Architekt

Architekt für Baugenehmigung finden in Gießen

May 8, 2026
Update:
May 8, 2026
Lesezeit: 5 Min.
Sebastian Rupp
Sebastian Rupp
May 8, 2026
Update:
May 8, 2026
Nicht jeder Architekt in Gießen darf einen Bauantrag einreichen. Wer die falsche Wahl trifft, riskiert Verzögerungen oder schlimmstenfalls einen Schwarzbau. Planeco Building zeigt, worauf es wirklich ankommt.
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Architekt finden Gießen

Nicht jeder Architekt in Gießen darf einen Bauantrag einreichen. Wer die falsche Wahl trifft, riskiert Verzögerungen oder schlimmstenfalls einen Schwarzbau. Planeco Building zeigt, worauf es wirklich ankommt.
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Sebastian Rupp
May 8, 2026
Lesezeit: 5 Min.

Wer in Gießen baut, umbaut oder eine Nutzungsänderung plant, steht vor einer Entscheidung, die den gesamten Projektverlauf prägt: die Wahl des richtigen Architekten. Nicht jeder, der sich Architekt nennt, darf in Hessen einen Bauantrag einreichen. Und nicht jedes Büro, das in Gießen ansässig ist, hat Erfahrung mit dem Verfahren, das für Ihr konkretes Vorhaben gilt. Dieser Leitfaden zeigt Ihnen, worauf es bei der Architektensuche in Gießen wirklich ankommt – von der Bauvorlageberechtigung bis zu den Honorarspannen.

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Wann brauchen Sie in Gießen überhaupt einen Architekten?

Die Antwort hängt von Ihrem Vorhaben ab – und davon, wer in Hessen überhaupt berechtigt ist, einen Bauantrag einzureichen.

In Hessen regelt § 67 der Hessischen Bauordnung (HBO) die sogenannte Bauvorlageberechtigung. Sie unterscheidet zwischen zwei Stufen:

  • Kleine Bauvorlageberechtigung: Gilt für Wohngebäude mit maximal 2 Wohneinheiten und bis zu 200 m² Wohnfläche sowie für eingeschossige Gewerbegebäude bis 200 m² Bruttogeschossfläche. Hier dürfen auch Bautechniker oder Handwerksmeister des Bauhauptgewerbes den Antrag einreichen.
  • Unbeschränkte Bauvorlageberechtigung: Für alle größeren Vorhaben ist ein Architekt erforderlich, der in das Berufsverzeichnis der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen (AKH) eingetragen ist.

Das Risiko bei fehlender Berechtigung ist erheblich: Wird ein Bauantrag von einer nicht bauvorlageberechtigten Person eingereicht und das Gebäude entsprechend errichtet, gilt es rechtlich als Schwarzbau – selbst wenn die Genehmigung erteilt wurde. Die nachträgliche Legalisierung ist aufwändig und kostspielig.

Für die meisten Bauvorhaben in Gießen – Neubau, Anbau, Aufstockung, Nutzungsänderung – ist ein bauvorlageberechtigter Architekt also keine Option, sondern Pflicht.

Wie Sie den passenden Architekten in Gießen finden

Das AKH-Büroverzeichnis als verlässliche Ausgangsbasis

Der sicherste Ausgangspunkt für die Architektensuche in Gießen ist das offizielle Büroverzeichnis der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen. Dort sind ausschließlich Architekten gelistet, die ihre Kammermitgliedschaft, ihre Bauvorlageberechtigung und eine Berufshaftpflichtversicherung nachgewiesen haben. Die Suche ist nach Postleitzahl, Umkreis und Tätigkeitsschwerpunkt filterbar.

Alle bei der AKH eingetragenen Architekten unterliegen zudem einer Fortbildungspflicht – ein Qualitätsmerkmal, das bei freien Plattformen nicht garantiert ist.

Fünf Kriterien, die bei der Auswahl wirklich zählen

  1. Bauvorlageberechtigung prüfen: Fragen Sie explizit nach der Kammereintragung – nicht nur nach dem Berufsabschluss.
  2. Erfahrung mit Ihrem Projekttyp: Ein Architekt mit Referenzen im Wohnungsbau ist nicht automatisch der richtige Partner für eine gewerbliche Nutzungsänderung.
  3. Kenntnis der lokalen Behörden: Die Zuständigkeit in Gießen ist zweigeteilt: Die Stadt Gießen hat als Sonderstatustadt ein eigenes Bauordnungsamt, während der Landkreis Gießen für Vorhaben im Kreisgebiet zuständig ist. Wer beide Behörden kennt, spart Zeit.
  4. Honorartransparenz: Seit dem EuGH-Urteil 2021 ist die HOAI kein verbindliches Preisrecht mehr. Honorare sind frei verhandelbar – bestehen Sie auf einer schriftlichen Vereinbarung vor Projektbeginn.
  5. Digitale Arbeitsweise: Der Landkreis Gießen bietet bereits ein volldigitales Baugenehmigungsverfahren an. Ein Architekt, der damit vertraut ist, kann Einreichungszeiten spürbar verkürzen.

Muss der Architekt aus Gießen kommen?

Für die Planungsphasen – Entwurf, Genehmigungsplanung, Einreichung – ist örtliche Präsenz nicht zwingend erforderlich. Planeco Building arbeitet bundesweit und wickelt Bauanträge vollständig digital ab, inklusive der Kommunikation mit der Bauaufsicht in Gießen. Erst bei der Bauleitung (Leistungsphase 8) ist regelmäßige Präsenz vor Ort sinnvoll.

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Was kostet ein Architekt in Gießen?

Die Kosten hängen vom Leistungsumfang und der Bausumme ab. Als Orientierung gilt: Wer alle neun Leistungsphasen beauftragt, zahlt in der Regel 10–15 % der Nettobausumme als Architektenhonorar.

Konkrete Beispiele für typische Bauvorhaben in Gießen:

  • Einfamilienhaus-Neubau (Bausumme 300.000,–€): Architektenhonorar für alle 9 Leistungsphasen ca. 40.000,–€ bis 50.000,–€ zzgl. MwSt.
  • Nur Genehmigungsplanung (Leistungsphasen 1–4): Entspricht ca. 27 % des Gesamthonorars – bei 300.000,–€ Bausumme also ca. 10.800,–€ bis 13.500,–€ zzgl. MwSt. (Orientierungswert)
  • Stundenhonorar: 120,–€ bis 200,–€ pro Stunde, je nach Büro und Aufgabe

Für Teilleistungen – etwa nur den Bauantrag oder nur die Genehmigungsplanung – bieten Anbieter wie Planeco Building transparente Preismodelle an, die sich an konkreten Projektparametern orientieren. Die Bearbeitungszeit beträgt dabei in der Regel 14–21 Tage für die Planungsunterlagen.

Die Genehmigungsgebühren der Behörde kommen hinzu: Im Landkreis Gießen richten sie sich nach der Rohbausumme des Vorhabens und dem gewählten Verfahren.

Baugenehmigung in Gießen: Die drei Verfahren im Überblick

In Hessen gibt es drei Verfahrenswege, und welcher für Ihr Vorhaben gilt, bestimmt maßgeblich den Zeitaufwand und die Anforderungen an Ihren Architekten:

  • Genehmigungsfreistellung (§ 64 HBO): Für bestimmte Vorhaben im Geltungsbereich qualifizierter Bebauungspläne – kein formeller Bescheid, aber Unterlagen müssen trotzdem eingereicht werden.
  • Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren (§ 65 HBO): Standardverfahren für Regelbauten. Wichtig: Der Prüfungsumfang der Bauaufsicht ist deutlich reduziert. Die Bauherrschaft trägt die Verantwortung dafür, dass auch nicht geprüfte Vorschriften eingehalten werden. Das Verfahren dauert in der Regel maximal 3 Monate; bei Fristablauf ohne Entscheidung gilt der Antrag als genehmigt (Genehmigungsfiktion).
  • Vollverfahren für Sonderbauten (§ 66 HBO): Für Gebäude mit besonderen Anforderungen – etwa größere Gewerbebauten oder Versammlungsstätten. Hier prüft die Behörde umfassend.

Die HBO-Novelle, die im Herbst 2025 in Kraft getreten ist, bringt für Bauherren in Gießen konkrete Erleichterungen: Die Mindestabstandsfläche wurde von 3 m auf 2,50 m reduziert, Dachgeschossausbauten und Aufstockungen wurden erleichtert, und Stellplatzpflichten in Großstädten wurden gelockert. Wer einen Anbau oder eine Aufstockung plant, sollte diese Änderungen mit seinem Architekten besprechen – sie können die Machbarkeit eines Vorhabens direkt beeinflussen.

Typische Bauvorhaben in Gießen – und was dabei zu beachten ist

Dachgeschossausbau und Aufstockung

Durch die HBO-Novelle 2025 sind Aufstockungen in Hessen einfacher geworden. Dennoch ist ein Standsicherheitsnachweis durch einen Statiker in der Regel erforderlich – die Bauvorlageberechtigung des Architekten umfasst diesen Nachweis nicht automatisch. Planen Sie die Einbindung eines Statikers von Anfang an ein.

Nutzungsänderung

Ob Gewerbe zu Wohnen, Büro zu Café oder Lager zu Praxis – jede Änderung der genehmigten Nutzung ist in Gießen genehmigungspflichtig. Gerade in einer Universitätsstadt mit hohem Wohnungsdruck sind solche Umwandlungen häufig. Planeco Building hat über 1.400 erfolgreiche Bauanträge eingereicht, darunter zahlreiche Nutzungsänderungen. Die Besonderheit: Im vereinfachten Verfahren prüft das Bauamt nicht alle relevanten Vorschriften – ein erfahrener Architekt stellt sicher, dass auch nicht geprüfte Anforderungen erfüllt sind.

Sanierung denkmalgeschützter Gebäude

Gießen verfügt über zahlreiche denkmalgeschützte Gesamtanlagen. Bei Vorhaben in diesen Bereichen beteiligt die Bauaufsicht die Denkmalschutzbehörde automatisch im Genehmigungsverfahren. Das verlängert die Verfahrensdauer und stellt besondere Anforderungen an die Planung. Wählen Sie hier einen Architekten mit nachweisbarer Erfahrung im Umgang mit Denkmalbehörden – und fragen Sie gezielt nach Referenzprojekten.

Anbau und Erweiterung

Für Anbauten an bestehende Wohngebäude gilt in der Regel das vereinfachte Verfahren. Die reduzierten Abstandsflächen der HBO-Novelle 2025 können hier Spielraum schaffen, der vorher nicht vorhanden war. Eine Bauvoranfrage in Gießen klärt die grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit vorab – besonders sinnvoll bei unklarer Grundstückssituation oder Lage im Außenbereich.

Häufige Fehler bei der Architektensuche – und wie Sie sie vermeiden

  • Bauvorlageberechtigung nicht geprüft: Fragen Sie immer nach der AKH-Mitgliedsnummer und prüfen Sie diese im Büroverzeichnis.
  • Kein schriftlicher Honorarvertrag: Nach § 7 Abs. 1 HOAI muss das Honorar in Textform vereinbart werden. Ohne schriftliche Vereinbarung gilt der Basishonorarsatz als vereinbart – was nicht immer im Interesse beider Seiten ist.
  • Eigenverantwortung im vereinfachten Verfahren unterschätzt: Viele Bauherren glauben, dass das Bauamt im vereinfachten Verfahren alle Vorschriften prüft. Das ist nicht der Fall. Ein guter Architekt weist Sie aktiv auf diese Eigenverantwortung hin.
  • Berufshaftpflicht nicht nachgefragt: Nur bei der AKH eingetragene Architekten müssen eine Berufshaftpflichtversicherung nachweisen. Bei Planern ohne Kammereintragung fehlt diese Absicherung – im Schadensfall tragen Sie das Risiko.
  • Statik als Architektenleistung angenommen: Die Bauvorlageberechtigung umfasst nicht automatisch die Nachweisberechtigung für Standsicherheit, Schall- oder Brandschutz. Diese Nachweise müssen von gesondert qualifizierten Fachplanern erstellt werden. Mehr dazu, wie Architekt und Statiker zusammenarbeiten, erklärt Planeco Building in einem eigenen Beitrag.
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FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Muss mein Architekt in Gießen ansässig sein?

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Nein. Für Entwurf, Genehmigungsplanung und Einreichung ist örtliche Präsenz nicht erforderlich. Entscheidend ist die Bauvorlageberechtigung – also die Eintragung in die Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen. Erst bei der Bauleitung vor Ort ist regelmäßige Anwesenheit sinnvoll.

Brauche ich für eine Nutzungsänderung in Gießen zwingend einen Architekten?

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In den meisten Fällen ja. Nutzungsänderungen sind in Gießen genehmigungspflichtig und erfordern einen bauvorlageberechtigten Architekten, der den Antrag bei der Bauaufsicht einreichen darf. Ausnahmen gelten nur für sehr kleine Vorhaben im Rahmen der kleinen Bauvorlageberechtigung.

Was kostet ein Architekt in Gießen für einen Bauantrag?

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Für die reine Genehmigungsplanung – also die Leistungsphasen 1 bis 4 – sollten Sie bei einer Bausumme von 300.000 Euro grob zwischen 10.000 und 14.000 Euro netto einplanen. Anbieter wie Planeco Building bieten für Teilleistungen transparente Preismodelle, die sich an konkreten Projektparametern orientieren.