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Architekt für Baugenehmigung finden in Siegen

May 7, 2026
Update:
May 7, 2026
Lesezeit: 5 Min.
Sebastian Rupp
Sebastian Rupp
May 7, 2026
Update:
May 7, 2026
Viele Architektenbüros in Siegen sind ausgelastet – und nicht jedes passt zum eigenen Vorhaben. Wer den richtigen Architekten findet, spart sich teure Nachbesserungen beim Bauantrag.
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Architekt finden Siegen

Viele Architektenbüros in Siegen sind ausgelastet – und nicht jedes passt zum eigenen Vorhaben. Wer den richtigen Architekten findet, spart sich teure Nachbesserungen beim Bauantrag.
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Sebastian Rupp
May 7, 2026
Lesezeit: 5 Min.

Wer in Siegen einen Architekten sucht, stößt schnell auf das gleiche Problem: Verzeichnisse mit Dutzenden Büros, aber kaum Orientierung, welches davon für das eigene Vorhaben wirklich passt. Dabei ist die Wahl des richtigen Architekten eine der folgenreichsten Entscheidungen im gesamten Bauprozess – sie bestimmt, ob der Bauantrag beim ersten Einreichen genehmigt wird, ob Kosten im Rahmen bleiben und ob das Projekt termingerecht abläuft.

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Warum die Architektensuche in Siegen besondere Anforderungen stellt

Der Kreis Siegen-Wittgenstein bringt bauliche Besonderheiten mit, die nicht jedes Büro gleich gut beherrscht. Hanglagen sind in der Region die Regel, nicht die Ausnahme – und sie stellen besondere Anforderungen an Gründung, Statik und Entwässerung. Wer ein Grundstück am Hang bebauen oder ein bestehendes Gebäude erweitern will, braucht einen Architekten, der diese Bedingungen aus der Praxis kennt und nicht erst lernt.

Hinzu kommt ein hoher Bestand an Altbauten und Fachwerkhäusern, bei denen Umbau und Sanierung andere Kenntnisse erfordern als ein Neubau auf der grünen Wiese. Und mit der Industriegeschichte der Region – Stahl, Eisen, Gewerbebrachen – gibt es in Siegen ein erhebliches Potenzial für Nutzungsänderungen und Konversionsprojekte, die eigene Genehmigungsanforderungen mitbringen.

Zuständige Bauaufsichtsbehörden im Überblick

In Siegen gibt es zwei zuständige Untere Bauaufsichtsbehörden – je nach Lage des Grundstücks:

  • Stadt Siegen: Für Vorhaben im Stadtgebiet ist die Stadtverwaltung Siegen zuständig. Bauanträge werden dort nach dem vereinfachten Baugenehmigungsverfahren oder dem regulären Verfahren für Sonderbauten bearbeitet.
  • Kreis Siegen-Wittgenstein: Für alle Gemeinden im Kreisgebiet außerhalb der Stadt Siegen ist das Amt für Bauen und Immissionsschutz im Kreishaus (Koblenzer Straße 73, 57072 Siegen) zuständig. Der Kreis nimmt Bauanträge bereits vollständig digital über das Bauportal NRW entgegen.

Welche Behörde zuständig ist, bestimmt auch, an wen sich Ihr Architekt als Entwurfsverfasser wenden muss – und welche spezifischen Anforderungen bei der Einreichung gelten.

Welchen Architekten brauche ich für mein Vorhaben?

Nicht jedes Vorhaben stellt dieselben Anforderungen an einen Architekten. Die Spezialisierung des Büros sollte zum Projekttyp passen – das ist in der Praxis wichtiger als Nähe oder Bürogröße.

Neubau Einfamilienhaus

Beim Neubau übernimmt der Architekt idealerweise alle Leistungsphasen von der Grundlagenermittlung bis zur Bauleitung. Entscheidend ist hier die Erfahrung mit dem Genehmigungsverfahren in NRW und die Kenntnis der örtlichen Bebauungspläne. Seit der BauO NRW-Novelle vom 01.01.2024 gilt zudem eine Solardachpflicht für Neubauten von Wohngebäuden ab Bauantrag 01.01.2025 – ein Punkt, den der Architekt von Anfang an in die Planung einbeziehen muss.

Umbau, Anbau und Aufstockung

Bei Bestandsgebäuden kommt es auf die Kenntnis der Abstandsflächenregelungen und der Anforderungen an den Bestandsschutz an. Wichtig zu wissen: Die BauO NRW-Novelle 2024 hat die Aufzugspflicht bei nachträglichem Dachgeschossausbau oder Aufstockung um bis zu zwei Geschosse ausgesetzt – das kann die Wirtschaftlichkeit solcher Projekte erheblich verbessern. Ihr Architekt sollte diese Änderung kennen und in die Planung einbeziehen. Mehr zu den Möglichkeiten beim Hausanbau finden Sie auf den Seiten von Planeco Building.

Nutzungsänderung

Eine Nutzungsänderung – etwa von Gewerbe zu Wohnen oder von Büro zu Gastronomie – ist in Siegen auch dann genehmigungspflichtig, wenn keine baulichen Veränderungen vorgenommen werden. Das übersehen viele Eigentümer und Mieter. Für diese Vorhaben brauchen Sie einen Architekten, der den Genehmigungsantrag vollständig aufbereiten kann – inklusive Brandschutznachweis, Stellplatznachweis und Baubeschreibung. Planeco Building ist auf genau diese Konstellation spezialisiert und begleitet Nutzungsänderungen bundesweit, auch im Raum Siegen.

Altbausanierung und Denkmalschutz

Wer ein Fachwerkhaus oder ein denkmalgeschütztes Gebäude in Siegen sanieren will, braucht einen Architekten mit nachweisbarer Erfahrung in diesem Bereich. Die Anforderungen der Denkmalbehörde gehen über das normale Baugenehmigungsverfahren hinaus. Ein Architekt für Altbausanierung kennt diese Besonderheiten und kann die Kommunikation mit der Behörde gezielt steuern.

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So finden Sie den richtigen Architekten in Siegen – Schritt für Schritt

  1. Vorhaben und Leistungsumfang klären: Brauchen Sie einen Architekten nur für den Bauantrag (Leistungsphasen 1–4) oder auch für die Bauleitung (LP 8–9)? Für die Planungsphasen ist eine digitale Zusammenarbeit mit einem überregionalen Büro gut möglich. Nur bei der Bauleitung ist örtliche Präsenz in Siegen wirklich notwendig.
  2. Bauvorlageberechtigung prüfen: In NRW dürfen Bauanträge nur von bauvorlageberechtigten Personen eingereicht werden – in der Regel eingetragene Architekten der Architektenkammer NRW (AKNW). Seit 2024 gibt es eine „kleine Bauvorlageberechtigung" für Handwerksmeister, die aber nur für einfache Gebäude der Klassen 1 und 2 gilt. Prüfen Sie die Kammermitgliedschaft Ihres Architekten über die Online-Architektenliste der AKNW.
  3. Spezialisierung und Referenzen abgleichen: Lassen Sie sich Referenzprojekte zeigen, die Ihrem Vorhaben ähneln – idealerweise aus der Region Siegen oder vergleichbaren Lagen. Ein Büro, das hauptsächlich Gewerbebau macht, ist nicht zwingend die beste Wahl für ein Einfamilienhaus am Hang.
  4. Mindestens drei Angebote einholen: Seit der HOAI-Reform 2021 sind Architektenhonorare frei verhandelbar – die Honorartafeln der HOAI gelten nur noch als Orientierungswerte, nicht als verbindliche Mindest- oder Höchstsätze. Vergleichen Sie Angebote daher immer auf Basis des vereinbarten Leistungsumfangs, nicht nur des Preises.
  5. Bauvorbescheid als Absicherung nutzen: Wenn die Genehmigungsfähigkeit Ihres Vorhabens unklar ist – etwa bei Hanglagen, ungünstiger Grundstückssituation oder unklarer Bebauungsplanlage – empfiehlt sich zunächst eine Bauvoranfrage. Der Bauvorbescheid klärt einzelne Fragen zur Zulässigkeit vorab und ist deutlich günstiger als ein vollständiger Bauantrag, der später scheitert.

Was kostet ein Architekt in Siegen?

Das Architektenhonorar richtet sich nach dem Leistungsumfang, der Honorarzone und den anrechenbaren Baukosten. Als grobe Orientierung gilt: Wer alle neun Leistungsphasen beauftragt, zahlt typischerweise 12–15 % der Baukosten als Architektenhonorar. Wer nur die Genehmigungsplanung (LP 1–4) beauftragt, liegt bei etwa 4–8 % der Baukosten.

Ein konkretes Beispiel: Bei einem Einfamilienhaus mit Baukosten von 300.000,– € bewegen sich die Honorarempfehlungen der HOAI für alle Leistungsphasen zwischen ca. 40.000,– € und 50.000,– € zzgl. Mehrwertsteuer. Diese Werte sind seit 2021 nicht mehr verbindlich, spiegeln aber den Marktstandard wider.

Für einzelne Leistungen – etwa nur den Bauantrag oder nur die Statik – lassen sich auch Teilbeauftragungen vereinbaren. Planeco Building bietet für klar abgegrenzte Leistungen wie Bauzeichnungen, Standsicherheitsnachweise oder Nutzungsänderungsanträge transparente Preisstrukturen an – ohne die Unsicherheit einer HOAI-Abrechnung auf Basis der Endabrechnung. Einen Überblick über typische Statikerkosten finden Sie ebenfalls bei Planeco Building.

Baugenehmigung in Siegen: Was Sie wissen müssen

Die meisten Bauvorhaben in Siegen durchlaufen das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren nach § 64 BauO NRW. Dabei prüft die Bauaufsicht hauptsächlich das Planungs- und Bauordnungsrecht – die Verantwortung für die Einhaltung weiterer Vorschriften liegt beim Entwurfsverfasser, also Ihrem Architekten.

Seit der BauO NRW-Novelle 2024 gilt zudem: Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans können bis Gebäudeklasse 4 von der Genehmigungspflicht freigestellt sein. Das bedeutet aber nicht, dass keine Vorschriften einzuhalten sind – die Verantwortung verschiebt sich lediglich vollständig auf den Planer. Ein qualifizierter Architekt ist in diesem Fall sogar noch wichtiger, nicht weniger.

Unterlagen für den Bauantrag in Siegen

Für einen vollständigen Bauantrag beim Kreis Siegen-Wittgenstein oder der Stadt Siegen sind in der Regel folgende Unterlagen erforderlich:

  • Amtlicher Lageplan: Erstellt vom Katasteramt oder einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur
  • Bauzeichnungen: Grundrisse, Schnitte, Ansichten im Maßstab 1:100
  • Baubeschreibung: Beschreibung des Vorhabens, der Baustoffe und der Nutzung
  • Standsicherheitsnachweis: Statische Berechnung durch einen qualifizierten Statiker – bei Hanglagen in Siegen besonders relevant
  • Brandschutznachweis: Abhängig von Gebäudeklasse und Nutzung
  • Entwässerungsplan: Nachweis der Oberflächenwasserableitung
  • Nachweise nach GEG: Energetische Anforderungen bei Neubau und wesentlicher Änderung

Der Kreis Siegen-Wittgenstein nimmt alle Unterlagen digital über das Bauportal NRW entgegen. Nach Eingang erhalten Sie eine Bestätigung mit Zugangsdaten, über die Sie den Verfahrensstand jederzeit einsehen können. Bauanträge können seit der Novelle 2024 auch per E-Mail eingereicht werden – das Schriftformerfordernis entfällt.

Häufige Fehler bei der Architektensuche – und wie Sie sie vermeiden

  • Spezialisierung ignorieren: Ein Architekt, der hauptsächlich Industriebauten plant, ist nicht automatisch die richtige Wahl für eine Wohnnutzungsänderung. Fragen Sie gezielt nach vergleichbaren Projekten.
  • Bauvorlageberechtigung nicht prüfen: Nicht jeder, der sich „Planer" nennt, darf in NRW einen Bauantrag einreichen. Prüfen Sie die Kammermitgliedschaft über die AKNW-Architektenliste.
  • Genehmigungspflicht unterschätzen: Auch scheinbar kleine Vorhaben – ein Anbau, eine Nutzungsänderung, ein Dachgeschossausbau – können genehmigungspflichtig sein. Wer ohne Genehmigung baut, riskiert Bußgelder und im schlimmsten Fall eine Rückbauverfügung.
  • Leistungsumfang nicht schriftlich fixieren: Klären Sie vor der Beauftragung schriftlich, welche Leistungsphasen abgedeckt sind, was zusätzlich berechnet wird und wie die Kommunikation mit der Behörde geregelt ist. Die Zusammenarbeit zwischen Architekt und Statiker sollte ebenfalls von Anfang an koordiniert sein.
  • Nur auf lokale Büros beschränken: Für die Planungsphasen 1–7 ist ein überregionaler Anbieter mit digitalen Prozessen oft schneller und transparenter als ein ausgelastetes lokales Büro. Planeco Building begleitet Bauvorhaben bundesweit – auch in Siegen – und kennt die lokalen Genehmigungsanforderungen. Einen ersten Überblick über die Leistungen gibt die Seite Architekt finden.
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FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Brauche ich für eine Nutzungsänderung in Siegen zwingend einen Architekten?

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Ja. In NRW darf ein Genehmigungsantrag nur von einer bauvorlageberechtigten Person eingereicht werden – in der Regel ein eingetragener Architekt. Das gilt auch für Nutzungsänderungen, bei denen keine baulichen Veränderungen vorgenommen werden. Planeco Building übernimmt diese Leistung bundesweit, auch im Raum Siegen.

Kann ich einen Architekten aus einer anderen Stadt beauftragen, wenn ich in Siegen bauen will?

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Für die Planungs- und Genehmigungsphase ist das problemlos möglich. Ein überregionaler Architekt kann Bauanträge beim Kreis Siegen-Wittgenstein oder der Stadt Siegen vollständig digital einreichen. Nur bei der Bauleitung vor Ort ist physische Präsenz in Siegen sinnvoll.

Was kostet ein Architekt in Siegen für einen Bauantrag?

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Wer nur die Genehmigungsplanung beauftragt, zahlt typischerweise 4–8 % der Baukosten. Bei 300.000 € Baukosten entspricht das etwa 12.000–24.000 € netto. Für klar abgegrenzte Leistungen wie Nutzungsänderungsanträge bietet Planeco Building transparente Preisstrukturen ohne HOAI-Abrechnung auf Basis der Endabrechnung.