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Terrassenüberdachung: Brauche ich eine Baugenehmigung in Schleswig-Holstein?

December 8, 2025
Update:
December 8, 2025
Lesezeit: 5 Min.
Sebastian Rupp
Sebastian Rupp
December 8, 2025
Update:
December 8, 2025
In Schleswig-Holstein sind Terrassenüberdachungen bis 30 m² und 3 m Tiefe verfahrensfrei. Planeco Building begleitet Sie sicher durch alle Genehmigungsverfahren – von der Machbarkeitsprüfung bis zur erfolgreichen Baugenehmigung.
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Terrassenüberdachung: Brauche ich eine Baugenehmigung in Schleswig-Holstein?

In Schleswig-Holstein sind Terrassenüberdachungen bis 30 m² und 3 m Tiefe verfahrensfrei. Planeco Building begleitet Sie sicher durch alle Genehmigungsverfahren – von der Machbarkeitsprüfung bis zur erfolgreichen Baugenehmigung.
Sebastian Rupp
December 8, 2025
5 Minuten

Sie möchten Ihre Terrasse in Schleswig-Holstein überdachen und fragen sich, ob Sie dafür eine Baugenehmigung benötigen? Die gute Nachricht: Kleinere Terrassendächer können Sie im nördlichsten Bundesland verfahrensfrei errichten. Doch auch bei genehmigungsfreien Vorhaben müssen Sie wichtige baurechtliche Vorgaben beachten. Planeco Building kennt die aktuellen Bestimmungen der Landesbauordnung Schleswig-Holstein und begleitet Sie deutschlandweit von der ersten Machbarkeitsprüfung bis zur erfolgreichen Genehmigung Ihrer Terrassenüberdachung.

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Wie blickt das Baurecht auf das Thema Terrassenüberdachung?

Das Baurecht betrachtet Terrassenüberdachungen grundsätzlich als Nebenanlagen nach § 14 Baunutzungsverordnung (BauNVO). Sie unterstützen die Hauptnutzung – etwa das Wohnen – und sind daher in allen Baugebieten zulässig, in denen auch die Hauptnutzung erlaubt ist. In Schleswig-Holstein regelt die Landesbauordnung (LBO) in ihrer aktuellen Fassung vom 5. Juli 2024 mit Änderungen vom 13. Dezember 2024 die spezifischen Anforderungen.

Entscheidend für die weitere baurechtliche Beurteilung ist die Frage, ob die Terrassenüberdachung als eigenständige Nebenanlage oder als Teil der Hauptanlage eingeordnet wird. Steht die Überdachung unmittelbar am Wohnhaus oder ist daran befestigt, gilt sie als Teil der Hauptanlage und muss daher innerhalb des im Bebauungsplan festgelegten Baufensters liegen.

Unterschied zwischen Terrassenüberdachung und Pergola

Eine echte Pergola ist ein offenes Rankgerüst ohne geschlossenes Dach, bestehend aus Stützen und horizontalen Querbalken. Sie bietet keinen dauerhaften Wetterschutz, da Regen und Wind ungehindert durchziehen können. Die klassische Pergola ist in Schleswig-Holstein ohne Größenbeschränkung verfahrensfrei und benötigt keine Baugenehmigung.

Eine Terrassenüberdachung hingegen verfügt über ein geschlossenes Dach, das dauerhaften Wetterschutz bietet. Hierzu zählen auch moderne Lamellendächer, die zwar geöffnet werden können, aber städtebaulich den Eindruck einer geschlossenen Überdachung erwecken. Bauaufsichtsbehörden in Schleswig-Holstein stufen solche Konstruktionen in aller Regel als genehmigungspflichtiges Terrassendach ein.

Terrassenüberdachung ohne Baugenehmigung – welche Regeln gelten in Schleswig-Holstein?

Gemäß § 61 Absatz 1 Nummer 1g der Landesbauordnung Schleswig-Holstein sind Überdachungen ebenerdiger Terrassen unter bestimmten Bedingungen verfahrensfrei. Konkret bedeutet dies:

  • Maximale Grundfläche: 30 m²
  • Maximale Tiefe: 3,00 m (gemessen von der Hauswand)
  • Die Terrasse muss ebenerdig sein (auf Bodenniveau ohne bedeutsame Höhendifferenzen)
  • Mindestabstand von 3 m zum Nachbargrundstück muss eingehalten werden

Wichtig zu verstehen: Verfahrensfreiheit bedeutet lediglich, dass Sie keinen Bauantrag beim Bauamt einreichen müssen. Sie sind jedoch weiterhin verpflichtet, alle baurechtlichen Vorschriften einzuhalten, insbesondere die Vorgaben aus dem Bebauungsplan sowie Abstandsflächen zu Nachbargrundstücken.

Dachterrassen oder Terrassen in erhöhter Position werden nach dieser Regelung nicht als genehmigungsfrei behandelt. Ebenso führen seitliche Wände oder Verglasung dazu, dass die Konstruktion als Kaltwintergarten reklassifiziert wird und eine Genehmigung erforderlich macht.

Wann brauche ich eine Baugenehmigung für meine Terrassenüberdachung in Schleswig-Holstein?

Eine Baugenehmigung wird in Schleswig-Holstein erforderlich, wenn Ihre geplante Terrassenüberdachung die Grenzen der Verfahrensfreiheit überschreitet:

  1. Größenüberschreitung: Die Grundfläche übersteigt 30 m² oder die Tiefe mehr als 3 m
  2. Abstandsunterschreitung: Der vorgeschriebene Mindestabstand von 3 m zum Nachbargrundstück kann nicht eingehalten werden (ohne schriftliche Nachbarzustimmung)
  3. Seitliche Verglasung: Werden seitliche Wände verglast oder geschlossen ausgeführt
  4. Erhöhte Lage: Die Terrasse ist nicht ebenerdig (Dachterrassen, erhöhte Terrassen)
  5. Denkmalschutz: Das Grundstück liegt in einem denkmalgeschützten Bereich

Für Doppelhaushälften und Reihenhäuser gibt es eine wichtige Ausnahme: Hier ist ein Bau ohne Grenzabstand möglich, da diese Gebäudetypen speziellen Regelungen unterliegen und eine gemeinsame Grenzbebauung das natürliche Baukonzept widerspiegelt.

Welche Konsequenzen drohen bei Verstoß?

Wenn Sie eine Terrassenüberdachung ohne erforderliche Baugenehmigung in Schleswig-Holstein errichten, drohen erhebliche Strafen. Das Bußgeld kann bis zu 50.000,– € betragen – Schleswig-Holstein ist dabei besonders streng. Zusätzlich kann die zuständige Bauaufsichtsbehörde eine Rückbauanordnung erlassen, wenn baurechtliche Vorschriften oder Abstandsregeln nicht eingehalten wurden.

Besonders problematisch wird es, wenn Nachbarn Einspruch gegen das Bauvorhaben einlegen, etwa weil Abstandsflächen nicht eingehalten werden. Dies kann zu erheblichen Verzögerungen im Genehmigungsverfahren führen und unter Umständen zur Versagung der Genehmigung.

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Welche Unterlagen benötige ich für die Genehmigung meiner Terrassenüberdachung?

Für eine genehmigungspflichtige Terrassenüberdachung Baugenehmigung Schleswig-Holstein müssen Sie nach den Vorgaben der Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO) und der Landesbauordnung umfassende Unterlagen einreichen:

  • Bauantragsformular: Vollständig ausgefüllt mit allen Informationen zum Bauvorhaben
  • Lageplan: Vom Katasteramt, nicht älter als sechs Monate, idealerweise im Maßstab 1:500
  • Bauzeichnungen: Maßstabsgerecht von einem fachkundigen Entwurfsverfasser erstellt
  • Baubeschreibung: Erläuterung des Bauvorhabens, verwendete Materialien und Konstruktionsweise
  • Standsicherheitsnachweis: Von einem prüfbefreiten Ingenieur in Schleswig-Holstein
  • Brandschutznachweis: Je nach Art der Konstruktion und verwendeten Materialien

Eine Besonderheit in Schleswig-Holstein besteht darin, dass für die meisten genehmigungspflichtigen Bauvorhaben ein bauvorlageberechtigter Entwurfsverfasser erforderlich ist. Dies ist ein Architekt, Bauingenieur oder eine andere Person mit entsprechender Ausbildung, Versicherung und Berechtigung.

Schritt für Schritt zur Terrassenüberdachung-Baugenehmigung in Schleswig-Holstein

Der Weg zur Genehmigung Ihrer Terrassenüberdachung in Schleswig-Holstein folgt einem strukturierten Ablauf:

  1. Machbarkeitsprüfung: Klärung der Genehmigungspflicht anhand Größe und örtlicher Bestimmungen
  2. Bebauungsplan beschaffen: Prüfung der Zulässigkeit innerhalb des Baufensters und Einhaltung der Grundflächenzahl
  3. Abstandsflächen prüfen: Ermittlung der Voraussetzungen für Grenzbau oder Mindestabstände
  4. Unterlagen erstellen: Zusammenstellung aller erforderlichen Dokumente durch bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser
  5. Bauantrag einreichen: Vollständiger Antrag bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde

Die Bearbeitungszeit für einen Bauantrag bei der Bauaufsichtsbehörde beträgt in Schleswig-Holstein bei Anwendung des vereinfachten Verfahrens in der Regel drei Monate. Diese Frist beginnt jedoch erst drei Wochen nach Zugang des vollständigen Antrags.

Baugenehmigung für Terrassenüberdachung in Schleswig-Holstein beantragen – mit Planeco Building

Planeco Building begleitet Sie deutschlandweit durch den gesamten Genehmigungsprozess für Ihre Terrassenüberdachung in Schleswig-Holstein. Unsere Experten kennen die spezifischen Regelungen der Landesbauordnung und sorgen für eine reibungslose Abwicklung:

  • Kostenlose Erstberatung zur Klärung der Genehmigungspflicht
  • Über 1.400 erfolgreiche Bauanträge bundesweit
  • Volle Preistransparenz – keine versteckten Kosten
  • 14–21 Tage Bearbeitungszeit für die Erstellung Ihrer Unterlagen
  • Rundum-Service – Architektur, Statik, Brandschutz und mehr
  • Bundesweites Netzwerk mit lokaler Expertise in Schleswig-Holstein

Die Gebühren für eine Baugenehmigung in Schleswig-Holstein sind in der Baugebührenverordnung (BauGebVO) geregelt. Der Basisbetrag liegt bei mindestens 100,– €, hinzu kommt ein Gebührensatz von 7,– € für je angefangene 1.000,– € der anrechenbaren Bauwerte. Bei einem Projekt mit geschätzten Kosten von 50.000,– € würde die Gebühr beispielsweise 350,– € betragen.

Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung zu Ihrer Terrassenüberdachung Baugenehmigung in Schleswig-Holstein. Wir prüfen Ihr Vorhaben auf Verfahrensfreiheit, erstellen bei Bedarf alle erforderlichen Unterlagen und reichen diese fristgerecht bei der zuständigen Behörde ein.

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FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Wie groß darf eine Terrassenüberdachung ohne Baugenehmigung in Schleswig-Holstein sein?

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In Schleswig-Holstein sind Terrassenüberdachungen bis 30 m² Grundfläche und 3 m Tiefe verfahrensfrei, sofern sie auf ebenerdigen Terrassen errichtet werden und die Abstandsflächen von 3 m zum Nachbargrundstück eingehalten werden.

Welche Behörde ist für die Baugenehmigung in Schleswig-Holstein zuständig?

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Die zuständige Behörde ist die untere Bauaufsichtsbehörde, die bei den Kreisen, kreisfreien Städten oder amtsfreien Gemeinden angesiedelt ist. Über den Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein (ZuFiSH) können Sie schnell die für Ihr Grundstück zuständige Stelle ermitteln.

Brauche ich einen Architekten für die Baugenehmigung meiner Terrassenüberdachung?

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Ja, in Schleswig-Holstein ist für genehmigungspflichtige Bauvorhaben ein bauvorlageberechtigter Entwurfsverfasser erforderlich. Dies ist in der Regel ein Architekt oder Bauingenieur mit entsprechender Ausbildung und Versicherung.