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Wintergarten: Brauche ich eine Baugenehmigung im Saarland?

November 28, 2025
Update:
November 29, 2025
Lesezeit: 5 Min.
Sebastian Rupp
Sebastian Rupp
November 28, 2025
Update:
November 29, 2025
Im Saarland benötigen Sie für jeden Wintergarten eine Baugenehmigung – unabhängig von Größe oder Heizung. Planeco Building führt Sie sicher durch alle Vorschriften und sorgt für eine reibungslose Genehmigung.
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Wintergarten: Brauche ich eine Baugenehmigung im Saarland?

Im Saarland benötigen Sie für jeden Wintergarten eine Baugenehmigung – unabhängig von Größe oder Heizung. Planeco Building führt Sie sicher durch alle Vorschriften und sorgt für eine reibungslose Genehmigung.
Sebastian Rupp
November 29, 2025
5 Minuten

Sie träumen von einem lichtdurchfluteten Wintergarten, der Ihr Zuhause im Saarland das ganze Jahr über mit zusätzlichem Raum bereichert? Bevor Sie Ihre Pläne verwirklichen können, müssen Sie eine wichtige Hürde meistern: die Baugenehmigung. Anders als in anderen Bundesländern ist im Saarland für jeden Wintergarten eine Baugenehmigung erforderlich – eine Besonderheit, die Sie bei Ihrer Planung unbedingt berücksichtigen sollten. Planeco Building begleitet Sie sicher durch alle Vorschriften und sorgt für eine reibungslose Genehmigung Ihres Traumwintergartens.

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Wie blickt das Baurecht auf das Thema Wintergarten?

Das Baurecht betrachtet Wintergärten als bauliche Anlagen, die das Erscheinungsbild und die Nutzung eines Gebäudes verändern. Die Landesbauordnung Saarland (LBO Saarland) behandelt alle Wintergärten als genehmigungspflichtige Vorhaben, da sie als Erweiterung des Wohnraums angesehen werden. Diese strikte Regelung unterscheidet das Saarland deutlich von anderen Bundesländern wie Brandenburg, Bremen oder Rheinland-Pfalz, wo unbeheizte Wintergärten unter bestimmten Voraussetzungen verfahrensfrei errichtet werden können.

Wichtig zu verstehen ist, dass das saarländische Baurecht keine Ausnahmen für kleine oder unbeheizte Wintergärten vorsieht. Selbst ein kleiner Kaltwintergarten zur Pflanzenüberwinterung unterliegt der Genehmigungspflicht. Diese einheitliche Regelung sorgt zwar für Klarheit, erfordert aber eine sorgfältige Planung und professionelle Unterstützung bei der Baugenehmigung.

Wintergarten vs. Wohnraumerweiterung – wo liegt der Unterschied?

Obwohl im Saarland alle Wintergärten genehmigungspflichtig sind, unterscheidet das Baurecht dennoch zwischen verschiedenen Nutzungsarten. Ein "echter" Wintergarten dient primär der Pflanzenüberwinterung und ist baulich vom Wohnbereich getrennt. Er bleibt unbeheizt oder verfügt lediglich über eine Frostschutzheizung.

  • Echter Wintergarten: Unbeheizt, baulich abgetrennt, primär für Pflanzen
  • Wohnraumerweiterung: Vollbeheizt, direkter Zugang zum Wohnbereich, regelmäßige Nutzung als Aufenthaltsraum
  • Entscheidender Faktor: Heizung und tatsächliche Nutzung bestimmen die baurechtliche Einordnung
  • Folgen: Wohnraumerweiterungen unterliegen strengeren energetischen Anforderungen

Diese Unterscheidung hat praktische Auswirkungen auf die Genehmigungsanforderungen: Während ein unbeheizter Wintergarten von energetischen Vorgaben ausgenommen ist, muss eine beheizte Wohnraumerweiterung die strengen Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) erfüllen.

Wann brauche ich eine Baugenehmigung für meinen Wintergarten im Saarland?

Die Antwort ist im Saarland eindeutig: Immer. Anders als in vielen anderen Bundesländern kennt die Landesbauordnung Saarland keine verfahrensfreien Wintergärten. Diese strikte Regelung gilt unabhängig von:

  1. Größe des Wintergartens: Auch kleine Anbauten sind genehmigungspflichtig
  2. Heizung: Sowohl beheizte als auch unbeheizte Wintergärten benötigen eine Genehmigung
  3. Bauart: Angebaute und freistehende Konstruktionen unterliegen der Genehmigungspflicht
  4. Nutzung: Pflanzenüberwinterung oder Wohnraumnutzung – beide Varianten sind genehmigungspflichtig

Wichtig: Terrassenüberdachungen werden anders behandelt. Nach § 61 Abs. 1.1h der Landesbauordnung Saarland sind Terrassenüberdachungen mit bis zu 36 m² Fläche und einer maximalen Tiefe von 3 m verfahrensfrei, sofern ein Mindestabstand von 3 m zu Nachbargrundstücken eingehalten wird.

Welche Konsequenzen drohen bei Verstoß?

Der Bau eines Wintergartens ohne erforderliche Wintergarten-Baugenehmigung im Saarland führt zu ernstzunehmenden Konsequenzen. Die zuständige Bauaufsichtsbehörde kann den Abriss des Wintergartens anordnen, da dieser als Schwarzbau gilt. Zusätzlich drohen Bußgelder bis zu 50.000,– €. Bei einem aus Unkenntnis errichteten Wintergarten besteht zwar die Möglichkeit einer nachträglichen Genehmigung, jedoch gestaltet sich die Erfüllung der baurechtlichen Auflagen deutlich schwieriger, wenn der Anbau bereits steht.

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Welche Unterlagen benötige ich für die Genehmigung meines Wintergartens?

Für die Beantragung einer Wintergarten-Baugenehmigung im Saarland benötigen Sie umfangreiche Unterlagen, die von qualifizierten Fachleuten erstellt werden müssen:

  • Antragsformular: Erhältlich beim zuständigen Bauamt oder online downloadbar
  • Bauzeichnungen und Baubeschreibung: Detaillierte Pläne und Materialbeschreibung vom Hersteller
  • Lageplan: Aktueller Katasterplan (nicht älter als 6 Monate) mit Grenzabständen
  • Erschließungsnachweis: Bestätigung der Anschlussmöglichkeiten für Strom, Wasser und Abwasser
  • Wärmeschutznachweis: Bei beheizten Wintergärten zur GEG-Konformität
  • Brandschutznachweis: Für beheizte Wintergärten von Brandschutzsachverständigen
  • Standsicherheitsnachweis: Statische Berechnungen der Konstruktion

Die Erstellung dieser Unterlagen erfordert Fachwissen und Erfahrung. Planeco Building übernimmt die komplette Dokumentenerstellung und sorgt für vollständige, normgerechte Anträge, die Verzögerungen durch Nachforderungen vermeiden.

Schritt für Schritt zur Wintergarten-Baugenehmigung im Saarland

  1. Kostenlose Erstberatung: Planeco Building prüft Ihr Vorhaben und klärt die baurechtlichen Rahmenbedingungen für Ihr Grundstück im Saarland
  2. Unterlagenerstellung: Unsere qualifizierten Architekten erstellen alle erforderlichen Pläne, Nachweise und Beschreibungen
  3. Behördliche Einreichung: Vollständige Bauantrag-Einreichung bei der zuständigen Unteren Bauaufsichtsbehörde
  4. Begleitung der Prüfung: Übernahme der Behördenkommunikation und Bearbeitung eventueller Nachforderungen
  5. Genehmigungserteilung: Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie die rechtsgültige Baugenehmigung für Ihren Wintergarten

Baugenehmigung für Wintergarten im Saarland beantragen – mit Planeco Building

Sie möchten Ihren Wintergarten-Traum im Saarland verwirklichen? Planeco Building ist Ihr zuverlässiger Partner für eine zügige Genehmigung. Unsere Expertise im saarländischen Baurecht sorgt für reibungslose Abläufe und vermeidet kostspielige Verzögerungen.

Ihre Vorteile mit Planeco Building:

  • Kostenlose Erstberatung mit individueller Machbarkeitsprüfung
  • Über 1.400 erfolgreiche Bauanträge deutschlandweit
  • Volle Preistransparenz – keine versteckten Kosten
  • 14–21 Tage Bearbeitungszeit für die Unterlagenerstellung
  • Rundum-Service – Architektur, Statik, Brandschutz und mehr
  • Bundesweites Netzwerk mit lokaler Expertise im Saarland

Profitieren Sie von unserem digitalen Baugenehmigungsverfahren und lassen Sie sich noch heute unverbindlich beraten. Wir kennen die Besonderheiten der saarländischen Bauvorschriften und finden den richtigen Architekten für Ihr Vorhaben.

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FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Gibt es im Saarland genehmigungsfreie Wintergärten?

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Nein, im Saarland sind alle Wintergärten genehmigungspflichtig. Anders als in anderen Bundesländern sieht die Landesbauordnung Saarland keine verfahrensfreien Wintergärten vor – unabhängig von Größe, Heizung oder Nutzungsart. Diese strikte Regelung unterscheidet das Saarland deutlich von Bundesländern wie Brandenburg oder Nordrhein-Westfalen, wo kleine unbeheizte Wintergärten unter bestimmten Voraussetzungen ohne förmliches Verfahren errichtet werden können.

Wie lange dauert die Bearbeitung einer Wintergarten-Baugenehmigung im Saarland?

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Nach § 54 der Landesbauordnung Saarland hat die Bauaufsichtsbehörde innerhalb von zehn Arbeitstagen die Vollständigkeit zu prüfen. Anschließend beträgt die Bearbeitungsfrist zwei Monate für das reguläre Verfahren und einen Monat für das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren. Mit vollständigen, professionell erstellten Unterlagen können Sie diese Fristen in der Regel einhalten und vermeiden zeitraubende Nachforderungen.

Welche energetischen Anforderungen gelten für beheizte Wintergärten im Saarland?

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Für beheizte Wintergärten bis 50 m² gelten die GEG-Grenzwerte: Fenster dürfen maximal 1,3 W/(m²·K) und Außentüren maximal 1,8 W/(m²·K) aufweisen. Bei Wintergärten über 50 m² müssen die strengeren Neubaustandards eingehalten werden: Außenwände maximal 0,24 W/(m²·K), Dachflächen maximal 0,20 W/(m²·K) und Bodenplatten maximal 0,30 W/(m²·K). Unbeheizte Kaltwintergärten sind von diesen energetischen Vorgaben ausgenommen.