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Dachgaube Baugenehmigung – Was Eigentümer wissen müssen

April 8, 2024
Update:
October 9, 2025
Lesezeit: 5 Min.
Stefan Dietrich
Stefan Dietrich
April 8, 2024
Update:
October 9, 2025
Dachgaube genehmigungspflichtig? Planeco Building klärt Ihre baurechtlichen Anforderungen und begleitet Sie sicher zur Genehmigung.
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Dachgaube Baugenehmigung – Was Eigentümer wissen müssen

Dachgaube genehmigungspflichtig? Planeco Building klärt Ihre baurechtlichen Anforderungen und begleitet Sie sicher zur Genehmigung.
Stefan Dietrich
October 9, 2025
Lesezeit: 11 Min.

Der Dachboden birgt oft ungenutztes Potenzial: Mit einer Dachgaube schaffen Sie zusätzlichen Wohnraum, mehr Licht und steigern zugleich den Wert Ihrer Immobilie. Doch fast immer gilt: Ohne Genehmigung geht es nicht. Welche Regeln dabei je nach Bundesland zu beachten sind und wie Sie Ihr Projekt sicher durch den Genehmigungsprozess bringen, erfahren Sie hier – kompakt und praxisnah.

Das Thema kurz und kompakt

  • Genehmigungspflicht ist die Regel: Dachgauben gelten als bauliche Veränderung der äußeren Gebäudehülle und erfordern eine Baugenehmigung.
  • Bundeslandspezifische Unterschiede beachten: Je nach Landesbauordnung variieren die Anforderungen erheblich – vom vereinfachten Verfahren bis hin zum Vollantrag. Eine Besonderheit gilt in Bayern: Dort ist der Einbau einer Dachgaube grundsätzlich verfahrensfrei, allerdings mit Mitteilungspflicht.
  • Frühzeitige Beratung spart Zeit und Kosten: Eine Machbarkeitsprüfung vor Planungsbeginn verhindert teure Korrekturen während des Ausbaus.
  • Professionelle Planung ist unerlässlich: Statische Nachweise, Brandschutz und Energieeffizienz erfordern Fachkenntnisse.

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Was ist eine Dachgaube?

Eine Dachgaube ist ein Dachaufbau, der aus der geneigten Dachfläche herausragt und dem Dachgeschoss zusätzlichen Raum, mehr Stehhöhe und natürliches Licht verschafft. Im Gegensatz zu einem einfachen Dachfenster durchbricht eine Gaube die ursprüngliche Dachkontur und bildet einen eigenständigen Baukörper mit eigenem Dach, seitlichen Wangen und einer Stirnseite mit Fenstern.

Damit verändert sie – ähnlich wie eine Dachloggia oder ein Dachbalkon – das äußere Erscheinungsbild des Gebäudes nachhaltig und wird bauordnungsrechtlich als Dachaufbau gewertet. Der Unterschied: Solange eine Konstruktion nicht über die bestehende Dachhaut hinausragt, entstehen keine neuen Abstandsflächen. Das macht Dachloggien oder eingeschnittene Balkone in vielen Fällen weniger kritisch, während Dachgauben fast immer abstandsflächenrelevant und damit genehmigungspflichtig sind.

Eine Dachgaube schafft zusätzlichen Wohnkomfort, soll jedoch bestimmten Bauvorschriften folgen.

Vorteile einer Dachgaube

  • Mehr Wohnraum und Komfort: Eine Dachgaube schafft zusätzliche Stehhöhe. Oft wird dadurch erst die baurechtlich erforderliche Mindest-Raumhöhe erreicht, um das Dachgeschoss als Aufenthaltsraum nutzen zu dürfen.
  • Natürliches Licht & Belüftung: Gauben bringen Licht in den Raum, allerdings gilt: schräg eingebaute Dachfenster sind bei der Belichtung in der Regel noch effektiver, da sie den Lichteinfall direkter einfangen.
  • Aufwertung der Immobilie: Bei richtiger Umsetzung können Gauben die architektonische Sprache des Gebäudes aufwerten und sich darüber hinaus positiv auf den Immobilienwert auswirken.
Experten-Hinweis: Weil eine Dachgaube das Erscheinungsbild eines Hauses sichtbar verändert, ist fast immer eine baurechtliche Prüfung erforderlich. In historischen Gebäuden kann zusätzlich eine denkmalrechtliche Erlaubnis mit weiteren Auflagen zu Gestaltung und Umsetzung erforderlich sein. Ein erfahrener Architekt für Altbausanierung sorgt dafür, dass alle Anforderungen der jeweiligen Landesbauordnung erfüllt sind und Sie sich nicht selbst um die komplexen Details kümmern müssen.

Verschiedene Gaubenarten im Überblick

Die Wahl der Gaubenart beeinflusst die Optik und kann durch den Bebauungsplan vorgeschrieben sein. Zu den häufigsten Varianten gehören:

  • Die Schleppgaube ist die häufigste Variante mit einem flach geneigten Dach, das parallel zur Hauptdachfläche verläuft. Sie bietet viel Innenraum und ist architektonisch unauffällig. 
  • Die Spitzgaube oder Satteldachgaube hingegen folgt mit ihrem dreieckigen Giebel der klassischen Hausform und fügt sich harmonisch in traditionelle Dächer ein.
  • Flachdachgaube: Mit flachem oder nur minimal geneigtem Dach zum Wasserabfluss; gilt heute als besonders wirtschaftlich, da sie maximalen Raumgewinn bei moderaten Kosten bietet.
  • Tonnengaube: Gewölbtes Dach in Tonnenform, schafft großzügige Raumwirkung und elegante Rundungen, kommt häufiger zum Einsatz als die oft zitierte Fledermausgaube.
  • Die historische Fledermausgaube zeichnet sich durch ihre geschwungene Form aus und wirkt besonders elegant, erfordert aber aufwendigere Baudetails und kommt nur noch selten zum Einsatz.
Bei Schleppgauben gewinnen Sie am meisten Wohnraum und können Ihr Dachgeschoss am effizientesten nutzen.
Experten-Hinweis: Weniger verbreitet sind Walm-, Rund- oder Trapezgauben, die jeweils spezielle architektonische Akzente setzen und tendenziell eher bei einem Altbau vorkommen können. Jede Gaubenart hat unterschiedliche statische Anforderungen und Auswirkungen auf die Statik und damit auch die Genehmigungsfähigkeit Ihres Dachausbaus. Daher ist jeder Fall einzigartig.
Die Dachgaube stellt eine Aufwertung Ihrer Immobilie dar – dabei ist eine Baugenehmigung erforderlich und Sie müssen unterschiedliche Vorschriften für Ihren Ausbau beachten.

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Baugenehmigung erforderlich – Pflichten für Dachgauben je nach Bundesland

Die Art des erforderlichen Verfahrens – vom vereinfachten Genehmigungsverfahren bis hin zum Vollantrag – hängt vor allem von der Gebäudeklasse und möglichen Sonderbauten ab. Eine Genehmigungsfreistellung (z. B. in Baden-Württemberg als Kenntnisgabeverfahren) setzt voraus, dass ein Bebauungsplan die geplante Gaube ausdrücklich zulässt. Wichtig ist außerdem die Unterscheidung zwischen Dachausbau und Dachaufbau:  Während ein reiner Dachausbau (z. B. die Wohnnutzung eines bisher ungenutzten Dachraums) teilweise verfahrensfrei möglich sein kann, gilt für Dachaufbauten wie Gauben in der Regel eine Genehmigungspflicht, da sie die Dachkontur verändern und Abstandsflächen auslösen können.

Diese Unterschiede resultieren aus den jeweiligen Landesbauordnungen, die den rechtlichen Rahmen für Bauvorhaben definieren. Für Hausbesitzer bedeutet dies: Eine pauschale Antwort auf die Frage für die Voraussetzungen und Bestimmungen für die Baugenehmigung Ihre Dachgaube gibt es nicht: Der Standort, die Nutzungsart sowie Größe Ihres Hauses entscheiden, maßgeblich über das erforderliche Verfahren und wie Ihr Ausbau des Dachbodens gestaltet werden darf.

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Die Unterschiede zwischen den Bundesländern verdeutlichen, warum eine professionelle Beratung durch erfahrene Architekten unverzichtbar ist. Planeco Building verfügt über deutschlandweite Expertise und kennt die spezifischen Anforderungen aller 16 Bundesländer. Unser bundesweiter Service gewährleistet, dass Ihr Dachausbau den jeweiligen regionalen Vorschriften Ihres Bundeslandes entspricht und das optimale Genehmigungsverfahren gewählt wird.

Dachgaube Baugenehmigung erforderlich? Schritt für Schritt

Von der ersten Idee, den Dachboden auszubauen, bis zur fertigen Dachgaube durchlaufen Sie einen strukturierten Genehmigungsprozess, der sich in mehrere klar definierte Phasen unterteilt. Mit unserer fachlichen Unterstützung lässt sich das Verfahren effizient abwickeln und typische Verzögerungen vermeiden.

Bauvoranfrage als strategischer Einstieg

Eine Bauvoranfrage dient nicht der allgemeinen Klärung, sondern prüft rechtsverbindlich einzelne, konkret formulierte Fragen zu einer vorgelegten Planung. Dabei kann es etwa um die grundsätzliche Zulässigkeit nach Bebauungsplan gehen – es können aber auch andere Punkte (z. B. Abstandsflächen, Denkmalschutz oder Gestaltungsvorgaben) Gegenstand der Anfrage sein.

Für Dachaufbauten wie Gauben ist die Frage der Zulässigkeit in der Regel schnell zu beantworten, sodass eine Bauvoranfrage in der Praxis selten notwendig ist. Sie verursacht zusätzliche Kosten (typisch 100–300 €) und verlängert den Planungsprozess. Deshalb empfiehlt sie sich nur dann, wenn bei Ihrem Vorhaben echte Unsicherheiten bestehen, etwa durch spezielle Bebauungspläne oder denkmalgeschützte Gebäude.

Damit Ihr Wohnraum auf dem Dachboden Ihres Hauses entstehen kann, prüft das Bauamt im Vorfeld die Genehmigungsfähigkeit.

Vollständiger Bauantrag bei der Bauaufsichtsbehörde

Der vollständige Bauantrag umfasst folgende Unterlagen:

  • Baubeschreibung als formaler Bestandteil
  • detaillierte Grundrisse, Ansichten und Schnitte des geplanten Raums
  • aktueller Lageplan des Grundstücks sowie Darstellung der Abstandsflächen im Abstandsflächenplan
  • Dachgauben benötigen in den meisten Fällen keine bautechnischen Nachweise, es reicht die Erklärung zum Standsicherheitsnachweis
  • Nachweise zur Energieeffizienz und gegebenenfalls zum Brandschutz, wenn die Dachgauben grenznah gebaut werden soll. 
Experten-Hinweis: Falls über der Dachgaube kein Geschoss mehr kommt, müssen sie geringere Anforderungen beim Brandschutz erfüllen. 

Je nach Bundesland kann eine Nutzungsänderung erforderlich sein, wenn durch die Dachgaube neuer Wohnraum entsteht. Die Bearbeitungsdauer der Nutzungsdauer beträgt in der Regel zwei bis drei Monate, kann sich aber bei Rückfragen oder unvollständigen Unterlagen erheblich verlängern.

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Der Bauantrag für Ihre Dachgaube mit Planeco Building

Sie sind unsicher, ob Ihre geplante Dachgaube genehmigungspflichtig ist? Planeco Building klärt in der kostenlosen Erstberatung alle rechtlichen Anforderungen und begleitet Sie sicher durch den gesamten Genehmigungsprozess. Unser deutschlandweites Netzwerk aus qualifizierten Architekten mit lokaler Behördenerfahrung übernimmt die maßgeschneiderte Planung und Zusammenstellung aller erforderlichen Dokumente für Ihre Dachgaube.  Mit Planeco Building vermeiden Sie kostspielige Verzögerungen und Nachforderungen: Vom Konzept bis zur Genehmigung begleiten wir Sie mit transparenten Kosten und klaren Abläufen, damit Sie schnell mit der Umsetzung beginnen können. Auch interessant: Welches Genehmigungsverfahren benötigen Sie? Unsere Übersicht hilft bei der Einschätzung Ihres Dachausbaus. Kontaktieren Sie uns für eine kostenfreie und unverbindliche Beratung zu Ihrer Dachgaube!

Bauvorschriften und technische Anforderungen an Dachgauben

Bei der Genehmigung einer Dachgaube müssen verschiedene technische Vorschriften erfüllt werden, die über die reine Optik hinausgehen.

Brandschutz und Energieeffizienz

Neue Bauteile – und damit auch Dachgauben – müssen die Mindestanforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) erfüllen. Dazu zählt insbesondere der U-Wert der Gaubenwände, der meist ≤ 0,24 W/(m²K) liegen muss. Je nach Umfang weiterer Maßnahmen am Dach (z. B. Sanierung, Neueindeckung) kann zusätzlich eine energetische Gesamtbetrachtung oder sogar eine Nachrüstpflicht für den gesamten Dachstuhl ausgelöst werden. An dieser Stelle lohnt es sich, einen Energieberater hinzuzuziehen. Besondere Aufmerksamkeit erfordert der Brandschutz, wenn die Gaube Teil eines Fluchtwegs oder des zweiten Rettungswegs ist. Je nach Gebäudeklasse müssen Materialien und Konstruktionen bestimmte Anforderungen erfüllen. In Mehrfamilienhäusern sind die Vorschriften strenger als im Einfamilienhaus.

Experten-Hinweis: Wird ein Dachgeschoss als Aufenthaltsraum genutzt, muss ein zweiter Rettungsweg vorhanden sein. Ein Gaubenfenster kann diese Funktion übernehmen, sofern es die bauordnungsrechtlich geforderten Mindestmaße erfüllt: 0,90 m Breite, 1,20 m Höhe, 0,81 m² Fläche und max. 1,20 m Brüstungshöhe. Werden diese Anforderungen eingehalten und die Gaube wahrt die Grenzabstände, gelten keine besonderen zusätzlichen Brandschutzauflagen.

Feuchteschutz & Wärmebrücken

Wärmebrücken sind vor allem aus Sicht des Feuchteschutzes relevant, weil sie Tauwasser und Schimmelbildung begünstigen können. Sie spielen bei Gauben eine Rolle, wenn Anschlüsse an die bestehende Dachfläche unsauber ausgeführt werden. Anders als bei Dachfenstern entsteht hier allerdings nicht das gleiche Risiko, da keine durchgehende Glasfläche schräg in die Dachhaut eingebaut wird.

Statik und Abstandsflächen

Jede Dachgaube belastet die bestehende Dachkonstruktion zusätzlich. Grundsätzlich ist dafür ein statischer Nachweis erforderlich, bei kleinformatigen Gauben akzeptieren die Bauämter in der Praxis jedoch oft auch die handwerkliche Bemessung durch einen Zimmerermeister. Hintergrund: Heute wird die Dimensionierung der Sparren häufig nicht primär nach statischen Erfordernissen gewählt, sondern nach den Dämmstärken, die nach GEG eingebaut werden müssen. Dadurch ergeben sich Querschnitte von mindestens 20 cm oder mehr, die statisch deutlich überdimensioniert sein können. Zum Vergleich: Früher wurden ganze Dachstühle häufig mit 12 cm dicken Sparren errichtet – aus rein statischen Gesichtspunkten völlig ausreichend. Für größere oder komplexe Gauben bleibt ein qualifizierter Statiker jedoch unverzichtbar, insbesondere wenn Wind- und Schneelasten nachgewiesen oder Verstärkungen in die Dachkonstruktion integriert werden müssen.

Experten-Hinweis: Die Lage Ihres Hauses kann die Art des Dachausbaus bestimmen. In Mecklenburg-Vorpommern gelten für Dachgauben besonders strenge Vorgaben. Viele Städte wie Stralsund oder Wismar gehören zum UNESCO-Weltkulturerbe und sind von der Backsteingotik geprägt. Dort legen Gestaltungssatzungen genau fest, welche Gaubenarten zulässig sind – meist nur zurückhaltende, traditionelle Formen. Damit können strengere Anforderungen sowie längere Verfahren einhergehen. Gleichzeitig werden in Küstenregionen oder im Bergland aufgrund hoher Sturm- und Windlasten höhere Lastannahmen getroffen. Ähnliches gilt für Erdbebenzonen wie der Rheingraben. 

Mitunter ist bei der Form des Dachbodenausbaus eine Nutzungsänderung nötig. Unsere Experten helfen Ihnen, diese für Ihren Fall zu erhalten.

Der Dachausbau bedarf möglicherweise der Zustimmung Ihrer Nachbarn und in diesem Zusammenhang spielt der Bauplan eine Rolle.

Die Einhaltung von Abstandsflächen ist ein weiterer wichtiger Punkt. Dachgauben selbst ragen zwar nicht in die Abstandsflächen hinein, können aber in Bundesländern mit Abstandsflächenpflicht für Dachaufbauten (z. B. nicht in Baden-Württemberg) zusätzliche Abstandsflächen auslösen. Diese addieren sich zu den ohnehin für das Gebäude erforderlichen Abständen. Wird dadurch die Grundstücksgrenze überschritten, kann die Genehmigungsfähigkeit gefährdet sein. Aus diesem Grund gibt es den Abstandsflächenplan, der ein Teil des Lageplans ist. In einigen Fällen benötigen Sie auch eine Nachbarzustimmung, die Sie beim Bauamt vorlegen müssen. Sie kann die Abweichung final ermöglichen. Ob die Befreiung aber überhaupt angewandt werden kann, wird vom Bauamt ohne Einfluss der Nachbarn festgelegt. Erst danach kann das ausschlaggebend sein, ob die Nachbarn dann auch tatsächlich zustimmen.

Dachgaube Baugenehmigung Kosten im Überblick

Die Kosten für eine Dachgaube setzen sich aus mehreren Komponenten zusammen, die je nach Größe, Art und örtlichen Gegebenheiten stark variieren können. Eine realistische Einschätzung der Gesamtkosten für Ihren Dachausbau hilft bei der Planung und verhindert böse Überraschungen während des Ausbaus.

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Behördliche Gebühren und Planungskosten für den Dachbodenausbau

Die Genehmigungskosten bei der Bauaufsichtsbehörde bewegen sich typischerweise zwischen 200 und 600 €, abhängig von der Gaubengröße und dem Bundesland sowie etwaigen Befreiungsgebühren. Hinzu kommen die Planungskosten für einen qualifizierten Architekten oder Bauingenieur, die zwischen 1.500 und 2.500 € liegen. Diese Investition ist jedoch unerlässlich, da nur ein Fachplaner die komplexen baulichen und rechtlichen Anforderungen korrekt umsetzen kann. Statische Berechnungen sind bei größeren Gauben zusätzlich erforderlich und kosten weitere 800 bis 1.200 €.

Risiken bei fehlender Genehmigung Ihres Dachausbaus

Eine Dachgaube im Dachboden ohne die erforderliche Baugenehmigung zu errichten, mag auf den ersten Blick wie eine Zeitersparnis erscheinen. Doch sollten Eigentümer den Genehmigungsprozess oder die Bauvorschriften sowie Vorgaben rund um den Dachausbau ignorieren, könnten die Konsequenzen für Ihre Baumaßnahme erheblich sein. Ungenehmigter Schwarzbau bringt rechtliche, finanzielle und versicherungsrechtliche Risiken mit sich, die weit über die ursprünglich gesparten Kosten hinausgehen können, denn Sie müssen im Nachhinein Eingriffe in den Bau vornehmen.

Rechtliche Konsequenzen des „Schwarzbaus“

Wird eine Dachgaube ohne Genehmigung errichtet, handelt es sich rechtlich um einen Schwarzbau. Die Bauaufsichtsbehörde kann bei bekannt werden verschiedene Sanktionen verhängen. Zunächst wird in der Regel eine Nachgenehmigung angeordnet – meistens ohne (relevante) Bußgelder. In einigen Fällen können sie dennoch zum Tragen kommen und sich typischerweise zwischen 1.000 und 10.000 € bewegen, abhängig vom Bundesland und Umfang der baulichen Veränderung. In schweren Fällen können sogar Bußgelder bis zu 50.000 € verhängt werden. Besonders problematisch wird es, wenn die Bauaufsichtsbehörde eine sofortige Nutzungsuntersagung oder gar eine Rückbauverfügung erlässt

Besonders kritisch wird es nur in Ausnahmefällen:

  • Eine Nutzungsuntersagung wird in der Regel nur ausgesprochen, wenn schwerwiegende Mängel bestehen, die eine Gefahr für Leib und Leben darstellen – etwa bei fehlerhaften oder unsicheren Dachgeschossausbauten, in deren Rahmen auch die Gaube errichtet wurde.
  • Eine Rückbauverfügung kommt nur dann in Betracht, wenn die Genehmigungsfähigkeit nicht herstellbar ist, z. B. weil Dachaufbauten im Bebauungsplan generell unzulässig sind oder gravierende Mängel nicht behoben werden können.
  • In der Praxis entscheiden sich die Bauaufsichtsbehörden häufig für eine Duldung, selbst wenn keine formale Genehmigung vorliegt, um langwierige Streitigkeiten und Präzedenzfälle zu vermeiden.

Auch wenn nachträglich eine Genehmigung beantragt wird, orientiert sich die Bauaufsicht grundsätzlich am beantragten Inhalt. Dieser muss dem gebauten Zustand entsprechen – andernfalls ist der Antrag unvollständig.
Ist die errichtete Gaube in dieser Form jedoch nicht genehmigungsfähig, gibt es in der Praxis zwei Wege:

  • Entweder der Bauherr beantragt die Genehmigung für einen geänderten, genehmigungsfähigen Zustand,
  • oder die Gaube muss nach Genehmigung in diesen Zustand zurückgeführt bzw. umgebaut werden.

Ein vollständiger Rückbau wird in der Regel nur dann verlangt, wenn die Genehmigungsfähigkeit dauerhaft ausgeschlossen ist (z. B. weil Gauben im Bebauungsplan generell verboten sind).

Die Arbeiten können sich an der Stelle oft in die Länge ziehen, sodass Ihr Dachausbau ins Stocken gerät.

Auswirkungen beim Hausverkauf

Ungenehmigte Dachgauben oder Dachausbauten können den Verkauf erheblich erschweren. Zwar prüfen Notare den baurechtlichen Zustand nicht selbst, doch Käufer oder deren Gutachter achten zunehmend auf vollständige Genehmigungen. Fehlen diese, drohen Kaufpreisabschläge, lange Nachverhandlungen oder im Extremfall ein Rücktritt vom Kauf. Spätestens bei der Finanzierung können Banken ebenfalls Nachweise verlangen, sodass eine fehlende Genehmigung schnell zum Dealbreaker wird.

Ein Dachausbau, dessen Nutzung bisher nicht genehmigt wurde, kann Käufer abschrecken, da sie das Gespräch mit dem Bauamt suchen und den Ausbau eventuell zurückbauen müssten.

Im Schadensfall können potenzielle Versicherungen die Leistung verweigern, wenn bauliche Veränderungen ohne Genehmigung vorgenommen wurden. Dies gilt sowohl für die Gebäudeversicherung als auch für die Haftpflichtversicherung bei Schäden an Nachbargebäuden.

Ihr sicherer Weg zur genehmigten Dachgaube

Eine Dachgaube bringt oft mehr Licht und Wohnraum in Ihr Zuhause – sie steigert auch den Wert Ihrer Immobilie erheblich. Der Weg zur Genehmigung für Ihren Dachausbau muss dabei nicht kompliziert sein. Mit der richtigen fachlichen Unterstützung wird aus Ihrem Dachausbau-Traum schnell Realität. Dachgauben sind in den meisten Bundesländern genehmigungspflichtig, die konkreten Anforderungen variieren jedoch stark je nach Region und Gebäudetyp.

Mit erfahrenen Partnern an Ihrer Seite verläuft das Genehmigungsverfahren für Ihren Dachausbau schnell und einfach. Planeco Building unterstützt Sie deutschlandweit bei allen Schritten – von der ersten Machbarkeitsprüfung bis zur finalen Baugenehmigung. Unsere Experten kennen die spezifischen Anforderungen in allen Bundesländern und sorgen dafür, dass Ihr Antrag vollständig und genehmigungsfähig eingereicht wird. Bei der Nutzungsänderung vom Dachboden zu Wohnraum begleiten wir Sie durch alle rechtlichen Anforderungen.

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FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Kann ich eine kleine Gaube ohne Genehmigung bauen?

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Nein, grundsätzlich sind Dachgauben genehmigungspflichtig, da sie eine Veränderung der äußeren Gebäudeansicht darstellen. Ob ein Baugenehmigungsverfahren oder ein einfachstes Verfahren zum Tragen kommt, hängt nicht von der Gaube, sondern von der Gebäudeklasse Ihres Hauses ab. In Hessen beispielsweise reicht oft eine Mitteilung nach § 63 HBO, während in anderen Bundesländern ein vollständiger Bauantrag erforderlich ist.

Wie lange dauert das Genehmigungsverfahren?

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Die Dauer variiert je nach Verfahrensart und Bundesland. Bei einer Mitteilung nach § 63 HBO können Sie bei positiver Rückmeldung innerhalb von zwei Wochen beginnen. Vereinfachte Verfahren dauern in der Regel zwei Monate. Komplexe Vollverfahren benötigen oft etwa drei Monate. Vollständige und korrekt eingereichte Unterlagen beschleunigen das Verfahren erheblich.

Was kostet eine Baugenehmigung für eine Dachgaube?

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Die reinen Behördengebühren liegen zwischen 200 und 600 €, abhängig von Bundesland und Baukosten. Hinzu kommen Planungskosten von etwa 1.500 bis 2.500 € für Architektenleistungen, Bauzeichnungen und eventuelle Statik. Bei Planeco Building erhalten Sie ein transparentes Festpreisangebot, das alle notwendigen Leistungen bis zur Genehmigung umfasst.