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Container: Brauche ich eine Baugenehmigung in Mecklenburg-Vorpommern?

December 1, 2025
Update:
December 1, 2025
Lesezeit: 5 Min.
Sebastian Rupp
Sebastian Rupp
December 1, 2025
Update:
December 1, 2025
Von Wohn- bis Lagercontainern in Mecklenburg-Vorpommern: Planeco Building klärt Ihre Genehmigungspflicht kostenfrei und begleitet Sie sicher durch das Verfahren mit lokaler Expertise.
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Container: Brauche ich eine Baugenehmigung in Mecklenburg-Vorpommern?

Von Wohn- bis Lagercontainern in Mecklenburg-Vorpommern: Planeco Building klärt Ihre Genehmigungspflicht kostenfrei und begleitet Sie sicher durch das Verfahren mit lokaler Expertise.
Sebastian Rupp
December 1, 2025
5 Minuten

Sie planen einen Container in Mecklenburg-Vorpommern? Ob als praktisches Gartenbüro, zusätzlicher Wohnraum oder Lagercontainer – die rechtlichen Vorschriften der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) sind komplex und variieren je nach Nutzungsart und Größe. Dieser Ratgeber von Planeco Building zeigt Ihnen, wann eine Container-Baugenehmigung in Mecklenburg-Vorpommern erforderlich ist und wie Sie vorgehen.

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Wie blickt das Baurecht auf das Thema Container?

Die Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) klassifiziert Container nach ihrem Verwendungszweck als bauliche Anlagen, wodurch sie in den meisten Fällen genehmigungspflichtig sind. Der fundamentale Grundsatz lautet: Der Verwendungszweck entscheidet über die Genehmigungspflicht, nicht die Bauart des Containers.

Container werden als "mit dem Erdboden verbundene, aus Bauprodukten hergestellte Anlagen" definiert, wobei die Verbindung mit dem Boden bereits besteht, wenn die Anlage durch ihre eigene Schwerkraft auf dem Boden ruht. Diese Definition ist fundamental für das Verständnis der Container-Baugenehmigung, da Container typischerweise durch ihre Eigenmasse auf verdichteten Flächen stehen.

Die Genehmigungspflicht richtet sich nicht nach der Konstruktionsart oder Demontierbarkeit, sondern primär nach dem Verwendungszweck. Obwohl Containergebäude wiederholt aufgestellt und abgebaut werden können, werden sie nicht als "fliegende Bauten" eingestuft, sondern als bauliche Anlage, die den Genehmigungsvorschriften unterliegt.

Container ohne Baugenehmigung – welche Regeln gelten in Mecklenburg-Vorpommern?

Die Novelle der LBauO M-V vom 31. März 2025 hat erhebliche Vereinfachungen für verfahrensfreie Bauvorhaben eingeführt. Gebäude ohne Aufenthaltsräume bis zu 40 Quadratmetern können nunmehr genehmigungsfrei errichtet werden, während vorher Garagen bis zu 30 Quadratmetern und Abstellgebäude bis zu 10 Quadratmetern verfahrensfrei waren.

  • Kleine Lagercontainer: Container ohne Wärmequellen und ohne Aufenthaltsräume können unter bestimmten Bedingungen verfahrensfrei sein
  • Temporäre Container: Baustellencontainer und andere temporär genutzte Container für maximal 3 bis 6 Monate benötigen keine klassische Baugenehmigung
  • Garage-Container: In Mecklenburg-Vorpommern sind Garagen innerhalb von Wohngebieten genehmigungsfrei, sofern sie dem Bebauungsplan entsprechen

Wichtiger Hinweis: Ein umgenutzter Seecontainer zählt jedoch in der Regel nicht zu den erlaubten Gebäuden, weshalb die eigentlich verfahrensfreie Garage rechtlich nicht zulässig ist – trotz Genehmigungsfreiheit nach den Vorschriften.

Wann brauche ich eine Baugenehmigung für meinen Container in Mecklenburg-Vorpommern?

Die Genehmigungspflicht in Mecklenburg-Vorpommern orientiert sich an klaren Kriterien. Entscheidend sind Nutzungsart, Größe und Standzeit des Containers. Die zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte bearbeiten die Anträge mit einer verbindlichen Bearbeitungsfrist von 3 Monaten im vereinfachten Verfahren.

Wohncontainer (dauerhafter Aufenthalt)

Wohncontainer und Bürocontainer, die zum dauerhaften oder längerfristigen Aufenthalt von Personen bestimmt sind, werden in der Regel als genehmigungspflichtig eingestuft. Solche Container müssen die Anforderungen der LBauO M-V erfüllen:

  • Raumhöhe mindestens 2,30 Meter
  • Belichtung und Belüftung nach Vorschrift
  • Energieeffizienz-Nachweis
  • Standsicherheit, Brandschutz
  • Einhaltung der Abstandsflächen
  • Abwasserentsorgung und Anschluss an öffentliche Versorgung

Bürocontainer (gewerbliche Nutzung)

Bürocontainer für gewerbliche Nutzung sind nahezu ausnahmslos genehmigungspflichtig. Sie unterliegen zusätzlichen Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung bezüglich Brandschutz, Arbeitssicherheit und Hygiene. Auch private Homeoffice-Container fallen meist unter die Genehmigungspflicht, da sie als Aufenthaltsräume klassifiziert werden.

Welche Konsequenzen drohen bei Verstoß?

Baurecht kennt kein Duldungs- oder Gewohnheitsrecht. Die zuständige Baubehörde kann auch nach Jahren den Abriss eines "illegalen" Baus fordern, wenn dieser ohne erforderliche Genehmigung errichtet wurde. Die Entscheidung über den Abriss liegt allein im Ermessen der Bauaufsichtsbehörde. Zusätzlich drohen Bußgelder bis zu 50.000,– € und Versicherungen können im Schadensfall die Leistung verweigern.

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Welche Unterlagen benötige ich für die Genehmigung meines Containers?

Der Bauantrag muss bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde unter Verwendung der amtlich vorgeschriebenen Bauformulare eingereicht werden. Nach der novellierten BauVorlVO M-V müssen Anträge elektronisch als PDF/A-Dateien eingereicht werden. Folgende Unterlagen sind typischerweise erforderlich:

  1. Ausgefüllter Bauantrag mit allen erforderlichen Angaben
  2. Bauzeichnungen im Maßstab 1:100 (bei kleineren Anlagen auch 1:50)
  3. Katasteramtlicher Lageplan (Maßstab 1:1000 als Auszug aus dem Liegenschaftsregister)
  4. Baubeschreibung des geplanten Containervorhabens
  5. Flächenberechnungen (bebaute Fläche, umbauter Raum, GRZ/GFZ)
  6. Technische Nachweise zur Standsicherheit (Statik), Wärmeschutz, Schallschutz
  7. Betriebsbeschreibung bei gewerblichen Bauvorhaben

Wichtig: Eine Ausnahme für den Landkreis Vorpommern-Rügen besagt, dass Bauvorlagen aus technischen Gründen derzeit noch in Papierform in dreifacher Ausfertigung eingereicht werden müssen.

Schritt für Schritt zur Container-Baugenehmigung in Mecklenburg-Vorpommern

Der Weg zur Container-Baugenehmigung in Mecklenburg-Vorpommern folgt einem strukturierten Ablauf. Planeco Building begleitet Sie durch alle Schritte mit lokaler Expertise:

  1. Bauvoranfrage stellen: Erste Klärung der Genehmigungsfähigkeit durch offizielles Genehmigungsverfahren, Bauvorbescheid gilt drei Jahre
  2. Vollständige Unterlagen erstellen: Zusammenstellung aller erforderlichen Bauvorlagen gemäß BauVorlVO M-V
  3. Bauantrag einreichen: Elektronische Einreichung bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde
  4. Behördliche Prüfung abwarten: 3 Monate Bearbeitungszeit im vereinfachten Verfahren nach § 63 LBauO M-V
  5. Genehmigung erhalten: Baugenehmigung hat 3 Jahre Gültigkeit, innerhalb dieser Zeit muss mit dem Bau begonnen werden

Baugenehmigung für Container in Mecklenburg-Vorpommern beantragen – mit Planeco Building

Planeco Building ist Ihr verlässlicher Partner für Container-Baugenehmigungen in Mecklenburg-Vorpommern. Unsere Experten kennen die spezifischen Anforderungen der LBauO M-V und begleiten Sie sicher durch das Genehmigungsverfahren:

  • Kostenlose Erstberatung zur Klärung Ihrer Genehmigungspflicht
  • Über 1.400 erfolgreiche Bauanträge deutschlandweit
  • Volle Preistransparenz – keine versteckten Kosten
  • 14–21 Tage Bearbeitungszeit für Ihre Unterlagen
  • Rundum-Service – Architektur, Statik, Brandschutz und mehr
  • Bundesweites Netzwerk mit lokaler Expertise in Mecklenburg-Vorpommern

Unsere Architekten und Statiker arbeiten eng mit den Bauaufsichtsbehörden in Schwerin, Rostock, Neubrandenburg und anderen Städten Mecklenburg-Vorpommerns zusammen. Profitieren Sie von unserer Erfahrung und vermeiden Sie kostspielige Verzögerungen oder Ablehnungen.

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FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Wie lange dauert eine Container-Baugenehmigung in Mecklenburg-Vorpommern?

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Die verbindliche Bearbeitungsfrist für das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren nach § 63 LBauO M-V beträgt 3 Monate nach Eingang des vollständigen Bauantrags. Die untere Bauaufsichtsbehörde kann diese Frist aus wichtigem Grund verlängern. Für das reguläre Verfahren gibt es keine festgelegte Frist, wodurch längere Bearbeitungszeiten möglich sind.

Brauche ich für einen 20-Fuß-Container eine Baugenehmigung in Mecklenburg-Vorpommern?

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Das hängt vom Verwendungszweck ab. Kleine Lagercontainer ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten können seit der Novelle vom März 2025 bis zu 40 Quadratmetern verfahrensfrei sein. Wohn- oder Bürocontainer sind jedoch grundsätzlich genehmigungspflichtig, unabhängig von ihrer Größe.

Welche Behörde ist für Container-Baugenehmigungen in Mecklenburg-Vorpommern zuständig?

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Die unteren Bauaufsichtsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte sind zuständig. Für Schwerin ist dies die Behörde am Packhof 2-6, für Rostock am Holbeinplatz 14. Jeder Landkreis hat seine eigene untere Bauaufsichtsbehörde, die Container-Baugenehmigungen bearbeitet.