Ein lichtdurchfluteter Wintergarten erweitert Ihr Zuhause um wertvollen Raum und schafft eine einzigartige Atmosphäre – unabhängig vom Wetter. Doch bevor Sie Ihre Pläne in Brandenburg verwirklichen können, stellt sich die entscheidende Frage: Benötigen Sie eine Baugenehmigung? Die Antwort hängt von der geplanten Nutzung, Größe und baulichen Ausführung ab. Dieser Ratgeber klärt alle wichtigen Aspekte für Ihr Wintergarten-Vorhaben in Brandenburg.
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Wie blickt das Baurecht auf das Thema Wintergarten?
Das Baurecht unterscheidet streng zwischen verschiedenen Wintergarten-Typen und deren Nutzung. Nach der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO) werden Wintergärten grundsätzlich als bauliche Anlagen eingestuft, die das Erscheinungsbild und die Nutzung eines Gebäudes verändern. Entscheidend für die baurechtliche Bewertung sind:
- Die geplante Nutzungsart – Pflanzenüberwinterung oder Wohnraum
- Die Heizungskonzeption – unbeheizt oder vollständig beheizt
- Die bauliche Anbindung – mit oder ohne Abtrennung zum Wohnbereich
- Die Größe und Positionierung – innerhalb oder außerhalb der Freigrenzen
Diese Faktoren bestimmen, ob Ihr Wintergarten unter die Erleichterungen der BbgBO fällt oder den vollständigen Genehmigungsanforderungen unterliegt.
Wintergarten vs. Wohnraumerweiterung – wo liegt der Unterschied?
Die Wintergarten-Baugenehmigung hängt maßgeblich von der rechtlichen Einordnung ab. Ein "echter" Wintergarten dient primär der Pflanzenüberwinterung, bleibt unbeheizt und ist baulich vom Wohnbereich abgetrennt. Solche Wintergärten können in Brandenburg von Genehmigungserleichterungen profitieren.
Eine Wohnraumerweiterung entsteht hingegen, sobald:
- Der Wintergarten vollständig beheizt wird
- Die Trennwand zum Wohnbereich entfernt wird
- Der Raum regelmäßig als Aufenthaltsbereich genutzt wird
- Eine direkte, offene Verbindung zum Wohnzimmer geschaffen wird
Wichtiger Hinweis: Auch wenn Sie Pflanzen aufstellen – sobald der Wintergarten beheizt und als Wohnraum genutzt wird, gilt er rechtlich als Wohnraumerweiterung mit strengeren Baugenehmigungsanforderungen.
Wann brauche ich eine Baugenehmigung für meinen Wintergarten in Brandenburg?
Nach § 61 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe j der Brandenburgischen Bauordnung sind unbeheizte Wintergärten unter bestimmten Voraussetzungen genehmigungsfrei. Die Regelung besagt, dass vor der Außenwand eines Wohngebäudes aus lichtdurchlässigen Baustoffen errichtete unbeheizte Wintergärten mit nicht mehr als 20 m² Grundfläche und 75 m³ Brutto-Rauminhalt keiner Baugenehmigung bedürfen.
Die Genehmigungsfreiheit ist jedoch an strenge Bedingungen geknüpft:
- Maximale Höhe: 3 m
- Mindestabstand: 3 m zur Grundstücksgrenze
- Anbau an Wohngebäude: Freistehende Wintergärten sind immer genehmigungspflichtig
- Unbeheizt: Keine Vollheizung, maximal Frostschutzheizung
- Einhaltung aller Bauvorschriften: Statik, Brandschutz, Abstandsflächen
Welche Konsequenzen drohen bei Verstoß?
Wer ohne erforderliche Baugenehmigung für Wintergarten baut, riskiert erhebliche Strafen. In Brandenburg können Bußgelder bis zu 50.000,– € verhängt werden. Zusätzlich drohen:
- Sofortiger Baustopp durch die Bauaufsichtsbehörde
- Nutzungsuntersagung des fertiggestellten Wintergartens
- Rückbau- oder Abrissverfügung bei Verstößen gegen Bauvorschriften
- Verlust des Versicherungsschutzes bei Schäden
Eine nachträgliche Genehmigung ist möglich, verursacht aber zusätzliche Kosten und Verzögerungen.
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Welche Unterlagen benötige ich für die Genehmigung meines Wintergartens?
Für einen genehmigungspflichtigen Wintergarten in Brandenburg sind umfangreiche Unterlagen erforderlich. Die Brandenburgische Bauvorlagenverordnung schreibt folgende Dokumente vor:
- Amtlicher Lageplan im Maßstab 1:500 von einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur
- Bauzeichnungen mit Grundrissen, Schnitten und Ansichten im Maßstab 1:100
- Detaillierte Baubeschreibung mit Angaben zu Materialien und Bauweise
- Statische Berechnungen als Standsicherheitsnachweis
- Wärmeschutznachweis bei beheizten Wintergärten nach GEG
- Brandschutznachweis bei Grenzbebauung oder besonderen Anforderungen
Bei Unterschreitung der Mindestabstände ist zusätzlich die schriftliche Zustimmung der betroffenen Nachbarn erforderlich.
Schritt für Schritt zur Wintergarten-Baugenehmigung in Brandenburg
Der Genehmigungsprozess in Brandenburg folgt einem strukturierten Ablauf, der bei optimaler Vorbereitung etwa 4 Monate dauert:
- Bauvoranfrage (optional): Klärung grundsätzlicher Genehmigungsfähigkeit – Bearbeitungszeit ca. 3 Monate
- Unterlagenerstellung: Erstellung aller erforderlichen Planungsunterlagen durch einen Architekten – 2–3 Wochen
- Antragseinreichung: Vollständige Einreichung bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde
- Vollständigkeitsprüfung: Die Behörde prüft innerhalb von 2 Wochen die Vollständigkeit der Unterlagen
- Genehmigungsverfahren: Nach § 69 Absatz 6 BbgBO beträgt die Entscheidungsfrist 1 Monat nach Eingang aller Stellungnahmen
Für Wohngebäude der Gebäudeklassen 1–3 im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes ist ein vereinfachtes Verfahren mit verkürzter Bearbeitungszeit möglich.
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