Sie planen die Aufstellung eines Containers in Niedersachsen? Die Niedersächsische Bauordnung (NBauO) regelt klar, wann eine Baugenehmigung erforderlich ist. Entscheidend sind dabei nicht die Bauweise oder ob ein Fundament vorhanden ist, sondern der Verwendungszweck und die geplante Nutzungsdauer. Während temporäre Container unter 3 Monaten oft genehmigungsfrei sind, benötigen dauerhafte Aufstellungen meist eine Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren.
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Wie blickt das Baurecht auf das Thema Container?
Nach § 2 Absatz 1 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) gelten Container als bauliche Anlagen, wenn sie "mit dem Erdboden verbunden oder auf ihm ruhend" sind. Diese Definition erfasst auch Container ohne Fundament, die einfach auf verdichteter Fläche abgestellt werden.
Das Baurecht unterscheidet drei zentrale Kategorien:
Verfahrensfreie Baumaßnahmen nach § 60 NBauO (keine Anzeige erforderlich)
Genehmigungsfreie Baumaßnahmen nach § 62 NBauO (Mitteilung bei der Gemeinde)
Genehmigungspflichtige Baumaßnahmen nach § 63 oder § 64 NBauO
Entscheidend für die Einordnung ist der Verwendungszweck, nicht die technische Ausführung des Containers. Ein Container auf Rädern kann genauso genehmigungspflichtig sein wie einer auf einem Betonfundament, wenn die Nutzung dauerhaft angelegt ist.
Container ohne Baugenehmigung – welche Regeln gelten in Niedersachsen?
Die NBauO ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen die genehmigungsfreie Containeraufstellung. Fliegende Bauten nach Nummer 11 des Anhangs zu § 60 NBauO sind verfahrensfrei, wenn sie maximal 3 Monate genutzt werden.
Typische verfahrensfreie Container:
Baustellencontainer während der Bauphase
Container bei Veranstaltungen und Festivals
Temporäre Lagercontainer bei Umzügen
Kleine Behälter nach den Bestimmungen des Anhangs zu § 60 NBauO
Wichtig: Auch verfahrensfreie Container müssen alle baurechtlichen Anforderungen wie Standsicherheit, Brandschutz und Abstandsflächen einhalten. Die Verantwortung liegt beim Bauherrn und Entwurfsverfasser.
Wann brauche ich eine Baugenehmigung für meinen Container in Niedersachsen?
Eine Baugenehmigung ist in Niedersachsen erforderlich, sobald die geplante Nutzungsdauer über 3 Monate hinausgeht oder der Container als dauerhafter Aufenthaltsraum dient. Die NBauO unterscheidet dabei nicht zwischen verschiedenen Fundamentarten.
Genehmigungspflichtige Faktoren:
Nutzungsdauer: Über 3 Monate oder unbefristet
Verwendungszweck: Wohnen, Arbeiten oder gewerbliche Nutzung
Ausstattung: Heizung, Sanitäranlagen oder Aufenthaltsräume
Größe: Je nach Nutzung bereits ab geringen Abmessungen
Wohncontainer (dauerhafter Aufenthalt)
Wohncontainer sind grundsätzlich genehmigungspflichtig, unabhängig von der Aufstellungsart. Sie müssen die energetischen Standards des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) erfüllen und eine Mindestdeckenhöhe von 2,30 m aufweisen. Zusätzliche Anforderungen betreffen die Abwasserentsorgung und den Anschluss an die öffentliche Versorgung.
Bürocontainer (gewerbliche Nutzung)
Bürocontainer benötigen eine Baugenehmigung und müssen die Arbeitsstättenverordnung erfüllen. Dies umfasst Nachweise für Schallschutz nach DIN 4109-1, Wärmeschutz nach GEG und spezielle Brandschutzanforderungen. In Gewerbegebieten ist die Genehmigung meist unproblematisch.
Welche Konsequenzen drohen bei Verstoß?
Die Aufstellung eines genehmigungspflichtigen Containers ohne Container-Baugenehmigung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. In Niedersachsen drohen:
Bußgelder bis zu 50.000,– €
Nutzungsuntersagung durch die Bauaufsichtsbehörde
Rückbauanordnung auf Kosten des Eigentümers
Versicherungsausschluss bei Schäden
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Welche Unterlagen benötige ich für die Genehmigung meines Containers?
Für einen Bauantrag in Niedersachsen sind nach der Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO) folgende Unterlagen erforderlich:
Grundlegende Unterlagen:
Ausgefüllte Bauantragsformulare (dreifache Ausfertigung)
Katasteramtlicher Lageplan im Maßstab 1:1.000
Bauzeichnungen im Maßstab 1:100
Detaillierte Baubeschreibung des Containervorhabens
Berechnungen und Nachweise:
Berechnung der bebauten Fläche
Berechnung des umbauten Raumes
Grundflächenzahl (GRZ) und Geschossflächenzahl (GFZ)
Standsicherheitsnachweis (oft vom Hersteller verfügbar)
Wärmeschutznachweis nach GEG
Vereinfachung durch Herstellerangaben: Bei standardisierten Containern genügt oft der Standsicherheitsnachweis des Herstellers. Viele Containerhersteller liefern die erforderlichen technischen Dokumentationen direkt mit.
Schritt für Schritt zur Container-Baugenehmigung in Niedersachsen
Das Baugenehmigungsverfahren in Niedersachsen folgt einem strukturierten Ablauf mit definierten Fristen:
Vorprüfung und Machbarkeitsprüfung (1–2 Wochen): Analyse des Standorts und Prüfung der grundsätzlichen Genehmigungsfähigkeit anhand von Bebauungsplan und NBauO
Unterlagenerstellung (2–3 Wochen): Beschaffung des Katasterauszugs und Erstellung der Bauzeichnungen durch einen Architekt
Digitale Antragstellung: Elektronische Einreichung durch bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser bei der unteren Bauaufsichtsbehörde
Behördliche Prüfung (2–3 Monate): Vollständigkeitsprüfung innerhalb von 3 Wochen, dann Bearbeitung im vereinfachten Verfahren
Genehmigungserteilung und Baubeginn: Nach Erhalt der Baugenehmigung kann die Containeraufstellung erfolgen
Bearbeitungszeiten in der Praxis: Das vereinfachte Verfahren nach § 63 NBauO dauert 2 Monate ab Feststellung der Vollständigkeit. Inklusive Vorbereitung sollten Sie mit 3–4 Monaten Gesamtdauer rechnen.
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