Wer in Bremen ein Bauvorhaben plant, hört früh den Begriff „Bauvorlagen" – gemeint sind damit in erster Linie die Bauzeichnungen: Grundriss, Schnitt und Ansicht als Kernbestandteile jedes Bauantrags. Ein hübscher Grundriss fürs Immobilienexposé reicht dafür nicht aus. Die Bremer Bauaufsichtsbehörden verlangen normgerechte, maßstabsgetreue Pläne nach den Vorgaben der Bremischen Bauvorlagenverordnung (BremBauVorlV) – und genau hier entstehen die meisten Verzögerungen, wenn Bestandspläne fehlen, veraltet sind oder formal nicht ausreichen.
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Grundriss oder Bauzeichnung: der entscheidende Unterschied für Ihren Bauantrag
Ein Vermarktungs-Grundriss zeigt Räume, Möbel und Proportionen ansprechend für Käufer oder Mieter. Eine bauamtstaugliche Bauzeichnung ist dagegen ein technisches Dokument mit rechtlicher Funktion: Sie muss Maßketten, lichte Raumhöhen, Wandstärken, Dachneigungen und eine einheitliche Farb- und Zeichencodierung nach Anlage 1 der BremBauVorlV enthalten. Nur wer diese Unterscheidung kennt, vermeidet die häufigste Fehlannahme von Bauherren: dass ein vorhandener, optisch ansprechender Plan automatisch auch für den Bauantrag genügt.
Zu den Pflichtbestandteilen zählen unter anderem:
- Grundrisse aller relevanten Geschosse mit vollständiger Bemaßung
- Schnitte zur Darstellung von Raumhöhen, Dachneigung und Geschossanschlüssen
- Ansichten mit Material- und Farbangaben sowie Anschluss an Nachbargebäude
- Eine numerische und grafische Maßstabsangabe in jeder Zeichnung
Fehlt eines dieser Elemente, wird die Bauaufsichtsbehörde die Unterlagen als unvollständig zurückweisen und Nachreichungen fordern. Das ist in der Praxis der häufigste Grund, warum sich Verfahren in Bremen unnötig in die Länge ziehen. Wer bereits über alte Pläne verfügt, sollte diese vorab von einem Architekten prüfen lassen, statt sie ungeprüft einzureichen.
Diese drei Bauaufsichtsbehörden sind in Bremen zuständig
Eine Besonderheit, die in kaum einem allgemeinen Ratgeber auftaucht: Bremen hat keine einzige zentrale Bauaufsichtsbehörde, sondern gleich drei parallele Zuständigkeiten. Für Bauherren bedeutet das: Bevor Bauzeichnungen fertiggestellt und eingereicht werden, muss feststehen, welche Stelle für das konkrete Grundstück zuständig ist.
- Bremen Mitte, Ost, Süd, West: zuständig ist die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung
- Bremen-Nord: zuständig ist das Bauamt Bremen-Nord im Stadthaus Vegesack
- Bremerhaven: zuständig ist das Bauordnungsamt der Stadtgemeinde Bremerhaven
Diese Struktur ist nicht nur eine Formalität. Beim digitalen Bauantragsverfahren, das die Stadtgemeinde Bremen seit 2024 schrittweise einführt, werden Anträge bei der falschen Behörde formal wegen Unzuständigkeit abgelehnt, wie die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung ausdrücklich mitteilt. Wer die Zuständigkeit vorab klärt, spart sich einen kompletten Verfahrensdurchlauf. Bei einer Bauvoranfrage in Bremen lohnt sich dieselbe Prüfung übrigens ebenso, da auch hier die richtige Anlaufstelle über den weiteren Ablauf entscheidet.
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Alte Pläne nutzen oder neu erstellen lassen? So erkennen Sie den Unterschied
Nicht jeder Bauherr muss bei null anfangen. Ob vorhandene Bestandspläne noch verwendbar sind, lässt sich anhand weniger Kriterien prüfen:
- Maßstab und Maßketten: Sind Innen- und Außenmaße vollständig und plausibel, oder fehlen Angaben?
- Scanqualität: Ist der Plan aus dem Bauaktenarchiv gut lesbar, oder handelt es sich um eine unscharfe Kopie?
- Planungsstand: Wurden seit Planerstellung bauliche Änderungen vorgenommen, die nicht dokumentiert sind?
- Formale Konformität: Entspricht der Plan der aktuellen Zeichen- und Farbcodierung nach BremBauVorlV?
Sind diese Punkte nicht erfüllt, führt an einer Neuerstellung kein Weg vorbei. In der Praxis prüft Planeco Building vorhandene Bestandspläne zunächst auf genau diese Kriterien, bevor entschieden wird, ob ein Aufmaß vor Ort notwendig ist. Mehr zur Prüfung und Digitalisierung vorhandener Unterlagen finden Sie auf der Seite zu Bestandsplänen.
Den amtlichen Lageplan bzw. Katasterauszug als Ergänzung zu den Bauzeichnungen erhalten Bauherren über das Landesamt GeoInformation Bremen. Ein Auszug bis DIN A3 kostet dort 25,00 € netto, größere Formate bis DIN A0 60,00 € netto, bei einer Bearbeitungszeit von 1 bis 5 Werktagen.
Was kostet die Erstellung von Bauzeichnungen in Bremen?
Die Kosten richten sich vor allem nach Aufwand für Aufmaß, Gebäudekomplexität und Anzahl der benötigten Zeichnungen. Als Orientierung gilt bundesweit ein Stundensatz von 85 bis 120,–€ netto. Für ein Einfamilienhaus mit Grundriss, Schnitt und Ansichten liegen die Gesamtkosten bei einer vollständigen Neuerstellung häufig bei ab 850,–€ netto. Hinzu kommen gegebenenfalls:
- Katasterauszug beim Landesamt GeoInformation Bremen: 25,–€ bis 60,–€ netto
- Aufmaß vor Ort, sofern keine verwertbaren Bestandsunterlagen vorliegen
- Ergänzende Nachweise wie ein Standsicherheitsnachweis, wenn tragende Bauteile betroffen sind
Bei statisch relevanten Eingriffen, etwa dem Entfernen tragender Wände, sollte frühzeitig ein Statiker eingebunden werden. Eine Übersicht typischer Kostenfaktoren findet sich auf der Seite zu Statiker-Kosten, eine Orientierungshilfe zur Auswahl auf der Seite Statiker finden.
Der digitale Bauantrag in Bremen: aktueller Stand
Bremen führt das digitale Baugenehmigungsverfahren schrittweise ein. Seit dem 11. September 2024 steht die Genehmigungsfreistellung nach § 62 der Bremischen Landesbauordnung (BremLBO) zur Pilotierung bereit, seit dem 1. Juli 2024 auch das vereinfachte Verfahren nach § 63 BremLBO, wie die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung bestätigt. Die genutzte Softwarelösung wurde ursprünglich in Mecklenburg-Vorpommern entwickelt und wird mittlerweile von mehreren Bundesländern gemeinsam eingesetzt.
Für Bauherren bedeutet das: Je nach Verfahrensart und Standort innerhalb Bremens kann die Einreichung digital oder weiterhin analog erfolgen. Wer unsicher ist, ob sein konkretes Vorhaben bereits digital eingereicht werden kann, sollte dies vor Fertigstellung der Bauzeichnungen klären, da Format und Struktur der Unterlagen davon beeinflusst werden können.
Bauzeichnungen bei Nutzungsänderung und Umbau: Stellplatznachweis nicht vergessen
Bei Umbauten, Umnutzungen oder der Umwandlung von Gewerbe- in Wohnfläche verlangt die Stadtgemeinde Bremen zusätzlich zu den Bauzeichnungen einen Mobilitäts- beziehungsweise Stellplatznachweis. Grundlage ist das Mobilitäts-Bau-Ortsgesetz (MobBauOG HB), das seit Oktober 2022 die frühere Stellplatzverordnung ersetzt und ausdrücklich auch Nachberechnungen bei Umbau, Sanierung und Nutzungsänderungen im Bestand vorsieht. Für Bremerhaven gilt weiterhin ein eigenständiges Stellplatzortsgesetz.
Wer eine Nutzungsänderung plant, etwa die Umwandlung einer Bürofläche in Wohnraum oder eines Ladenlokals in eine Gastronomie, sollte diesen Nachweis von Anfang an mitdenken. Er ist Teil der vollständigen Bauvorlagen und wird von der Bauaufsichtsbehörde parallel zu den Bauzeichnungen geprüft. Fehlt er, verlängert sich die Bearbeitungszeit über die nach § 69 Abs. 3 BremLBO vorgesehene maximale Bearbeitungsfrist von zwölf Wochen hinaus, da die Frist erst mit Vollständigkeit der Unterlagen zu laufen beginnt.
Planeco Building begleitet Bauherren in Bremen von der Prüfung vorhandener Bestandspläne über die Erstellung normgerechter Bauzeichnungen bis zur Einreichung bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde. Mit über 1.400 erfolgreich begleiteten Bauanträgen, voller Preistransparenz und einer Bearbeitungszeit von 14 bis 21 Tagen für die Antragserstellung übernimmt Planeco Building dabei die Koordination zwischen Architektur, Statik und Behördenkommunikation aus einer Hand.














