Sie planen ein Bauvorhaben in Bremen und sind unsicher über die Genehmigungsfähigkeit? Eine professionelle Bauvoranfrage verschafft Ihnen Klarheit, bevor Sie investieren. Planeco Building kennt die spezifischen Anforderungen der Bauämter in Bremen und begleitet Sie sicher durch den Prozess.

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Lokale Besonderheiten der Bauvoranfrage in Bremen
Bremen als Stadtstaat hat besondere Regelungen für Bauvoranfragen, die durch die Bremische Landesbauordnung (BremLBO) in der aktuellen Fassung vom 29. Mai 2024 geregelt werden. Die Bauvoranfrage ist in § 75 BremLBO definiert und ermöglicht es, einzelne rechtliche Fragen vor dem vollständigen Bauantrag verbindlich zu klären.
Eine wichtige Besonderheit in Bremen ist die Zwölf-Wochen-Frist für die Bearbeitung von Bauvoranfragen. Nach § 69 Absatz 3 BremLBO soll die untere Bauaufsichtsbehörde innerhalb von zwölf Wochen über die Bauvoranfrage entscheiden, nachdem die Vollständigkeit des Antrags bestätigt wurde. Diese Frist ist jedoch eine Sollvorschrift und beginnt erst nach der Vollständigkeitsprüfung.
Bremen hat zudem eine fortschrittliche Digitalisierungsinitiative gestartet: Seit Beginn 2024 werden digitale Bauantragsverfahren getestet, die auch Bauvoranfragen umfassen. Der Bremer Senat hat 1,2 Millionen Euro für die Digitalisierung der Bauantragsverfahren bewilligt, was zu erheblichen Verfahrensverbesserungen führen soll.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die neue "Umbauordnung" in der BremLBO-2024, die Erleichterungen für das Bauen im Bestand vorsieht. Geringfügige Änderungen an Bestandsgebäuden liegen vor bei Aufstockungen um bis zu zwei Vollgeschossen oder Erweiterungen der Grundfläche um nicht mehr als 25 %. Diese Regelungen können bei Bauvoranfragen zu Nutzungsänderungen relevant werden.
Für weitere Informationen zur Bauvoranfrage allgemein besuchen Sie unsere Hauptseite Bauvoranfrage.
Erforderliche Unterlagen für die Bauvoranfrage in Bremen
Grundausstattung für jede Bauvoranfrage:
Je nach Fragestellung zusätzlich erforderlich:
Nach der Bremischen Bauvorlagenverordnung (BremBauVorlV) sind diejenigen Bauvorlagen vorzulegen, die zur Beurteilung der durch den Vorbescheid nach § 75 BremLBO zu entscheidenden Fragen erforderlich sind. Die Unterlagen müssen der Bauaufsichtsbehörde ermöglichen, den Sachverhalt eindeutig zu beurteilen.
Kosten einer Bauvoranfrage in Bremen
Die Kosten für eine Bauvoranfrage in Bremen richten sich nach § 1 der Kostenverordnung Bau (BauKostV), Tarifziffer 101.07. Die Gebührenhöhe hängt von der Anzahl und Art der geprüften Einzelfragen sowie dem Umfang der Ämteranhörung ab.
KostenartBetragBehördengebühren200,– € bis 500,– €ArchitektenkostenNach Zeitaufwand (ca. 500,– € bis 1.500,– €)Gesamtkosten800,– € bis 2.500,– €
Wichtig: Die Gebührenpflicht besteht unabhängig vom Ausgang der Bauvoranfrage. Auch bei einer Ablehnung müssen die Gebühren entrichtet werden, da die Bearbeitung des Antrags und nicht das Ergebnis gebührenpflichtig ist.
Ablauf und Bearbeitungszeit der Bauvoranfrage in Bremen
Schritt 1: Antragstellung und Vollständigkeitsprüfung
Die Bauvoranfrage wird in Textform bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde eingereicht. Die Behörde prüft zunächst die Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen und fordert gegebenenfalls fehlende Dokumente nach (1–2 Wochen).
Schritt 2: Beteiligung erforderlicher Stellen
Je nach Fragestellung werden relevante Fachstellen beteiligt. Bei bauplanungsrechtlichen Befreiungen muss beispielsweise die Gemeinde förmlich Stellung nehmen. In Bremen gibt es eine besondere Beirätebeteiligung bei städtebaulich relevanten Fragen.
Schritt 3: Prüfung durch die Bauaufsichtsbehörde
Die fachliche Prüfung erfolgt anhand der geltenden Vorschriften der BremLBO. Die Bearbeitungszeit beträgt laut § 69 Absatz 3 BremLBO zwölf Wochen, praktisch können es jedoch 3–8 Wochen sein, abhängig von der Komplexität der Fragestellung.
Schritt 4: Bescheiderstellung
Am Ende erhalten Sie den rechtsverbindlichen Bauvorbescheid, der drei Jahre gültig ist und einmalig um zwei Jahre verlängert werden kann.
Die 5 häufigsten Ablehnungsgründe bei Bauvoranfragen in Bremen
Tipp: Mit Planeco Building vermeiden Sie diese Fehler. Unsere Architekten kennen die Anforderungen und formulieren Ihre Bauvoranfrage rechtssicher.
Häufige Anwendungsfälle in Bremen
Typische Anwendungsfälle für Bauvoranfragen in Bremen umfassen:
Zuständige Behörden in Bremen
Die Zuständigkeit für Bauvoranfragen in Bremen ist territorial gegliedert:
Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung
Abteilung 6 Stadtplanung/Bauordnung
Contrescarpe 72, 28195 Bremen
Telefon: +49 421 361-0
E-Mail: office@bau.bremen.de
Bauamt Bremen-Nord
Gerhard-Rohlfs-Straße 62, 28757 Bremen
Telefon: +49 421 361-18666
Montag bis Donnerstag: 9:00 bis 15:00 Uhr
Freitag: 9:00 bis 13:30 Uhr
Montag: 9:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 9:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr
Warum Planeco Building für Ihre Bauvoranfrage in Bremen?
Planeco Building bringt umfassende Erfahrung mit den spezifischen Anforderungen der Bremer Bauaufsichtsbehörden mit:
Unsere Architekten kennen die Besonderheiten der BremLBO-2024 und wissen, wie die verschiedenen Verfahrensarten zur Baugenehmigung in Bremen optimal genutzt werden können.
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