Sie planen einen Container auf Ihrem Privatgrundstück in Hessen? Ob als praktisches Gartenbüro, zusätzlicher Wohnraum oder Lagercontainer – die rechtlichen Vorschriften der Hessischen Bauordnung sind komplex und variieren je nach Nutzungsart und Größe. Dieser Ratgeber von Planeco Building zeigt Ihnen, wann eine Container Baugenehmigung in Hessen erforderlich ist und wie Sie rechtssicher vorgehen.
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Wie blickt das Baurecht auf das Thema Container?
Im hessischen Baurecht werden Container grundsätzlich als bauliche Anlagen eingeordnet, sobald sie dauerhaft auf einem Grundstück aufgestellt werden. Die Hessische Bauordnung (HBO) in ihrer aktuellen Fassung vom Juni 2023 bildet dabei die zentrale Rechtsgrundlage für alle Bauvorhaben und unterscheidet zwischen verschiedenen Kategorien von Bauvorhaben.
Das zentrale Unterscheidungsmerkmal bei der Beurteilung von Containeraufstellungen ist die Dauer der geplanten Nutzung. Gemäß der Muster-Verwaltungsvorschrift wird ein Zeitraum von 3 Monaten als Schwellenwert verwendet:
Bis 3 Monate: Container gelten als "fliegender Bau" und können unter Umständen genehmigungsfrei aufgestellt werden
Ab 3 Monaten: Container werden als bauliche Anlage klassifiziert und unterliegen der Genehmigungspflicht
Wohncontainer: Sind grundsätzlich genehmigungspflichtig, unabhängig von der Aufstelldauer
Container ohne Baugenehmigung – welche Regeln gelten in Hessen?
Die Hessische Bauordnung sieht verschiedene Ausnahmen vor, die eine verfahrensfreie Aufstellung ermöglichen. Nach § 63 und § 64 HBO können bestimmte Container ohne Baugenehmigung aufgestellt werden, wenn sie spezifische Kriterien erfüllen.
Verfahrensfreie Container in Hessen:
Kleine Lagercontainer: Ohne Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten bis zu einem Bruttorauminhalt von 30 m³
Funkcontainer: Bis zu 50 m³ Bruttorauminhalt für technische Zwecke (seit HBO-Novelle 2023)
Temporäre Container: Aufstellung unter 3 Monaten als "fliegender Bau"
Gartencontainer: Reine Lagernutzung ohne Aufenthaltscharakter
Wichtig: Auch verfahrensfreie Container müssen alle anderen baurechtlichen Vorschriften einhalten, insbesondere Abstandsflächen und Bebauungsplan-Festsetzungen. Die Verantwortung liegt vollständig bei der Bauherrschaft.
Wann brauche ich eine Baugenehmigung für meinen Container in Hessen?
Eine Container Baugenehmigung ist in Hessen erforderlich, wenn der Container als bauliche Anlage im Sinne der HBO eingestuft wird. Die Genehmigungspflicht richtet sich nach mehreren Faktoren, die in den §§ 62 bis 66 HBO geregelt sind.
Wohncontainer (dauerhafter Aufenthalt)
Wohncontainer sind in Hessen grundsätzlich genehmigungspflichtig und unterliegen strengen Anforderungen. Sie müssen die vollständigen Standards des Gebäudeenergiegesetzes erfüllen und benötigen:
Mindest-Raumhöhe von 2,30 m
Ordnungsgemäße Belichtung und Belüftung
Anschluss an die öffentliche Versorgung
Zwei unabhängige Rettungswege bei Aufenthaltsräumen
Brandschutzgerechte Materialien
Bürocontainer (gewerbliche Nutzung)
Bürocontainer erfordern in Hessen eine Baugenehmigung, da sie als Aufenthaltsräume klassifiziert werden. Dies gilt sowohl für gewerbliche Nutzung als auch für private Arbeitszimmer im Homeoffice. Bei gewerblicher Nutzung mit Angestellten gelten zusätzlich die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung.
Welche Konsequenzen drohen bei Verstoß?
Wer in Hessen einen Container ohne erforderliche Baugenehmigung aufstellt, riskiert erhebliche Konsequenzen:
Bußgelder bis zu 50.000,– €
Nutzungsuntersagung durch die Bauaufsichtsbehörde
Rückbauverfügung auf eigene Kosten
Versicherungsschutz-Verlust im Schadensfall
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Welche Unterlagen benötige ich für die Genehmigung meines Containers?
Für einen Bauantrag in Hessen werden verschiedene Unterlagen benötigt, die je nach Verfahrensart variieren können. Die Bauaufsichtsbehörde prüft zunächst die Vollständigkeit der eingereichten Bauvorlagen.
Standardunterlagen für Container-Baugenehmigung:
Bauantrag (Formular BAB 01)
Liegenschaftsplan mit aktuellem Planungsstand
Grundrisse, Schnitte und Ansichten des Containers
Lageplan mit Abstandsflächennachweis
Baubeschreibung mit Nutzungsangaben
Bruttorauminhalts-Berechnung
Für Wohncontainer oder Container mit Aufenthaltsräumen sind zusätzliche Nachweise erforderlich, darunter Energieeffizienz-Nachweise, Brandschutzkonzepte und Standsicherheitsnachweise. Planeco Building erstellt alle erforderlichen Unterlagen fachgerecht und vollständig.
Schritt für Schritt zur Container-Baugenehmigung in Hessen
Der Weg zur Container-Baugenehmigung in Hessen folgt einem strukturierten Ablauf, der je nach Komplexität des Vorhabens 14–21 Wochen dauern kann:
Machbarkeitsprüfung: Analyse des Standorts und der rechtlichen Rahmenbedingungen anhand von Bebauungsplan und Hessischer Bauordnung
Planungserstellung: Erstellung maßstabsgerechter Bauzeichnungen und Lagepläne unter Berücksichtigung aller baurechtlichen Anforderungen
Antragstellung: Einreichung durch eine bauvorlageberechtigte Person bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde
Behördliche Prüfung: Bearbeitung im vereinfachten Verfahren (maximal 3 Monate) oder Vollverfahren je nach Containertyp
Genehmigungserteilung: Erhalt der Baugenehmigung und Beginn der Baumaßnahme
Die gesetzliche Bearbeitungsfrist beträgt in Hessen maximal 3 Monate nach Eingang der vollständigen Unterlagen, kann aber einmalig um weitere 2 Monate verlängert werden. Bei Fristablauf ohne Entscheidung gilt die Genehmigung im vereinfachten Verfahren als erteilt.
Baugenehmigung für Container in Hessen beantragen – mit Planeco Building
Als erfahrener Partner für Container-Baugenehmigungen in Hessen bietet Planeco Building Ihnen einen umfassenden Service mit bewährten Vorteilen:
Kostenlose Erstberatung zur Klärung der Genehmigungspflicht
Über 1.400 erfolgreiche Bauanträge deutschlandweit
Volle Preistransparenz – keine versteckten Kosten
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