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Wintergarten: Brauche ich eine Baugenehmigung in Nordrhein-Westfalen?

November 28, 2025
Update:
November 29, 2025
Lesezeit: 5 Min.
Sebastian Rupp
Sebastian Rupp
November 28, 2025
Update:
November 29, 2025
In Nordrhein-Westfalen gelten besondere Regelungen für Wintergärten: Während Kaltwintergärten bis 30 m² verfahrensfrei errichtet werden können, benötigen beheizte Warmwintergärten immer eine Baugenehmigung. Planeco Building führt Sie sicher durch die NRW-spezifischen Vorschriften.
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Wintergarten: Brauche ich eine Baugenehmigung in Nordrhein-Westfalen?

In Nordrhein-Westfalen gelten besondere Regelungen für Wintergärten: Während Kaltwintergärten bis 30 m² verfahrensfrei errichtet werden können, benötigen beheizte Warmwintergärten immer eine Baugenehmigung. Planeco Building führt Sie sicher durch die NRW-spezifischen Vorschriften.
Sebastian Rupp
November 29, 2025
5 Minuten

Ein Wintergarten erweitert Ihren Wohnraum und schafft eine lichtdurchflutete Oase – doch bevor Sie Ihre Pläne verwirklichen können, müssen Sie die baurechtlichen Anforderungen in Nordrhein-Westfalen klären. Die Wintergarten-Baugenehmigung hängt von verschiedenen Faktoren ab: der Größe, der Heizungsart und dem Standort Ihres geplanten Wintergartens. Nordrhein-Westfalen bietet dabei einige Besonderheiten, die Sie unbedingt kennen sollten.

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Wie blickt das Baurecht auf das Thema Wintergarten?

Das Baurecht in Nordrhein-Westfalen unterscheidet klar zwischen verschiedenen Arten von Wintergärten und deren rechtlicher Einordnung. Die Landesbauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018) definiert einen Wintergarten als ein größtenteils aus Glas bestehendes Gebäude mit einer Trägerkonstruktion aus Metall, Holz oder Kunststoff. Entscheidend für die baurechtliche Bewertung ist jedoch nicht nur die Konstruktion, sondern vor allem die geplante Nutzung.

Ein echter Wintergarten dient primär der Pflanzenüberwinterung und ist vom Wohnbereich baulich getrennt. Er wird nicht oder nur mit einer Frostschutzheizung beheizt und zählt nicht zur Wohnfläche. Diese Art von Wintergarten profitiert in NRW von baurechtlichen Erleichterungen und kann unter bestimmten Voraussetzungen sogar verfahrensfrei errichtet werden.

Anders verhält es sich mit Wohnraumerweiterungen, die lediglich als Wintergarten bezeichnet werden. Sobald eine Vollheizung installiert wird, der Raum regelmäßig als Aufenthaltsort genutzt wird oder eine offene Verbindung zum Wohnbereich besteht, gilt er rechtlich als Wohnraumerweiterung. Diese unterliegt den gleichen strengen Anforderungen wie ein klassischer Hausanbau.

Wintergarten vs. Wohnraumerweiterung – wo liegt der Unterschied?

Die Abgrenzung zwischen einem baurechtlichen Wintergarten und einer Wohnraumerweiterung hat erhebliche Auswirkungen auf die Baugenehmigung und die damit verbundenen Anforderungen. In Nordrhein-Westfalen ist diese Unterscheidung besonders relevant, da sie über die Verfahrensfreiheit entscheidet.

  • Echter Wintergarten: Unbeheizt, baulich vom Wohnbereich getrennt, primär für Pflanzen bestimmt
  • Wohnraumerweiterung: Beheizt, als Aufenthaltsraum konzipiert, oft mit offener Verbindung zum Haus
  • Nutzungscharakter: Regelmäßige Nutzung als Wohnraum führt zur Einstufung als Wohnraumerweiterung
  • Bauliche Abtrennung: Fehlende Tür zwischen Wintergarten und Wohnbereich deutet auf Wohnraumnutzung hin

Diese Unterscheidung ist nicht nur theoretischer Natur: Während ein echter Wintergarten in NRW bis 30 m² verfahrensfrei errichtet werden kann, erfordert eine Wohnraumerweiterung grundsätzlich eine vollständige Baugenehmigung mit allen damit verbundenen Nachweisen und Kosten.

Wann brauche ich eine Baugenehmigung für meinen Wintergarten in Nordrhein-Westfalen?

Die Genehmigungspflicht für Wintergärten in Nordrhein-Westfalen richtet sich nach § 62 Abs. 1 Nummer 1 g) der Landesbauordnung NRW 2018. Diese Regelung ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen die verfahrensfreie Errichtung von Kaltwintergärten.

Verfahrensfrei sind Wintergärten, wenn sie folgende Bedingungen erfüllen:

  1. Maximale Grundfläche: Bis zu 30 m² Brutto-Grundfläche
  2. Gebäudeklasse: Nur bei Gebäuden der Klassen 1 bis 3 (typische Wohnhäuser)
  3. Grenzabstand: Mindestens 3 m Abstand zur Nachbargrenze
  4. Unbeheizter Zustand: Keine Vollheizung, maximal Frostschutzheizung
  5. Verglaste Ausführung: Muss als verglaster Anbau konzipiert sein

Genehmigungspflichtig wird Ihr Wintergarten in folgenden Fällen:

  • Grundfläche über 30 m²
  • Grenzabstand unter 3 m
  • Beheizte Ausführung (Warmwintergarten)
  • Errichtung auf Gebäuden der Klasse 4 oder höher
  • Standort auf Dachterrassen
  • Besondere Gebietsausweisungen (Denkmalschutz, Naturschutz)

Welche Konsequenzen drohen bei Verstoß?

Wer einen Wintergarten ohne die erforderliche Genehmigung errichtet, setzt sich erheblichen rechtlichen und finanziellen Risiken aus. In Nordrhein-Westfalen können Bußgelder bis zu 75.000,– € verhängt werden – die höchsten Strafrahmen im deutschen Vergleich.

Besonders problematisch: Für ungenehmigt errichtete Wintergärten gibt es keine Verjährung. Die Bauaufsichtsbehörde kann auch Jahre später noch Maßnahmen einleiten, wenn der Verstoß bekannt wird. Mögliche Konsequenzen sind:

  • Nutzungsuntersagung bis zur nachträglichen Genehmigung
  • Beseitigungsverfügung bei nicht genehmigungsfähigen Vorhaben
  • Baustopp während laufender Bauarbeiten
  • Versicherungsausschluss bei Schäden am ungenehmigten Anbau

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Welche Unterlagen benötige ich für die Genehmigung meines Wintergartens?

Für einen genehmigungspflichtigen Wintergarten in Nordrhein-Westfalen sind umfangreiche Unterlagen erforderlich. Die vollständige Dokumentation ist entscheidend für eine zügige Bearbeitung durch die Bauaufsichtsbehörde.

Grundlegende Antragsunterlagen:

  • Bauantragsformular: Vollständig ausgefüllt und unterschrieben
  • Amtlicher Lageplan: Im Maßstab 1:500 mit eingetragenem Wintergarten
  • Bauzeichnungen: Grundrisse, Schnitte und Ansichten im Maßstab 1:100
  • Baubeschreibung: Detaillierte Beschreibung der geplanten Konstruktion
  • Eigentumsnachweis: Aktueller Grundbuchauszug

Technische Nachweise:

  1. Standsicherheitsnachweis: Statische Berechnung durch Tragwerksplaner
  2. Wärmeschutznachweis: Nach GEG bei beheizten Wintergärten
  3. Brandschutznachweis: Bei größeren Vorhaben oder besonderen Anforderungen
  4. Abstandsflächennachweis: Einhaltung der 3-Meter-Regel zur Nachbargrenze

Für kleinere Wintergärten bis 25 m² Grundfläche können Sie als Bauherr den Antrag selbst stellen. Bei größeren Vorhaben ist ein bauvorlageberechtigter Architekt oder Bauingenieur erforderlich.

Schritt für Schritt zur Wintergarten-Baugenehmigung in Nordrhein-Westfalen

Der Weg zur Wintergarten-Baugenehmigung in NRW folgt einem strukturierten Verfahren, das bei ordnungsgemäßer Vorbereitung planbar und transparent abläuft.

Schritt 1: Machbarkeitsprüfung und Vorabklärung
Prüfung der örtlichen Gegebenheiten, des Bebauungsplans und der Abstandsflächen. Eine unverbindliche Bauvoranfrage beim zuständigen Bauamt kann Klarheit über die Genehmigungsfähigkeit schaffen.

Schritt 2: Planung und Unterlagenerstellung
Ein qualifizierter Architekt erstellt die erforderlichen Pläne und technischen Nachweise. Die Qualität der Unterlagen entscheidet maßgeblich über die Bearbeitungsgeschwindigkeit.

Schritt 3: Antragstellung beim Bauamt
Einreichung des vollständigen Bauantrags bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde. Diese prüft innerhalb von 10 Arbeitstagen die Vollständigkeit.

Schritt 4: Behördliche Prüfung
Die materielle Prüfung des Antrags erfolgt unter Beteiligung aller berührten Stellen. Nachbargemeinschaften, Umwelt- und Denkmalschutzbehörden erhalten maximal 2 Monate Zeit für ihre Stellungnahmen.

Schritt 5: Genehmigungserteilung
Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie die Baugenehmigung. Die gesetzliche Entscheidungsfrist beträgt 3 Monate im Standardverfahren, 6 Wochen im vereinfachten Verfahren.

Baugenehmigung für Wintergarten in Nordrhein-Westfalen beantragen – mit Planeco Building

Sie planen einen Wintergarten in Nordrhein-Westfalen und möchten sich auf die NRW-spezifischen Regelungen verlassen können? Planeco Building begleitet Sie von der ersten Idee bis zur erteilten Baugenehmigung – deutschlandweit und mit lokaler Expertise vor Ort.

Ihre Vorteile mit Planeco Building:

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  • 14–21 Tage Bearbeitungszeit: Schnelle Unterlagenerstellung durch spezialisierte Architekten
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  • Bundesweites Netzwerk mit lokaler Expertise in Nordrhein-Westfalen: Wir kennen die örtlichen Besonderheiten

Unser digitaler Prozess macht die Wintergarten-Baugenehmigung in NRW planbar und transparent. Von der kostenlosen Machbarkeitsprüfung über die professionelle Unterlagenerstellung bis zur Behördenkommunikation – Sie haben einen festen Ansprechpartner und bleiben stets über den aktuellen Stand informiert.

Nutzen Sie unsere Expertise für Ihr Wintergarten-Projekt in Nordrhein-Westfalen. Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Erstberatung und erfahren Sie, wie wir Ihnen den Weg zur Baugenehmigung ebnen können.

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FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Kann ich meinen Kaltwintergarten in NRW nachträglich beheizen?

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Wenn Sie Ihren ursprünglich verfahrensfrei errichteten Kaltwintergarten nachträglich mit einer Vollheizung ausstatten möchten, benötigen Sie eine neue Baugenehmigung. Die Umwandlung in einen Warmwintergarten gilt als Nutzungsänderung und verändert die baurechtliche Situation fundamental. Der Wintergarten wird dann als Wohnraumerweiterung eingestuft und muss alle Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes erfüllen. Planeco Building prüft in solchen Fällen die Genehmigungsfähigkeit und begleitet Sie durch das erforderliche Verfahren.

Gilt die 30-m²-Regelung auch bei Grenzbebauung?

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Die 30-m²-Regelung für verfahrensfreie Wintergärten in NRW ist grundsätzlich an den Mindestabstand von 3 m zur Nachbargrenze gekoppelt. Bei bestehender beidseitiger Grenzbebauung kann jedoch unter Umständen auch ein Wintergarten an der Grenze errichtet werden, ohne dass die 3-Meter-Regel greift. Dies ist aber an strenge Voraussetzungen gebunden und sollte unbedingt mit der zuständigen Bauaufsichtsbehörde abgeklärt werden. In solchen Fällen sind meist zusätzliche Brandschutzmaßnahmen erforderlich, da die grenzseitige Wand als Brandwand ohne Verglasung ausgeführt werden muss.

Wie lange dauert die Bearbeitung eines Wintergarten-Bauantrags in NRW?

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Die gesetzlichen Fristen in Nordrhein-Westfalen sind klar geregelt: Die Bauaufsichtsbehörde muss innerhalb von 10 Arbeitstagen die Vollständigkeit prüfen und hat dann 3 Monate Zeit für die Entscheidung im Standardverfahren bzw. 6 Wochen im vereinfachten Verfahren. In der Praxis zeigen sich oft längere Bearbeitungszeiten zwischen 4 Wochen und 6 Monaten, da viele Bauämter unter hohem Antragaufkommen arbeiten. Vollständige und qualitativ hochwertige Unterlagen beschleunigen das Verfahren erheblich, da Rückfragen und Nachforderungen vermieden werden.