Ein Grundriss aus einer Wohnungs-App reicht nicht aus, um beim Amt für Bauordnung, Vermessung und Geoinformation der Landeshauptstadt Kiel einen Bauantrag einzureichen. Wer für einen Umbau, Anbau oder eine Nutzungsänderung tatsächlich genehmigungsfähige Bauzeichnungen benötigt, muss zwischen einer schnellen Vermarktungsskizze und einer bauamtstauglichen Bauvorlage unterscheiden – und genau hier passieren die meisten teuren Fehler. Dieser Beitrag zeigt, welche Anforderungen Kieler Bauzeichnungen erfüllen müssen, wann alte Pläne noch genügen und wer sie überhaupt rechtsgültig unterschreiben darf.
[[bauantrag]]Grundriss für die Vermarktung oder Bauzeichnung für den Bauantrag: ein entscheidender Unterschied
Viele Online-Dienste erstellen innerhalb weniger Tage optisch ansprechende Grundrisse für Exposés oder Immobilienportale. Für den Verkauf oder die Vermietung einer Wohnung ist das ausreichend. Für einen Bauantrag in Kiel ist es das nicht.
Eine bauamtstaugliche Bauzeichnung muss den Vorgaben der Bauvorlagenverordnung Schleswig-Holstein (BauVorlVO) entsprechen. Diese regelt unter anderem Maßstab, Bemaßung und den Detailgrad der Darstellung. Ein reiner Vermarktungsgrundriss ohne Wandstärken, Raumnutzung und korrekte Maßketten wird vom Amt für Bauordnung, Vermessung und Geoinformation Kiel in der Regel als unvollständig zurückgewiesen. Wer diesen Unterschied vorab nicht kennt, verliert wertvolle Zeit im Genehmigungsprozess.
Was eine bauamtstaugliche Bauzeichnung in Kiel enthalten muss
Nach der BauVorlVO müssen Bauzeichnungen für einen Bauantrag in Kiel mindestens folgende Angaben enthalten:
- Grundrisse aller Geschosse mit Angabe der vorgesehenen Raumnutzung
- Maßstab von mindestens 1:100, bei Baudenkmälern mindestens 1:50
- Vollständige Maßketten: Außenmaße, Innenmaße und Fenster- beziehungsweise Türmaße
- Schnitte mit Geschosshöhen und Dachkonstruktion
- Ansichten aus allen relevanten Himmelsrichtungen
- Konsistenz mit Baubeschreibung, Berechnungen und weiteren bautechnischen Nachweisen
Diese Anforderung an die Übereinstimmung ist kein Detail: Bauzeichnung und Standsicherheitsnachweis müssen exakt zueinander passen, inklusive identischer Positionsangaben. Weichen beide Dokumente voneinander ab, führt das im Prüfverfahren fast immer zu Rückfragen der Behörde.
Alte Baupläne nutzen oder neu erstellen lassen?
Bei Bestandsimmobilien in Kiel stellt sich häufig die Frage, ob vorhandene Pläne aus dem Bauaktenarchiv noch ausreichen. Das Amt für Bauordnung, Vermessung und Geoinformation Kiel gewährt hierfür Akteneinsicht, und archivierte Genehmigungsunterlagen können kopiert werden. Das ist oft die schnellste und günstigste Quelle für Bestandsdaten.
Alte Pläne genügen jedoch nur, wenn:
- der bauliche Ist-Zustand exakt mit der archivierten Zeichnung übereinstimmt
- keine nicht genehmigten Umbauten seit der letzten Genehmigung erfolgt sind
- der Maßstab und die Darstellungstiefe den aktuellen Anforderungen der BauVorlVO entsprechen
- alle bauvorlageberechtigten Unterschriften und Prüfvermerke vorhanden sind
Weicht der reale Zustand vom archivierten Plan ab, etwa durch einen früheren Dachausbau ohne Genehmigung, ist ein Bestandsaufmaß mit neuer Bauzeichnung unumgänglich. Das gilt besonders häufig bei Vorhaben, die im Zuge einer Nutzungsänderung ohnehin eine vollständige Neubewertung der Räume erfordern.
[[banner-klein]]Wer darf Bauzeichnungen für den Bauantrag in Kiel erstellen?
Nicht jeder, der technisch zeichnen kann, darf einen Bauantrag rechtsgültig einreichen. Nach § 71 der Landesbauordnung Schleswig-Holstein müssen Bauvorlagen von einer bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasserin oder einem bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser unterschrieben werden. Bauvorlageberechtigt sind grundsätzlich:
- Architektinnen und Architekten, die zur Führung dieser Berufsbezeichnung berechtigt sind
- Bauvorlageberechtigte Ingenieurinnen und Ingenieure nach dem Architekten- und Ingenieurkammergesetz
- Unternehmen, die unter der fachlichen Leitung einer bauvorlageberechtigten Person zeichnen
Für geringfügige, technisch einfache Vorhaben existieren Ausnahmen von dieser Regel. Wer sich darauf verlässt, ohne die Einstufung durch die Behörde geprüft zu haben, riskiert jedoch, dass der Antrag ins aufwendigere Vollverfahren rutscht. Ein bauvorlageberechtigter Architekt ist deshalb in den allermeisten Fällen der sicherere Weg, insbesondere wenn eine Bauvoranfrage oder Nutzungsänderung ansteht.
Welches Genehmigungsverfahren bestimmt den Aufwand Ihrer Bauzeichnungen
Die Wahl des Entwurfsverfassers entscheidet in Schleswig-Holstein direkt darüber, welches Verfahren zur Anwendung kommt:
- Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren (§ 69 LBO): Regelverfahren für die meisten Bauvorhaben, sofern ein bauvorlageberechtigter Entwurfsverfasser beauftragt ist
- Genehmigungsfreistellung (§ 68 LBO): möglich bei Gebäuden bis 7 m Höhe innerhalb eines rechtskräftigen, qualifizierten Bebauungsplans
- Vollverfahren (§ 67 LBO): Pflicht bei Sonderbauten sowie bei Anträgen ohne bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser
Ein Vorhaben ohne bauvorlageberechtigten Planer landet also automatisch im aufwendigeren Vollverfahren, selbst wenn es inhaltlich einfach wäre. Wer die Verfahrensart vorab klären möchte, kann dies über eine Bauvoranfrage in Kiel verbindlich abklären lassen, bevor die vollständigen Bauzeichnungen erstellt werden.
Was kostet die Erstellung von Bauzeichnungen in Kiel?
Die Kosten richten sich nach Gebäudetyp, Aufmaßaufwand und Umfang der geplanten Änderungen. Als grobe Orientierung:
- Bestandsaufmaß plus Digitalisierung vorhandener Pläne: ab 350,–€ netto
- Vollständiger Satz Grundriss, Schnitt und Ansichten für ein Einfamilienhaus: ab 850,–€ netto
- Umfangreichere Vorhaben mit mehreren Geschossen oder Nutzungseinheiten: entsprechend höher, abhängig von Qualität der Bestandsunterlagen
Hinzu kommen die separaten Verwaltungsgebühren des Amts für Bauordnung Kiel, die nach der Baugebührenverordnung Schleswig-Holstein zeitbasiert berechnet werden und sich vorab nicht pauschal beziffern lassen. Planeco Building kalkuliert die Planungsleistung selbst mit voller Preistransparenz, ohne versteckte Zusatzkosten während der Bearbeitung.
Typische Fehler und ihre Konsequenzen beim Amt für Bauordnung Kiel
Ein Detail wird in vielen Ratgebern unterschätzt: Sind die eingereichten Bauzeichnungen unvollständig oder fehlerhaft und werden fehlende Unterlagen nicht fristgerecht nachgereicht, gilt der Antrag nach § 69 Abs. 5 LBO als zurückgenommen. Das bedeutet laut dem Merkblatt des Kieler Bauordnungsamts nicht nur Verzögerung, sondern die kostenpflichtige Rückgabe des gesamten Antrags an die Antragstellerin oder den Antragsteller.
Häufige Ursachen dafür sind:
- Fehlende oder abweichende Maßketten zwischen Grundriss und Baubeschreibung
- Nicht übereinstimmende Positionsangaben zwischen Bauzeichnung und statischen Nachweisen
- Unterschrift durch eine nicht bauvorlageberechtigte Person
- Katasterunterlagen, die bei der falschen Stelle angefragt wurden: Liegenschaftskarten stammen nicht vom Bauamt, sondern vom Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein beziehungsweise dem Katasteramt Kiel
Eine sorgfältige Vorprüfung der Bestandsunterlagen vor Einreichung verhindert genau dieses Risiko. Bei umfangreicheren Vorhaben lohnt sich zusätzlich der Blick auf die Kosten eines Statikers und die frühzeitige Klärung, wie ein passender Fachplaner zu finden ist, etwa über Statiker finden, damit Bauzeichnung und Standsicherheitsnachweis von Anfang an konsistent bleiben.
Planeco Building hat bundesweit über 1.400 Bauanträge begleitet und kennt die Anforderungen der Kieler Bauaufsicht ebenso wie die formalen Fallstricke der BauVorlVO. Mit einer kostenlosen Erstberatung und einer Bearbeitungszeit von 14 bis 21 Tagen lässt sich für die meisten Kieler Bauvorhaben klären, ob bestehende Pläne genügen oder eine Neuerstellung sinnvoller ist, bevor Zeit und Budget in den falschen Weg fließen.














