Nutzungsänderung

Bauvoranfrage Leverkusen: Sicher planen vor dem Bauantrag

September 5, 2025
Update:
May 7, 2026
Lesezeit: 5 Min.
Sebastian Rupp
Sebastian Rupp
September 5, 2025
Update:
May 7, 2026
In Leverkusen sind 90 % aller Bauanträge unvollständig – und die Bauberatung ist ausgesetzt. Wer vorab verbindlich klären will, ob sein Vorhaben genehmigungsfähig ist, braucht eine Bauvoranfrage.

Wer in Leverkusen bauen oder umbauen will, steht vor einer ungewöhnlichen Ausgangslage: Die städtische Bauberatung ist seit Längerem ausgesetzt, rund 90 % aller eingereichten Bauanträge sind unvollständig, und die tatsächlichen Bearbeitungszeiten liegen weit über den gesetzlich vorgesehenen sechs Wochen. Genau deshalb ist die Bauvoranfrage in Leverkusen kein bürokratischer Umweg, sondern ein strategisches Instrument – sie klärt vorab verbindlich, ob Ihr Vorhaben genehmigungsfähig ist, bevor Sie Zeit und Geld in einen vollständigen Bauantrag investieren.

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Was ist eine Bauvoranfrage – und wann brauchen Sie eine?

Die Bauvoranfrage ist ein formelles Verwaltungsverfahren, das in NRW durch § 77 BauO NRW 2018 geregelt ist. Sie ermöglicht es, einzelne baurechtliche Fragen verbindlich klären zu lassen, ohne bereits einen vollständigen Bauantrag stellen zu müssen. Das Ergebnis ist ein Bauvorbescheid – ein rechtsverbindlicher Bescheid, der drei Jahre gilt und auf schriftlichen Antrag jeweils um ein Jahr verlängert werden kann.

Der entscheidende Unterschied zur formlosen Anfrage: Eine formlose Anfrage beim Bauamt liefert keine Bindungswirkung. Nur die förmliche Bauvoranfrage verpflichtet die Behörde, und nur auf dieser Grundlage können Sie sicher planen, finanzieren oder eine Investitionsentscheidung treffen.

Eine Bauvoranfrage ist besonders sinnvoll, wenn:

  • die Nutzung eines Gebäudes geändert werden soll und die planungsrechtliche Zulässigkeit unklar ist
  • ein Dachgeschoss ausgebaut oder ein Gebäude aufgestockt werden soll
  • Sie ein Grundstück kaufen möchten und vorab wissen wollen, ob und wie darauf gebaut werden darf
  • Ihr Vorhaben vom Bebauungsplan abweicht und eine Befreiung erforderlich wäre
  • Sie eine Ferienwohnung einrichten oder eine Wohnung in mehrere Einheiten aufteilen möchten

Keine Bauvoranfrage brauchen Sie, wenn Ihr Vorhaben vollständig den Festsetzungen eines gültigen Bebauungsplans entspricht – in diesem Fall ist die Genehmigungsfähigkeit bereits durch den B-Plan gesichert.

Wichtig für Kaufinteressenten: Sie können eine Bauvoranfrage auch vor dem Grundstückserwerb stellen. Als potenzieller Käufer haben Sie ein ausreichendes berechtigtes Interesse, das Sie gegenüber der Behörde nachweisen müssen. Mehr dazu, wie die Bauvoranfrage generell funktioniert, erklärt Planeco Building auf der Übersichtsseite zum Thema.

Die aktuelle Situation beim Leverkusener Bauamt

Leverkusen kämpft seit Jahren mit einem strukturellen Problem: Der Fachbereich 63 – Bauaufsicht – leidet unter erheblichem Personalmangel. Die Folge: Die Bauberatung der Stadt Leverkusen ist derzeit ausgesetzt. Bauherren mit Beratungsbedarf werden ausdrücklich auf Architekten, Gutachter und Planer verwiesen.

Was das in der Praxis bedeutet:

  • Die gesetzliche Bearbeitungsfrist von sechs Wochen wird in der Praxis selten eingehalten
  • Für vollständige Bauanträge nennt das Amt eine Bearbeitungszeit von rund drei Monaten – unvollständige Anträge verlängern sich entsprechend
  • Rund 90 % aller eingereichten Anträge sind nach Angaben der Behörde unvollständig
  • Telefonische Sprechzeiten der Bauaufsicht: montags und donnerstags von 10 bis 12 Uhr

Für Bauvoranfragen gilt: Wer die Unterlagen vollständig und die Fragestellung präzise einreicht, hat die besten Chancen auf eine zügige Bearbeitung. Genau hier liegt der größte Hebel – und der häufigste Fehler.

Was die geplante Novelle der BauO NRW ab 2026 bedeutet

Die Dritte Novelle der Landesbauordnung NRW ist für voraussichtlich Juli 2026 geplant. Für Bauherren in Leverkusen sind vor allem zwei Neuerungen relevant:

  • Genehmigungsfiktion im vereinfachten Verfahren: Entscheidet die Behörde nicht innerhalb der gesetzlichen Frist, gilt der Antrag künftig als genehmigt. Das klingt nach einer Erleichterung – bedeutet aber auch, dass die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit des Vorhabens vollständig beim Bauherrn liegt. Ein fehlerhafter Antrag, der durch Fristablauf „genehmigt" wird, schützt nicht vor bauordnungsrechtlichem Einschreiten.
  • Erleichterungen bei Umnutzungen im Bestand: Die sogenannte Umbauordnung soll Umnutzungen und Umbauten bestehender Gebäude vereinfachen – besonders relevant für Nutzungsänderungen in Leverkusen.

Wer ein Vorhaben plant, das voraussichtlich nach Juli 2026 genehmigt werden soll, sollte diese Änderungen bei der Zeitplanung berücksichtigen. Eine frühzeitige Bauvoranfrage schafft hier Planungssicherheit – unabhängig davon, welche Verfahrensregeln zum Zeitpunkt der Antragstellung gelten.

Ablauf der Bauvoranfrage in Leverkusen

Der Prozess folgt einem klar strukturierten Ablauf – entscheidend ist, dass Sie jeden Schritt sorgfältig vorbereiten:

  1. Bebauungsplan prüfen: Alle qualifizierten Bebauungspläne der Stadt Leverkusen sind im Geoportal der Stadt Leverkusen kostenlos einsehbar und herunterladbar. Prüfen Sie vorab, ob Ihr Vorhaben grundsätzlich mit dem B-Plan vereinbar ist oder ob eine Befreiung erforderlich wäre.
  2. Unterlagen zusammenstellen und Fragen formulieren: Die Fragestellung ist der wichtigste Teil der Bauvoranfrage – dazu mehr im nächsten Abschnitt. Die Unterlagen müssen grundsätzlich in dreifacher Ausfertigung eingereicht werden.
  3. Antragstellung beim Fachbereich 63: Der Antrag wird beim Bauamt Leverkusen eingereicht. Die Behörde prüft innerhalb von zehn Arbeitstagen die Vollständigkeit der Unterlagen. Bei Unvollständigkeit erfolgt eine Nachforderung – die Uhr läuft erst ab vollständiger Einreichung.
  4. Fachliche Prüfung und Stellenbeteiligung: Je nach Fragestellung werden weitere Fachstellen beteiligt. Bei Befreiungen vom Bebauungsplan muss der Gemeinderat förmlich Stellung nehmen – das verlängert die Bearbeitungszeit.
  5. Bauvorbescheid: Die Behörde erteilt einen schriftlichen Bescheid. Dieser ist rechtsverbindlich, gilt drei Jahre und kann auf Antrag um jeweils ein Jahr verlängert werden. Die Verlängerung ist gebührenpflichtig und kostet 20 % der ursprünglichen Vorbescheidgebühr, mindestens 50,– € netto und höchstens 500,– € netto.
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Die Fragestellung: Der unterschätzte Erfolgsfaktor

In der Praxis scheitern viele Bauvoranfragen nicht an der Sache, sondern an der Formulierung. Die Frage muss so konkret sein, dass die Behörde sie eindeutig prüfen und beantworten kann. Vage Formulierungen führen zu Rückfragen, Verzögerungen oder einem Bescheid, der keine verwertbare Bindungswirkung entfaltet.

Typische Fragestellungen, die funktionieren:

  • „Ist die Nutzungsänderung der Erdgeschossfläche von Büro zu Wohnraum auf dem Grundstück [Adresse, Flurstück] planungsrechtlich zulässig?"
  • „Ist der Ausbau des Dachgeschosses zu Wohnraum mit einer Erhöhung der Traufhöhe um 1,20 m bauordnungsrechtlich zulässig?"
  • „Wie viele Stellplätze sind für die geplante Nutzungsänderung von Lager zu Einzelhandel auf dem Grundstück [Adresse] erforderlich?"
  • „Ist eine Befreiung von der im Bebauungsplan festgesetzten Grundflächenzahl für einen Anbau von [X] m² möglich?"

Ein erfahrener Architekt formuliert die Fragen so, dass sie behördlich prüfbar sind und die gewünschte Bindungswirkung entfalten. Planeco Building übernimmt bei der Bearbeitung von Bauvoranfragen genau diese Aufgabe – von der Frageformulierung über die Unterlagenerstellung bis zur Einreichung beim Fachbereich 63.

Erforderliche Unterlagen

Die Grundausstattung für jede Bauvoranfrage in Leverkusen umfasst:

  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Lageplanskizze (maßstabsgerecht, mit Grundstücksgrenzen und Gebäudestandort)
  • Konkrete, schriftlich formulierte Fragestellungen
  • Kurze Baubeschreibung des geplanten Vorhabens

Je nach Vorhaben kommen weitere Unterlagen hinzu:

  • Bei Höhen- und Abstandsfragen: Ansichten und Schnitte mit Maßangaben
  • Bei Nutzungsänderungen: Grundrisse aller betroffenen Geschosse, ggf. bestehende Baugenehmigungen
  • Bei Aufstockungen: Statische Vorbewertung, ob die bestehende Konstruktion die Mehrbelastung trägt – hier ist ein Statiker frühzeitig einzubinden
  • Bei Vorhaben im Außenbereich: Fünffache Ausfertigung aller Unterlagen

Betreffen die Fragen die Errichtung oder Änderung eines Gebäudes, müssen die Bauvorlagen von einer bauvorlageberechtigten Person unterschrieben sein – in der Regel ein eingetragener Architekt oder Bauingenieur.

Kosten der Bauvoranfrage in Leverkusen

Die Gesamtkosten einer Bauvoranfrage in Leverkusen setzen sich aus Behördengebühren und Planungskosten zusammen:

  • Behördengebühren: 200,– € bis 500,– € netto, abhängig von Projektgröße und Fragestellung. Kleine untergeordnete Gebäude werden pauschal mit 50,– € netto berechnet, größere Vorhaben prozentual zur voraussichtlichen Baugenehmigungsgebühr.
  • Architekten- und Planungskosten: 500,– € bis 1.500,– € netto je nach Komplexität
  • Gesamtkosten: in der Regel 800,– € bis 2.500,– € netto

Ein wichtiger Aspekt, den viele Bauherren übersehen: 50 bis 90 % der Vorbescheidgebühr werden auf die spätere Baugenehmigungsgebühr angerechnet, sofern ein im Wesentlichen identischer Bauantrag folgt. Die Bauvoranfrage ist damit wirtschaftlich deutlich attraktiver als sie auf den ersten Blick erscheint.

Zum Vergleich: Ein gescheiterter Bauantrag kostet in NRW 0,6 % der Rohbausumme an Behördengebühren – bei einer Rohbausumme von 200.000,– € wären das 1.200,– € allein an Behördengebühren, die bei Ablehnung vollständig verloren sind. Die Bauvoranfrage schützt vor genau diesem Szenario.

Praxisbeispiel: Für eine Nutzungsänderung von Büro zu Wohnraum in Leverkusen-Schlebusch entstehen typischerweise Behördengebühren von 300,– € bis 400,– € netto und Planungskosten von 800,– € bis 1.200,– € netto – Gesamtkosten also zwischen 1.100,– € und 1.600,– € netto. Davon werden 50 bis 90 % der Behördengebühr später auf die Baugenehmigung angerechnet.

Ab dem 01.01.2026 gelten in NRW neue Rohbauwerte für die Gebührenberechnung. Der Stundensatz steigt auf 103,– € netto. Wer ein Vorhaben plant, sollte dies bei der Kostenkalkulation berücksichtigen.

Typische Vorhaben in Leverkusen

Die häufigsten Anlässe für eine Bauvoranfrage in Leverkusen:

  • Nutzungsänderungen in Mischgebieten: Ob Büro zu Wohnraum, Lager zu Einzelhandel oder Gewerbe zu Gastronomie – die planungsrechtliche Zulässigkeit ist in Mischgebieten oft nicht auf den ersten Blick erkennbar. Die Bauvoranfrage klärt dies verbindlich, bevor Umbaukosten entstehen.
  • Dachgeschossausbau in Altbaugebieten: Viele Leverkusener Altbaugebiete haben strenge Festsetzungen zu Trauf- und Firsthöhen. Eine Bauvoranfrage klärt, ob und in welchem Umfang ein Ausbau möglich ist.
  • Aufstockungen: Bei der Aufstockung eines bestehenden Gebäudes ist neben der planungsrechtlichen Frage fast immer ein Standsicherheitsnachweis erforderlich. Die Kosten für den Statiker sollten von Anfang an eingeplant werden.
  • Ferienwohnungsumwandlungen: Besonders in Mischgebieten ist die Zulässigkeit von Ferienwohnungen häufig unklar und stark von der konkreten Lage abhängig.
  • Umwandlung von Einfamilien- zu Zweifamilienhäusern: Wohnraumverdichtung im Bestand ist politisch gewollt – aber baurechtlich nicht immer unkompliziert.

Die häufigsten Fehler – und wie Sie sie vermeiden

Angesichts der Tatsache, dass 90 % aller Anträge beim Leverkusener Bauamt unvollständig sind, lohnt es sich, die typischen Fehler zu kennen:

  • Unvollständige Unterlagen: Jede fehlende Unterlage stoppt das Verfahren. Die Vollständigkeitsprüfung dauert zehn Arbeitstage – eine Nachforderung kostet Sie mindestens zwei bis drei Wochen zusätzlich.
  • Vage Fragestellungen: Fragen wie „Ist mein Umbau möglich?" sind nicht prüfbar. Die Behörde braucht eine konkrete, auf das Grundstück bezogene Frage.
  • Fehlende Bauvorlageberechtigung: Betreffen die Fragen ein Gebäude, müssen die Unterlagen von einem bauvorlageberechtigten Architekten oder Ingenieur unterschrieben sein. Ohne diese Unterschrift ist der Antrag formell unvollständig.
  • Verwechslung von förmlicher und formloser Anfrage: Eine informelle E-Mail ans Bauamt ist kein Ersatz für die förmliche Bauvoranfrage – sie erzeugt keine Bindungswirkung.
  • Unterschätzung der Bearbeitungszeit: Wer mit sechs Wochen plant und sein Projekt entsprechend terminiert, riskiert Verzögerungen bei Finanzierung und Bauausführung.

Zuständige Behörde in Leverkusen

Zuständig für Bauvoranfragen in Leverkusen ist der Fachbereich 63 – Bauaufsicht:

  • Adresse: Hauptstraße 101, 51373 Leverkusen
  • Telefon: 0214 406-6301
  • E-Mail: 63@stadt.leverkusen.de
  • Telefonische Sprechzeiten: montags und donnerstags, 10 bis 12 Uhr

Da die Bauberatung derzeit nicht angeboten wird, ist eine professionelle Vorbereitung durch einen bauvorlageberechtigten Architekten der einzige Weg, um sicherzustellen, dass Ihr Antrag vollständig und die Fragestellung korrekt formuliert ist. Planeco Building begleitet Bauvoranfragen in Leverkusen von der ersten Einschätzung bis zur Einreichung beim Fachbereich 63 – mit über 1.400 erfolgreichen Bauanträgen und lokaler Kenntnis der Verwaltungspraxis in NRW. Mehr zu den Leistungen und Kosten finden Sie auf der Seite zur Bauvoranfrage in Nordrhein-Westfalen.

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FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Wie lange dauert eine Bauvoranfrage in Leverkusen?

Gesetzlich sind sechs Wochen vorgesehen. In der Praxis dauert die Bearbeitung beim Fachbereich 63 deutlich länger – vollständige und präzise Unterlagen sind der wichtigste Hebel für eine zügige Bearbeitung. Unvollständige Einreichungen verlängern das Verfahren um mindestens zwei bis drei Wochen.

Kann ich eine Bauvoranfrage stellen, bevor ich das Grundstück kaufe?

Ja. Als potenzieller Käufer haben Sie ein berechtigtes Interesse, das Sie gegenüber der Behörde nachweisen müssen. Der Bauvorbescheid gilt drei Jahre und gibt Ihnen die Planungssicherheit, die Sie für eine fundierte Kaufentscheidung benötigen.

Was passiert, wenn meine Bauvoranfrage abgelehnt wird?

Ein ablehnender Bauvorbescheid ist zwar kein positives Ergebnis – schützt Sie aber davor, Geld in einen vollständigen Bauantrag zu investieren, der scheitern würde. Die Behördengebühr fällt auch bei Ablehnung an. Im Vergleich zu den Kosten eines gescheiterten Bauantrags ist der finanzielle Schaden jedoch deutlich geringer.

FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

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