Anbauen

Wintergarten: Brauche ich eine Baugenehmigung in Hamburg?

November 28, 2025
Update:
November 28, 2025
Lesezeit: 5 Min.
Sebastian Rupp
Sebastian Rupp
November 28, 2025
Update:
November 28, 2025
In Hamburg sind alle Wintergärten genehmigungspflichtig – unabhängig von Größe oder Heizung. Planeco Building navigiert Sie sicher durch die Hamburgische Bauordnung und sorgt für eine reibungslose Genehmigung.
Anbauen

Wintergarten: Brauche ich eine Baugenehmigung in Hamburg?

In Hamburg sind alle Wintergärten genehmigungspflichtig – unabhängig von Größe oder Heizung. Planeco Building navigiert Sie sicher durch die Hamburgische Bauordnung und sorgt für eine reibungslose Genehmigung.
Sebastian Rupp
November 28, 2025
5 Minuten

Die Hansestadt Hamburg verfolgt bei Wintergärten einen besonders strengen Kurs: Anders als in vielen anderen Bundesländern sind hier alle Wintergärten grundsätzlich genehmigungspflichtig. Diese klare Regelung der Hamburgischen Bauordnung (HBauO) gilt sowohl für beheizte als auch für unbeheizte Wintergärten und macht Hamburg zu einem der restriktivsten Bundesländer in dieser Frage.

[[bauantrag]]

Wie blickt das Baurecht auf das Thema Wintergarten?

Die Hamburgische Bauordnung definiert Wintergärten eindeutig als bauliche Anlagen, die ortsfest mit dem Erdboden verbunden sind. Als überdeckte Anbauten mit eigener Tragkonstruktion fallen sie unter die Genehmigungspflicht des § 61 oder § 62 HBauO. Diese strikte Auslegung unterscheidet Hamburg deutlich von Ländern wie Brandenburg oder Bremen, wo unbeheizte Wintergärten unter bestimmten Bedingungen verfahrensfrei errichtet werden können.

Entscheidend für die baurechtliche Bewertung ist nicht die Bezeichnung als "Wintergarten", sondern die tatsächliche bauliche Ausführung und geplante Nutzung. Hamburg kennt dabei keine Ausnahmen für kleinere Anlagen – jeder Wintergarten durchläuft das reguläre Genehmigungsverfahren.

Wintergarten vs. Wohnraumerweiterung – wo liegt der Unterschied?

Das Hamburger Baurecht unterscheidet zwischen verschiedenen Arten von Wintergärten, wobei alle genehmigungspflichtig bleiben:

  • Echter Wintergarten: Unbeheizte Anlage zur Pflanzenüberwinterung mit baulicher Abtrennung zum Wohnbereich
  • Wohnraumerweiterung: Beheizte Anlage mit direktem Zugang zum Wohnbereich, die als zusätzlicher Aufenthaltsraum dient
  • Kaltwintergarten: Unbeheizter Glasanbau ohne Wohnraumcharakter
  • Warmwintergarten: Vollständig beheizte Anlage mit Wohnraumstandard

Die Unterscheidung wirkt sich hauptsächlich auf die technischen Anforderungen aus: Während Kaltwintergärten nicht den energetischen Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) unterliegen, müssen Warmwintergärten die strengen Dämmstandards für Neubauten erfüllen.

Wann brauche ich eine Baugenehmigung für meinen Wintergarten in Hamburg?

In Hamburg ist die Antwort eindeutig: Immer. Die HBauO sieht keine verfahrensfreien Wintergärten vor. Jeder Wintergarten – unabhängig von Größe, Bauart oder geplanter Nutzung – benötigt eine Baugenehmigung.

Das Genehmigungsverfahren richtet sich nach der Komplexität des Vorhabens:

  1. Vereinfachtes Verfahren (§ 61 HBauO): Für kleinere Wintergärten an Wohngebäuden, Bearbeitungszeit 1-2 Monate
  2. Konzentriertes Verfahren (§ 62 HBauO): Für größere oder komplexere Anlagen, Bearbeitungszeit 3 Monate

Wichtige Voraussetzungen für die Genehmigungsfähigkeit sind die Einhaltung der 2,5-Meter-Abstandsregel zum Nachbargrundstück und die Konformität mit dem örtlichen Bebauungsplan.

Welche Konsequenzen drohen bei Verstoß?

Der Bau ohne erforderliche Genehmigung zieht in Hamburg erhebliche Konsequenzen nach sich:

  • Bußgelder: Bis zu 50.000,– € je nach Schwere des Verstoßes
  • Baustopp: Sofortige Einstellung aller Bauarbeiten
  • Nutzungsuntersagung: Verbot der Nutzung bis zur nachträglichen Genehmigung
  • Abrissanordnung: Im Extremfall komplette Beseitigung der Anlage
  • Versicherungsschutz: Gefährdung des Gebäudeversicherungsschutzes

Da im Baurecht keine Verjährung gilt, können diese Maßnahmen auch Jahre nach der Errichtung angeordnet werden.

[[banner-klein]]

Welche Unterlagen benötige ich für die Genehmigung meines Wintergartens?

Für einen vollständigen Bauantrag in Hamburg sind folgende Dokumente erforderlich:

  • Vollständiges Bauantragsformular mit allen erforderlichen Angaben
  • Detaillierte Bauzeichnungen: Grundrisse, Ansichten und Schnitte im Maßstab 1:100
  • Amtlicher Lageplan im Maßstab 1:500 mit eingezeichnetem Wintergarten
  • Baubeschreibung mit Materialangaben und Konstruktionsdetails
  • Berechnung von Grund- und Geschossfläche sowie umbautem Raum
  • Statische Nachweise durch qualifizierten Tragwerksplaner
  • Energienachweis bei beheizten Wintergärten nach GEG
  • Brandschutznachweis je nach Gebäudeklasse und Standort

Besonderheit in Hamburg: Der Antrag muss von einer Person mit Bauvorlageberechtigung eingereicht werden – Bauherren können nicht selbst antragstellen.

Schritt für Schritt zur Wintergarten-Baugenehmigung in Hamburg

Der Weg zur Genehmigung folgt einem strukturierten Ablauf:

  1. Bauvoranfrage (optional): Klärung grundsätzlicher Genehmigungsfähigkeit beim zuständigen Bezirksamt
  2. Planungserstellung: Beauftragung eines Architekten mit Bauvorlageberechtigung für die Unterlagenerstellung
  3. Antragseinreichung: Vollständige Einreichung bei der zuständigen Bauprüfabteilung des Bezirksamts
  4. Vollständigkeitsprüfung: Behördliche Prüfung innerhalb von 10 Arbeitstagen
  5. Genehmigungsverfahren: Inhaltliche Prüfung und Entscheidung innerhalb der gesetzlichen Fristen

Planeco Building begleitet Sie durch alle diese Schritte und sorgt für vollständige Unterlagen, um zeitraubende Nachforderungen zu vermeiden.

Baugenehmigung für Wintergarten in Hamburg beantragen – mit Planeco Building

Planeco Building ist Ihr kompetenter Partner für Wintergarten-Baugenehmigungen in Hamburg. Unsere Expertise in der Hamburgischen Bauordnung und das bewährte Netzwerk mit lokalen Behörden garantieren Ihnen einen reibungslosen Ablauf:

  • Kostenlose Erstberatung mit individueller Machbarkeitsprüfung
  • Über 1.400 erfolgreiche Bauanträge deutschlandweit
  • Volle Preistransparenz – keine versteckten Kosten
  • 14–21 Tage Bearbeitungszeit für die Unterlagenerstellung
  • Rundum-Service – Architektur, Statik, Brandschutz und mehr
  • Bundesweites Netzwerk mit lokaler Expertise in Hamburg

Unsere spezialisierten Architekten kennen die Besonderheiten der Hamburger Verfahrensarten und erstellen vollständige Antragsunterlagen nach den aktuellen Standards der HBauO. Von der ersten Beratung bis zur erteilten Genehmigung haben Sie einen festen Ansprechpartner, der Sie über den Bearbeitungsstand informiert und bei Nachfragen der Behörden sofort reagiert.

Profitieren Sie von unserer Erfahrung mit über 200 Wintergarten-Genehmigungen und vermeiden Sie zeitaufwändige Korrekturen durch unvollständige oder fehlerhafte Anträge. Kontaktieren Sie uns noch heute für Ihre unverbindliche Erstberatung!

Planeco Logo
Jetzt kostenloses Erstgespräch anfragen!
Informiere dich kostenfrei und unverbindlich über deine Möglichkeiten mit Planeco. Wir freuen uns dich zu beraten!
Jetzt Energieexperten finden!
Jetzt Nutzungsänderung
beantragen!
Angebot erhalten
Right arrow icon
Jetzt Bauvoranfrage
beantragen!
Kostenlose Erstberatung
Right arrow icon
In Rekordzeit zum Bauantrag mit Planeco Building.
Ratgeber Nutzungsänderung Ferienwohnung Mockup
Kostenloser Ratgeber: Nutzungsänderung zur Ferienwohnung 
Genehmigung schnell sichern
Hohe Bußgelder vermeiden
Mit 10-Punkte-Checkliste zum Erfolg
Kostenlos herunterladen
Ratgeber Nutzungsänderung Ferienwohnung Mockup
Kostenlose Muster: Bauvoranfrage richtig stellen
3 Mustervorlagen
Formulierungen vom Profi
Mit Unterlagen-Checkliste
Kostenlos herunterladen

FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Sind in Hamburg alle Wintergärten genehmigungspflichtig?

arrow icon

Ja, in Hamburg gibt es keine Ausnahmen – alle Wintergärten benötigen eine Baugenehmigung nach der Hamburgischen Bauordnung. Dies gilt unabhängig von Größe, Bauart oder geplanter Nutzung. Sowohl beheizte Warmwintergärten als auch unbeheizte Kaltwintergärten durchlaufen das reguläre Genehmigungsverfahren. Hamburg gehört damit zu den strengsten Bundesländern bei Wintergarten-Regelungen.

Wie lange dauert eine Wintergarten-Baugenehmigung in Hamburg?

arrow icon

Die gesetzlichen Fristen betragen 1-2 Monate im vereinfachten Verfahren und 3 Monate im konzentrierten Verfahren. Aktuelle Behördendaten zeigen jedoch längere Bearbeitungszeiten: In Hamburg-Mitte durchschnittlich 7,78 Monate im vereinfachten und 9,44 Monate im konzentrierten Verfahren. Planeco Building minimiert Verzögerungen durch vollständige Antragsunterlagen und professionelle Behördenkommunikation.

Welche Abstände muss mein Wintergarten in Hamburg einhalten?

arrow icon

Nach der Hamburgischen Bauordnung müssen Wintergärten mindestens 2,5 Meter Abstand zum Nachbargrundstück einhalten. Diese Mindestabstandsregel kann nur mit schriftlicher Nachbarzustimmung und behördlicher Genehmigung unterschritten werden. Bei Grenzabständen unter 2,5 Metern sind zusätzliche Brandschutzmaßnahmen erforderlich, was die Kosten und Komplexität des Vorhabens erhöht.