Sie planen ein Bauvorhaben in Siegburg und sind unsicher über die Genehmigungsfähigkeit? Eine professionelle Bauvoranfrage verschafft Ihnen Klarheit, bevor Sie investieren. Planeco Building kennt die spezifischen Anforderungen der Bauämter in Siegburg und begleitet Sie sicher durch den Prozess.

Lokale Besonderheiten der Bauvoranfrage in Siegburg
Als Kreisstadt im Rhein-Sieg-Kreis verfügt Siegburg über eine eigenständige Bauaufsicht, die sich von der Struktur anderer Gemeinden im Kreis unterscheidet. Das Planungs- und Bauaufsichtsamt der Stadt Siegburg ist für alle bauaufsichtlichen Angelegenheiten im Stadtgebiet zuständig – nicht das Bauaufsichtsamt des Rhein-Sieg-Kreises.
Die Bauvoranfrage in Siegburg unterliegt der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW), die zuletzt am 1. Januar 2024 novelliert wurde. Diese Änderungen betreffen insbesondere die Gebäudeklassifizierung und haben direkten Einfluss auf Bauvoranfrageverfahren.
Besondere Aufmerksamkeit verdienen in Siegburg die historischen Bereiche und denkmalgeschützten Gebiete. Bei Bauvoranfragen in der historischen Innenstadt sind neben den allgemeinen bauordnungsrechtlichen Vorschriften auch die spezifischen Anforderungen des Denkmalschutzes zu beachten. Eine frühzeitige Abstimmung mit der Denkmalbehörde kann erforderlich werden.
Die Lage Siegburgs zwischen Köln und Bonn führt zu hohem Entwicklungsdruck und komplexen planerischen Abwägungsprozessen. Bei Bauvoranfragen sind daher häufig Fragen des Innenentwicklungsgebots und der Nachverdichtung zu klären. Mehr Informationen zur Bauvoranfrage finden Sie auf unserer Hauptseite.
Erforderliche Unterlagen für die Bauvoranfrage in Siegburg
Grundausstattung für jede Bauvoranfrage:
- Ausgefülltes Antragsformular
- Lageplanskizze (zur Orientierung und Zuordnung)
- Konkret formulierte Fragestellungen
Je nach Fragestellung zusätzlich erforderlich:
- Bei Fragen zu Gebäudehöhen: Ansichten und Lagepläne
- Bei Brandschutzfragen: Vollständige Grundrisse und Schnitte
- Bei Nutzungsänderungen: Alte Baugenehmigungen, Nachweis bisheriger Nutzung
- Detaillierte Baubeschreibung bei komplexen Vorhaben
Die Siegburger Bauaufsicht empfiehlt ausdrücklich die Vereinbarung eines Beratungstermins vor der Antragstellung. Diese Vorabberatung kann die Vollständigkeit der Antragsunterlagen gewährleisten und die Bearbeitungszeit verkürzen. Alle Bauvorlagen sind grundsätzlich mindestens dreifach einzureichen.
Kosten einer Bauvoranfrage in Siegburg
Die Gebührenstruktur für Bauvoranfragen in Siegburg basiert auf der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (AVerwGebO NRW). Die Kosten variieren je nach Umfang der Prüfung und Komplexität des Bauvorhabens:
Kostenart | Betrag |
---|---|
Behördengebühren | 200,– € bis 500,– € |
Architektenkosten | Nach Zeitaufwand (ca. 500,– € bis 1.500,– €) |
Gesamtkosten | 800,– € bis 2.500,– € |
Besonderheit in NRW: Die Kosten für den Bauvorantrag werden zu 50 % auf die Gebühr der späteren Baugenehmigung angerechnet. Bei negativer Bescheidung ermäßigt sich die Gebühr um 25 %. Ein wichtiger Vorteil: Bei großen Bauvorhaben mit hohen Genehmigungsgebühren amortisiert sich die Vorabprüfung besonders schnell.
Ablauf und Bearbeitungszeit der Bauvoranfrage in Siegburg
Schritt 1: Antragstellung und Vollständigkeitsprüfung
Einreichung beim Planungs- und Bauaufsichtsamt der Stadt Siegburg. Die Behörde prüft die Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen innerhalb von 1–2 Wochen.
Schritt 2: Beteiligung erforderlicher Stellen
Je nach Fragestellung werden relevante Fachstellen oder die Gemeinde beteiligt. Bei bauplanungsrechtlichen Befreiungen muss der Gemeinderat zustimmen.
Schritt 3: Prüfung durch die Bauaufsichtsbehörde
Fachliche Prüfung Ihrer Fragen anhand der geltenden Vorschriften. Basierend auf Erfahrungen vergleichbarer Kommunen im Rhein-Sieg-Kreis beträgt die Bearbeitungszeit für Wohnbauvorhaben regelmäßig 4–6 Wochen.
Schritt 4: Bescheiderstellung
Sie erhalten einen rechtsverbindlichen Bauvorbescheid mit einer Gültigkeit von 3 Jahren. Dieser kann auf Antrag um jeweils ein Jahr verlängert werden.
Die 5 häufigsten Ablehnungsgründe bei Bauvoranfragen in Siegburg
1. Unklare Fragestellungen: Vage Formulierungen wie "Geht meine Planung?" führen zur Ablehnung. Fragen müssen konkret und prüfbar sein.
2. Unvollständige oder veraltete Unterlagen: Fehlen aktuelle Flurkarten oder Grundrisse, kann der Antrag nicht bearbeitet werden.
3. Unvereinbarkeit mit dem Bauplanungsrecht: Wenn das Vorhaben nicht zum Bebauungsplan passt oder sich nicht in die Umgebung einfügt.
4. Nicht berücksichtigte Brandschutzanforderungen: Besonders bei Nutzungsänderungen werden oft zusätzliche Brandschutzauflagen übersehen.
5. Nicht beachtete Nachbarschaftsrechte: Unterschreitung von Abstandsflächen oder erhöhte Emissionen können zur Ablehnung führen.
Tipp: Mit Planeco Building vermeiden Sie diese Fehler. Unsere Architekten kennen die Anforderungen und formulieren Ihre Bauvoranfrage rechtssicher.
Häufige Anwendungsfälle in Siegburg
Die häufigsten Bauvoranfragen in Siegburg betreffen:
- Umwandlung zur Ferienwohnung – besonders in der attraktiven Lage zwischen Köln und Bonn
- Umbau Einfamilienhaus zu Zweifamilienhaus aufgrund des hohen Wohnraumbedarfs
- Dachgeschossausbau zur Schaffung zusätzlichen Wohnraums
- Haus aufstocken bei begrenzten Grundstücksflächen
- Gewerbe in Wohnraum bei Strukturwandel
- Wohnraum in Gewerbe für moderne Arbeitsformen
- Büro in Wohnraum bei veränderten Nutzungsanforderungen
Die Integration neuer Bauvorhaben in gewachsene städtebauliche Strukturen erfordert eine sorgfältige Analyse der örtlichen Gegebenheiten. Dies betrifft nicht nur die bauliche Gestaltung, sondern auch Aspekte wie Erschließung und Verträglichkeit mit der vorhandenen Nutzungsstruktur.
Zuständige Behörden in Siegburg
Planungs- und Bauaufsichtsamt der Stadt Siegburg
Rathaus Am Turm 40
53721 Siegburg
2. Obergeschoss
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:00–12:30 Uhr
Montag zusätzlich: 14:00–18:00 Uhr
Mittwoch: Geschlossen für Publikumsverkehr
Wichtiger Hinweis: Das Bauaufsichtsamt des Rhein-Sieg-Kreises am Kaiser-Wilhelm-Platz 1 ist nicht für Siegburg zuständig, sondern nur für die Gemeinden Alfter, Eitorf, Much, Neunkirchen-Seelscheid, Ruppichteroth, Swisttal, Wachtberg und Windeck.
Für spezifische Anfragen wird die Vereinbarung eines Termins empfohlen, insbesondere bei konkreten Fragen zu einem Grundstück oder Bauvorhaben.
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✓ Kostenlose Erstberatung
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✓ Rundum-Service – Architektur, Statik, Brandschutz und mehr
✓ Bundesweites Netzwerk mit lokaler Expertise in Siegburg
Unsere Architekten kennen die spezifischen Anforderungen der Siegburger Bauaufsicht und wissen, welche Fragen strategisch richtig formuliert werden müssen. Wir berücksichtigen die lokalen Besonderheiten wie die historische Innenstadt, die Denkmalschutzanforderungen und die städtebaulichen Herausforderungen der Region.
Durch unsere Erfahrung mit über 1.400 erfolgreichen Anträgen können wir Ihre Bauvoranfrage optimal auf die Genehmigungsfähigkeit ausrichten. Wir nehmen bei Bedarf bereits vor Antragstellung Kontakt mit dem Planungs- und Bauaufsichtsamt auf und holen erste Einschätzungen ein.
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