Anbauen

Wintergarten: Brauche ich eine Baugenehmigung in Brandenburg?

November 28, 2025
Update:
November 28, 2025
Lesezeit: 5 Min.
Sebastian Rupp
Sebastian Rupp
November 28, 2025
Update:
November 28, 2025
Planen Sie einen Wintergarten in Brandenburg? Die Brandenburgische Bauordnung bietet Erleichterungen für unbeheizte Wintergärten bis 20 m² – doch viele Details entscheiden über die Genehmigungspflicht. Planeco Building führt Sie sicher durch alle Vorschriften.
Anbauen

Wintergarten: Brauche ich eine Baugenehmigung in Brandenburg?

Planen Sie einen Wintergarten in Brandenburg? Die Brandenburgische Bauordnung bietet Erleichterungen für unbeheizte Wintergärten bis 20 m² – doch viele Details entscheiden über die Genehmigungspflicht. Planeco Building führt Sie sicher durch alle Vorschriften.
Sebastian Rupp
November 28, 2025
5 Minuten

Ein lichtdurchfluteter Wintergarten erweitert Ihr Zuhause um wertvollen Raum und schafft eine einzigartige Atmosphäre – unabhängig vom Wetter. Doch bevor Sie Ihre Pläne in Brandenburg verwirklichen können, stellt sich die entscheidende Frage: Benötigen Sie eine Baugenehmigung? Die Antwort hängt von der geplanten Nutzung, Größe und baulichen Ausführung ab. Dieser Ratgeber klärt alle wichtigen Aspekte für Ihr Wintergarten-Vorhaben in Brandenburg.

[[bauantrag]]

Wie blickt das Baurecht auf das Thema Wintergarten?

Das Baurecht unterscheidet streng zwischen verschiedenen Wintergarten-Typen und deren Nutzung. Nach der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO) werden Wintergärten grundsätzlich als bauliche Anlagen eingestuft, die das Erscheinungsbild und die Nutzung eines Gebäudes verändern. Entscheidend für die baurechtliche Bewertung sind:

  • Die geplante Nutzungsart – Pflanzenüberwinterung oder Wohnraum
  • Die Heizungskonzeption – unbeheizt oder vollständig beheizt
  • Die bauliche Anbindung – mit oder ohne Abtrennung zum Wohnbereich
  • Die Größe und Positionierung – innerhalb oder außerhalb der Freigrenzen

Diese Faktoren bestimmen, ob Ihr Wintergarten unter die Erleichterungen der BbgBO fällt oder den vollständigen Genehmigungsanforderungen unterliegt.

Wintergarten vs. Wohnraumerweiterung – wo liegt der Unterschied?

Die Wintergarten-Baugenehmigung hängt maßgeblich von der rechtlichen Einordnung ab. Ein "echter" Wintergarten dient primär der Pflanzenüberwinterung, bleibt unbeheizt und ist baulich vom Wohnbereich abgetrennt. Solche Wintergärten können in Brandenburg von Genehmigungserleichterungen profitieren.

Eine Wohnraumerweiterung entsteht hingegen, sobald:

  1. Der Wintergarten vollständig beheizt wird
  2. Die Trennwand zum Wohnbereich entfernt wird
  3. Der Raum regelmäßig als Aufenthaltsbereich genutzt wird
  4. Eine direkte, offene Verbindung zum Wohnzimmer geschaffen wird

Wichtiger Hinweis: Auch wenn Sie Pflanzen aufstellen – sobald der Wintergarten beheizt und als Wohnraum genutzt wird, gilt er rechtlich als Wohnraumerweiterung mit strengeren Baugenehmigungsanforderungen.

Wann brauche ich eine Baugenehmigung für meinen Wintergarten in Brandenburg?

Nach § 61 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe j der Brandenburgischen Bauordnung sind unbeheizte Wintergärten unter bestimmten Voraussetzungen genehmigungsfrei. Die Regelung besagt, dass vor der Außenwand eines Wohngebäudes aus lichtdurchlässigen Baustoffen errichtete unbeheizte Wintergärten mit nicht mehr als 20 m² Grundfläche und 75 m³ Brutto-Rauminhalt keiner Baugenehmigung bedürfen.

Die Genehmigungsfreiheit ist jedoch an strenge Bedingungen geknüpft:

  • Maximale Höhe: 3 m
  • Mindestabstand: 3 m zur Grundstücksgrenze
  • Anbau an Wohngebäude: Freistehende Wintergärten sind immer genehmigungspflichtig
  • Unbeheizt: Keine Vollheizung, maximal Frostschutzheizung
  • Einhaltung aller Bauvorschriften: Statik, Brandschutz, Abstandsflächen

Welche Konsequenzen drohen bei Verstoß?

Wer ohne erforderliche Baugenehmigung für Wintergarten baut, riskiert erhebliche Strafen. In Brandenburg können Bußgelder bis zu 50.000,– € verhängt werden. Zusätzlich drohen:

  • Sofortiger Baustopp durch die Bauaufsichtsbehörde
  • Nutzungsuntersagung des fertiggestellten Wintergartens
  • Rückbau- oder Abrissverfügung bei Verstößen gegen Bauvorschriften
  • Verlust des Versicherungsschutzes bei Schäden

Eine nachträgliche Genehmigung ist möglich, verursacht aber zusätzliche Kosten und Verzögerungen.

[[banner-klein]]

Welche Unterlagen benötige ich für die Genehmigung meines Wintergartens?

Für einen genehmigungspflichtigen Wintergarten in Brandenburg sind umfangreiche Unterlagen erforderlich. Die Brandenburgische Bauvorlagenverordnung schreibt folgende Dokumente vor:

  • Amtlicher Lageplan im Maßstab 1:500 von einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur
  • Bauzeichnungen mit Grundrissen, Schnitten und Ansichten im Maßstab 1:100
  • Detaillierte Baubeschreibung mit Angaben zu Materialien und Bauweise
  • Statische Berechnungen als Standsicherheitsnachweis
  • Wärmeschutznachweis bei beheizten Wintergärten nach GEG
  • Brandschutznachweis bei Grenzbebauung oder besonderen Anforderungen

Bei Unterschreitung der Mindestabstände ist zusätzlich die schriftliche Zustimmung der betroffenen Nachbarn erforderlich.

Schritt für Schritt zur Wintergarten-Baugenehmigung in Brandenburg

Der Genehmigungsprozess in Brandenburg folgt einem strukturierten Ablauf, der bei optimaler Vorbereitung etwa 4 Monate dauert:

  1. Bauvoranfrage (optional): Klärung grundsätzlicher Genehmigungsfähigkeit – Bearbeitungszeit ca. 3 Monate
  2. Unterlagenerstellung: Erstellung aller erforderlichen Planungsunterlagen durch einen Architekten – 2–3 Wochen
  3. Antragseinreichung: Vollständige Einreichung bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde
  4. Vollständigkeitsprüfung: Die Behörde prüft innerhalb von 2 Wochen die Vollständigkeit der Unterlagen
  5. Genehmigungsverfahren: Nach § 69 Absatz 6 BbgBO beträgt die Entscheidungsfrist 1 Monat nach Eingang aller Stellungnahmen

Für Wohngebäude der Gebäudeklassen 1–3 im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes ist ein vereinfachtes Verfahren mit verkürzter Bearbeitungszeit möglich.

Baugenehmigung für Wintergarten in Brandenburg beantragen – mit Planeco Building

Planeco Building begleitet Sie deutschlandweit von der ersten Beratung bis zur erteilten Wintergarten-Baugenehmigung. Unsere spezialisierten Architekten kennen die Brandenburgische Bauordnung im Detail und sorgen für reibungslose Abläufe.

Ihre Vorteile mit Planeco Building:

  • Kostenlose Erstberatung mit individueller Machbarkeitsprüfung
  • Über 1.400 erfolgreiche Bauanträge deutschlandweit
  • Volle Preistransparenz – keine versteckten Kosten
  • 14–21 Tage Bearbeitungszeit für die Unterlagenerstellung
  • Rundum-Service – Architektur, Statik, Brandschutz und mehr
  • Bundesweites Netzwerk mit lokaler Expertise in Brandenburg

Vermeiden Sie teure Verzögerungen durch unvollständige Anträge. Unsere Experten erstellen alle erforderlichen Unterlagen fachgerecht und reichen Ihren Bauantrag termingerecht ein. Kontaktieren Sie uns noch heute für Ihre unverbindliche Erstberatung!

Planeco Logo
Jetzt kostenloses Erstgespräch anfragen!
Informiere dich kostenfrei und unverbindlich über deine Möglichkeiten mit Planeco. Wir freuen uns dich zu beraten!
Jetzt Energieexperten finden!
Jetzt Nutzungsänderung
beantragen!
Angebot erhalten
Right arrow icon
Jetzt Bauvoranfrage
beantragen!
Kostenlose Erstberatung
Right arrow icon
In Rekordzeit zum Bauantrag mit Planeco Building.
Ratgeber Nutzungsänderung Ferienwohnung Mockup
Kostenloser Ratgeber: Nutzungsänderung zur Ferienwohnung 
Genehmigung schnell sichern
Hohe Bußgelder vermeiden
Mit 10-Punkte-Checkliste zum Erfolg
Kostenlos herunterladen
Ratgeber Nutzungsänderung Ferienwohnung Mockup
Kostenlose Muster: Bauvoranfrage richtig stellen
3 Mustervorlagen
Formulierungen vom Profi
Mit Unterlagen-Checkliste
Kostenlos herunterladen

FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Wie groß darf ein Wintergarten in Brandenburg ohne Genehmigung sein?

arrow icon

In Brandenburg sind unbeheizte Wintergärten bis 20 m² Grundfläche und 75 m³ Brutto-Rauminhalt genehmigungsfrei, sofern sie vor der Außenwand eines Wohngebäudes errichtet werden. Zusätzlich dürfen sie maximal 3 m hoch sein und müssen mindestens 3 m Abstand zur Grundstücksgrenze einhalten. Freistehende Wintergärten sind unabhängig von der Größe immer genehmigungspflichtig.

Wann gilt ein Wintergarten in Brandenburg als Wohnraumerweiterung?

arrow icon

Ein Wintergarten gilt als Wohnraumerweiterung, wenn er beheizt wird, eine direkte Verbindung zum Wohnbereich ohne bauliche Abtrennung besitzt oder regelmäßig als Aufenthaltsraum genutzt wird. Auch das Entfernen der Trennwand zwischen Wohnzimmer und Wintergarten wandelt diesen automatisch in eine genehmigungspflichtige Wohnraumerweiterung um, unabhängig davon, ob dort Pflanzen stehen.

Wie lange dauert die Baugenehmigung für einen Wintergarten in Brandenburg?

arrow icon

Nach offiziellen Angaben der Brandenburgischen Bauaufsicht ist das Genehmigungsverfahren in der Regel nach 4 Monaten abgeschlossen. Die Behörde prüft zunächst 2 Wochen die Vollständigkeit der Unterlagen, anschließend beträgt die Entscheidungsfrist 1 Monat nach Eingang aller Stellungnahmen. Für das vereinfachte Verfahren verkürzt sich die Bearbeitungszeit auf 1 Monat nach Antragseingang.