Nutzungsänderung

Nutzungsänderung Dachboden zu Wohnraum – das müssen Sie wissen

March 6, 2024
Update:
October 14, 2025
Lesezeit: 5 Min.
Sebastian Rupp
Sebastian Rupp
March 6, 2024
Update:
October 14, 2025
Nutzungsänderung Dachboden zu Wohnraum: Planeco Building unterstützt Sie bei der Umwandlung Ihres Dachgeschosses in nutzbaren Wohnraum – digital, deutschlandwet und zu transparenten Preisen.

Während im Erdgeschoss jeder Quadratmeter zählt, liegt der Dachboden brach – dabei könnte genau dort ein Schlafzimmer oder Büro entstehen. Eine Nutzungsänderung von Dachboden zu Wohnraum erfordert die Einhaltung baurechtlicher Anforderungen an Raumhöhe, Belichtung und Brandschutz (Rettungswege). Planeco Building prüft deutschlandweit die Machbarkeit Ihrer Nutzungsänderung und erstellt alle erforderlichen Unterlagen – digital und zu transparenten Preisen.

Das Thema kurz und kompakt

  • Genehmigungspflicht prüfen: Eine Nutzungsänderung ist in den meisten Fällen genehmigungspflichtig. In einigen Bundesländern kann sie jedoch auch verfahrensfrei sein, wenn es um die Schaffung von Wohnraum geht. Achtung: die baurechtlichen Anforderungen müssen dennoch erfüllt werden.
  • Bauordnungsrechtliche Anforderungen erfüllen: Der Dachboden muss Mindestanforderungen an Raumhöhe (i.d.R. 2,20 m bis 2,40 m), Belüftung, Belichtung und einen zweiten Rettungsweg erfüllen.
  • Professionelle Unterstützung nutzen: Planeco Building begleitet Sie von der Machbarkeitsprüfung bis zur Genehmigung – bundesweit, zu transparenten Preisen und mit vollständigen Antragsunterlagen.

Warum sollte ich meinen Dachboden zu Wohnraum ausbauen?

Die Umwandlung eines ungenutzten Dachbodens in Wohnraum bringt zahlreiche Vorteile mit sich. Anstatt nach außen zu erweitern oder einen Neubau zu planen, nutzen Sie vorhandenes Potenzial direkt über Ihrem Kopf.

  • Zusätzliche Wohnfläche ohne Grundstückserweiterung: Anders als bei einem Anbau bleibt die überbaute Grundstücksfläche unverändert. Sie schaffen neuen Wohnraum, ohne zusätzliches Bauland zu benötigen.
  • Flexibilität für veränderte Wohnbedürfnisse: Familien wachsen, Kinder brauchen eigene Zimmer, das Homeoffice wird zur Dauereinrichtung. Der Dachbodenausbau schafft Raum für neue Lebenssituationen, ohne dass Sie umziehen müssen.
  • Wertsteigerung der Immobilie: Jeder zusätzliche Quadratmeter Wohnfläche erhöht den Marktwert Ihrer Immobilie. Eine professionell umgesetzte Nutzungsänderung zahlt sich langfristig aus.
  • Mieteinnahmen durch neue Wohneinheiten: Wenn Sie den Dachboden zu einer eigenständigen Wohnung ausbauen, erschließen Sie eine neue Einnahmequelle. Gerade in Mehrfamilienhäusern mit ungenutztem Dachgeschoss schlummert erhebliches Potenzial.

Der Dachausbau aus Sicht des öffentlichen Baurechts

Das Baurecht kennt den Begriff „Dachausbau“ nicht als eigenständige Kategorie. Stattdessen unterscheidet es zwischen Nutzungsänderung, Neubau und baulichen Maßnahmen im Bestand (Umbau, Ausbau, Anbau etc.): 

  • Eine Nutzungsänderung liegt vor, wenn aus einem Abstellraum oder einer ungenutzten Fläche ein bewohnbarer Aufenthaltsraum wird. 
  • Umbau und Ausbau umfassen alle baulichen Maßnahmen wie das Einziehen von Wänden, neue Dachfenster oder eine verbesserte Dämmung. 
  • Eingriffe in die Gebäudehülle – etwa durch Dachgauben oder eine Anhebung des Dachs – betreffen zusätzlich Abstandsflächenregelungen.

Die Landesbauordnungen stellen Nutzungsänderung, Umbau und Neubau grundsätzlich gleich. Das bedeutet: Ein Bauantrag ist in der Regel so gut wie immer erforderlich. Allerdings gibt es Erleichterungen wie das vereinfachte Verfahren für Gebäude der Klasse 1–3 oder die Verfahrensfreiheit bzw. Genehmigungsfreistellung in bestimmten Bundesländern.

Gut zu wissen: In Baden-Württemberg gelten alle Nutzungsänderungen als verfahrensfrei, die dazu dienen, neuen Wohnraum zu schaffen. Achtung: Die baurechtlichen Anforderungen müssen trotz allem eingehalten werden; die Verantwortung hierfür trägt der Bauherr. 

Wann liegt eine Nutzungsänderung beim Ausbau des Dachbodens vor?

Eine Nutzungsänderung liegt immer dann vor, wenn sich die Art der Nutzung eines Gebäudeteils ändert. Baurechtlich relevant wird diese Änderung, sobald durch die neue Nutzung andere oder weitergehende Anforderungen gelten. Konkret bedeutet das: Wenn Sie vorher auf dem Dachboden nicht gewohnt haben und dort nun Wohnraum schaffen, liegt eine genehmigungsrelevante Nutzungsänderung vor.

Ein Dachboden gilt erst dann als Wohnraum, wenn er dauerhaft für den Aufenthalt von Personen geeignet ist – also beheizt, belichtet, belüftet und baulich so gestaltet, dass er als Aufenthaltsraum anerkannt wird. Nutzen Sie den Dachraum lediglich als Abstellfläche oder Lagerraum, liegt keine Wohnnutzung vor. Sobald daraus jedoch ein Schlafzimmer, Büro oder eine eigenständige Wohnung entsteht, ändern Sie offiziell die Nutzung.

Dachgeschoss, welches zu einer modernen Wohnung umgewandelt wurde

Welche Voraussetzungen müssen beim Dachausbau erfüllt sein?

Damit ein Dachboden als Wohnraum genutzt werden darf, muss er baurechtliche Mindestanforderungen erfüllen. Diese gelten bundesweit, auch wenn die konkreten Vorgaben je nach Landesbauordnung leicht variieren. Entscheidend sind vor allem Raumhöhe, Belichtung, Belüftung und Rettungswege:

Raumhöhe 

Aufenthaltsräume müssen eine Mindesthöhe von 2,30 m bis 2,40 m aufweisen, je nach Bundesland. Viele Landesbauordnungen sehen für Dachgeschosse eine Sonderregelung vor, die eine reduzierte Mindesthöhe von 2,20 m zulässt. Entscheidend ist dabei, dass mindestens 50 % der Fläche diese Höhe erreichen – Bereiche unter 1,50 m werden nicht mitgerechnet.

Was zählt im Dachgeschoss als Wohnfläche?

Belichtung und Belüftung

Jeder Aufenthaltsraum benötigt ausreichend Tageslicht und Frischluftzufuhr. Die Fensterfläche muss je nach Bundesland 10 % oder mehr der Grundfläche betragen. Dachfenster erfüllen diese Anforderung in der Regel problemlos, da sie durch ihre schräge Lage eine verbesserte Belichtung bieten.

Zweiter Rettungsweg

Aus jedem Geschoss mit Aufenthaltsräumen sind zwei unabhängige Rettungswege erforderlich. Der erste Rettungsweg ist das Treppenhaus, der zweite in der Regel ein Fenster, über das die Feuerwehr Personen mit einer Leiter retten kann. Gerade bei Dachgeschossen ist darauf zu achten, dass Fenster groß genug und die Fensterbrüstung nicht höher als 8 m ist.

Wärmedämmung und Energieeffizienz

Sobald Sie Veränderungen an der Gebäudehülle vornehmen – etwa durch den Austausch von Ziegeln oder den Einbau neuer Fenster – greifen die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Als Hausbesitzer sind sie dann dazu verpflichtet, die Vorgaben des GEG für das jeweilige Bauteil zu beachten.

Benötige ich eine Baugenehmigung für den Dachgeschossausbau?

Ob Sie für die Nutzungsänderung von Dachboden zu Wohnraum eine Baugenehmigung benötigen, hängt vom Umfang der Maßnahmen und den Regelungen Ihres Bundeslandes ab. Grundsätzlich ist eine Nutzungsänderung genehmigungspflichtig, doch viele Bundesländer haben Erleichterungen geschaffen. In Baden-Württemberg und Bayern ist die reine Nutzungsänderung im Innenbereich komplett verfahrensfrei. In Bayern gilt dies sogar für Dachgauben, sofern sie den örtlichen Vorgaben entsprechen.

Bei Ein- und Zweifamilienhäusern greift oft das vereinfachte Verfahren. Die Behörde prüft nur die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit, während technische Anforderungen wie Brandschutz und Rettungswege in der Verantwortung des Bauherrn liegen. 

Experten-Tipp: Auch bei Verfahrensfreiheit müssen alle baurechtlichen Anforderungen erfüllt sein. Die erfahrenen Architekten von Planeco Building beraten Sie in einem kostenlosen Erstgespräch, welches Verfahren für Ihre Nutzungsänderung das Richtige ist.

Was kostet eine Nutzungsänderung Dachboden zu Wohnraum?

Die Kosten für eine Nutzungsänderung von Dachboden zu Wohnraum fallen deutlich überschaubarer aus als die eigentlichen Baukosten. Entscheidend sind hier vor allem das Architektenhonorar, behördliche Gebühren und die Erstellung fachplanerischer Gutachten. Die Baugenehmigung kostet in der Regel etwa 0,5 % der veranschlagten Bausumme, das Gutachten zur Statik schlägt mit circa 1 bis 2 % zu Buche, und das Architektenhonorar für Planung und Antragstellung liegt bei etwa 2 % der Bausumme. 

Planeco Building bietet transparente Preise für die komplette Antragstellung – von der Machbarkeitsprüfung über die Erstellung aller relevanten Unterlagen bis zur Einreichung beim Bauamt. So vermeiden Sie versteckte Kosten und wissen von Anfang an, mit welchem (finanziellen) Aufwand Sie für Ihre Baugenehmigung rechnen müssen.

Jetzt Nutzungsänderung
beantragen!
Angebot erhalten
Right arrow icon

Nutzungsänderung Dachboden zu Wohnraum – Sonderfälle

Die Nutzungsänderung von Dachboden zu Wohnraum kann in bestimmten Konstellationen zusätzliche Herausforderungen mit sich bringen. Zwei Fälle treten dabei besonders häufig auf: Denkmalschutz und Eigentümergemeinschaften – in beiden Situationen reicht die baurechtliche Genehmigung allein nicht aus.

Dachboden zu Wohnraum ausbauen bei Denkmalschutz

Denkmalschutz bedeutet nicht automatisch das Aus für Ihr Vorhaben – ohne Genehmigung der Denkmalschutzbehörde geht jedoch nichts. Diese kann Anforderungen an Fensterform, Materialwahl oder Dachstruktur stellen. Stimmen Sie sich frühzeitig mit dem Denkmalschutzamt ab, um Planungsfehler zu vermeiden. Der Vorteil: Denkmalgeschützte Gebäude können von speziellen Förderprogrammen profitieren, die die Mehrkosten oft kompensieren.

Außenansicht eines Dachgeschosses unter Denkmalschutz

Dachausbau in der Eigentümergemeinschaft (WEG)

Befindet sich der Dachboden in einem Mehrfamilienhaus mit Wohnungseigentümergemeinschaft, reicht eine Baugenehmigung allein nicht aus. Liegt der Dachboden im Gemeinschaftseigentum, darf er nur mit Zustimmung aller Miteigentümer umgebaut werden. Auch bei bereits zugewiesenem Sondereigentum kann der Ausbau zu Wohnzwecken eine Änderung der Teilungserklärung erfordern, die von allen betroffenen Eigentümern genehmigt werden muss.

Dachboden zu Wohnraum: Mit Planeco Building wird Ihr Vorhaben zum Erfolg

Eine Nutzungsänderung von Dachboden zu Wohnraum bietet enormes Potenzial: Sie schaffen zusätzlichen Wohnraum, steigern den Wert Ihrer Immobilie und erhöhen den Wohnkomfort des Hauses. Entscheidend für den Erfolg sind die Einhaltung der baurechtlichen Anforderungen an Raumhöhe, Belichtung, Rettungswege und Brandschutz. Außerdem gilt: Egal ob Genehmigungspflicht oder Verfahrensfreiheit – alle technischen Vorgaben müssen in jedem Fall erfüllt sein.

Planeco Building begleitet Sie bundesweit durch alle Schritte der Nutzungsänderung – von der ersten Machbarkeitsprüfung über die Erstellung aller relevanten Dokumente bis zur vollständigen Einreichung beim Bauamt. Mit transparenten Preisen, einem festen Ansprechpartner und der Erfahrung aus über 1.400 erfolgreichen Anträgen vermeiden Sie typische Fehlerquellen und machen Ihr Vorhaben sicher zum Erfolg. 

Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Erstberatung und sichern Sie sich professionelle Unterstützung für Ihre Nutzungsänderung.

Planeco Logo
Jetzt kostenloses Erstgespräch anfragen!
Informiere dich kostenfrei und unverbindlich über deine Möglichkeiten mit Planeco. Wir freuen uns dich zu beraten!
Jetzt Energieexperten finden!
Jetzt Nutzungsänderung
beantragen!
Angebot erhalten
Right arrow icon
Jetzt Bauvoranfrage
beantragen!
Kostenlose Erstberatung
Right arrow icon
In Rekordzeit zum Bauantrag mit Planeco Building.
Ratgeber Nutzungsänderung Ferienwohnung Mockup
Kostenloser Ratgeber: Nutzungsänderung zur Ferienwohnung 
Genehmigung schnell sichern
Hohe Bußgelder vermeiden
Mit 10-Punkte-Checkliste zum Erfolg
Kostenlos herunterladen
Ratgeber Nutzungsänderung Ferienwohnung Mockup
Kostenlose Muster: Bauvoranfrage richtig stellen
3 Mustervorlagen
Formulierungen vom Profi
Mit Unterlagen-Checkliste
Kostenlos herunterladen

FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Wann gilt ein Dachboden als Wohnraum?

arrow icon

Ein Dachboden gilt baurechtlich dann als Wohnraum, wenn er dauerhaft für den Aufenthalt von Personen geeignet ist. Das bedeutet: Er muss beheizbar, ausreichend belichtet und belüftet sein sowie eine Mindest-Raumhöhe von i.d.R. 2,20 bis 2,40 m (je nach Bundesland) aufweisen. Zudem muss ein zweiter Rettungsweg vorhanden sein. Wird die Dachfläche lediglich als Abstellraum oder Lager genutzt, liegt keine Wohnnutzung vor.

Kann man einen Dachboden in einen Wohnraum umwandeln?

arrow icon

Ja, ein Dachboden kann in Wohnraum umgewandelt werden, sofern die baurechtlichen Anforderungen erfüllt werden. Dazu zählen eine ausreichende Raumhöhe, Belichtung durch Fenster, ausreichend Belüftung und ein zweiter Rettungsweg. Je nach Bundesland kann die Nutzungsänderung genehmigungspflichtig oder verfahrensfrei sein. Entscheidend ist, dass alle technischen Vorgaben zu Statik, Brandschutz und Wärmedämmung eingehalten werden.

Ist ein Dachausbau eine Nutzungsänderung?

arrow icon

Ein Dachbodenausbau ist nicht automatisch eine Nutzungsänderung – es kommt auf die vorherige und die geplante Nutzung an. Wenn aus einem ungenutzten Dachboden oder Abstellraum ein bewohnbarer Aufenthaltsraum wird, liegt eine Nutzungsänderung vor. Bauen Sie hingegen ein bereits als häusliches Arbeitszimmer genutztes Dachgeschoss zu einem Schlafzimmer um, ändert sich die Nutzungsart nicht – beide gelten als Aufenthaltsräume.

Was Sie auch interessieren könnte

Verwandte Artikel für Bauherren

arrow right
arrow right