Bevor Sie einen Bauantrag beim Bauordnungsamt Erftstadt einreichen können, benötigen Sie eine bauamtstaugliche Bauzeichnung: Grundriss, Schnitt und Ansicht in einer Form, die den Anforderungen der nordrhein-westfälischen Bauprüfverordnung entspricht. Das ist etwas grundsätzlich anderes als der hübsche 2D-Grundriss für ein Verkaufsexposé. Wer beides verwechselt, verliert im Genehmigungsverfahren wertvolle Zeit, weil das Amt Nachbesserungen fordert. Dieser Artikel zeigt, welche Bauzeichnung Sie für welches Vorhaben tatsächlich brauchen, was in Erftstadt rechtlich gilt und mit welchen Kosten Sie realistisch kalkulieren.
[[bauantrag]]Grundriss oder Bauzeichnung: Was Sie für Ihr Vorhaben wirklich brauchen
Der Begriff „Grundriss" wird im Alltag für zwei völlig unterschiedliche Dokumente verwendet. Das führt bei Bauherren regelmäßig zu Verwechslungen, die erst beim Bauamt auffallen.
- Vermarktungs-Grundriss: Eine vereinfachte, oft eingefärbte Darstellung für Exposés, Immobilienportale oder die Finanzierungsanfrage bei der Bank. Rechtlich ohne Relevanz für ein Genehmigungsverfahren.
- Bauamtstaugliche Bauzeichnung: Die vollständige zeichnerische Bauvorlage mit Grundriss, Schnitt und Ansicht, die als Teil eines Bauantrags eingereicht wird. Sie muss Maßketten, Wandstärken, Raumhöhen und die vorschriftsmäßige Farbcodierung (Gelb für Abbruch, Rot für Neubau) enthalten.
Für einen Bauantrag, eine Nutzungsänderung oder eine Bauvoranfrage in Erftstadt brauchen Sie ausschließlich die zweite Variante. Wer sich mit einem einfachen Vermarktungs-Grundriss ans Bauamt wendet, bekommt die Unterlagen unweigerlich zur Nachbesserung zurück.
Wann reichen vorhandene Pläne noch aus?
Bevor Sie neue Bauzeichnungen beauftragen, lohnt sich ein Blick in die Bauakte. Viele Eigentümer besitzen bereits Pläne, sei es vom Bauaktenarchiv der Stadt Erftstadt, vom Vorbesitzer oder aus der eigenen Bauunterlagen-Sammlung. Ob diese noch genügen, lässt sich anhand einer kurzen Checkliste prüfen:
- Zeigt der Plan den letzten genehmigten Zustand, nicht nur den tatsächlichen Ist-Zustand nach eigenmächtigen Umbauten?
- Sind Maßstab und Maßketten (Raum- und Außenmaße, Wandstärken) noch vollständig lesbar, also nicht durch Kopieren oder Scannen verzerrt?
- Liegt der Plan als saubere PDF- oder Vektordatei vor, statt als Handyfoto eines gefalteten Originals?
- Deckt der Bestand das gesamte Gebäude ab, nicht nur einzelne Geschosse oder Ausschnitte?
Trifft mindestens einer dieser Punkte nicht zu, ist eine Aufbereitung oder ein Bestandsplan-Update notwendig, bevor überhaupt an neue Planungsschritte gedacht werden kann. In der Praxis zeigt sich häufig, dass ältere Pläne den genehmigten Zustand gar nicht mehr korrekt abbilden, etwa weil ein früherer Dachausbau nie formell genehmigt wurde. Das fällt dann erst bei der Prüfung durch einen bauvorlageberechtigten Architekten auf.
[[banner-klein]]Bauzeichnungen für den Bauantrag in Erftstadt: Das gilt rechtlich
In Nordrhein-Westfalen regelt die Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO) die formalen Anforderungen an Bauzeichnungen. Zentral ist der vorgeschriebene Maßstab 1:100 für Grundrisse, Schnitte und Ansichten. Für Wohngebäude der Gebäudeklassen 1 bis 3 mit maximal zwei Wohnungen gelten teilweise reduzierte Anforderungen an einzelne Angaben, was den Aufwand für klassische Einfamilienhäuser überschaubar hält.
Zuständig für die Prüfung Ihres Bauantrags ist die Untere Bauaufsichtsbehörde der Stadt Erftstadt (Bauordnungsamt, Holzdamm 10), während der Rhein-Erft-Kreis als Obere Bauaufsichtsbehörde die Fachaufsicht wahrnimmt. Zwei lokale Besonderheiten sollten Sie bei Ihrer Planung berücksichtigen:
- Denkmalbereich Altstadt Lechenich: Für Gebäude im historischen Ortskern gilt die Denkmalbereichssatzung auf Grundlage des Denkmalschutzgesetzes NRW. Bauzeichnungen für Objekte in diesem Bereich müssen zusätzliche Angaben zu Fassade und Material enthalten, die von der Unteren Denkmalbehörde Erftstadt geprüft werden.
- Überschwemmungsgebiet Blessem: Für Vorhaben in festgesetzten Überschwemmungsgebieten ist zwar die Stadt Erftstadt Ansprechpartner für die Antragstellung, die eigentliche fachliche Prüfung übernimmt jedoch der Rhein-Erft-Kreis. Wer in Blessem baut oder umbaut, sollte diesen zusätzlichen Abstimmungsschritt von Anfang an einplanen.
Wichtig zu wissen: Auch wenn ein Vorhaben nach § 62 BauO NRW verfahrensfrei ist, etwa bei bestimmten Nutzungsänderungen ohne neue rechtliche Anforderungen, bedeutet das nicht, dass keine baurechtlichen Vorschriften einzuhalten wären. Verfahrensfreiheit ist keine Regelungsfreiheit. Details dazu und zur Frage, wann überhaupt eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung vorliegt, finden Sie auf unserer Seite zur Nutzungsänderung.
So läuft die Erstellung Ihrer Bauzeichnungen ab
Der Prozess von der Beauftragung bis zur einreichfertigen Bauzeichnung folgt bei Planeco Building einem klaren Ablauf:
- Prüfung der Bestandsunterlagen: Vorhandene Pläne werden auf Aktualität und Vollständigkeit geprüft, um unnötigen Neuaufwand zu vermeiden.
- Aufmaß vor Ort: Fehlen verwertbare Pläne, erfolgt ein Bestandsaufmaß direkt am Objekt in Erftstadt oder Umgebung.
- Zeichnung nach BauPrüfVO-Standard: Grundriss, Schnitt und Ansicht werden im vorgeschriebenen Maßstab mit allen erforderlichen Maßketten und Farbcodes erstellt.
- Qualitätskontrolle durch bauvorlageberechtigten Architekten: Vor Einreichung prüft ein Architekt die Unterlagen auf formale und inhaltliche Genehmigungsfähigkeit.
- Einreichung beim Bauordnungsamt Erftstadt: Die vollständigen Bauvorlagen gehen digital an die zuständige Behörde.
Bei Planeco Building läuft dieser gesamte Prozess innerhalb von 14 bis 21 Tagen ab, von der Erstberatung bis zur einreichfertigen Bauvorlage. Da Bauzeichnungen häufig auch Grundlage für einen Standsicherheitsnachweis sind, lohnt es sich, Statik und Zeichnung von Anfang an aus einer Hand zu planen statt getrennt zu beauftragen.
Was kostet die Erstellung von Bauzeichnungen in Erftstadt?
Die Kosten hängen von Gebäudegröße, Geschosszahl, Qualität der Bestandsunterlagen und dem Umfang der geplanten Änderungen ab. Als Orientierung:
- Stundensatz für die Neuerstellung von Bauzeichnungen: 85,–€ bis 120,–€ netto
- Komplette Bauzeichnung (Grundriss, Schnitt, Ansichten) für ein einfaches Einfamilienhaus: ab 850,–€ netto
- Zusatzaufwand bei Mehrfamilienhäusern durch mehrere Geschosse und zusätzliche Brandschutzangaben
- Zusatzaufwand bei fehlenden Bestandsunterlagen durch notwendiges Aufmaß vor Ort
Planeco Building kalkuliert alle Leistungen mit voller Preistransparenz, ohne versteckte Zusatzkosten. Wer den Preisrahmen für begleitende Leistungen wie die Statik einschätzen möchte, findet auf unserer Seite zu Statiker-Kosten weitere Orientierungswerte.
Typische Bauvorhaben in Erftstadt und was Sie beachten sollten
Je nach Vorhaben unterscheidet sich der Aufwand für Ihre Bauzeichnung deutlich:
- Dachausbau: Erfordert meist einen neuen Schnitt mit Angaben zur Dachkonstruktion und Raumhöhen, häufig verbunden mit einer Nutzungsänderung, wenn bisher ungenutzter Spitzboden zu Wohnraum wird.
- Anbau oder Erweiterung: Neue Grundrisse für die erweiterte Fläche plus aktualisierte Ansichten, da sich die Gebäudekubatur nach außen verändert.
- Nutzungsänderung: Etwa die Umwandlung von Gewerbe- in Wohnfläche oder umgekehrt. Hier entscheidet nicht die bauliche Veränderung, sondern ob für die neue Nutzung andere rechtliche Anforderungen gelten als bisher. Mehr dazu in unserem Beitrag zur Nutzungsänderung.
- Neubau in Erweiterungsgebieten wie Lechenich Nord-West: Hier sind komplette Bauzeichnungssätze inklusive Lageplan und Positionsplan erforderlich; mehr zum Positionsplan erklären wir auf der Seite Was ist ein Positionsplan.
Planeco Building hat bereits über 1.400 Bauanträge bundesweit erfolgreich begleitet und kennt die Anforderungen der Erftstädter Bauaufsichtsbehörde sowie die Besonderheiten bei Denkmalschutz und Hochwasserschutz aus konkreten Projekten. Die Erstberatung zu Ihrem Vorhaben ist kostenlos und unverbindlich, egal ob Sie bereits Pläne besitzen oder bei null starten.














