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Dachgaube: Brauche ich eine Baugenehmigung in Mecklenburg-Vorpommern?

November 28, 2025
Update:
November 28, 2025
Lesezeit: 5 Min.
Sebastian Rupp
Sebastian Rupp
November 28, 2025
Update:
November 28, 2025
In Mecklenburg-Vorpommern gelten besonders strenge Vorschriften für Dachgauben. Planeco Building navigiert Sie sicher durch die komplexen Anforderungen der LBauO M-V.
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Dachgaube: Brauche ich eine Baugenehmigung in Mecklenburg-Vorpommern?

In Mecklenburg-Vorpommern gelten besonders strenge Vorschriften für Dachgauben. Planeco Building navigiert Sie sicher durch die komplexen Anforderungen der LBauO M-V.
Sebastian Rupp
November 28, 2025
5 Minuten

Mecklenburg-Vorpommern zählt zu den Bundesländern mit den strengsten Regelungen für Dachgaube Baugenehmigungen. Die Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) sieht vor, dass Dachgauben grundsätzlich als genehmigungspflichtige Dachaufbauten gelten. Diese Regelung unterscheidet sich erheblich von anderen Bundesländern wie Bayern, wo Dachgauben verfahrensfrei mit Mitteilungspflicht errichtet werden können.

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Wie blickt das Baurecht auf das Thema Dachgaube?

Eine Dachgaube wird in Mecklenburg-Vorpommern rechtlich als bauliche Veränderung der äußeren Gebäudehülle klassifiziert. Nach der LBauO M-V gilt sie als Dachaufbau, der die ursprüngliche Dachkontur nachhaltig verändert und damit neue Abstandsflächen auslösen kann. Diese Klassifizierung hat weitreichende Konsequenzen:

  • Genehmigungspflicht nach § 59 LBauO M-V ist die Regel
  • Abstandsflächenprüfung nach § 6 LBauO M-V wird erforderlich
  • Brandschutzanforderungen müssen erfüllt werden
  • Energetische Nachweise gemäß GEG sind zu erbringen

Dachgaube ohne Baugenehmigung – welche Regeln gelten in Mecklenburg-Vorpommern?

Im Gegensatz zu einigen anderen Bundesländern kennt die LBauO M-V keine Verfahrensfreiheit für Dachgauben. § 61 LBauO M-V listet verfahrensfreie Bauvorhaben abschließend auf – Dachgauben sind dort nicht erwähnt. Auch eine Genehmigungsfreistellung nach § 62 LBauO M-V kommt für Dachaufbauten nicht in Betracht.

Die einzige Ausnahme: Ein reiner Dachausbau ohne Veränderung der Dachkontur kann unter sehr engen Voraussetzungen verfahrensfrei erfolgen. Sobald jedoch eine Gaube die äußere Gebäudehülle durchbricht, wird das Vorhaben genehmigungspflichtig.

Wann brauche ich eine Baugenehmigung für meine Dachgaube in Mecklenburg-Vorpommern?

In Mecklenburg-Vorpommern ist für jede Dachgaube eine Baugenehmigung erforderlich. Die Art des Verfahrens richtet sich nach der Gebäudeklasse Ihres Hauses:

  1. Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 63 LBauO M-V für Wohngebäude der Gebäudeklassen 1 und 2
  2. Vollständiges Baugenehmigungsverfahren nach § 64 LBauO M-V für höhere Gebäudeklassen
  3. Besondere Anforderungen in UNESCO-Welterbestätten wie Stralsund und Wismar

Die Gebäudeklasse bestimmt sich nach Höhe, Größe und Nutzung des Gebäudes. Gebäudeklasse 1 umfasst freistehende Gebäude bis 7 Meter Höhe mit maximal zwei Nutzungseinheiten bis 400 m² Gesamtfläche.

Welche Konsequenzen drohen bei Verstoß?

Die Errichtung einer Dachgaube ohne erforderliche Baugenehmigung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Die Bauaufsichtsbehörde kann verschiedene Sanktionen verhängen: Bußgelder zwischen 100,– € und 50.000,– € sind möglich. In der Regel wird zunächst eine Nachgenehmigung angeordnet. Bei schwerwiegenden Verstößen oder wenn die Genehmigungsfähigkeit nicht herstellbar ist, kann sogar ein Rückbau verfügt werden.

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Welche Unterlagen benötige ich für die Genehmigung meiner Dachgaube?

Für den Bauantrag in Mecklenburg-Vorpommern sind gemäß Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO M-V) folgende Unterlagen erforderlich:

  • Bauantrag in dreifacher Ausfertigung auf dem amtlichen Formular
  • Aktueller Liegenschaftsauszug (nicht älter als drei Monate)
  • Detaillierter Lageplan im Maßstab 1:500 mit Abstandsflächendarstellung
  • Bauzeichnungen mit Grundrissen, Ansichten und Schnitten
  • Baubeschreibung mit Materialangaben und konstruktiven Details
  • Erklärung zum Standsicherheitsnachweis oder vollständige Statik
  • Energetische Nachweise (U-Wert ≤ 0,24 W/(m²K))
  • Brandschutznachweise bei grenznaher Bebauung

Schritt für Schritt zur Dachgaube-Baugenehmigung in Mecklenburg-Vorpommern

  1. Machbarkeitsprüfung: Prüfung der grundsätzlichen Genehmigungsfähigkeit und Bebauungsplan-Konformität
  2. Planung durch Architekt: Erstellung der Entwurfsplanung mit allen erforderlichen Nachweisen
  3. Unterlagenerstellung: Zusammenstellung aller Bauvorlagen gemäß BauVorlVO M-V
  4. Antragstellung: Einreichung bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde
  5. Genehmigungserteilung: Nach Prüfung und eventuellem Nachforderungsverfahren

Baugenehmigung für Dachgaube in Mecklenburg-Vorpommern beantragen – mit Planeco Building

Planeco Building ist Ihr verlässlicher Partner für Dachgaube Baugenehmigungen in Mecklenburg-Vorpommern. Unsere Expertise umfasst die komplexen Anforderungen der LBauO M-V und die besonderen Herausforderungen in UNESCO-Welterbestätten:

  • Kostenlose Erstberatung zur Klärung aller rechtlichen Anforderungen
  • Über 1.400 erfolgreiche Bauanträge deutschlandweit
  • Volle Preistransparenz – keine versteckten Kosten
  • 14–21 Tage Bearbeitungszeit für die Unterlagenerstellung
  • Rundum-Service – Architektur, Statik, Brandschutz und mehr
  • Bundesweites Netzwerk mit lokaler Expertise in Mecklenburg-Vorpommern

Unser Team kennt die spezifischen Anforderungen der verschiedenen Landkreise und kreisfreien Städte. Von der Hansestadt Rostock bis zur Mecklenburgischen Seenplatte – wir begleiten Sie sicher durch das Baugenehmigungsverfahren und sorgen für vollständige, genehmigungsfähige Anträge.

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FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Welche Unterlagen benötige ich für den Bauantrag einer Dachgaube?

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Für den Bauantrag in Mecklenburg-Vorpommern benötigen Sie einen vollständigen Bauantrag in dreifacher Ausfertigung, aktuelle Lagepläne, detaillierte Bauzeichnungen mit Grundrissen und Ansichten, eine Baubeschreibung, eine Erklärung zum Standsicherheitsnachweis sowie energetische Nachweise gemäß GEG.

Gibt es Unterschiede zwischen den Landkreisen in Mecklenburg-Vorpommern?

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Die grundsätzlichen Anforderungen der LBauO M-V gelten landesweit einheitlich. Unterschiede können sich jedoch bei örtlichen Gestaltungssatzungen ergeben, insbesondere in historischen Stadtkernen oder UNESCO-Welterbestätten wie Stralsund und Wismar, wo strengere ästhetische Vorgaben gelten.

Kann ich eine Bauvoranfrage für meine Dachgaube stellen?

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Ja, eine Bauvoranfrage ist möglich und sinnvoll bei Unsicherheiten bezüglich der grundsätzlichen Genehmigungsfähigkeit. Die Bearbeitungszeit liegt zwischen 8 und 12 Wochen, und die Gebühr wird zu 50 Prozent auf die spätere Baugenehmigung angerechnet.