Nutzungsänderung

Bauvoranfrage in Bremen: Der sichere Weg zur Baugenehmigung

September 5, 2025
Update:
October 6, 2025
Lesezeit: 5 Min.
Sebastian Rupp
Sebastian Rupp
September 5, 2025
Update:
October 6, 2025
Ist Ihr Vorhaben in Bremen genehmigungsfähig? Eine Bauvoranfrage in Bremen verschafft Ihnen Planungssicherheit vor der Investition. Planeco Building klärt kritische Fragen verbindlich mit den Behörden – mit über 1.400 erfolgreichen Anträgen kennen wir die lokalen Anforderungen genau.

Sie planen ein Bauvorhaben in Bremen und sind unsicher über die Genehmigungsfähigkeit? Eine professionelle Bauvoranfrage verschafft Ihnen Klarheit, bevor Sie investieren. Planeco Building kennt die spezifischen Anforderungen der Bauämter in Bremen und begleitet Sie sicher durch den Prozess.

Bauvoranfrage Bremen

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Lokale Besonderheiten der Bauvoranfrage in Bremen

Bremen als Stadtstaat hat besondere Regelungen für Bauvoranfragen, die durch die Bremische Landesbauordnung (BremLBO) in der aktuellen Fassung vom 29. Mai 2024 geregelt werden. Die Bauvoranfrage ist in § 75 BremLBO definiert und ermöglicht es, einzelne rechtliche Fragen vor dem vollständigen Bauantrag verbindlich zu klären.

Eine wichtige Besonderheit in Bremen ist die Zwölf-Wochen-Frist für die Bearbeitung von Bauvoranfragen. Nach § 69 Absatz 3 BremLBO soll die untere Bauaufsichtsbehörde innerhalb von zwölf Wochen über die Bauvoranfrage entscheiden, nachdem die Vollständigkeit des Antrags bestätigt wurde. Diese Frist ist jedoch eine Sollvorschrift und beginnt erst nach der Vollständigkeitsprüfung.

Bremen hat zudem eine fortschrittliche Digitalisierungsinitiative gestartet: Seit Beginn 2024 werden digitale Bauantragsverfahren getestet, die auch Bauvoranfragen umfassen. Der Bremer Senat hat 1,2 Millionen Euro für die Digitalisierung der Bauantragsverfahren bewilligt, was zu erheblichen Verfahrensverbesserungen führen soll.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die neue "Umbauordnung" in der BremLBO-2024, die Erleichterungen für das Bauen im Bestand vorsieht. Geringfügige Änderungen an Bestandsgebäuden liegen vor bei Aufstockungen um bis zu zwei Vollgeschossen oder Erweiterungen der Grundfläche um nicht mehr als 25 %. Diese Regelungen können bei Bauvoranfragen zu Nutzungsänderungen relevant werden.

Für weitere Informationen zur Bauvoranfrage allgemein besuchen Sie unsere Hauptseite Bauvoranfrage.

Erforderliche Unterlagen für die Bauvoranfrage in Bremen

Grundausstattung für jede Bauvoranfrage:

  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Lageplanskizze (zur Orientierung und Zuordnung)
  • Konkret formulierte Fragestellungen

Je nach Fragestellung zusätzlich erforderlich:

  • Bei Fragen zu Gebäudehöhen: Ansichten und Lagepläne
  • Bei Brandschutzfragen: Vollständige Grundrisse und Schnitte
  • Bei Nutzungsänderungen: Alte Baugenehmigungen, Nachweis bisheriger Nutzung
  • Detaillierte Baubeschreibung bei komplexen Vorhaben
  • Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte (nicht älter als drei Monate)
  • Angaben über die gesicherte Erschließung

Nach der Bremischen Bauvorlagenverordnung (BremBauVorlV) sind diejenigen Bauvorlagen vorzulegen, die zur Beurteilung der durch den Vorbescheid nach § 75 BremLBO zu entscheidenden Fragen erforderlich sind. Die Unterlagen müssen der Bauaufsichtsbehörde ermöglichen, den Sachverhalt eindeutig zu beurteilen.

Kosten einer Bauvoranfrage in Bremen

Die Kosten für eine Bauvoranfrage in Bremen richten sich nach § 1 der Kostenverordnung Bau (BauKostV), Tarifziffer 101.07. Die Gebührenhöhe hängt von der Anzahl und Art der geprüften Einzelfragen sowie dem Umfang der Ämteranhörung ab.

Kostenart Preisspanne
Behördengebühren 200,– € bis 500,– €
Architektenkosten Nach Zeitaufwand (ca. 500,– € bis 1.500,– €)
Gesamtkosten 800,– € bis 2.500,– €

Wichtig: Die Gebührenpflicht besteht unabhängig vom Ausgang der Bauvoranfrage. Auch bei einer Ablehnung müssen die Gebühren entrichtet werden, da die Bearbeitung des Antrags und nicht das Ergebnis gebührenpflichtig ist.

Ablauf und Bearbeitungszeit der Bauvoranfrage in Bremen

Schritt 1: Antragstellung und Vollständigkeitsprüfung

Die Bauvoranfrage wird in Textform bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde eingereicht. Die Behörde prüft zunächst die Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen und fordert gegebenenfalls fehlende Dokumente nach (1–2 Wochen).

Schritt 2: Beteiligung erforderlicher Stellen

Je nach Fragestellung werden relevante Fachstellen beteiligt. Bei bauplanungsrechtlichen Befreiungen muss beispielsweise die Gemeinde förmlich Stellung nehmen. In Bremen gibt es eine besondere Beirätebeteiligung bei städtebaulich relevanten Fragen.

Schritt 3: Prüfung durch die Bauaufsichtsbehörde

Die fachliche Prüfung erfolgt anhand der geltenden Vorschriften der BremLBO. Die Bearbeitungszeit beträgt laut § 69 Absatz 3 BremLBO zwölf Wochen, praktisch können es jedoch 3–8 Wochen sein, abhängig von der Komplexität der Fragestellung.

Schritt 4: Bescheiderstellung

Am Ende erhalten Sie den rechtsverbindlichen Bauvorbescheid, der drei Jahre gültig ist und einmalig um zwei Jahre verlängert werden kann.

Die 5 häufigsten Ablehnungsgründe bei Bauvoranfragen in Bremen

  1. Unklare Fragestellungen: Vage Formulierungen wie "Geht meine Planung?" führen zur Ablehnung. Fragen müssen konkret und prüfbar sein.
  2. Unvollständige oder veraltete Unterlagen: Fehlen aktuelle Flurkarten oder Grundrisse, kann der Antrag nicht bearbeitet werden.
  3. Unvereinbarkeit mit dem Bauplanungsrecht: Wenn das Vorhaben nicht zum Bebauungsplan passt oder sich nicht in die Umgebung einfügt.
  4. Nicht berücksichtigte Brandschutzanforderungen: Besonders bei Nutzungsänderungen werden oft zusätzliche Brandschutzauflagen übersehen.
  5. Nicht beachtete Nachbarschaftsrechte: Unterschreitung von Abstandsflächen oder erhöhte Emissionen können zur Ablehnung führen.
Tipp: Mit Planeco Building vermeiden Sie diese Fehler. Unsere Architekten kennen die Anforderungen und formulieren Ihre Bauvoranfrage rechtssicher.

Häufige Anwendungsfälle in Bremen

Typische Anwendungsfälle für Bauvoranfragen in Bremen umfassen:

Zuständige Behörden in Bremen

Die Zuständigkeit für Bauvoranfragen in Bremen ist territorial gegliedert:

Für Bremen Stadt:
Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung
Abteilung 6 Stadtplanung/Bauordnung
Contrescarpe 72, 28195 Bremen
Telefon: +49 421 361-0
E-Mail: office@bau.bremen.de

Für Bremen-Nord (Blumenthal, Vegesack, Burglesum):
Bauamt Bremen-Nord
Gerhard-Rohlfs-Straße 62, 28757 Bremen
Telefon: +49 421 361-18666

Sprechzeiten Bremen Stadt:
Montag bis Donnerstag: 9:00 bis 15:00 Uhr
Freitag: 9:00 bis 13:30 Uhr

Sprechzeiten Bremen-Nord:
Montag: 9:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 9:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr

Warum Planeco Building für Ihre Bauvoranfrage in Bremen?

Planeco Building bringt umfassende Erfahrung mit den spezifischen Anforderungen der Bremer Bauaufsichtsbehörden mit:

  • ✓ Kostenlose Erstberatung
  • ✓ Über 1.400 erfolgreiche Bauanträge
  • ✓ Volle Preistransparenz – keine versteckten Kosten
  • ✓ 14–21 Tage Bearbeitungszeit
  • ✓ Rundum-Service – Architektur, Statik, Brandschutz und mehr
  • ✓ Bundesweites Netzwerk mit lokaler Expertise in Bremen
  • ✓ Kenntnis der digitalen Antragsverfahren in Bremen
  • ✓ Erfahrung mit der besonderen Beirätebeteiligung

Unsere Architekten kennen die Besonderheiten der BremLBO-2024 und wissen, wie die verschiedenen Verfahrensarten zur Baugenehmigung in Bremen optimal genutzt werden können.

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FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Was kostet eine Bauvoranfrage in Bremen?

Eine Bauvoranfrage in Bremen kostet zwischen 800,– € und 2.500,– € insgesamt. Die Behördengebühren liegen zwischen 200,– € und 500,– €, abhängig von der Komplexität der Fragestellung und dem Umfang der Ämteranhörung. Hinzu kommen Architektenkosten von etwa 500,– € bis 1.500,– €, die nach Zeitaufwand abgerechnet werden.

Wie lange dauert eine Bauvoranfrage in Bremen?

Nach der Bremischen Landesbauordnung soll die Bearbeitung innerhalb von zwölf Wochen erfolgen. In der Praxis beträgt die Bearbeitungszeit meist 3–8 Wochen, abhängig von der Komplexität der Fragestellung und der Notwendigkeit, andere Stellen zu beteiligen. Die Frist beginnt erst nach der Vollständigkeitsprüfung der eingereichten Unterlagen.

Welche Unterlagen benötige ich für eine Bauvoranfrage in Bremen?

Grundsätzlich benötigen Sie ein ausgefülltes Antragsformular, eine Lageplanskizze und konkret formulierte Fragestellungen. Je nach Fragestellung kommen weitere Unterlagen hinzu: Bei Höhenfragen Ansichten und Lagepläne, bei Brandschutzfragen vollständige Grundrisse und Schnitte, bei Nutzungsänderungen alte Baugenehmigungen und Nutzungsnachweise. Ein aktueller Auszug aus der Liegenschaftskarte (nicht älter als drei Monate) ist meist erforderlich.

Kann ich eine Bauvoranfrage in Bremen digital stellen?

Ja, Bremen testet seit 2024 digitale Bauantragsverfahren, die auch Bauvoranfragen umfassen. Der Bremer Senat hat 1,2 Millionen Euro in die Digitalisierung investiert. Das System befindet sich noch im Testbetrieb, ermöglicht aber bereits die elektronische Antragstellung mit einem gemeinsamen Vorgangsraum für alle Beteiligten. Die Anmeldung erfolgt über das Nutzerkonto Bund oder das Mein Unternehmenskonto.

Wann ist eine Bauvoranfrage in Bremen sinnvoll?

Eine Bauvoranfrage ist in Bremen besonders sinnvoll bei Nutzungsänderungen, Aufstockungen oder wenn Sie sich in einer rechtlichen Grauzone bewegen. Typische Anwendungsfälle sind Umwandlungen zu Ferienwohnungen, Dachausbauten oder gewerbliche Umnutzungen. Auch bei Vorhaben ohne Bebauungsplan, wo das Einfügegebot nach § 34 BauGB greift, verschafft eine Bauvoranfrage rechtliche Sicherheit vor größeren Investitionen.

FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

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