltsräume handelt. Dies gilt sowohl für:

  • Gewerbliche Büronutzung mit Angestellten

  • Private Arbeitszimmer und Homeoffice-Container

  • Praxisräume und Beratungsbüros

  • Werkstätten mit Arbeitsplätzen

Bei gewerblicher Nutzung mit Angestellten gelten zusätzlich die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung, die spezielle Vorschriften für Beleuchtung, Belüftung und Sicherheit vorschreibt.

Welche Konsequenzen drohen bei Verstoß?

Die Errichtung eines Containers ohne erforderliche Baugenehmigung kann erhebliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen haben:

  • Bußgelder bis zu 50.000,– € je nach Schwere des Verstoßes

  • Nutzungsuntersagung durch die Bauaufsichtsbehörde

  • Rückbauverfügung mit Zwangsgeld bei Nichtbefolgung

  • Versicherungsprobleme bei Schäden durch nicht genehmigte Anlagen

  • Probleme beim Grundstücksverkauf durch fehlende Genehmigungen

[[banner-klein]]

Welche Unterlagen benötige ich für die Genehmigung meines Containers?

Für einen Bauantrag bei Container-Aufstellungen in Brandenburg müssen umfangreiche Unterlagen nach der Brandenburgischen Bauvorlagenverordnung eingereicht werden:

  • Antragsformular in dreifacher Ausfertigung

  • Baubeschreibung des geplanten Container-Vorhabens

  • Lageplan im Maßstab 1:200 von einer Katasterbehörde

  • Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten) im Maßstab 1:100

  • Standsicherheitsnachweis durch qualifizierten Statiker

  • Wärmeschutznachweis nach Gebäudeenergiegesetz (GEG)

  • Brandschutznachweis bei entsprechender Nutzung

  • Nachweis der Bauvorlagenberechtigung des Entwurfsverfassers

Für standardisierte Container können viele dieser Unterlagen vom Hersteller bereitgestellt werden. Bei komplexeren Containeranlagen mit mehreren zusammengefügten Einheiten ist jedoch eine individuelle Planung erforderlich.

Schritt für Schritt zur Container-Baugenehmigung in Brandenburg

  1. Machbarkeitsprüfung: Analyse des Standorts, der geplanten Nutzung und des rechtlichen Rahmens anhand von Bebauungsplan und Brandenburgischer Bauordnung

  2. Unterlagenerstellung: Beschaffung des Katasterauszugs, Erstellung der Bauzeichnungen und technischen Nachweise durch qualifizierte Fachplaner

  3. Antragstellung: Einreichung des Bauantrags durch eine bauvorlageberechtigte Person bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde

  4. Behördliche Prüfung: Bearbeitung durch die Bauaufsichtsbehörde mit Beteiligung von Fachbehörden und Gemeinde

  5. Genehmigungserteilung: Nach erfolgreicher Prüfung Erteilung der Baugenehmigung mit einer Geltungsdauer von sechs Jahren

Das reguläre Baugenehmigungsverfahren dauert in Brandenburg in der Regel vier Monate, während vereinfachte Verfahren für kleinere Containergebäude schneller abgeschlossen werden können.

Baugenehmigung für Container in Brandenburg beantragen – mit Planeco Building

Mit Planeco Building haben Sie einen erfahrenen Partner für Ihre Container Baugenehmigung in Brandenburg. Unsere Leistungen im Überblick:

  • Kostenlose Erstberatung zur Genehmigungspflicht Ihres Containers

  • Über 1.400 erfolgreiche Bauanträge deutschlandweit

  • Volle Preistransparenz – keine versteckten Kosten

  • 14–21 Tage Bearbeitungszeit für die Antragserstellung

  • Rundum-Service – Architektur, Statik, Brandschutz und mehr

  • Bundesweites Netzwerk mit lokaler Expertise in Brandenburg

Unsere erfahrenen Architekten kennen die spezifischen Anforderungen der Brandenburgischen Bauordnung und führen Sie sicher durch den gesamten Genehmigungsprozess. Von der ersten Beratung bis zur finalen Genehmigung – mit transparenten Kosten und kurzen Bearbeitungszeiten.

Die Gebühren für das Baugenehmigungsverfahren in Brandenburg betragen 1,4 % des anrechenbaren Bauwertes (mindestens 100,– €) für das reguläre Verfahren und 1,1 % des anrechenbaren Bauwertes für das vereinfachte Verfahren. Zusätzlich können Gebühren für spezielle Prüfungen anfallen.

Planeco Logo
Jetzt kostenloses Erstgespräch anfragen!
Informiere dich kostenfrei und unverbindlich über deine Möglichkeiten mit Planeco. Wir freuen uns dich zu beraten!
Jetzt Energieexperten finden!
Jetzt Nutzungsänderung
beantragen!
Angebot erhalten
Right arrow icon
Jetzt Bauvoranfrage
beantragen!
Kostenlose Erstberatung
Right arrow icon
In Rekordzeit zum Bauantrag mit Planeco Building.
Ratgeber Nutzungsänderung Ferienwohnung Mockup
Kostenloser Ratgeber: Nutzungsänderung zur Ferienwohnung 
Genehmigung schnell sichern
Hohe Bußgelder vermeiden
Mit 10-Punkte-Checkliste zum Erfolg
Kostenlos herunterladen
Ratgeber Nutzungsänderung Ferienwohnung Mockup
Kostenlose Muster: Bauvoranfrage richtig stellen
3 Mustervorlagen
Formulierungen vom Profi
Mit Unterlagen-Checkliste
Kostenlos herunterladen

FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Wie lange dauert eine Container Baugenehmigung in Brandenburg?

arrow icon

Das reguläre Baugenehmigungsverfahren in Brandenburg dauert etwa vier Monate. Das vereinfachte Verfahren für kleinere Containergebäude wird innerhalb von drei Monaten entschieden, während das Bauanzeigeverfahren bereits nach einem Monat beginnen kann. Die Bearbeitungszeit hängt von der Komplexität des Vorhabens und der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen ab.

Welche Container sind in Brandenburg genehmigungsfrei?

arrow icon

Genehmigungsfrei können Container sein, die als Lagerräume bis 75 m³ Brutto-Rauminhalt ohne Aufenthaltsräume, Feuerstätten und Toiletten genutzt werden. Auch temporäre Container für maximal drei Monate benötigen keine Genehmigung. Wohn- und Bürocontainer sind jedoch grundsätzlich genehmigungspflichtig.

Welche Behörde ist für Container-Baugenehmigungen in Brandenburg zuständig?

arrow icon

Zuständig sind die 20 unteren Bauaufsichtsbehörden in Brandenburg, die nach Landkreisen und kreisfreien Städten organisiert sind. Die Oberste Bauaufsichtsbehörde beim Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung ist für Grundsatzfragen zuständig. Bauanträge können auch über das Virtuelle Bauamt Brandenburg digital eingereicht werden.