Container erfreuen sich als flexible und kostengünstige Lösung für zusätzlichen Raum auf Privatgrundstücken großer Beliebtheit. Ob als Wohncontainer für Gäste, Bürocontainer für das Homeoffice oder Lagercontainer für Gartengeräte – die Einsatzmöglichkeiten sind vielfältig. Doch bevor Sie einen Container in Nordrhein-Westfalen aufstellen, sollten Sie die rechtlichen Rahmenbedingungen der Landesbauordnung NRW 2018 (BauO NRW) kennen.
Die meisten Containeraufstellungen sind genehmigungspflichtig und erfordern einen formellen Bauantrag. Nur wenige Ausnahmen ermöglichen eine verfahrensfreie Aufstellung. Mit Planeco Building erhalten Sie eine kostenlose Erstberatung und professionelle Begleitung durch den gesamten Genehmigungsprozess – deutschlandweit mit transparenten Preisen.
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Wie blickt das Baurecht auf das Thema Container?
Das deutsche Baurecht ordnet Container grundsätzlich als bauliche Anlagen ein, sobald sie dauerhaft auf einem Grundstück aufgestellt werden. Diese Klassifizierung nach § 2 der BauO NRW 2018 ist entscheidend für die Genehmigungspflicht und orientiert sich nicht daran, ob der Container demontierbar ist oder ohne Fundament auskommt.
Bauliche Anlage: Mit dem Erdboden verbundene, aus Bauprodukten hergestellte Anlage
Erdverbindung: Bereits durch eigene Schwere auf dem Boden ruhend
Verwendungszweck: Entscheidend ist die beabsichtigte Nutzungsart und -dauer
Gebäudeklassen: Container fallen meist in Gebäudeklasse 1 (bis 7 m Höhe, max. 400 m² Grundfläche)
Container ohne Baugenehmigung – welche Regeln gelten in Nordrhein-Westfalen?
Die BauO NRW 2018 sieht in § 62 bestimmte verfahrensfreie Bauvorhaben vor. Verfahrensfrei bedeutet jedoch nicht genehmigungsfrei – auch diese Container müssen alle allgemeinen Bauvorschriften einhalten.
Verfahrensfreie Container in NRW sind möglich bei:
Kleinen Strukturen: Gebäude bis 75 m³ Brutto-Rauminhalt ohne Aufenthaltsräume
Temporäre Nutzung: Aufstellung für maximal 3 Monate bei Messen oder Veranstaltungen
Reine Lagernutzung: Container ohne Fenster, Türen, Heizung oder Sanitärausstattung
Ein 20-Fuß-Container umfasst etwa 33 m³, ein 40-Fuß-Container bereits 67 m³. Selbst kleine Container werden jedoch genehmigungspflichtig, sobald sie Aufenthaltsräume enthalten oder länger als 3-6 Monate genutzt werden sollen.
Wann brauche ich eine Baugenehmigung für meinen Container in Nordrhein-Westfalen?
Die Genehmigungspflicht richtet sich nach der geplanten Nutzung, der Ausstattung und der Aufstelldauer. Ein aktueller Gerichtsbeschluss des OVG NRW (7 B 357/24) vom Oktober 2024 verdeutlicht die strenge Auslegung: Ein Bürocontainer war nicht verfahrensfrei und musste zudem beseitigt werden, da er dem geltenden Bebauungsplan widersprach.
Wohncontainer (dauerhafter Aufenthalt)
Wohncontainer sind in NRW grundsätzlich genehmigungspflichtig, wenn sie zum dauerhaften Aufenthalt bestimmt sind. Dies betrifft Gästeunterkünfte, Feriencontainer oder Wohnlösungen im Garten. Besondere Anforderungen gelten für Raumhöhe (mindestens 2,30 m), Belichtung, Belüftung und Energieeffizienz nach dem Gebäudeenergiegesetz.
Bürocontainer (gewerbliche Nutzung)
Bürocontainer erfordern eine Container-Baugenehmigung, da sie Aufenthaltsräume darstellen. Bei gewerblicher Nutzung mit Angestellten gelten zusätzlich die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung für Beleuchtung, Belüftung und Sicherheit. Auch private Homeoffice-Container fallen unter diese Regelung.
Welche Konsequenzen drohen bei Verstoß?
Wird ein genehmigungspflichtiger Container ohne Baugenehmigung aufgestellt, drohen erhebliche Konsequenzen:
Bußgelder bis zu 50.000,– €
Nutzungsuntersagung durch die Bauaufsichtsbehörde
Beseitigungsanordnung mit Zwangsgeld
Versicherungsschutz kann erlöschen
Nachträgliche Genehmigung oft schwieriger und teurer
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Welche Unterlagen benötige ich für die Genehmigung meines Containers?
Für einen Bauantrag in Nordrhein-Westfalen sind umfangreiche Unterlagen erforderlich. Der Antrag muss durch eine bauvorlageberechtigte Person eingereicht werden – einen Architekten, Bauingenieur oder qualifizierten Handwerksmeister.
Erforderliche Unterlagen für die Container-Baugenehmigung:
Ausgefülltes Antragsformular der zuständigen Bauaufsichtsbehörde
Bauzeichnungen im Maßstab 1:100 (bei kleineren Anlagen 1:50)
Katasteramtlicher Lageplan mit eingetragenem Container
Detaillierte Baubeschreibung des geplanten Vorhabens
Flächenberechnungen (bebaute Fläche, umbauter Raum, GRZ, GFZ)
Standsicherheitsnachweis durch qualifizierten Statiker
Brandschutznachweis bei Aufenthaltsräumen
Entwässerungsplan bei Abwasseranfall
Schritt für Schritt zur Container-Baugenehmigung in Nordrhein-Westfalen
Das Baugenehmigungsverfahren in NRW folgt klaren gesetzlichen Vorgaben mit festen Fristen:
Machbarkeitsprüfung: Analyse von Bebauungsplan, Standort und geplanter Nutzung
Unterlagenerstellung: Erstellung aller erforderlichen Pläne und Nachweise durch Fachplaner
Antragstellung: Einreichung bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde
Vollständigkeitsprüfung: Behörde prüft binnen 10 Arbeitstagen die Vollständigkeit
Entscheidung: Genehmigung nach 6 Wochen (vereinfachtes Verfahren) oder 3 Monaten (Vollverfahren)
Das Bauportal NRW ermöglicht inzwischen die digitale Antragstellung für vereinfachte Verfahren, sofern die jeweilige Kommune teilnimmt. Über den Zuständigkeitsfinder können Sie Ihre zuständige Bauaufsichtsbehörde ermitteln.
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