Wer in Remscheid baut oder umbaut, steht vor einer konkreten Herausforderung: Das Bauamt der Stadt ist für seine langen Bearbeitungszeiten bekannt – im Schnitt vergehen fast drei Monate, bis alle Unterlagen als vollständig anerkannt werden. Gleichzeitig bietet die technische Bauaufsicht derzeit keine persönliche Bauberatung an. Das bedeutet: Die Qualität Ihres Architekten entscheidet maßgeblich darüber, ob Ihr Bauvorhaben zügig genehmigt wird oder monatelang in der Warteschleife hängt.
[[bauantrag]]Warum die Architektenwahl in Remscheid besonders zählt
Ein unvollständiger Bauantrag beim Remscheider Bauamt kostet nicht nur Nerven – er kostet Zeit. Wer einen Architekten wählt, der die spezifischen Anforderungen der Remscheider Bauaufsicht nicht kennt, riskiert Nachforderungen, die das gesamte Genehmigungsverfahren um Monate verzögern. Da die Behörde zudem keine Vorab-Beratungstermine vergibt, muss Ihr Architekt diese Funktion übernehmen: Er klärt die Genehmigungsfähigkeit Ihres Vorhabens, bevor der Bauantrag gestellt wird – und reicht ihn vollständig und fehlerfrei ein.
Hinzu kommen die topografischen Besonderheiten des Bergischen Landes: Remscheid liegt auf rund 350 Metern Höhe mit teils steilen Hanglagen. Das beeinflusst Gründung, Entwässerung und Statik – und damit auch die Anforderungen an die Planung. Gerade bei Bestandsgebäuden aus der Gründerzeit oder der Nachkriegszeit, die in Remscheid besonders häufig vorkommen, brauchen Sie einen Architekten mit Erfahrung im Bauen im Bestand.
Wann brauchen Sie in Remscheid einen Architekten?
Nicht jedes Bauvorhaben ist automatisch genehmigungspflichtig – aber genehmigungsfrei bedeutet nicht regelungsfrei. Die Bauordnung NRW unterscheidet zwischen verfahrensfreien Vorhaben, der Genehmigungsfreistellung und dem regulären Baugenehmigungsverfahren. Seit der Novelle zum 1. Januar 2024 gelten erweiterte Regelungen:
- Verfahrensfreie Vorhaben: Kleinere Maßnahmen wie bestimmte Garagen, Carports oder Nebenanlagen benötigen weder Genehmigung noch Freistellungsverfahren – aber alle materiellen Vorschriften (Abstandsflächen, Brandschutz, Standsicherheit) gelten trotzdem.
- Genehmigungsfreistellung: Seit 2024 gilt dies in NRW für Wohngebäude bis Gebäudeklasse 4 (bis 13 m Höhe, max. 400 m² je Nutzungseinheit) im Bereich qualifizierter Bebauungspläne. Die Verantwortung für die Einhaltung aller Vorschriften liegt dann vollständig beim Planer.
- Genehmigungspflicht: Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und Abbruch baulicher Anlagen erfordern grundsätzlich eine Baugenehmigung, sofern keine Ausnahme greift.
Für Nutzungsänderungen – etwa wenn Sie eine Gewerbefläche zu Wohnraum umwidmen oder umgekehrt – ist in Remscheid fast immer ein Bauantrag erforderlich. Mehr dazu, was dabei zu beachten ist, finden Sie auf der Übersichtsseite zur Nutzungsänderung von Planeco Building.
Seit Januar 2024 dürfen in NRW auch Handwerksmeister (Maurer, Betonbauer, Zimmerer) für einfache Gebäude der Klassen 1 und 2 Bauvorlagen einreichen – die sogenannte „kleine Bauvorlageberechtigung". Das gilt jedoch nur für Gebäude bis 7 m Höhe mit maximal zwei Nutzungseinheiten im vereinfachten Verfahren. Für alles darüber hinaus bleibt der Architekt mit Bauvorlageberechtigung die richtige Wahl.
[[banner-klein]]Was kostet ein Architekt in Remscheid?
Seit der HOAI-Reform 2021 sind Architektenhonorare frei verhandelbar – die früheren Mindest- und Höchstsätze gelten nur noch als Orientierung. Als Faustformel bewegen sich die Planungskosten bei Vollbeauftragung (alle neun Leistungsphasen) typischerweise zwischen 12 und 15 % der Gesamtbaukosten. Drei konkrete Szenarien für typische Remscheider Bauvorhaben:
- Einfamilienhaus-Neubau (Baukosten ca. 300.000 €): Architektenhonorar für alle Leistungsphasen ca. 40.000–50.000 € netto; nur bis zur Baugenehmigung (Leistungsphasen 1–4) ca. 11.000–14.000 € netto. Solardachpflicht nach § 42a BauO NRW beachten – gilt seit 2025 auch für Wohngebäude.
- Dachausbau im Altbau: Genehmigungspflicht vorab prüfen (Nutzungsänderung? Aufstockung?). Statischer Nachweis für das Bestandstragwerk erforderlich. Architektenhonorar für Leistungsphasen 1–4 ab ca. 8.000 € netto, je nach Umfang und Komplexität.
- Nutzungsänderung Gewerbe → Wohnen: Bauantrag erforderlich, häufig inkl. Brandschutzkonzept, Stellplatznachweis und ggf. Schallschutznachweis. Auf das Grundhonorar kommt ein Umbauzuschlag von bis zu 20–33 % hinzu. Einen Statiker für den Standsicherheitsnachweis sollten Sie ebenfalls einplanen.
Für Umbau- und Sanierungsprojekte – in Remscheid angesichts des hohen Altbaubestands besonders häufig – gilt: Der Architekt kann vertraglich einen Umbauzuschlag vereinbaren. Ohne gesonderte Regelung beträgt dieser in Honorarzone III üblicherweise 20 % auf das Gesamthonorar. Lassen Sie sich diesen Punkt im Architektenvertrag immer explizit bestätigen.
Bauantrag in Remscheid: Ablauf und typische Unterlagen
Der Bauantrag wird schriftlich bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde der Stadt Remscheid eingereicht. Seit der BauO-Novelle 2024 ist auch die Einreichung per E-Mail möglich, da das Schriftformerfordernis durch die Textform ersetzt wurde. Die Baugenehmigung gilt nach Erteilung drei Jahre.
Folgende Unterlagen sind für einen vollständigen Bauantrag in Remscheid in der Regel erforderlich:
- Amtlicher Lageplan: Erstellt von einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖBVI); die Flurkarte darf nicht älter als sechs Monate sein.
- Bauzeichnungen: Grundrisse aller Geschosse, Schnitte und Ansichten im Maßstab 1:100.
- Baubeschreibung: Beschreibung des Vorhabens, der Baustoffe und der Nutzung.
- Standsicherheitsnachweis: Bei Neubauten und tragwerksrelevanten Umbauten zwingend erforderlich. Mehr dazu unter Standsicherheitsnachweis.
- Brandschutznachweis: Bei Sonderbauten und Nutzungsänderungen.
- Stellplatznachweis: Gemäß der Stellplatzsatzung der Stadt Remscheid.
- Energetischer Nachweis: Gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) bei Neubauten und umfassenden Sanierungen.
Eine Bauvoranfrage kann vor dem eigentlichen Bauantrag sinnvoll sein – besonders bei Grundstücken ohne Bebauungsplan (sogenannte § 34 BauGB-Gebiete), wo die Zulässigkeit des Vorhabens vorab verbindlich geklärt werden sollte. Planeco Building unterstützt auch bei der Bauvoranfrage in Remscheid.
7 Kriterien für die Wahl des richtigen Architekten
- Bauvorlageberechtigung in NRW: Nur wer in der Architektenliste der AKNW eingetragen ist, darf die Berufsbezeichnung „Architekt" führen und Bauvorlagen einreichen. Prüfen Sie dies vorab.
- Erfahrung mit Ihrem Projekttyp: Ein Architekt, der primär Neubauten plant, ist nicht automatisch der richtige für eine komplexe Nutzungsänderung oder Altbausanierung. Fragen Sie gezielt nach vergleichbaren Referenzprojekten.
- Kenntnis der lokalen Genehmigungspraxis: Wer die Anforderungen der Remscheider Bauaufsicht kennt, reicht vollständige Anträge ein – und vermeidet die durchschnittlich dreimonatige Wartezeit auf Nachforderungen.
- Klare Honorarvereinbarung: Lassen Sie sich den Leistungsumfang, das Honorarmodell (HOAI-Orientierungswerte, Pauschalhonorar oder Stundenabrechnung) und eventuelle Umbauzuschläge schriftlich bestätigen.
- Koordination von Fachplanern: Ein guter Architekt koordiniert Statiker, Brandschutzplaner und weitere Fachplaner. Fragen Sie, ob diese Leistung im Honorar enthalten ist oder separat beauftragt werden muss.
- Erreichbarkeit und Kommunikation: Gerade weil die Remscheider Bauaufsicht keine persönliche Beratung anbietet, müssen Rückfragen über Ihren Architekten laufen. Klären Sie vorab, wie und wie schnell er erreichbar ist.
- Örtliche Präsenz für die Bauleitung: Für die Leistungsphasen 1–7 (bis zur Genehmigung) ist keine örtliche Nähe zwingend erforderlich. Für die Bauleitung (Leistungsphase 8) ist Präsenz vor Ort nötig – klären Sie das im Vorfeld.
Architekt und Statiker: Wer macht was?
Viele Bauherren verwechseln die Rollen. Der Architekt verantwortet Entwurf, Planung, Bauantrag und – bei Vollbeauftragung – die Bauleitung. Der Statiker liefert den Standsicherheitsnachweis und die Tragwerksplanung, die für die Baugenehmigung erforderlich sind. Beide Leistungen sind bei Neubauten und tragwerksrelevanten Umbauten zwingend – und sollten idealerweise von Anfang an aufeinander abgestimmt sein. Planeco Building bietet beides aus einer Hand: Architektenleistung, Standsicherheitsnachweis und Genehmigungsabwicklung – bundesweit und vollständig digital.
Wenn Sie wissen möchten, was ein Statiker in Remscheid kostet oder wie Sie einen finden, finden Sie auf den verlinkten Seiten konkrete Orientierungswerte und Auswahlkriterien.
Für Ihr Bauvorhaben in Remscheid gilt: Je vollständiger und fehlerfreier Ihr Bauantrag beim ersten Einreichen ist, desto kürzer die Wartezeit. Planeco Building hat in über 1.400 Bauvorhaben bundesweit die Erfahrung gesammelt, was Bauaufsichtsbehörden wirklich brauchen – und reicht Unterlagen ein, die von Anfang an stimmen. Fordern Sie jetzt ein unverbindliches Angebot an.















