Planen Sie einen lichtdurchfluteten Wintergarten für Ihr Zuhause in Hessen? Die gute Nachricht: Nicht jeder Wintergarten benötigt eine aufwändige Baugenehmigung. Die Hessische Bauordnung (HBO) bietet unter bestimmten Voraussetzungen Erleichterungen für kleinere Wintergärten. Entscheidend sind dabei die Größe, die geplante Nutzung und die bauliche Ausführung Ihres Vorhabens. Mit der jüngsten Novellierung vom 14. Oktober 2025 wurden die Verfahren weiter vereinfacht und digitalisiert.
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Wie blickt das Baurecht auf das Thema Wintergarten?
Die Hessische Bauordnung (HBO) vom 28. Mai 2018, zuletzt geändert am 14. Oktober 2025, bildet die rechtliche Grundlage für alle Bauvorhaben im Land. Grundsätzlich gilt: Ein Wintergarten stellt eine bauliche Anlage dar, die das Erscheinungsbild und die Nutzung eines Gebäudes verändert. Daher unterliegt er prinzipiell der Baugenehmigungspflicht.
Allerdings kennt die HBO auch wichtige Ausnahmen von dieser Regel. Die Anlage zu § 63 der HBO listet bauliche Anlagen auf, die unter bestimmten Bedingungen ohne förmliches Genehmigungsverfahren errichtet werden dürfen. Diese Regelung ermöglicht es vielen Bauherren in Hessen, ihren Wintergarten-Traum schneller und kostengünstiger zu verwirklichen.
Wintergarten vs. Wohnraumerweiterung – wo liegt der Unterschied?
Das Baurecht unterscheidet streng zwischen einem "echten" Wintergarten und einer als Wintergarten beworbenen Wohnraumerweiterung – eine Differenzierung mit erheblichen rechtlichen Konsequenzen für Ihr Genehmigungsverfahren.
- Echter Wintergarten: Unbeheizter, klar abgetrennter Bereich zur Pflanzenüberwinterung ohne dauerhaften Aufenthaltscharakter
- Wohnraumerweiterung: Beheizter Raum mit offener Verbindung zum Wohnbereich oder regelmäßiger Nutzung als Aufenthaltsraum
- Rechtliche Folge: Während echte Wintergärten von Erleichterungen profitieren können, unterliegen Wohnraumerweiterungen strengen Genehmigungsanforderungen
Entscheidend ist nicht nur die Installation einer Heizung, sondern auch die tatsächliche Nutzung. Wird eine Trennwand entfernt oder der Raum regelmäßig als Wohnbereich genutzt, gilt er rechtlich als Wohnraumerweiterung – unabhängig davon, ob dort Pflanzen stehen.
Wann brauche ich eine Baugenehmigung für meinen Wintergarten in Hessen?
In Hessen können ungeheizte Wintergärten bis zu einer Brutto-Grundfläche von 30 m² unter bestimmten Voraussetzungen ohne Wintergarten-Baugenehmigung errichtet werden. Diese Regelung gilt jedoch nur bei Anbauten an Gebäude der Gebäudeklasse 1 bis 3 – also typische Wohngebäude mit maximal zwei Nutzungseinheiten.
Zusätzlich müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Mindestabstand: 3 m oder 40 % der Wandhöhe zur Nachbargrenze (je nachdem, was größer ist)
- Grundflächenzahl (GRZ): Der Wintergarten darf die im Bebauungsplan festgelegte Bebauungsgrenze nicht überschreiten
- Ungeheizte Ausführung: Keine Vollheizung, maximal Frostschutzheizung
- Bauliche Abtrennung: Klare Trennung zum Wohnbereich durch Türen oder Fenster
Welche Konsequenzen drohen bei Verstoß?
Wer einen genehmigungspflichtigen Wintergarten ohne die erforderliche Genehmigung errichtet, setzt sich erheblichen Risiken aus. Die Bußgelder in Hessen können zwischen 500,– € und 50.000,– € liegen. Besonders problematisch wird es bei Verstößen gegen baurechtliche Vorschriften wie Grenzabstände oder Baugrenzen. In solchen Fällen kann die Bauaufsichtsbehörde einen sofortigen Baustopp anordnen oder im Extremfall den kompletten Abriss verlangen. Zusätzlich ist der Versicherungsschutz bei ungenehmigten Anbauten oft ausgeschlossen.
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Welche Unterlagen benötige ich für die Genehmigung meines Wintergartens?
Für einen genehmigungspflichtigen Wintergarten in Hessen benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Amtlicher Lageplan (1:1000): Zeigt die Position des geplanten Wintergartens auf dem Grundstück
- Bauzeichnungen (1:100): Detaillierte Pläne mit Grundrissen, Ansichten und Schnitten
- Baubeschreibung: Ausführliche Beschreibung der Materialien und Bauweise
- Statische Berechnungen: Nachweis der Standsicherheit durch einen Statiker
- Wärmeschutznachweis: Bei beheizten Wintergärten zur Erfüllung der GEG-Anforderungen
- Abstandsflächennachweis: Bestätigung der Einhaltung der Mindestabstände
Bei Grenzbebauung sind zusätzlich schriftliche Zustimmungserklärungen der Nachbarn erforderlich. Diese sollten dem Bauantrag unbedingt beigefügt werden, um Verzögerungen zu vermeiden.
Schritt für Schritt zur Wintergarten-Baugenehmigung in Hessen
Der Weg zur Wintergarten-Baugenehmigung in Hessen folgt einem strukturierten Ablauf:
- Bauvoranfrage stellen: Klärung der Genehmigungsfähigkeit und erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde
- Planungsunterlagen erstellen: Ein bauvorlageberechtigter Architekt erstellt alle erforderlichen Dokumente
- Bauantrag einreichen: Vollständige Antragsunterlagen bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einreichen
- Behördliche Prüfung: Das Bauamt prüft die Unterlagen auf Vollständigkeit und Konformität
- Genehmigung erhalten: Nach erfolgreicher Prüfung wird die Baugenehmigung erteilt
Die Bearbeitungszeit beträgt in Hessen maximal 3 Monate für das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren. Bei besonderen Umständen kann das Verfahren um weitere 2 Monate verlängert werden. Seit April 2025 können Bauanträge digital über das Bauportal Hessen eingereicht werden, was die Bearbeitung beschleunigt.
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