Sie möchten Ihre Terrasse in Sachsen-Anhalt überdachen und fragen sich, ob Sie dafür eine Baugenehmigung benötigen? Die gute Nachricht: Kleinere Terrassenüberdachungen können Sie nach der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA) verfahrensfrei errichten. Planeco Building kennt alle Regelungen und unterstützt Sie von der ersten Machbarkeitsprüfung bis zur erfolgreichen Genehmigung Ihrer Terrassenüberdachung.
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Wie blickt das Baurecht auf das Thema Terrassenüberdachung?
Das Baurecht betrachtet Terrassenüberdachungen als Nebenanlagen nach § 14 Baunutzungsverordnung (BauNVO). Diese unterstützen die Hauptnutzung des Wohnens und sind daher in allen Baugebieten zulässig, in denen auch Wohnen erlaubt ist. Die baurechtliche Einordnung erfolgt dabei abhängig von der Lage zur Hauptanlage:
Steht die Überdachung unmittelbar am Wohnhaus oder ist daran befestigt, gilt sie als Teil der Hauptanlage und muss innerhalb des Baufensters liegen
Steht die Überdachung frei auf dem Grundstück, kann sie als eigenständige Nebenanlage auch außerhalb des Baufensters zugelassen werden
In beiden Fällen müssen die Vorgaben der BauO LSA sowie des örtlichen Bebauungsplans eingehalten werden
Unterschied zwischen Terrassenüberdachung und Pergola
Eine echte Pergola ist ein offenes Rankgerüst ohne geschlossenes Dach, bestehend aus Stützen und horizontalen Querbalken. Sie bietet keinen dauerhaften Wetterschutz, da Regen und Wind ungehindert durchziehen können. Die klassische Pergola ist in Sachsen-Anhalt ohne Größenbeschränkung verfahrensfrei. Eine Terrassenüberdachung hingegen verfügt über ein geschlossenes Dach mit dauerhaftem Wetterschutz. Hierzu zählen auch moderne Lamellendächer, die zwar geöffnet werden können, aber städtebaulich den Eindruck einer geschlossenen Überdachung erwecken.
Terrassenüberdachung ohne Baugenehmigung – welche Regeln gelten in Sachsen-Anhalt?
Nach § 60 Absatz 1 Ziffer i der BauO LSA sind Terrassenüberdachungen unter bestimmten Voraussetzungen verfahrensfrei. Das bedeutet, Sie müssen keinen Bauantrag bei der Bauaufsichtsbehörde einreichen. Die Grenzen für genehmigungsfreie Terrassenüberdachungen in Sachsen-Anhalt sind klar definiert:
Maximale Grundfläche: 30 m² – auch nur ein halber Quadratmeter mehr macht das Vorhaben genehmigungspflichtig
Maximale Tiefe: 3 m – gemessen von der Außenwand des Hauptgebäudes
Mindestabstand zur Grundstücksgrenze: 3 m – ohne Nachbarzustimmung zwingend einzuhalten
Einhaltung aller Bauvorschriften – auch ohne Genehmigung müssen Standsicherheit, Gestaltung und Brandschutz beachtet werden
Wann brauche ich eine Baugenehmigung für meine Terrassenüberdachung in Sachsen-Anhalt?
Eine Baugenehmigung wird in Sachsen-Anhalt erforderlich, sobald Ihre geplante Terrassenüberdachung die Freigrenzen überschreitet. Dies ist der Fall bei:
Grundfläche über 30 m² – bereits bei 30,5 m² ist ein Genehmigungsverfahren nötig
Tiefe über 3 m – gemessen von der Hauswand bis zur äußeren Kante der Überdachung
Grenzbebauung ohne Nachbarzustimmung – bei weniger als 3 m Abstand zum Nachbargrundstück
Verstoß gegen Bebauungsplan – wenn die Überdachung außerhalb des Baufensters liegt oder die Grundflächenzahl überschreitet
Welche Konsequenzen drohen bei Verstoß?
Der Bau einer Terrassenüberdachung ohne erforderliche Baugenehmigung führt zu erheblichen rechtlichen Konsequenzen. Die Bauaufsichtsbehörde kann Bußgelder verhängen, deren Höhe vom Schweregrad des Verstoßes abhängt. Zusätzlich kann die Behörde den Rückbau oder vollständigen Abriss der Überdachung anordnen, wobei Sie als Bauherr die Kosten selbst tragen müssen. Diese können sich auf mehrere tausend Euro belaufen. Wichtig: Verstöße gegen Baurecht verjähren nicht, die Behörde kann auch Jahre später noch Maßnahmen ergreifen. Nach Ablauf von 5 Jahren kann jedoch kein Abriss mehr erzwungen werden.
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Welche Unterlagen benötige ich für die Genehmigung meiner Terrassenüberdachung?
Sollte Ihre Terrassenüberdachung genehmigungspflichtig sein, benötigen Sie umfangreiche Unterlagen für den Bauantrag. Diese müssen von einem bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser – in der Regel einem Architekten oder Bauingenieur – erstellt und unterzeichnet werden:
Ausgefüllter Bauantrag (Formular der Bauaufsichtsbehörde)
Auszug aus dem amtlichen Liegenschaftskataster
Lageplan mit Bemaßung und Angabe der Terrassenüberdachung
Bauzeichnungen mit detaillierter Bemaßung aller Bauteile
Baubeschreibung mit Angaben zu Materialien und Bauweise
Standsicherheitsnachweis vom Statiker (bei größeren Konstruktionen)
Brandschutznachweis (falls erforderlich)
Schritt für Schritt zur Terrassenüberdachung-Baugenehmigung in Sachsen-Anhalt
Der Weg zur Baugenehmigung in Sachsen-Anhalt folgt einem strukturierten Verfahren. Planeco Building begleitet Sie durch alle fünf entscheidenden Schritte:
Machbarkeitsprüfung: Wir prüfen Ihr Vorhaben auf Genehmigungsfähigkeit und klären alle baurechtlichen Voraussetzungen
Bebauungsplan beschaffen: Wir besorgen den gültigen Bebauungsplan und prüfen Baufenster sowie Grundflächenzahl
Unterlagen erstellen: Unser Architektenteam erstellt alle erforderlichen Pläne, Nachweise und Beschreibungen
Bauantrag einreichen: Wir reichen den vollständigen Antrag bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde ein
Genehmigung erhalten: Nach durchschnittlich 14–21 Tagen Bearbeitungszeit erhalten Sie Ihre Baugenehmigung
Baugenehmigung für Terrassenüberdachung in Sachsen-Anhalt beantragen – mit Planeco Building
Planeco Building ist Ihr bundesweiter Partner für Baugenehmigungen von Terrassenüberdachungen. Mit unserer lokalen Expertise in Sachsen-Anhalt und unserem digitalen Rundum-Service erhalten Sie:
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