Bauzeichnungen für ein Bauvorhaben in Garbsen müssen nach der Niedersächsischen Bauvorlagenverordnung (NBauVorlVO) erstellt werden, mindestens im Maßstab 1:100, mit genauer Raumnutzung, Maßketten und dem vorgeschriebenen Zeichen- und Farbcode. Seit dem 1. Januar 2024 müssen sie zusätzlich digital und mit qualifizierter elektronischer Signatur bei der Stadt Garbsen eingereicht werden, die als untere Bauaufsichtsbehörde selbst über Ihren Antrag entscheidet. Wer diese formalen Anforderungen nicht kennt, riskiert Rückfragen und damit Zeitverlust im Genehmigungsverfahren. [[bauantrag]]
Was Bauzeichnungen für den Bauantrag in Garbsen enthalten müssen
Eine Bauzeichnung ist mehr als eine maßstäbliche Skizze Ihres Gebäudes. Rechtlich zählen dazu Grundrisse aller Geschosse, Schnitte und Ansichten, die gemeinsam den Bauantrag als sogenannte Bauvorlage vervollständigen. Die inhaltlichen Mindestanforderungen regelt § 12 NBauVorlVO: Grundrisse müssen die vorgesehene Nutzung jedes Raums, alle relevanten Maße sowie tragende und nichttragende Bauteile eindeutig erkennbar machen.
Zwei Details werden von Laien regelmäßig übersehen, sind aber häufiger Grund für Nachforderungen der Behörde:
- Farbcodierung: Die Verordnung schreibt feste Zeichen und Farben vor. Die Farbe „Grün" ist ausschließlich der Bauaufsichtsbehörde und Prüfingenieuren vorbehalten, darf in eingereichten Plänen also nicht verwendet werden.
- Maßstabsleiste: Neben der numerischen Maßstabsangabe ist zusätzlich eine grafische Maßstabsleiste in jeder Zeichnung Pflicht.
Bei Nutzungsänderungen kommt eine weitere Anforderung hinzu: Die Stadt Garbsen verlangt explizit Bauzeichnungen, in denen bisherige und künftige Nutzung eindeutig gekennzeichnet sind, ergänzt um eine Bauzahlenberechnung. Wer diese erst nachträglich erstellt, statt sie von Beginn an mitzudenken, verzögert das eigene Verfahren unnötig. Mehr zum Ablauf und den vollständigen Unterlagen finden Sie auf unserer Seite zur Nutzungsänderung.
Zuständigkeit in Garbsen: Wer prüft Ihre Bauzeichnungen
Die Stadt Garbsen nimmt gemäß § 58 NBauO die Aufgaben einer unteren Bauaufsichtsbehörde selbst wahr und entscheidet eigenständig über Bauanträge und Bauvoranfragen, wie die städtische Bauberatung bestätigt. Die Fachaufsicht darüber liegt bei der Region Hannover. Anders als in kleineren Gemeinden, die Anträge weiterleiten müssen, gibt es in Garbsen also einen direkten Ansprechpartner vor Ort.
Seit dem 1. Januar 2024 gilt zudem eine Pflicht zur digitalen Antragstellung gemäß § 3a NBauO, wie die Ingenieurkammer Niedersachsen bestätigt. Ihre Bauzeichnungen müssen als signierte PDF-Dateien mit korrekter Dateibenennung, ausreichendem Kontrast und ohne Notizen oder Kommentare eingereicht werden. Papierform ist nur noch in begründeten Ausnahmefällen möglich. Für Bauherren bedeutet das: Ein eingescannter, jahrzehntealter Plan aus dem Bauaktenarchiv erfüllt diese technischen Vorgaben in den seltensten Fällen und muss digital neu aufbereitet werden.
[[banner-klein]]Bestandspläne nutzen oder neu zeichnen lassen?
Nicht jedes Bauvorhaben erfordert komplett neue Bauzeichnungen. Ob vorhandene Pläne noch verwendbar sind, hängt von drei Faktoren ab:
- Aktualität: Zeigt der Plan den zuletzt genehmigten Bestand, oder wurden seither bauliche Änderungen vorgenommen, die nicht dokumentiert sind?
- Formale Qualität: Liegt der Plan in ausreichender Auflösung und im richtigen Maßstab vor, oder handelt es sich um eine unscharfe Kopie ohne verwertbare Maßketten?
- Technisches Format: Lässt sich der Plan als signaturfähiges PDF gemäß Anlage 1 NBauVorlVO aufbereiten, oder ist eine Neuzeichnung wirtschaftlicher als die Nachbearbeitung?
Ist keiner dieser Punkte erfüllt, folgt in der Regel ein Bestandsaufmaß vor Ort, bevor die eigentliche Zeichnung beginnt. Bei Planeco Building prüfen wir das vorab, damit Sie nicht für ein Aufmaß zahlen, das gar nicht nötig ist. Mehr zum Umgang mit vorhandenen Unterlagen lesen Sie auf unserer Seite zu Bestandsplänen.
Ablauf: So entstehen Ihre Bauzeichnungen für den Bauantrag
- Erstgespräch: Klärung des Vorhabens, der Nutzung und ob bereits verwertbare Pläne vorliegen.
- Prüfung der Bestandsunterlagen: Abgleich mit dem genehmigten Bauaktenbestand.
- Aufmaß vor Ort: Nur erforderlich, wenn keine verwertbaren Pläne existieren.
- Zeichnung von Grundriss, Schnitt und Ansichten: Erstellung gemäß § 12 NBauVorlVO inklusive Bauzahlenberechnung bei Nutzungsänderungen.
- Digitale Signatur und Einreichung: Übergabe der signierten Unterlagen an die Stadt Garbsen.
Planeco Building bearbeitet diesen gesamten Prozess in der Regel innerhalb von 14 bis 21 Tagen, abhängig von der Komplexität des Vorhabens und der Verfügbarkeit belastbarer Bestandsdaten. Diese Zeitspanne betrifft die Planungsphase, nicht die anschließende Prüfzeit der Behörde.
Was kostet die Erstellung von Bauzeichnungen in Garbsen?
Da die HOAI seit dem EuGH-Urteil von 2021 kein verbindliches Preisrecht mehr ist, kalkulieren Planungsbüros heute mit frei vereinbarten Stundensätzen. Bei Planeco Building liegt dieser bei 85,–€ bis 120,–€ netto pro Stunde, abhängig vom Umfang und der Komplexität der Zeichnung.
Für ein einfaches Einfamilienhaus mit Grundriss, Schnitt und Ansichten liegen die Gesamtkosten in der Praxis meist bei ab 850,–€ netto. Bei Mehrfamilienhäusern, umfangreicheren Umbauten oder Nutzungsänderungen mit zusätzlicher Bauzahlenberechnung steigt der Aufwand entsprechend der Geschossanzahl und Qualität der Bestandsunterlagen. Eine belastbare Einschätzung für Ihr konkretes Vorhaben erhalten Sie im Rahmen der kostenlosen Erstberatung.
Typische Bauvorhaben in Garbsen und ihre Besonderheiten
Je nach Vorhabenstyp unterscheiden sich Anforderungen und Verfahren spürbar:
- Dachgeschossausbau: Seit der NBauO-Novelle vom 1. Juli 2025 gelten für nachträglich errichtete Dachgauben Sonderregelungen nach § 2 Abs. 6 und 7 NBauO, die unter bestimmten Voraussetzungen verhindern, dass der Ausbau auf die im Bebauungsplan festgelegte Vollgeschosszahl angerechnet wird.
- Anbau oder Erweiterung: Hier sind meist zusätzlich statische Nachweise erforderlich. Ob und in welchem Umfang, klärt ein Standsicherheitsnachweis, dessen Kosten Sie auf unserer Seite zu Statiker-Kosten nachvollziehen können.
- Nutzungsänderung: Erfordert immer die Kennzeichnung von bisheriger und künftiger Nutzung in den Bauzeichnungen sowie eine Bauzahlenberechnung, siehe unsere Seite zur Nutzungsänderung.
- Garage und Terrassenüberdachung: Der Katalog verfahrensfreier Vorhaben wurde 2025 deutlich erweitert, etwa auf Garagenflächen bis 60 m² je Grundstück und Terrassenüberdachungen bis 40 m². Bei der Stellplatzpflicht gilt seit dem 18. März 2025 jedoch eine wichtige Einschränkung: Der Wegfall der Bereitstellungspflicht betrifft laut der IHK Hannover nur neu geschaffene Wohnungen, nicht den Rückbau bestehender Stellplätze.
Wer darf Bauzeichnungen für den Bauantrag erstellen?
Nicht jede Person darf Bauzeichnungen rechtsverbindlich für einen Bauantrag einreichen. Erforderlich ist eine Bauvorlageberechtigung, die bei der Architektenkammer oder Ingenieurkammer Niedersachsen gelistet ist. Ein Online-Tool oder eine selbst erstellte Skizze erfüllt diese Voraussetzung nicht, unabhängig von der zeichnerischen Qualität. Wie die Zusammenarbeit mit einem bauvorlageberechtigten Architekten konkret abläuft, erklären wir auf unserer Seite zum Bauantrag mit Architekt. Wenn zusätzlich statische Fragen offen sind, hilft unsere Übersicht, wie Sie einen passenden Statiker finden.
Planeco Building begleitet Bauherren in Garbsen mit über 1.400 erfolgreich eingereichten Bauanträgen bundesweit, von der Prüfung Ihrer Bestandsunterlagen über die normgerechte Zeichnung bis zur signierten Einreichung bei der Stadt Garbsen, alles aus einer Hand und mit voller Preistransparenz ohne versteckte Kosten.














