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Bauvoranfrage in Gießen: Der sichere Weg zur Baugenehmigung

September 5, 2025
Update:
September 5, 2025
Lesezeit: 5 Min.
Sebastian Rupp
Sebastian Rupp
September 5, 2025
Update:
September 5, 2025
Ist Ihr Vorhaben in Gießen genehmigungsfähig? Eine Bauvoranfrage in Gießen verschafft Ihnen Planungssicherheit vor der Investition. Planeco Building klärt kritische Fragen verbindlich mit den Behörden – mit über 1.400 erfolgreichen Anträgen kennen wir die lokalen Anforderungen genau.

Sie planen ein Bauvorhaben in Gießen und sind unsicher über die Genehmigungsfähigkeit? Eine professionelle Bauvoranfrage verschafft Ihnen Klarheit, bevor Sie investieren. Planeco Building kennt die spezifischen Anforderungen der Bauämter in Gießen und begleitet Sie sicher durch den Prozess.

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Lokale Besonderheiten der Bauvoranfrage in Gießen

In Gießen unterliegt die Bauvoranfrage der Hessischen Bauordnung (HBO), die in ihrer aktuellen Fassung vom 28. Mai 2018 gilt und zuletzt durch Gesetz vom 20. Juli 2023 geändert wurde. Die rechtliche Grundlage bildet § 76 HBO, der eine verbindliche Vorabklärung spezifischer Rechtsfragen ermöglicht.

Das Bauordnungsamt der Universitätsstadt Gießen am Berliner Platz 1, 35390 Gießen, ist die zuständige Behörde für alle Bauvoranfragen im Stadtgebiet. Die Behörde ist telefonisch unter 0641 306-1293 oder per E-Mail unter bauordnungsamt@giessen.de erreichbar. Die Sprechzeiten sind Montag bis Donnerstag von 09:00 bis 12:00 Uhr sowie von 14:00 bis 15:30 Uhr und Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr.

Besonderheiten in Hessen betreffen aktuelle Regelungen zu Wärmepumpen, die bis zu einer Höhe von zwei Metern und einer Länge von drei Metern auf den grundsätzlich freizuhaltenden Abstandsflächen zulässig sind. Auch für Photovoltaikanlagen wurden die Vorschriften gelockert, was bei entsprechenden Bauvoranfragen berücksichtigt werden muss.

Die Stadt Gießen befindet sich noch in der Vorbereitungsphase für das digitale Bauportal Hessen (DigiBauG), während andere hessische Kommunen bereits erfolgreich auf das digitale Verfahren umgestellt haben. Dies wird künftig auch Bauvoranfragen beschleunigen.

Erforderliche Unterlagen für die Bauvoranfrage in Gießen

Grundausstattung für jede Bauvoranfrage:

  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Lageplanskizze (zur Orientierung und Zuordnung)
  • Konkret formulierte Fragestellungen

Je nach Fragestellung zusätzlich erforderlich:

  • Bei Fragen zu Gebäudehöhen: Ansichten und Lagepläne
  • Bei Brandschutzfragen: Vollständige Grundrisse und Schnitte
  • Bei Nutzungsänderungen: Alte Baugenehmigungen, Nachweis bisheriger Nutzung
  • Detaillierte Baubeschreibung bei komplexen Vorhaben

In Gießen ist besonders zu beachten, dass nur qualifizierte Entwurfsverfasser mit Bauvorlageberechtigung nach § 67 HBO eine förmliche Bauvoranfrage stellen können. Die jüngste Änderung der HBO vom 11. Juli 2024 führte eine "Mittlere Bauvorlageberechtigung" ein, die den Kreis der berechtigten Personen erweitert.

Kosten einer Bauvoranfrage in Gießen

Die Gebührenstruktur in Gießen basiert auf der städtischen Bauaufsichtsgebührensatzung vom 5. Dezember 2001. Die Kosten richten sich nach dem Umfang der Bauvoranfrage und können bis zu 40 % der Bauaufsichtsgebühr betragen, mindestens jedoch 100,– €.

Kostenart Betrag
Behördengebühren 200,– € bis 500,– €
Architektenkosten Nach Zeitaufwand (ca. 500,– € bis 1.500,– €)
Gesamtkosten 800,– € bis 2.500,– €

Ein wichtiger wirtschaftlicher Aspekt: Die Hälfte der für die Bauvoranfrage erhobenen Gebühr wird auf die endgültige Bauaufsichtsgebühr angerechnet, sofern dem Bauvorbescheid im Baugenehmigungsverfahren Bindungswirkung zukommt.

Ablauf und Bearbeitungszeit der Bauvoranfrage in Gießen

Schritt 1: Antragstellung und Vollständigkeitsprüfung

Einreichung beim zuständigen Bauamt. Prüfung auf Vollständigkeit (1–2 Wochen). Bei unvollständigen Unterlagen erfolgt eine Nachforderung.

Schritt 2: Beteiligung erforderlicher Stellen

Je nach Fragestellung werden Fachstellen beteiligt. Bei Befreiungen muss die Gemeinde förmlich Stellung nehmen – der Gemeinderat behandelt die Anfrage wie einen regulären Bauantrag.

Schritt 3: Prüfung durch die Bauaufsichtsbehörde

Fachliche Prüfung Ihrer Fragen durch das Bauordnungsamt Gießen. Die gesetzliche Bearbeitungszeit beträgt drei Monate ab Eingang der vollständigen Unterlagen, mit möglicher Verlängerung um weitere zwei Monate.

Schritt 4: Bescheiderstellung

Rechtsverbindlicher Bauvorbescheid mit einer Gültigkeit von drei Jahren, der auf Antrag um ein Jahr verlängert werden kann.

Aus Statistiken geht hervor, dass die Stadt Gießen eine durchschnittliche Bearbeitungszeit von 70 Tagen für die Herstellung der Vollständigkeit von Bauanträgen benötigte. Diese Erfahrungswerte können als Orientierung für Bauvoranfragen dienen.

Die 5 häufigsten Ablehnungsgründe bei Bauvoranfragen in Gießen

1. Unklare Fragestellungen: Vage Formulierungen wie "Geht meine Planung?" führen zur Ablehnung. Fragen müssen konkret und prüfbar sein.

2. Unvollständige oder veraltete Unterlagen: Fehlen aktuelle Flurkarten oder Grundrisse, kann der Antrag nicht bearbeitet werden.

3. Unvereinbarkeit mit dem Bauplanungsrecht: Wenn das Vorhaben nicht zum Bebauungsplan passt oder sich nicht in die Umgebung einfügt.

4. Nicht berücksichtigte Brandschutzanforderungen: Besonders bei Nutzungsänderungen werden oft zusätzliche Brandschutzauflagen übersehen.

5. Nicht beachtete Nachbarschaftsrechte: Unterschreitung von Abstandsflächen oder erhöhte Emissionen können zur Ablehnung führen.

Tipp: Mit Planeco Building vermeiden Sie diese Fehler. Unsere Architekten kennen die Anforderungen und formulieren Ihre Bauvoranfrage rechtssicher.

Häufige Anwendungsfälle in Gießen

Typische Bauvoranfragen in Gießen betreffen:

Gießen als Universitätsstadt hat einen besonderen Bedarf an studentischem Wohnraum, was entsprechende Bauvoranfragen für Umnutzungen begünstigt.

Zuständige Behörden in Gießen

Das Bauordnungsamt der Universitätsstadt Gießen ist die zentrale Anlaufstelle für alle Bauvoranfragen:

Kontaktdaten:

  • Anschrift: Berliner Platz 1, 35390 Gießen
  • Telefon: 0641 306-1293
  • Fax: 0641 306-2295
  • E-Mail: bauordnungsamt@giessen.de

Öffnungszeiten:

  • Montag bis Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 15:30 Uhr
  • Freitag: 09:00 bis 12:00 Uhr

Das Bauordnungsamt ist für ein umfangreiches Spektrum bauaufsichtlicher Verfahren zuständig, einschließlich Abbruchgenehmigungen, Abgeschlossenheitsbescheinigungen und der Bearbeitung von Anträgen auf Abweichungen von baurechtlichen Anforderungen.

Warum Planeco Building für Ihre Bauvoranfrage in Gießen?

Planeco Building bringt die Erfahrung aus über 1.400 erfolgreichen Bauanträgen mit und kennt die spezifischen Anforderungen in Gießen:

  • ✓ Kostenlose Erstberatung
  • ✓ Über 1.400 erfolgreiche Bauanträge
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  • ✓ 14–21 Tage Bearbeitungszeit
  • ✓ Rundum-Service – Architektur, Statik, Brandschutz und mehr
  • ✓ Bundesweites Netzwerk mit lokaler Expertise in Gießen

Unsere Architekten sind nicht nur bauvorlageberechtigt, sondern kennen die verschiedenen Verfahrensarten und lokalen Besonderheiten in Gießen. Wir formulieren Ihre Bauvoranfrage strategisch richtig und erhöhen damit die Genehmigungschancen erheblich.

Bei Bedarf nehmen wir bereits vor Antragstellung Kontakt mit dem Bauordnungsamt Gießen auf und holen erste Einschätzungen ein – so können wir Ihre Bauvoranfrage gezielt auf Genehmigungsfähigkeit ausrichten.

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FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Was kostet eine Bauvoranfrage in Gießen?

Eine Bauvoranfrage in Gießen kostet zwischen 800,– € und 2.500,– € insgesamt. Die Behördengebühren betragen 200,– € bis 500,– €, hinzu kommen Architektenkosten von etwa 500,– € bis 1.500,– € je nach Komplexität. Die Hälfte der Behördengebühr wird später auf die Baugenehmigung angerechnet.

Wie lange dauert eine Bauvoranfrage in Gießen?

Die gesetzliche Bearbeitungszeit beträgt drei Monate ab Eingang der vollständigen Unterlagen, mit möglicher Verlängerung um weitere zwei Monate. In der Praxis benötigt die Stadt Gießen durchschnittlich etwa 70 Tage für die Vollständigkeitsprüfung, was als Orientierung dienen kann.

Welche Unterlagen brauche ich für eine Bauvoranfrage in Gießen?

Grundsätzlich benötigen Sie ein ausgefülltes Antragsformular, eine Lageplanskizze und konkret formulierte Fragestellungen. Je nach Vorhaben kommen weitere Unterlagen hinzu: bei Höhenfragen Ansichten und Lagepläne, bei Brandschutzfragen vollständige Grundrisse und Schnitte, bei Nutzungsänderungen alte Baugenehmigungen und Nutzungsnachweise.

Wann ist eine Bauvoranfrage in Gießen sinnvoll?

Eine Bauvoranfrage ist sinnvoll, wenn Sie sich in einer rechtlichen Grauzone bewegen oder die Genehmigungsfähigkeit Ihres Vorhabens unklar ist. Besonders bei Nutzungsänderungen, Befreiungen vom Bebauungsplan oder komplexen Umbauten verschafft sie Planungssicherheit vor größeren Investitionen.

Wer darf eine Bauvoranfrage in Gießen stellen?

In Hessen können nur qualifizierte Entwurfsverfasser mit Bauvorlageberechtigung nach § 67 HBO eine förmliche Bauvoranfrage stellen. Dazu gehören Architekten, Bauingenieure und andere qualifizierte Fachplaner mit entsprechender Kammerzugehörigkeit. Die neue "Mittlere Bauvorlageberechtigung" seit 2024 erweitert diesen Kreis.

FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

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