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Wintergarten Baugenehmigung Saarland – Was Sie wirklich brauchen

November 28, 2025
Update:
June 25, 2026
Lesezeit: 5 Min.
Sebastian Rupp
Sebastian Rupp
November 28, 2025
Update:
June 25, 2026
Im Saarland gilt seit 2025 eine neue Regelung für Wintergärten bis 36 m² – doch die meisten Bauherren kennen sie nicht. Erfahren Sie, welches Verfahren für Ihr Vorhaben gilt und was es kostet.
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Wintergarten Baugenehmigung Saarland – Was Sie wirklich brauchen

Im Saarland gilt seit 2025 eine neue Regelung für Wintergärten bis 36 m² – doch die meisten Bauherren kennen sie nicht. Erfahren Sie, welches Verfahren für Ihr Vorhaben gilt und was es kostet.
Sebastian Rupp
June 25, 2026
5 Minuten

Ein Wintergarten am Eigenheim im Saarland ist baurechtlich kein Bagatellvorhaben – unabhängig davon, ob er beheizt wird oder nicht. Wer hier ohne Genehmigung baut, riskiert Bußgelder von bis zu 50.000,– € und im schlimmsten Fall eine Abrissverfügung. Gleichzeitig hat die LBO-Novelle 2025 die Spielregeln verändert: Für Wintergärten bis 36 m² gilt seit April 2025 unter bestimmten Voraussetzungen Verfahrensfreiheit mit Kenntnisgebepflicht – eine Neuerung, die in der Praxis noch kaum bekannt ist. Was das konkret für Ihr Vorhaben bedeutet, welche Unterlagen Sie benötigen und was die Genehmigung kostet, erfahren Sie hier.

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Brauche ich eine Baugenehmigung für meinen Wintergarten im Saarland?

Die kurze Antwort: In den meisten Fällen ja. Das Saarland gehört traditionell zu den Bundesländern mit den strengsten Regelungen für Wintergärten. Während in Rheinland-Pfalz unbeheizte Wintergärten bis 50 m³ umbauten Raums verfahrensfrei errichtet werden können, kannte die saarländische Landesbauordnung bislang keine entsprechenden Ausnahmen.

Mit der LBO-Novelle 2025, die im April 2025 in Kraft getreten ist, hat sich die Rechtslage jedoch teilweise geändert. Die offizielle Landeswebsite des Saarlandes nennt Wintergärten bis 36 m² ausdrücklich als Vorhaben, die nach § 61 Abs. 2 LBO Saarland verfahrensfrei sind – allerdings mit einer wichtigen Einschränkung: Sie müssen der Gemeinde zur Kenntnis gegeben werden, und ein Tragwerksplaner muss die statisch-konstruktive Unbedenklichkeit feststellen.

Verfahrensfrei bedeutet dabei nicht genehmigungsfrei im umgangssprachlichen Sinn. Alle baurechtlichen Vorschriften – Abstandsflächen, Brandschutz, Statik – müssen weiterhin eingehalten werden. Der Unterschied: Es gibt kein förmliches Genehmigungsverfahren mit Behördenentscheidung. Die Verantwortung für die Einhaltung aller Vorschriften liegt beim Bauherrn und seinen Planern.

Für Wintergärten über 36 m² oder bei Vorhaben, die von den Festsetzungen des Bebauungsplans abweichen, bleibt die Genehmigungspflicht bestehen. Hier greift entweder das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren nach § 64 LBO oder das reguläre Verfahren.

Wintergarten vs. Terrassenüberdachung – der entscheidende Unterschied

In der Praxis werden Wintergarten und Terrassenüberdachung häufig verwechselt – baurechtlich sind sie jedoch grundverschieden. Eine Terrassenüberdachung ist nur nach oben geschlossen, ein Wintergarten ist allseitig verglast und damit eine vollständige bauliche Erweiterung des Gebäudes.

Im Saarland sind Terrassenüberdachungen bis 36 m² Grundfläche und 3 m Tiefe nach § 61 Abs. 1 LBO verfahrensfrei, sofern ein Mindestabstand von 3 m zur Nachbargrenze eingehalten wird. Diese Regelung gilt nicht für Wintergärten. Wer plant, eine Terrassenüberdachung schrittweise zu einem Wintergarten auszubauen, sollte das von Anfang an in der Planung berücksichtigen.

Welches Verfahren gilt für Ihren Wintergarten?

Die Wahl des richtigen Verfahrens hängt von drei Faktoren ab: Größe des Wintergartens, Vorhandensein eines Bebauungsplans und Übereinstimmung mit dessen Festsetzungen.

  • Verfahrensfrei mit Kenntnisgebepflicht (§ 61 Abs. 2 LBO): Wintergärten bis 36 m², die alle baurechtlichen Vorschriften einhalten. Kein Bauantrag, aber Mitteilung an die Gemeinde und Standsicherheitsnachweis durch einen Tragwerksplaner erforderlich.
  • Genehmigungsfreistellung (§ 63 LBO): Bei Vorliegen eines qualifizierten Bebauungsplans und vollständiger Übereinstimmung mit dessen Festsetzungen. Vollständige Bauvorlagen werden eingereicht; meldet sich die Gemeinde nicht innerhalb eines Monats, darf gebaut werden.
  • Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren (§ 64 LBO): Für die meisten Wintergärten über 36 m² der Standardweg. Seit der LBO-Novelle 2025 beträgt die Bearbeitungsfrist 10 Wochen – eine deutliche Verbesserung gegenüber der früheren Regelung.
  • Reguläres Baugenehmigungsverfahren: Bei komplexeren Vorhaben, Befreiungsanträgen oder Abweichungen vom Bebauungsplan. Bearbeitungsdauer in der Regel 3 Monate oder länger.

Seit November 2025 ist das Genehmigungsverfahren im Saarland elektronisch durchzuführen. Bauanträge werden digital eingereicht, was den Prozess beschleunigt und den Postweg entfallen lässt.

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Kaltwintergarten vs. Warmwintergarten – unterschiedliche Anforderungen

Ob Ihr Wintergarten beheizt wird oder nicht, hat erhebliche Auswirkungen auf die Anforderungen – nicht auf die Genehmigungspflicht, aber auf den Umfang der erforderlichen Nachweise.

  • Kaltwintergarten (ungeheizt): Keine Anforderungen nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG). Statik und Brandschutz müssen dennoch nachgewiesen werden. Einfachere Konstruktion, geringere Baukosten – aber im Saarland weiterhin genehmigungspflichtig, sofern er die 36-m²-Grenze überschreitet oder kein qualifizierter B-Plan vorliegt.
  • Warmwintergarten bis 50 m² (beheizt): Es gelten die GEG-Grenzwerte für Fenster und Türen. Ein Wärmeschutznachweis ist Pflichtbestandteil des Bauantrags.
  • Warmwintergarten über 50 m² (beheizt): Volle energetische Neubaustandards nach GEG müssen eingehalten werden. Das erhöht sowohl die Planungskosten als auch die Anforderungen an die Konstruktion erheblich.

Ein beheizter Wintergarten, der dauerhaft als Wohnraum genutzt wird, kann zudem eine Nutzungsänderung auslösen, wenn er in den offiziellen Wohnflächennachweis aufgenommen werden soll. Das ist bei der Planung frühzeitig zu klären.

Abstandsflächen und Bebauungsplan im Saarland

Zwei Punkte scheitern in der Praxis am häufigsten: die Abstandsflächen und die Grundflächenzahl (GRZ).

Nach § 7 LBO Saarland gilt: Der Mindestabstand zur Nachbargrundstücksgrenze beträgt 0,4 × Wandhöhe, mindestens jedoch 3 m. Bei einem Wintergarten mit 3 m Wandhöhe ergibt sich ein Mindestabstand von 3 m. Bei 4 m Wandhöhe wären es 1,6 m – die Mindestgrenze von 3 m greift dann. Auf kleinen Grundstücken oder bei Reihenhäusern ist diese Anforderung oft das entscheidende Hindernis.

Beim Bebauungsplan gilt: Er hat Vorrang vor der LBO. Prüfen Sie vor jeder Planung, ob Ihr Grundstück in einem B-Plan-Gebiet liegt und welche Festsetzungen dort gelten – insbesondere:

  • Grundflächenzahl (GRZ): Der Wintergarten wird vollständig auf die GRZ angerechnet. Bei bereits dicht bebauten Grundstücken kann die zulässige GRZ schnell überschritten werden.
  • Baugrenzen und Baulinien: Der Wintergarten muss innerhalb des festgesetzten Baufensters liegen.
  • Gestaltungsvorschriften: Manche B-Pläne schreiben Dachform, Materialien oder Farben vor.

Liegt kein Bebauungsplan vor, beurteilt sich das Vorhaben nach § 34 BauGB (Innenbereich) oder § 35 BauGB (Außenbereich). Im Außenbereich ist ein Wintergarten-Anbau in der Regel nicht genehmigungsfähig. Eine Bauvoranfrage im Saarland kann hier frühzeitig Klarheit schaffen, bevor Planungskosten entstehen.

Welche Unterlagen benötigen Sie für die Genehmigung?

Für das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren sind folgende Unterlagen einzureichen. Seit der LBO-Novelle 2025 gilt die Vollständigkeitsfiktion nach § 70 LBO: Die Bearbeitungsfrist beginnt erst, wenn die Behörde die Vollständigkeit der Unterlagen bestätigt hat. Unvollständige Anträge verzögern den Prozess erheblich.

  • Antragsformular: Beim zuständigen Bauamt oder über das elektronische Verfahren
  • Bauzeichnungen: Grundrisse, Schnitte und Ansichten im Maßstab 1:100, erstellt von einem bauvorlageberechtigten Architekten
  • Amtlicher Lageplan: Maßstab 1:500, nicht älter als 6 Monate
  • Baubeschreibung: Materialien, Konstruktion, Nutzungsart
  • Standsicherheitsnachweis: Statische Berechnung durch einen Tragwerksplaner – auch bei verfahrensfreien Vorhaben nach § 61 Abs. 2 LBO erforderlich
  • Wärmeschutznachweis: Nur bei beheizten Wintergärten, GEG-Konformität nachweisen
  • Brandschutznachweis: Bei beheizten Wintergärten und Gebäudeklassen 4–5
  • Erschließungsnachweis: Bei Anschluss an Strom, Wasser oder Abwasser

Was kostet die Baugenehmigung für einen Wintergarten im Saarland?

Die Gesamtkosten setzen sich aus Architekten- und Planungskosten sowie den Behördengebühren zusammen. Planeco Building übernimmt dabei die vollständige Erstellung der Bauvorlagen und die Kommunikation mit der Behörde.

Behördengebühren: Im Saarland betragen die Gebühren 0,5 bis 0,7 % der Baukosten, mindestens jedoch 100,– bis 300,– € netto. Bei einem Wintergarten mit einem Rohbauwert von 30.000,– € liegen die Gebühren damit zwischen 150,– und 210,– €.

Planungskosten: Für die Erstellung der vollständigen Bauvorlagen durch Planeco Building fallen je nach Projektumfang Kosten ab 1.500,– € netto an. Der Standsicherheitsnachweis kostet je nach Konstruktionskomplexität ab 500,– € netto.

Drei typische Szenarien aus der Praxis:

  • Kaltwintergarten 20 m² (Einfamilienhaus, Saarbrücken): Baukosten ca. 15.000–20.000,– €, Planungskosten ab 1.500,– € netto, Behördengebühren ca. 100–150,– € → Gesamtkosten Genehmigung ab ca. 1.600,– € netto
  • Warmwintergarten 35 m² als Wohnraumerweiterung: Baukosten ca. 35.000–50.000,– €, Planungskosten ab 2.000,– € netto inkl. Wärmeschutznachweis, Behördengebühren ca. 175–350,– € → Gesamtkosten Genehmigung ab ca. 2.200,– € netto
  • Großer Warmwintergarten 55 m² mit GRZ-Problematik: Baukosten ca. 55.000–70.000,– €, Planungskosten ab 2.500,– € netto, ggf. Befreiungsantrag zusätzlich, Behördengebühren ca. 275–490,– € → Verfahrensdauer 3+ Monate

Konsequenzen bei Bau ohne Genehmigung

Ein Wintergarten ohne die erforderliche Genehmigung ist ein Schwarzbau – unabhängig davon, ob er technisch einwandfrei gebaut wurde. Die Bauaufsichtsbehörde kann den Rückbau anordnen. Bußgelder von bis zu 50.000,– € sind möglich. Eine nachträgliche Genehmigung ist zwar grundsätzlich möglich, aber deutlich aufwändiger: Die Behörde prüft das fertige Bauwerk, und Nachbesserungen an der Konstruktion sind nach dem Bau teurer als in der Planungsphase.

Wer eine Immobilie mit einem ungenehmigten Wintergarten verkaufen möchte, wird spätestens beim Notar mit dem Thema konfrontiert. Käufer und Banken verlangen zunehmend den Nachweis genehmigter Baumaßnahmen.

Schritt für Schritt zur Wintergarten-Baugenehmigung im Saarland

  1. Bebauungsplan und Grundstücksparameter prüfen: GRZ, Baugrenzen, Abstandsflächen und eventuelle Gestaltungsvorschriften klären – idealerweise vor dem ersten Gespräch mit dem Wintergarten-Hersteller.
  2. Verfahrensart bestimmen: Liegt der Wintergarten unter 36 m² und erfüllt alle Voraussetzungen? Dann greift die Verfahrensfreiheit nach § 61 Abs. 2 LBO. Andernfalls ist ein Bauantrag erforderlich.
  3. Bauvoranfrage stellen (optional, aber empfehlenswert): Bei unklarer Grundstückssituation oder geplanten Abweichungen vom B-Plan klärt eine Bauvoranfrage die grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit – bevor Planungskosten entstehen.
  4. Bauvorlagen erstellen lassen: Ein bauvorlageberechtigter Architekt erstellt alle erforderlichen Unterlagen. Planeco Building übernimmt das vollständig – von den Bauzeichnungen bis zum Standsicherheitsnachweis. Bearbeitungszeit: ca. 14–21 Tage.
  5. Bauantrag einreichen: Seit November 2025 elektronisch bei der zuständigen Unteren Bauaufsichtsbehörde. Die Behörde bestätigt die Vollständigkeit der Unterlagen – ab diesem Zeitpunkt beginnt die Bearbeitungsfrist.
  6. Genehmigung abwarten und Baubeginn: Im vereinfachten Verfahren beträgt die Frist 10 Wochen. Nach Erteilung der Genehmigung kann mit dem Bau begonnen werden.

Planeco Building hat über 1.400 Bauanträge erfolgreich begleitet und kennt die Anforderungen der saarländischen Bauaufsichtsbehörden. Wenn Sie Ihren Wintergarten-Anbau planen, können Sie mit einer kostenlosen Erstberatung starten – ohne Verpflichtung und mit voller Kostentransparenz von Anfang an. Einen erfahrenen Statiker für Ihren Wintergarten bringen wir dabei direkt mit.

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FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Kann ich meinen Wintergarten im Saarland ohne Genehmigung bauen?

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Seit April 2025 sind Wintergärten bis 36 m² unter bestimmten Voraussetzungen verfahrensfrei – aber nicht genehmigungsfrei im eigentlichen Sinne. Sie müssen die Gemeinde informieren und einen Standsicherheitsnachweis vorlegen. Alle baurechtlichen Vorschriften wie Abstandsflächen und Brandschutz gelten weiterhin.

Was passiert, wenn ich meinen Wintergarten ohne Genehmigung gebaut habe?

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Ein ungenehmigter Wintergarten gilt als Schwarzbau – unabhängig von der Bauqualität. Die Bauaufsichtsbehörde kann den Rückbau anordnen und Bußgelder bis zu 50.000 € verhängen. Eine nachträgliche Genehmigung ist möglich, aber aufwändiger und teurer als eine reguläre Genehmigung im Vorfeld.

Was kostet die Baugenehmigung für einen Wintergarten im Saarland?

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Die Behördengebühren liegen bei 0,5 bis 0,7 % der Baukosten, mindestens 100 bis 300 € netto. Hinzu kommen Planungskosten ab ca. 1.500 € netto für die vollständigen Bauvorlagen sowie ab 500 € netto für den Standsicherheitsnachweis. Bei einem typischen Wintergarten mit 30.000 € Baukosten liegen die Gesamtkosten der Genehmigung ab ca. 1.600 € netto.