Container bieten flexible Lösungen für zusätzlichen Raum auf Privatgrundstücken in Thüringen. Ob als Wohncontainer für Gäste, Bürocontainer für das Homeoffice oder Lagercontainer für Gartengeräte – die rechtlichen Anforderungen sind seit der Neufassung der Thüringer Bauordnung vom 19. Juli 2024 noch präziser geregelt. Dieser Ratgeber von Planeco Building zeigt Ihnen, wann eine Baugenehmigung erforderlich ist und wie Sie vorgehen.
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Wie blickt das Baurecht auf das Thema Container?
Im deutschen Baurecht werden Container grundsätzlich als bauliche Anlagen eingeordnet, sobald sie dauerhaft auf einem Grundstück aufgestellt werden. Diese Klassifizierung orientiert sich nicht daran, ob der Container demontierbar ist oder ohne Fundament auskommt. Ausschlaggebend sind vielmehr Bauweise, Verwendungszweck und geplante Nutzungsdauer.
Die rechtliche Einordnung erfolgt nach dem Nutzungszweck:
- Wohncontainer: Verfügen über vollständige Ausstattung mit Dämmung, Heizung und sanitären Anlagen
- Bürocontainer: Sind für Arbeitsplätze konzipiert und bieten entsprechende Infrastruktur
- Lagercontainer: Dienen ausschließlich der Aufbewahrung ohne Aufenthaltsräume
Die Abgrenzung zwischen baulichen Anlagen und temporären Aufstellungen erfolgt anhand der Aufstellungsdauer: Bis zu 3 Monaten zählt ein vorübergehend aufgestellter Container als fliegender Bau, darüber hinaus als bauliche Anlage. Bereits die beabsichtigte längerfristige Nutzung löst die Genehmigungspflicht aus.
Container ohne Baugenehmigung – welche Regeln gelten in Thüringen?
Die neue Thüringer Bauordnung (ThürBO) von 2024 regelt in § 63 die verfahrensfreien Bauvorhaben. Ortsfeste Behälter können unter bestimmten Voraussetzungen ohne Genehmigung aufgestellt werden:
- Brutto-Rauminhalt: Maximal 50 Kubikmeter
- Höhe: Maximal 3 Meter
- Nutzung: Nur als Lagerraum ohne Aufenthaltsräume
- Standort: Nicht im Außenbereich
- Einhaltung: Aller Abstandsflächen und Bebauungsplan-Vorgaben
Ein Standard-20-Fuß-Container hat etwa 30-35 m³ Rauminhalt und könnte daher unter die Verfahrensfreiheit fallen, während 40-Fuß-Container mit 60-70 m³ in der Regel genehmigungspflichtig sind. Wichtig: Die Verfahrensfreiheit gilt nur für reine Lagernutzung ohne Heizung, Sanitäranlagen oder Aufenthaltsräume.
Wann brauche ich eine Baugenehmigung für meinen Container in Thüringen?
Eine Container-Baugenehmigung in Thüringen ist erforderlich, wenn der Container die Grenzen der Verfahrensfreiheit überschreitet oder für Aufenthaltszwecke genutzt wird. Die Genehmigungspflicht richtet sich nach der geplanten Nutzungsart und Ausstattung des Containers.
Wohncontainer (dauerhafter Aufenthalt)
Wohncontainer sind in Thüringen grundsätzlich genehmigungspflichtig, wenn sie zum dauerhaften Aufenthalt bestimmt sind. Dies betrifft Gästeunterkünfte, Feriencontainer oder Wohnlösungen im Garten. Besondere Anforderungen gelten hinsichtlich Raumhöhe (mindestens 2,30 m), Belichtung, Belüftung und Energieeffizienz. Die Genehmigungspflicht besteht unabhängig davon, ob der Container als Hauptwohnsitz oder nur gelegentlich genutzt wird.
Bürocontainer (gewerbliche Nutzung)
Bürocontainer erfordern in Thüringen eine Baugenehmigung, da sie als Aufenthaltsräume gelten. Bei gewerblicher Nutzung mit Angestellten greifen zusätzlich die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung mit speziellen Vorschriften für Beleuchtung, Belüftung und Sicherheit. Auch private Homeoffice-Container unterliegen der Genehmigungspflicht.
Welche Konsequenzen drohen bei Verstoß?
Die Aufstellung eines genehmigungspflichtigen Containers ohne entsprechende Genehmigung kann in Thüringen erhebliche Konsequenzen haben:
- Bußgelder: Bis zu 50.000,– € je nach Schwere des Verstoßes
- Nutzungsuntersagung: Sofortige Stilllegung des Containers
- Rückbauanordnung: Verpflichtung zur Entfernung auf eigene Kosten
- Versicherungsschutz: Möglicher Verlust im Schadensfall
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Welche Unterlagen benötige ich für die Genehmigung meines Containers?
Für einen Bauantrag in Thüringen müssen gemäß § 62 der ThürBO verschiedene Unterlagen in dreifacher Ausfertigung vorgelegt werden:
- Ausgefüllter Bauantrag: Vom Antragsteller und Entwurfsverfasser unterzeichnet
- Bauzeichnungen: Grundrisse, Ansichten und Schnitte im Maßstab 1:100
- Katasteramtlicher Lageplan: Auszug aus dem Liegenschaftsregister (1:1000)
- Baubeschreibung: Schriftliche Erläuterung des Vorhabens
- Flächenberechnungen: Bebaute Fläche, umbauter Raum, GRZ/GFZ
- Standsicherheitsnachweis: Von qualifiziertem Tragwerksplaner
- Wärmeschutznachweis: Bei beheizten Containern nach GEG
- Brandschutznachweis: Besonders bei Aufenthaltsräumen erforderlich
Bei gewerblichen Vorhaben ist zusätzlich eine Betriebsbeschreibung erforderlich. Planeco Building erstellt alle notwendigen Unterlagen fachgerecht und vollständig für Ihr Containervorhaben in Thüringen.
Schritt für Schritt zur Container-Baugenehmigung in Thüringen
- Machbarkeitsprüfung: Analyse des Standorts, der geplanten Nutzung und rechtlichen Rahmenbedingungen anhand von Bebauungsplan und ThürBO
- Unterlagenerstellung: Beschaffung des Katasterauszugs, Erstellung maßstabsgerechter Pläne und detaillierter Bauzeichnungen unter Berücksichtigung von Brandschutz und Abstandsflächen
- Antragstellung: Einreichung des Bauantrags durch einen Architekten bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde
- Behördliche Prüfung: Bearbeitung durch das Bauordnungsamt mit Prüfung aller baurechtlichen Aspekte (typischerweise 4-12 Wochen)
- Genehmigungserteilung: Nach positiver Prüfung Erhalt der Baugenehmigung mit 3 Jahren Gültigkeitsdauer
Baugenehmigung für Container in Thüringen beantragen – mit Planeco Building
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