Sie möchten Ihre Terrasse in Schleswig-Holstein überdachen und fragen sich, ob Sie dafür eine Baugenehmigung benötigen? Die gute Nachricht: Kleinere Terrassendächer können Sie im nördlichsten Bundesland verfahrensfrei errichten. Doch auch bei genehmigungsfreien Vorhaben müssen Sie wichtige baurechtliche Vorgaben beachten. Planeco Building kennt die aktuellen Bestimmungen der Landesbauordnung Schleswig-Holstein und begleitet Sie deutschlandweit von der ersten Machbarkeitsprüfung bis zur erfolgreichen Genehmigung Ihrer Terrassenüberdachung.
[[bauantrag]]Wie blickt das Baurecht auf das Thema Terrassenüberdachung?
Das Baurecht betrachtet Terrassenüberdachungen grundsätzlich als Nebenanlagen nach § 14 Baunutzungsverordnung (BauNVO). Sie unterstützen die Hauptnutzung – etwa das Wohnen – und sind daher in allen Baugebieten zulässig, in denen auch die Hauptnutzung erlaubt ist. In Schleswig-Holstein regelt die Landesbauordnung (LBO) in ihrer aktuellen Fassung vom 5. Juli 2024 mit Änderungen vom 13. Dezember 2024 die spezifischen Anforderungen.
Entscheidend für die weitere baurechtliche Beurteilung ist die Frage, ob die Terrassenüberdachung als eigenständige Nebenanlage oder als Teil der Hauptanlage eingeordnet wird. Steht die Überdachung unmittelbar am Wohnhaus oder ist daran befestigt, gilt sie als Teil der Hauptanlage und muss daher innerhalb des im Bebauungsplan festgelegten Baufensters liegen.
Unterschied zwischen Terrassenüberdachung und Pergola
Eine echte Pergola ist ein offenes Rankgerüst ohne geschlossenes Dach, bestehend aus Stützen und horizontalen Querbalken. Sie bietet keinen dauerhaften Wetterschutz, da Regen und Wind ungehindert durchziehen können. Die klassische Pergola ist in Schleswig-Holstein ohne Größenbeschränkung verfahrensfrei und benötigt keine Baugenehmigung.
Eine Terrassenüberdachung hingegen verfügt über ein geschlossenes Dach, das dauerhaften Wetterschutz bietet. Hierzu zählen auch moderne Lamellendächer, die zwar geöffnet werden können, aber städtebaulich den Eindruck einer geschlossenen Überdachung erwecken. Bauaufsichtsbehörden in Schleswig-Holstein stufen solche Konstruktionen in aller Regel als genehmigungspflichtiges Terrassendach ein.
Terrassenüberdachung ohne Baugenehmigung – welche Regeln gelten in Schleswig-Holstein?
Gemäß § 61 Absatz 1 Nummer 1g der Landesbauordnung Schleswig-Holstein sind Überdachungen ebenerdiger Terrassen unter bestimmten Bedingungen verfahrensfrei. Konkret bedeutet dies:
- Maximale Grundfläche: 30 m²
- Maximale Tiefe: 3,00 m (gemessen von der Hauswand)
- Die Terrasse muss ebenerdig sein (auf Bodenniveau ohne bedeutsame Höhendifferenzen)
- Mindestabstand von 3 m zum Nachbargrundstück muss eingehalten werden
Wichtig zu verstehen: Verfahrensfreiheit bedeutet lediglich, dass Sie keinen Bauantrag beim Bauamt einreichen müssen. Sie sind jedoch weiterhin verpflichtet, alle baurechtlichen Vorschriften einzuhalten, insbesondere die Vorgaben aus dem Bebauungsplan sowie Abstandsflächen zu Nachbargrundstücken.
Dachterrassen oder Terrassen in erhöhter Position werden nach dieser Regelung nicht als genehmigungsfrei behandelt. Ebenso führen seitliche Wände oder Verglasung dazu, dass die Konstruktion als Kaltwintergarten reklassifiziert wird und eine Genehmigung erforderlich macht.
Wann brauche ich eine Baugenehmigung für meine Terrassenüberdachung in Schleswig-Holstein?
Eine Baugenehmigung wird in Schleswig-Holstein erforderlich, wenn Ihre geplante Terrassenüberdachung die Grenzen der Verfahrensfreiheit überschreitet:
- Größenüberschreitung: Die Grundfläche übersteigt 30 m² oder die Tiefe mehr als 3 m
- Abstandsunterschreitung: Der vorgeschriebene Mindestabstand von 3 m zum Nachbargrundstück kann nicht eingehalten werden (ohne schriftliche Nachbarzustimmung)
- Seitliche Verglasung: Werden seitliche Wände verglast oder geschlossen ausgeführt
- Erhöhte Lage: Die Terrasse ist nicht ebenerdig (Dachterrassen, erhöhte Terrassen)
- Denkmalschutz: Das Grundstück liegt in einem denkmalgeschützten Bereich
Für Doppelhaushälften und Reihenhäuser gibt es eine wichtige Ausnahme: Hier ist ein Bau ohne Grenzabstand möglich, da diese Gebäudetypen speziellen Regelungen unterliegen und eine gemeinsame Grenzbebauung das natürliche Baukonzept widerspiegelt.
Welche Konsequenzen drohen bei Verstoß?
Wenn Sie eine Terrassenüberdachung ohne erforderliche Baugenehmigung in Schleswig-Holstein errichten, drohen erhebliche Strafen. Das Bußgeld kann bis zu 50.000,– € betragen – Schleswig-Holstein ist dabei besonders streng. Zusätzlich kann die zuständige Bauaufsichtsbehörde eine Rückbauanordnung erlassen, wenn baurechtliche Vorschriften oder Abstandsregeln nicht eingehalten wurden.
Besonders problematisch wird es, wenn Nachbarn Einspruch gegen das Bauvorhaben einlegen, etwa weil Abstandsflächen nicht eingehalten werden. Dies kann zu erheblichen Verzögerungen im Genehmigungsverfahren führen und unter Umständen zur Versagung der Genehmigung.
[[banner-klein]]Welche Unterlagen benötige ich für die Genehmigung meiner Terrassenüberdachung?
Für eine genehmigungspflichtige Terrassenüberdachung Baugenehmigung Schleswig-Holstein müssen Sie nach den Vorgaben der Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO) und der Landesbauordnung umfassende Unterlagen einreichen:
- Bauantragsformular: Vollständig ausgefüllt mit allen Informationen zum Bauvorhaben
- Lageplan: Vom Katasteramt, nicht älter als sechs Monate, idealerweise im Maßstab 1:500
- Bauzeichnungen: Maßstabsgerecht von einem fachkundigen Entwurfsverfasser erstellt
- Baubeschreibung: Erläuterung des Bauvorhabens, verwendete Materialien und Konstruktionsweise
- Standsicherheitsnachweis: Von einem prüfbefreiten Ingenieur in Schleswig-Holstein
- Brandschutznachweis: Je nach Art der Konstruktion und verwendeten Materialien
Eine Besonderheit in Schleswig-Holstein besteht darin, dass für die meisten genehmigungspflichtigen Bauvorhaben ein bauvorlageberechtigter Entwurfsverfasser erforderlich ist. Dies ist ein Architekt, Bauingenieur oder eine andere Person mit entsprechender Ausbildung, Versicherung und Berechtigung.
Schritt für Schritt zur Terrassenüberdachung-Baugenehmigung in Schleswig-Holstein
Der Weg zur Genehmigung Ihrer Terrassenüberdachung in Schleswig-Holstein folgt einem strukturierten Ablauf:
- Machbarkeitsprüfung: Klärung der Genehmigungspflicht anhand Größe und örtlicher Bestimmungen
- Bebauungsplan beschaffen: Prüfung der Zulässigkeit innerhalb des Baufensters und Einhaltung der Grundflächenzahl
- Abstandsflächen prüfen: Ermittlung der Voraussetzungen für Grenzbau oder Mindestabstände
- Unterlagen erstellen: Zusammenstellung aller erforderlichen Dokumente durch bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser
- Bauantrag einreichen: Vollständiger Antrag bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde
Die Bearbeitungszeit für einen Bauantrag bei der Bauaufsichtsbehörde beträgt in Schleswig-Holstein bei Anwendung des vereinfachten Verfahrens in der Regel drei Monate. Diese Frist beginnt jedoch erst drei Wochen nach Zugang des vollständigen Antrags.
Baugenehmigung für Terrassenüberdachung in Schleswig-Holstein beantragen – mit Planeco Building
Planeco Building begleitet Sie deutschlandweit durch den gesamten Genehmigungsprozess für Ihre Terrassenüberdachung in Schleswig-Holstein. Unsere Experten kennen die spezifischen Regelungen der Landesbauordnung und sorgen für eine reibungslose Abwicklung:
- Kostenlose Erstberatung zur Klärung der Genehmigungspflicht
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- 14–21 Tage Bearbeitungszeit für die Erstellung Ihrer Unterlagen
- Rundum-Service – Architektur, Statik, Brandschutz und mehr
- Bundesweites Netzwerk mit lokaler Expertise in Schleswig-Holstein
Die Gebühren für eine Baugenehmigung in Schleswig-Holstein sind in der Baugebührenverordnung (BauGebVO) geregelt. Der Basisbetrag liegt bei mindestens 100,– €, hinzu kommt ein Gebührensatz von 7,– € für je angefangene 1.000,– € der anrechenbaren Bauwerte. Bei einem Projekt mit geschätzten Kosten von 50.000,– € würde die Gebühr beispielsweise 350,– € betragen.
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