Wer in Mecklenburg-Vorpommern eine Dachgaube plant, steht vor einer klaren Ausgangslage: Jede Gaube ist genehmigungspflichtig – ohne Ausnahme. Anders als in Bayern oder Baden-Württemberg, wo kleinere Dachaufbauten unter bestimmten Bedingungen verfahrensfrei sein können, kennt die Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) keine Größenschwelle und keine Verfahrensfreiheit für Gauben. Hinzu kommen regionale Besonderheiten wie Gestaltungssatzungen in Stralsund und Wismar sowie erhöhte Windlastanforderungen an der Ostseeküste, die das Vorhaben planerisch anspruchsvoller machen als anderswo.
[[bauantrag]]Genehmigungspflicht in MV: Warum jede Dachgaube einen Bauantrag erfordert
Eine Dachgaube verändert die äußere Gebäudehülle und damit die Kubatur des Gebäudes. Genau das ist der entscheidende Punkt: Sobald die Dachkontur durchbrochen wird, liegt ein genehmigungspflichtiges Bauvorhaben vor. Der Katalog verfahrensfreier Bauvorhaben in der LBauO M-V listet Dachgauben nicht auf – sie sind dort schlicht nicht enthalten.
Wichtig ist dabei eine Unterscheidung, die in der Praxis häufig zu Missverständnissen führt:
- Dachausbau (Innenausbau): Wer das vorhandene Dachgeschoss ausbaut, ohne die Dachkontur zu verändern, kann seit der LBauO-Novelle 2025 im unbeplanten Innenbereich unter bestimmten Voraussetzungen im Genehmigungsfreistellungsverfahren vorgehen.
- Dachaufbau (Gaube): Sobald eine Gaube die äußere Dachfläche durchbricht, ist eine Baugenehmigung erforderlich – unabhängig von der Größe der Gaube, ob es sich um eine Fertiggaube handelt oder ob nur eine einzige Gaube geplant ist.
Die LBauO-Novelle vom März 2025, die in zwei Stufen zum 1. Juli und 1. November 2025 in Kraft getreten ist, hat an dieser Grundregel nichts geändert. Die Genehmigungsfreistellung für den Dachgeschossausbau gilt ausdrücklich nur für Vorhaben ohne Kubaturveränderung. Gauben bleiben davon unberührt.
Welches Verfahren gilt für Ihre Dachgaube?
Die Art des Genehmigungsverfahrens richtet sich nach der Gebäudeklasse Ihres Hauses:
- Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren: Für Wohngebäude der Gebäudeklassen 1 und 2 – also freistehende Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Doppel- und Reihenhäuser bis 7 m Wandhöhe. Die Behörde prüft hier vor allem das Bauplanungsrecht und die Abstandsflächen, nicht den gesamten Umfang des öffentlichen Baurechts. Das bedeutet: Als Bauherr tragen Sie die Verantwortung dafür, dass Ihr Vorhaben auch in den nicht geprüften Bereichen den Vorschriften entspricht.
- Vollständiges Baugenehmigungsverfahren: Für Gebäude der Gebäudeklassen 3 bis 5 – also Mehrfamilienhäuser und größere Wohngebäude. Hier ist der Prüfumfang umfassender, und es sind in der Regel zusätzliche Nachweise wie ein Brandschutzkonzept erforderlich.
Eine praxisrelevante Neuerung durch die LBauO-Novelle 2025: Wenn eine Dachgaube dazu führt, dass ein Bestandsgebäude in die Gebäudeklasse 4 fällt, müssen für die vorhandene Gebäudekonstruktion nur die Brandschutzanforderungen der Gebäudeklasse 3 erfüllt werden. Nur die neu eingebauten Bauteile – also die Gaube selbst – müssen den aktuellen Anforderungen entsprechen. Das ist eine echte Erleichterung für Eigentümer älterer Bestandsgebäude.
Ebenfalls neu seit November 2025: Bei der Schaffung von Wohnraum durch Dachausbau oder Gauben entfällt die Pflicht zur Herstellung notwendiger Stellplätze vollständig. Wer in einem Mehrfamilienhaus eine Dachgaube zur Wohnraumgewinnung einbaut, muss keine zusätzlichen Parkplätze nachweisen.
[[banner-klein]]Schritt für Schritt zur Baugenehmigung für Ihre Dachgaube
Der Weg von der Idee zur genehmigten Gaube folgt in Mecklenburg-Vorpommern einem klaren Ablauf. Wer die einzelnen Schritte kennt, vermeidet unnötige Verzögerungen.
- Bebauungsplan und Gestaltungssatzung prüfen: Bevor die Planung beginnt, sollte geklärt werden, ob für Ihr Grundstück ein Bebauungsplan gilt und ob Ihre Gemeinde eine Gestaltungssatzung erlassen hat. In historischen Stadtkernen wie Stralsund oder Wismar schränken diese Satzungen die zulässigen Gaubenformen erheblich ein.
- Bauvoranfrage bei Unsicherheiten: Wenn die Genehmigungsfähigkeit Ihres Vorhabens unklar ist – etwa weil Abstandsflächen knapp werden oder die Gestaltungssatzung Spielraum lässt –, lohnt sich eine Bauvoranfrage. Die Bearbeitungszeit liegt bei 8–12 Wochen; die anfallende Gebühr wird zu 50 % auf die spätere Baugenehmigung angerechnet. Planeco Building unterstützt Sie auch bei der Bauvoranfrage in Mecklenburg-Vorpommern.
- Planung durch einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser: In MV dürfen Bauanträge nur von bauvorlageberechtigten Personen eingereicht werden – in der Regel Architekten oder Bauingenieure. Ein erfahrener Architekt kennt die lokalen Anforderungen und erstellt die erforderlichen Unterlagen normgerecht.
- Bauantrag einreichen: Der vollständige Bauantrag wird bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde eingereicht – in MV sind das die Landkreise und kreisfreien Städte. Zur Einreichung gehören:
- Bauantrag in dreifacher Ausfertigung auf dem amtlichen Formular
- Aktueller Liegenschaftsauszug (nicht älter als drei Monate)
- Lageplan im Maßstab 1:500 mit Darstellung der Abstandsflächen
- Bauzeichnungen mit Grundrissen, Ansichten und Schnitten
- Baubeschreibung mit Materialangaben und konstruktiven Details
- Erklärung zum Standsicherheitsnachweis oder vollständiger Standsicherheitsnachweis
- Behördliche Prüfung und Entscheidung: Die Behörde hat ab Eingang des vollständigen Antrags drei Monate Zeit zur Entscheidung. Seit der LBauO-Novelle 2025 beträgt die Frist für Nachforderungen fehlender Unterlagen nur noch drei Wochen statt bisher drei Monate. Reagieren Sie auf Nachforderungen daher zügig, um die Gesamtfrist nicht zu verlängern. Entscheidet die Behörde nicht innerhalb der Dreimonatsfrist, gilt die Genehmigung als erteilt – vorausgesetzt, die eingereichten Unterlagen waren vollständig.
Abstandsflächen: Was Ihre Dachgaube auslöst
Eine Dachgaube gilt in MV als Dachaufbau, der eigene Abstandsflächen auslösen kann. Die Berechnung folgt dem gleichen Prinzip wie bei Außenwänden: Die erforderliche Abstandsflächentiefe beträgt 0,4 × Wandhöhe, mindestens jedoch 3 m.
Ein konkretes Beispiel: Bei einer Gaubenwandhöhe von 4 m ergibt sich eine erforderliche Abstandsflächentiefe von 1,6 m – da dieser Wert unter dem Mindestmaß liegt, gilt der Mindestabstand von 3 m. Bei einer Wandhöhe von 8 m wären es 3,2 m.
Bei eng bebauten Grundstücken – besonders häufig in Altstadtlagen – kann die Abstandsflächenproblematik die Genehmigungsfähigkeit einer Gaube gefährden. In solchen Fällen gibt es zwei Wege: eine schriftliche Zustimmungserklärung des Nachbarn oder ein Abweichungsantrag bei der Bauaufsichtsbehörde. Beides sollte frühzeitig in die Planung einbezogen werden.
Besonderheiten in Stralsund, Wismar und anderen historischen Städten
Mecklenburg-Vorpommern hat mit Stralsund und Wismar zwei UNESCO-Welterbestädte, in denen für Dachgauben besonders strenge Vorgaben gelten. Beide Städte verfügen über Gestaltungssatzungen, die konkret festlegen, welche Gaubenformen zulässig sind und welche nicht.
Für die Stralsunder Altstadt gelten unter anderem folgende Anforderungen:
- Zulässige Gaubentypen: ausschließlich Zwerchhäuser sowie Schlepp- oder Rechteckgauben (gebogener oberer Abschluss ist erlaubt)
- Maximale Breite einer einzelnen Gaube: 2,0 m
- Mindestabstand zwischen Gauben und zum First: 1,0 m; zum Ortgang: 1,5 m (bei Giebeltypen 2,5 m)
- Gesamtbreite aller Gauben pro Dachseite: maximal 50 % der Firstlänge
- Stehende Fensterformate sind Pflicht; liegende Formate sind nicht zulässig
- Mehrere Gaubenreihen übereinander sind grundsätzlich nicht erlaubt
- Dachflächenfenster auf von öffentlichen Flächen einsehbaren Dächern sind nicht zulässig
- Dacheinschnitte sind nicht zulässig
- Die Dachflächen der Gauben müssen wie das Hauptdach eingedeckt werden (rote bis rotbraune S-Pfannen oder Biberschwanz-Ziegel)
Wer in einem denkmalgeschützten Gebäude oder in einem Denkmalbereich baut, benötigt zusätzlich zur Baugenehmigung eine Genehmigung nach dem Denkmalschutzgesetz. Das verlängert das Verfahren und erfordert eine frühzeitige Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde. Planeco Building kennt die Anforderungen in den historischen Stadtkernen Mecklenburg-Vorpommerns aus der Praxis und begleitet solche Vorhaben von der ersten Machbarkeitseinschätzung bis zur Genehmigung.
Statik und Windlasten: Was an der Ostseeküste besonders gilt
Mecklenburg-Vorpommern liegt mit großen Teilen seines Küstenbereichs in erhöhten Windlastzonen. Das hat direkte Auswirkungen auf die statische Bemessung von Dachgauben: An Standorten auf Rügen, Usedom oder dem Fischland-Darß-Zingst müssen höhere Windlasten in die Berechnung einfließen als im Binnenland.
Wer eine Fertiggaube „von der Stange" kauft, sollte prüfen, ob diese für die lokalen Windverhältnisse ausgelegt ist. Ein erfahrener Statiker berechnet die erforderlichen Lastannahmen standortgenau. Bei einfachen Gauben an Einfamilienhäusern reicht oft eine Erklärung zum Standsicherheitsnachweis; bei größeren oder konstruktiv anspruchsvollen Gauben ist ein vollständiger statischer Nachweis erforderlich. Die Kosten für einen Statiker liegen je nach Umfang ab 500,–€ netto.
Einen weiteren Aspekt, den viele Bauherren übersehen: Eine Dachgaube kann dazu führen, dass ein Dachgeschoss bauordnungsrechtlich zum Vollgeschoss wird – mit Auswirkungen auf die im Bebauungsplan zulässige Geschosszahl. Ob das für Ihr Vorhaben relevant ist, lässt sich nur durch eine konkrete Prüfung des Bebauungsplans und der Gebäudemaße klären.
Was kostet die Baugenehmigung für eine Dachgaube in MV?
Die Gesamtkosten für eine genehmigte Dachgaube in Mecklenburg-Vorpommern setzen sich aus mehreren Positionen zusammen:
- Behördliche Gebühren: ab 200,–€ bis ca. 1.000,–€ netto, abhängig von den Baukosten (Grundlage ist die Baugebührenverordnung M-V)
- Planungs- und Architektenkosten: ab 1.500,–€ bis ca. 2.500,–€ netto für Bauzeichnungen, Baubeschreibung und Antragsstellung
- Statik: ab 500,–€ netto, bei komplexeren Gauben oder Küstenstandorten entsprechend mehr
- Baukosten für die Gaube selbst: ab ca. 3.500,–€ für eine einfache Schleppgaube bis 20.000,–€ und mehr für größere Konstruktionen
Die Gesamtinvestition für eine genehmigte Dachgaube liegt typischerweise zwischen 5.000,–€ und 25.000,–€, je nach Gaubentyp, Standort und Gebäudeklasse. Planeco Building bietet volle Kostentransparenz – Sie erhalten vor Projektstart ein klares Angebot ohne versteckte Positionen.
Risiken bei fehlender Genehmigung
Eine Dachgaube ohne Baugenehmigung zu errichten ist in MV eine Ordnungswidrigkeit. Die Bauaufsichtsbehörde kann Bußgelder zwischen 100,–€ und 50.000,–€ verhängen. In der Praxis wird zunächst eine Nachgenehmigung angeordnet – ist das Vorhaben nicht genehmigungsfähig, kann auch ein Rückbau verfügt werden.
Darüber hinaus entstehen praktische Folgeprobleme: Ungenehmigter Wohnraum kann bei einem Immobilienverkauf zu erheblichen Schwierigkeiten führen, und Versicherungsschutz für Schäden an nicht genehmigten Bauteilen ist in vielen Fällen ausgeschlossen. Wer eine Dachgaube plant – auch als vermeintlich kleine Maßnahme –, sollte den Genehmigungsweg konsequent gehen.
Wenn Sie unsicher sind, ob eine bereits vorhandene Gaube genehmigt wurde, können Sie das beim zuständigen Bauamt durch Einsicht in die Bauakte klären. Planeco Building unterstützt auch bei der nachträglichen Legalisierung ungenehmigter Dachaufbauten.
Dachgaube und Nutzungsänderung: Wenn beides zusammenkommt
Wer durch eine Dachgaube neuen Wohnraum schafft oder ein Dachgeschoss zur Ferienwohnung ausbauen möchte, braucht in vielen Fällen nicht nur die Baugenehmigung für die Gaube, sondern auch eine Nutzungsänderung. Das gilt insbesondere dann, wenn das Dachgeschoss bisher als Abstellraum oder nicht zu Wohnzwecken genutzt wurde und nun dauerhaft bewohnt oder als Ferienwohnung vermietet werden soll. Mecklenburg-Vorpommern ist eines der beliebtesten Ferienziele Deutschlands – entsprechend häufig stellt sich diese Frage bei Küstenimmobilien. Beide Verfahren lassen sich in einem gemeinsamen Bauantrag bündeln, was Zeit und Kosten spart. Planeco Building übernimmt dabei die vollständige Koordination.














