Architekt

Grundriss oder Bauzeichnungen erstellen lassen in Kerpen

July 30, 2026
Update:
July 30, 2026
Lesezeit: 5 Min.
Sebastian Rupp
Sebastian Rupp
July 30, 2026
Update:
July 30, 2026
Viele Bauanträge in Kerpen scheitern nicht am Vorhaben, sondern an unvollständigen Unterlagen. Erfahren Sie, was die Untere Bauaufsichtsbehörde wirklich fordert – und wie Sie Nachforderungen von Anfang an vermeiden.
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Grundriss oder Bauzeichnungen erstellen lassen Kerpen

Viele Bauanträge in Kerpen scheitern nicht am Vorhaben, sondern an unvollständigen Unterlagen. Erfahren Sie, was die Untere Bauaufsichtsbehörde wirklich fordert – und wie Sie Nachforderungen von Anfang an vermeiden.
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Sebastian Rupp
July 30, 2026
Lesezeit: 5 Min.

Wer in Kerpen einen Bauantrag stellt, merkt schnell: Ein hübscher Grundriss fürs Immobilienexposé ist etwas völlig anderes als eine bauamtstaugliche Bauzeichnung. Während der eine Räume ansprechend in Szene setzt, muss die andere exakte Maßketten, Wandstärken und den zuletzt genehmigten Planungsstand abbilden, damit die Untere Bauaufsichtsbehörde Kerpen den Antrag überhaupt prüfen kann. Diese Verwechslung führt in der Praxis zu den meisten Nachforderungen und Verzögerungen.

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Bauzeichnung für den Bauantrag oder Grundriss fürs Exposé: der Unterschied entscheidet

Ein verkaufsoptimierter Grundriss, wie ihn Makler für Online-Portale nutzen, folgt keinen behördlichen Vorgaben. Er zeigt Raumaufteilung und Möblierung, meist ohne exakten Maßstab oder technische Symbolik. Für einen Bauantrag ist er wertlos.

Eine Bauzeichnung im Sinne des Baurechts besteht immer aus drei Bestandteilen:

  • Grundriss: für jedes Geschoss einzeln, mit Raumnutzung, Maßketten und Rettungswegen
  • Schnitt: zeigt Geschosshöhen, Dachneigung und Deckenaufbauten
  • Ansicht: stellt die Gebäudehüllen aus mindestens zwei Richtungen dar

Diese drei Elemente werden im Maßstab 1:100 angefertigt und müssen bei Umbauten zusätzlich zwischen abzubrechenden und neuen Bauteilen unterscheiden, üblicherweise farblich markiert. Diese Vorgaben regelt in Nordrhein-Westfalen die Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO) in Verbindung mit der Bauordnung NRW. Wer sich hierbei auf einen erfahrenen Architekten verlässt, spart sich mehrfache Nachbesserungsrunden mit dem Bauamt.

Zuständig in Kerpen: Diese Behördenstruktur sollten Sie kennen

Seit 2011 verfügt die Kolpingstadt Kerpen über eine eigene Untere Bauaufsichtsbehörde, bei der Bauanträge samt Bauzeichnungen direkt eingereicht werden. Der Rhein-Erft-Kreis übernimmt als Obere Bauaufsichtsbehörde lediglich die Fachaufsicht, ist also nicht die erste Anlaufstelle für Ihren Antrag. Diese Zuständigkeit gilt einheitlich für alle Städte im Kreisgebiet.

Nicht jedes Bauvorhaben ist überhaupt genehmigungspflichtig. Nach § 62 der Bauordnung NRW sind unter anderem Gartenhäuser, Carports, Terrassenüberdachungen oder Solaranlagen unter bestimmten Voraussetzungen genehmigungsfrei. Die Stadt Kerpen weist allerdings darauf hin, dass Bebauungspläne oder Gestaltungssatzungen diese Freiheit einschränken können, etwa durch das landesweite Begrünungsgebot für Vorgärten. Selbst bei genehmigungsfreien Vorhaben werden häufig trotzdem saubere Bauzeichnungen benötigt, etwa für den Standsicherheitsnachweis.

Reichen Ihre vorhandenen Pläne noch aus?

Viele Eigentümer in Kerpens gewachsenen Ortsteilen wie Türnich, Balkhausen oder der Kerpener Innenstadt besitzen nur handschriftliche oder jahrzehntealte Pläne, teils als schlecht lesbare Kopien. Ob diese Unterlagen noch genutzt werden können, hängt von drei Faktoren ab:

  • Lesbarkeit und Maßstab: Handyfotos oder verwaschene Scans akzeptiert kein Bauamt als Bauvorlage
  • Vollständigkeit: Es müssen Grundrisse aller Geschosse vorliegen, nicht nur einzelner Räume
  • Übereinstimmung mit dem genehmigten Zustand: Entscheidend ist nicht der heutige Ist-Zustand, sondern der zuletzt behördlich genehmigte Planungsstand

Gerade der letzte Punkt wird oft übersehen. Wurden in der Vergangenheit Wände versetzt, ein Dachboden ausgebaut oder eine Nutzung geändert, ohne dass dies genehmigt wurde, taucht dieser Unterschied in neuen Bauzeichnungen sichtbar auf und kann als ungenehmigte bauliche Änderung ins Verfahren einfließen. Wer plant, eine bislang gewerblich oder anders genutzte Fläche offiziell umzuwidmen, sollte sich vorab mit dem Thema Nutzungsänderung auseinandersetzen, da hierfür grundsätzlich aktualisierte Bauzeichnungen erforderlich sind.

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Fehlende Bestandspläne beschaffen: Bauaktenarchiv und Katasterauszug

Bevor ein komplettes Neuaufmaß beauftragt wird, lohnt sich der Blick ins Bauaktenarchiv der Stadt Kerpen. Dort lagern häufig die zuletzt genehmigten Pläne, auch für ältere Gebäude. Liegen dort keine verwertbaren Unterlagen vor, bleibt nur ein Bestandsaufmaß vor Ort, bei dem ein Architekt Bestandspläne neu erstellt.

Zusätzlich zur Bauzeichnung benötigt jeder Bauantrag einen aktuellen Katasterauszug. Dieser darf zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als sechs Monate sein und kann online über das Serviceportal des Rhein-Erft-Kreises beim zuständigen Amt für Liegenschaftskataster angefragt werden. Wer die Planungsphase strecken muss, sollte diese Frist im Blick behalten, damit der Auszug bei Antragstellung nicht bereits abgelaufen ist.

Architekt, Bauzeichner oder Online-Dienst: Wer darf was?

Nicht jeder, der technisch eine Bauzeichnung anfertigen kann, darf sie auch für den Bauantrag einreichen. In Nordrhein-Westfalen benötigen die meisten Bauvorhaben eine bauvorlageberechtigte Person, in der Regel einen Architekten oder einen entsprechend qualifizierten Bauingenieur:

  • Online-Dienste: günstig und schnell, aber in der Regel nicht bauvorlageberechtigt, oft auf Vermarktungsgrundrisse spezialisiert
  • Bauzeichner: erstellen technisch saubere Zeichnungen nach Vorgabe, dürfen aber Bauanträge nicht eigenständig unterzeichnen
  • Architekten: übernehmen Planung, Bauvorlageberechtigung und die komplette Abstimmung mit der Bauaufsicht

Für ein einfaches Vorhaben mag ein Bauzeichner ausreichen. Sobald jedoch tragende Wände betroffen sind oder ein Statiker eingebunden werden muss, spart die Beauftragung eines Architekten mit eigenem Netzwerk an Ingenieuren spürbar Abstimmungsaufwand.

Kosten für Bauzeichnungen in Kerpen

Die Kosten hängen von Gebäudegröße, Zustand der Bestandsunterlagen und Umfang der geplanten Änderungen ab. Als grobe Orientierung:

  • Einfaches Einfamilienhaus mit Grundriss, Schnitt und Ansichten: ab 850,–€ netto bei einem Stundensatz von 85 bis 120,–€ netto
  • Bestandsaufmaß vor Ort, wenn keine verwertbaren Pläne vorliegen: zusätzlicher Aufwand je nach Gebäudegröße und Zugänglichkeit
  • Mehrfamilienhäuser oder gemischt genutzte Gebäude: höherer Aufwand durch mehrere Geschosse und Nutzungseinheiten

Bei Planeco Building erhalten Bauherren volle Preistransparenz ohne versteckte Zusatzkosten, dazu eine kostenlose Erstberatung, in der Aufwand und Kosten für das konkrete Vorhaben eingeschätzt werden.

So läuft die Zusammenarbeit ab

Der Prozess bis zur fertigen, einreichfähigen Bauzeichnung folgt in der Praxis meist diesen Schritten:

  1. Prüfung vorhandener Bestandsunterlagen auf Aktualität und Verwertbarkeit
  2. Bei Bedarf Recherche im Bauaktenarchiv oder Bestandsaufmaß vor Ort
  3. Anfertigung der Bauzeichnungen nach den Vorgaben der BauPrüfVO NRW
  4. Abstimmung mit Statiker oder weiteren Fachplanern, falls tragende Bauteile betroffen sind
  5. Zusammenstellung aller Bauvorlagen inklusive Lageplan und Katasterauszug
  6. Einreichung beim Bauordnungsamt Kerpen

Über 1.400 erfolgreich begleitete Bauanträge zeigen: Vollständige, normgerechte Unterlagen verkürzen die Bearbeitungszeit spürbar. Planeco Building kalkuliert für die Vorbereitung eines vollständigen Antrags in der Regel 14 bis 21 Tage, sofern alle Bestandsdaten zeitnah verfügbar sind. Wer den Bauantrag mit Architekt aus einer Hand plant, spart sich zudem die Abstimmung zwischen mehreren separaten Dienstleistern und behält die Kontrolle über Zeitplan und Budget im Blick.

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FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen einem Grundriss und einer Bauzeichnung für den Bauantrag?

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Ein Grundriss für ein Immobilienexposé zeigt Raumaufteilung und Möblierung, ohne behördliche Vorgaben zu erfüllen. Eine Bauzeichnung für den Bauantrag muss dagegen Maßketten, Wandstärken, Raumnutzungen und Rettungswege im Maßstab 1:100 enthalten – ergänzt durch Schnitt und Ansichten. Für das Bauordnungsamt Kerpen ist nur die normgerechte Bauzeichnung verwertbar.

Darf ein Bauzeichner oder Online-Dienst die Unterlagen für meinen Bauantrag in Kerpen einreichen?

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Nein. In Nordrhein-Westfalen müssen Bauanträge von einer bauvorlageberechtigten Person unterzeichnet werden – in der Regel einem Architekten oder qualifizierten Bauingenieur. Bauzeichner und Online-Dienste können technisch saubere Zeichnungen liefern, dürfen den Antrag aber nicht eigenständig einreichen oder gegenüber der Behörde vertreten.

Was tun, wenn keine verwertbaren Bestandspläne für mein Gebäude in Kerpen vorliegen?

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Zuerst lohnt sich eine Anfrage im Bauaktenarchiv der Stadt Kerpen – dort lagern häufig die zuletzt genehmigten Pläne, auch für ältere Gebäude. Sind dort keine nutzbaren Unterlagen vorhanden, muss ein Architekt ein Bestandsaufmaß vor Ort durchführen und neue Bestandspläne anfertigen. Dieser Schritt ist Voraussetzung für jede weitere Planung und sollte frühzeitig eingeplant werden.