Wer in Leverkusen baut, umbaut oder eine Nutzungsänderung plant, braucht mehr als einen Architekten mit gutem Portfolio – er braucht jemanden, der die Anforderungen der BauO NRW, die Eigenheiten des Bauamts Leverkusen und die lokalen Bebauungspläne kennt. Die gute Nachricht: Seit der Novellierung der Landesbauordnung NRW zum 1. Januar 2024 hat sich einiges vereinfacht – aber auch die Verantwortung für Planer und Bauherren ist in bestimmten Bereichen gewachsen. Dieser Leitfaden zeigt Ihnen, worauf es bei der Architektensuche in Leverkusen wirklich ankommt.
[[bauantrag]]Welches Bauvorhaben haben Sie – und welchen Architekten brauchen Sie dafür?
Nicht jedes Vorhaben erfordert denselben Architektentyp. Die Anforderungen an Planung, Genehmigung und Fachkenntnis unterscheiden sich je nach Projektart erheblich.
- Neubau (Einfamilienhaus, Doppelhaus, Mehrfamilienhaus): Hier brauchen Sie einen Architekten, der alle neun Leistungsphasen begleiten kann – von der Grundlagenermittlung bis zur Bauüberwachung. Besonders wichtig in Leverkusen: die frühzeitige Prüfung des Bebauungsplans über das Geoportal der Stadt Leverkusen, da nicht für alle Grundstücke ein B-Plan vorliegt.
- Umbau, Anbau, Aufstockung: Bestandsgebäude stellen besondere Anforderungen – statische Nachweise, Abstandsflächen und mögliche Befreiungen vom B-Plan spielen eine zentrale Rolle. Ein erfahrener Statiker wird in diesen Fällen fast immer parallel benötigt.
- Nutzungsänderung: Ob Gewerbe zu Wohnen, Büro zu Praxis oder Lager zu Gastronomie – in Leverkusen sind Nutzungsänderungen besonders in den Stadtteilzentren Wiesdorf, Opladen und Schlebusch ein häufiges Thema. Die Genehmigungslage ist komplex, weil neben dem Baurecht auch Brandschutz- und Stellplatzanforderungen neu bewertet werden. Mehr dazu unter Nutzungsänderung.
- Energetische Sanierung und Dachausbau: Seit dem 1. Januar 2025 gilt in NRW die Solardachpflicht auch für neue Wohngebäude – ab 2026 greift sie bei vollständiger Dacherneuerung auch im Bestand. Wer jetzt saniert, muss das in der Planung berücksichtigen.
So finden Sie den richtigen Architekten in Leverkusen
Die naheliegendste Anlaufstelle ist die Architektensuche der Architektenkammer NRW (AKNW). Nur wer dort eingetragen ist, darf sich in NRW legal „Architekt" nennen – das ist gesetzlich im Baukammerngesetz NRW (BauKaG NRW) geregelt. Die AKNW-Suche erlaubt eine Filterung nach Tätigkeitsschwerpunkten, was die Vorauswahl deutlich erleichtert.
Eine häufige Frage: Muss der Architekt aus Leverkusen kommen? Für die Leistungsphasen 1 bis 7 – also von der Grundlagenermittlung bis zur Mitwirkung bei der Vergabe – ist lokale Präsenz nicht zwingend erforderlich. Entscheidend ist die Erfahrung mit den Anforderungen der BauO NRW und dem Bauamt Leverkusen. Erst bei der Bauüberwachung (Leistungsphase 8) wird örtliche Nähe praktisch relevant. Das eröffnet die Möglichkeit, auch überregionale Anbieter wie Planeco Building zu beauftragen – mit dem Vorteil, dass Prozesse vollständig digital und transparent ablaufen.
Woran Sie einen guten Architekten erkennen
Bewertungsportale liefern einen ersten Eindruck, reichen aber nicht aus. Diese Kriterien sind in der Praxis entscheidend:
- Referenzen mit vergleichbaren Vorhaben: Hat der Architekt bereits ähnliche Projekte in NRW oder Leverkusen umgesetzt? Fragen Sie konkret nach abgeschlossenen Baugenehmigungen.
- Kenntnis der lokalen Bauaufsicht: Erfahrung mit dem Bauamt Leverkusen (Fachbereich 63, Hauptstr. 101, 51373 Leverkusen) und seinen Anforderungen an vollständige Bauunterlagen spart Zeit und verhindert Nachforderungen.
- Klare Honorarvereinbarung: Seit dem EuGH-Urteil von 2019 ist die HOAI nicht mehr verbindlich – Honorare sind frei verhandelbar. Bestehen Sie auf einer schriftlichen Vereinbarung, die Honorarzone, anrechenbare Kosten und beauftragte Leistungsphasen ausdrücklich benennt. Ohne schriftliche Vereinbarung gilt der Basishonorarsatz als vereinbart.
- Flexibilität bei den Leistungsphasen: Nicht jedes Vorhaben erfordert alle neun Phasen. Wer nur eine Baugenehmigung braucht, kann oft mit den Leistungsphasen 1–4 auskommen.
- Aktualität bei Baurecht und Normen: Die BauO NRW wurde zum 1. Januar 2024 novelliert. Ein Architekt, der diese Änderungen nicht kennt, riskiert fehlerhafte Planungen.
Was kostet ein Architekt in Leverkusen?
Die Kosten hängen vom Vorhaben, den beauftragten Leistungsphasen und dem vereinbarten Honorarmodell ab. Als Orientierung dient die HOAI-Systematik – auch wenn sie seit 2021 nicht mehr verbindlich ist, bleibt sie der gängige Berechnungsrahmen.
Beispiel 1: Einfamilienhaus-Neubau
Bei anrechenbaren Baukosten von 400.000,–€ und Honorarzone III liegt das Gesamthonorar für alle neun Leistungsphasen bei ca. 50.000,–€ bis 60.000,–€ netto. Wer nur die Genehmigungsplanung (Leistungsphasen 1–4) beauftragt, zahlt ca. 13.500,–€ bis 16.200,–€ netto – das entspricht rund 27 % des Gesamthonorars.
Beispiel 2: Anbau oder Umbau
Bei anrechenbaren Kosten von 150.000,–€ und Honorarzone III kommen für die Leistungsphasen 1–4 ca. 6.000,–€ bis 8.000,–€ netto zusammen – zuzüglich eines Umbauzuschlags von üblicherweise 20 %, der bei Bestandsgebäuden anfällt.
Beispiel 3: Nutzungsänderung
Nutzungsänderungen haben oft geringere anrechenbare Kosten, aber eine komplexere Genehmigungslage. Das Honorar für die Planungs- und Genehmigungsleistungen liegt typischerweise zwischen 3.000,–€ und 10.000,–€ netto, je nach Umfang und Bundesland.
Planeco Building arbeitet mit transparenten Pauschalpreisen statt HOAI-Abrechnung – das schafft Kostensicherheit von Anfang an. Mehr zu den Faktoren, die Architektenkosten beeinflussen, finden Sie unter Architekt finden.
[[banner-klein]]Bauvorschriften in Leverkusen – Was Ihr Architekt wissen muss
Die novellierte BauO NRW (in Kraft seit 1. Januar 2024) hat mehrere praxisrelevante Änderungen gebracht:
- Erweiterte Genehmigungsfreistellung: Wohngebäude bis Gebäudeklasse 4 (bis 13 m Höhe, max. 400 m² pro Nutzungseinheit) können in Gebieten mit Bebauungsplan ohne formellen Genehmigungsbescheid errichtet werden. Wichtig: Die Verantwortung für die Einhaltung aller Vorschriften liegt vollständig beim Planer – die Bauaufsicht prüft nicht mehr. Ein erfahrener Architekt ist hier umso wichtiger.
- Solardachpflicht: Seit dem 1. Januar 2025 gilt die Pflicht zur Installation von Solaranlagen auf neuen Wohngebäuden. Ab dem 1. Januar 2026 gilt sie auch bei vollständiger Dacherneuerung im Bestand – relevant für viele Sanierungsprojekte in Leverkusen.
- Kleine Bauvorlageberechtigung: Für Gebäude der Gebäudeklassen 1 und 2 mit maximal zwei Nutzungseinheiten dürfen nun auch bestimmte Handwerksmeister Bauvorlagen einreichen. Für größere oder komplexere Vorhaben bleibt ein eingetragener Architekt erforderlich.
Bebauungsplan prüfen: Bevor Sie einen Architekten beauftragen, lohnt ein Blick ins Geoportal der Stadt Leverkusen. Dort sehen Sie, ob für Ihr Grundstück ein Bebauungsplan vorliegt. Gibt es keinen B-Plan, richtet sich die Zulässigkeit nach dem unbeplanten Innenbereich – und eine Bauvoranfrage kann helfen, die Genehmigungsfähigkeit vorab zu klären. Planeco Building bietet dafür eine Bauvoranfrage in Leverkusen an.
Bauamt Leverkusen: Ablauf, Dauer und Kontakt
Zuständig für Baugenehmigungen in Leverkusen ist der Fachbereich 63 – Stadtplanung und Bauaufsicht im Elberfelder Haus, Hauptstraße 101, 51373 Leverkusen. Telefonische Sprechzeiten: montags und donnerstags von 10 bis 12 Uhr.
Bei vollständig eingereichten Unterlagen ist eine Genehmigung in Leverkusen in ca. drei Monaten möglich. Die häufigste Ursache für Verzögerungen: unvollständige Bauanträge, die Nachforderungen auslösen. Seit der BauO-Novellierung können Bauanträge auch per E-Mail eingereicht werden – ein Schritt in Richtung Digitalisierung, der den Prozess beschleunigt.
Eine erteilte Baugenehmigung in Leverkusen erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren mit dem Bau begonnen oder die Bauarbeiten für mehr als ein Jahr unterbrochen werden.
Für Umbau- und Anbauprojekte, bei denen tragende Strukturen verändert werden, ist neben dem Architekten auch ein Standsicherheitsnachweis einzureichen – ein Dokument, das ein zugelassener Statiker erstellt. Die Zusammenarbeit zwischen Architekt und Statiker ist dabei entscheidend für einen reibungslosen Genehmigungsprozess; mehr dazu unter Zusammenarbeit Architekt und Statiker.
Was Sie vor dem Erstgespräch mit dem Architekten klären sollten
Je besser Sie vorbereitet sind, desto effizienter verläuft das Erstgespräch – und desto präziser wird das Honorarangebot. Diese Punkte sollten Sie vorab klären:
- Grundstücksdaten: Adresse, Größe, Lage im Bebauungsplan oder § 34 BauGB-Gebiet
- Vorhaben: Neubau, Umbau, Anbau oder Nutzungsänderung – so konkret wie möglich
- Budget: Gesamtbudget für Bau und Planung, getrennt betrachtet
- Zeitplan: Wann soll gebaut werden? Gibt es Fristen (z.B. Mietverträge, Finanzierungszusagen)?
- Leistungsumfang: Brauchen Sie nur die Genehmigungsplanung oder auch Bauleitung und Ausführungsplanung?
- Bestandsunterlagen: Vorhandene Grundrisse, Bestandspläne, Grundbuchauszug
Planeco Building bietet eine kostenlose Erstberatung an, in der diese Fragen gemeinsam strukturiert werden – bevor ein Angebot erstellt wird. Über 1.400 erfolgreiche Bauanträge zeigen, dass ein klar strukturierter Prozess von Anfang an den Unterschied macht. Einen ersten Überblick über die Architektenleistungen von Planeco Building finden Sie unter Architekt Aufgaben.















