Ein Bauantrag in Offenbach am Main wird nur dann bearbeitet, wenn die eingereichten Bauzeichnungen vollständig, maßstabsgetreu und formal korrekt sind. Fehlt eine Maßkette, ist der Bestandsplan veraltet oder stammt die Zeichnung von jemandem ohne Bauvorlageberechtigung, weist das Bauaufsichtsamt der Stadt Offenbach den Antrag zurück – und die Bearbeitungszeit beginnt von vorn. Wer weiß, worauf es bei Grundriss und Bauzeichnungen konkret ankommt, spart genau diese Verzögerung.
[[bauantrag]]Was Bauzeichnungen für das Bauaufsichtsamt Offenbach enthalten müssen
Für einen vollständigen Bauantrag reichen keine dekorativen Grundrisse, wie sie im Immobilienmarketing üblich sind. Das Bauaufsichtsamt Offenbach am Main verlangt bauamtsfähige Bauvorlagen mit klar definierten Bestandteilen:
- Grundrisse aller betroffenen Geschosse im Maßstab 1:100, inklusive Raumnutzung und Möblierungsvorschlag bei Nutzungsänderungen
- Schnitte, die Geschosshöhen, Dachneigung und Deckenaufbauten nachvollziehbar darstellen
- Ansichten aller Gebäudeseiten, insbesondere bei äußerlich sichtbaren Veränderungen
- Maßketten für Innen- und Außenmaße sowie Fenster- und Türöffnungen
- Farbliche Kennzeichnung von Abbruch (gelb) und Neubau (rot) bei Umbauten
Diese formalen Anforderungen sind kein Selbstzweck: Sie ermöglichen es dem Sachbearbeiter, das Vorhaben ohne Rückfragen zu prüfen. Wenn Sie bereits über Bestandspläne verfügen, lohnt sich zunächst eine Prüfung, ob diese aufbereitet oder komplett neu gezeichnet werden müssen.
Zuständigkeit klären: Stadt Offenbach oder Kreis Offenbach?
Ein Fehler, der in der Praxis regelmäßig Zeit kostet: die Verwechslung von Stadt und Landkreis Offenbach. Für Bauvorhaben innerhalb der Stadtgrenzen ist das Bauaufsichtsamt der Stadt Offenbach am Main im Stadthaus, Berliner Straße 60, zuständig. Liegt Ihr Grundstück dagegen im Landkreis Offenbach, etwa in Dreieich, Neu-Isenburg oder Rodgau, ist die Bauaufsicht in Dietzenbach der richtige Ansprechpartner. Die Stadt Offenbach weist diese Abgrenzung offiziell aus.
Diese Unterscheidung betrifft nicht nur die Einreichung, sondern auch, welche Bauzeichnungen Sie überhaupt benötigen: Der Bebauungsplan, die örtliche Stellplatzsatzung und die konkreten Anforderungen an Bauvorlagen können sich zwischen Stadt und Kreis unterscheiden.
Alte Pläne nutzen oder neu erstellen lassen?
Bevor Sie in eine komplette Neuzeichnung investieren, lohnt sich der Griff zum Bauaktenarchiv. Bei vielen Gebäuden in Offenbach liegen dort bereits genehmigte Bestandspläne, die lediglich digitalisiert und auf den aktuellen Stand gebracht werden müssen. Das spart im Vergleich zur kompletten Neuaufnahme oft mehrere hundert Euro.
Eine Neuerstellung wird notwendig, wenn:
- keine verwertbaren Bestandspläne auffindbar sind oder diese den heutigen Bauzustand nicht mehr abbilden
- bauliche Veränderungen seit der letzten Genehmigung nicht dokumentiert wurden (häufig bei älteren Umbauten ohne Nachmeldung)
- die Nutzung sich ändert und dadurch neue Grundrissdarstellungen mit Raumfunktionen erforderlich werden, wie es bei einer Nutzungsänderung regelmäßig der Fall ist
- tragende Bauteile betroffen sind und die Pläne als Grundlage für einen Standsicherheitsnachweis dienen müssen
Wer darf Bauzeichnungen in Hessen erstellen? Bauvorlageberechtigung einfach erklärt
In Hessen dürfen Bauzeichnungen für einen Bauantrag nicht von beliebigen Personen erstellt und eingereicht werden. Der sogenannte Entwurfsverfasser muss bauvorlageberechtigt sein, in der Regel ein Architekt oder ein qualifizierter Ingenieur. Seit dem 11. Juli 2024 gibt es zusätzlich die „mittlere Bauvorlageberechtigung": Sie erlaubt bestimmten Fachleuten, kleinere Vorhaben eigenständig einzureichen, ohne die volle Bauvorlageberechtigung eines Architekten zu benötigen. Die genaue Regelung findet sich in § 67 der Hessischen Bauordnung.
Für Bauherren bedeutet das konkret: Wer Bauzeichnungen ohne entsprechende Berechtigung einreicht, riskiert die sofortige Zurückweisung durch das Bauaufsichtsamt, oft verbunden mit Gebühren, obwohl keine inhaltliche Prüfung stattgefunden hat. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Vorhaben einen vollberechtigten Architekten erfordert oder ob die mittlere Bauvorlageberechtigung ausreicht, klären Sie das am besten vor Beauftragung.
Digitaler Bauantrag in Offenbach: Was das Bauportal Hessen bedeutet
Offenbach am Main gehörte zu den Pilotkommunen für das landesweite Bauportal Hessen (DigiBauG) und erteilte im Dezember 2024 die erste digitale Baugenehmigung. Wie die Stadt Offenbach mitteilt, können Bauherren ihre Anträge seither wahlweise digital über das Bauportal oder weiterhin auf dem klassischen Papierweg einreichen. Das analoge Verfahren bleibt vorerst parallel bestehen.
Für Bauzeichnungen hat das digitale Verfahren praktische Konsequenzen: Dateien müssen in einem bestimmten Format vorliegen und einer festen Namenskonvention folgen, etwa als eindeutig benannte PDF-Datei je Geschoss und Planart. Wer seine Pläne selbst einscannt oder von einem Anbieter ohne Erfahrung mit dem Bauportal erstellen lässt, riskiert, dass die Unterlagen technisch abgelehnt werden, noch bevor sie inhaltlich geprüft wurden.
Kosten für Grundriss und Bauzeichnungen in Offenbach
Die Kosten hängen maßgeblich davon ab, ob bereits Bestandspläne vorliegen oder ein komplettes Aufmaß vor Ort nötig ist. Als grobe Orientierung:
- Digitalisierung vorhandener Pläne: ab 300,–€ netto, abhängig vom Umfang und Zustand der Vorlagen
- Komplettpaket Bauzeichnungen für ein Einfamilienhaus (Aufmaß, Grundriss, Schnitt, Ansichten): ab 850,–€ netto
- Stundenbasierte Abrechnung für komplexere Vorhaben wie Mehrfamilienhäuser oder gemischt genutzte Gebäude: 85,–€ bis 120,–€ netto pro Stunde
Hinzu kommt die behördliche Gebühr für den Katasterauszug beziehungsweise die Liegenschaftskarte, die für den Lageplan benötigt wird. In Offenbach beträgt diese laut städtischer Gebührenordnung 26,–€. Die Details dazu veröffentlicht die Stadt Offenbach auf ihrer Website. Ein genaueres Bild der Gesamtkosten für Ihr konkretes Vorhaben erhalten Sie über eine Kostenaufstellung, die Aufmaß, Zeichnung und gegebenenfalls statische Prüfung zusammen betrachtet.
Ablauf: So entstehen bauamtsfähige Bauzeichnungen
Ein strukturierter Ablauf verhindert die häufigsten Verzögerungen im Genehmigungsverfahren:
- Bestandsprüfung: Anfrage beim Bauaktenarchiv oder bei der vorherigen Eigentümerschaft, ob verwertbare Pläne existieren
- Vor-Ort-Aufmaß: falls keine oder unzureichende Unterlagen vorliegen, Erfassung aller relevanten Maße im Gebäude
- Zeichnungserstellung: Anfertigung von Grundriss, Schnitt und Ansichten im geforderten Maßstab durch einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser
- Formale Prüfung: Abgleich mit den Anforderungen des Bauvorlagenerlasses und, bei digitaler Einreichung, mit den Formatvorgaben des Bauportals
- Einreichung: digital über das Bauportal Hessen oder analog beim Bauaufsichtsamt Offenbach
In der Praxis liegt die Bearbeitungszeit für vollständige Bauanträge bei 14 bis 21 Tagen, bei komplexeren Vorhaben mit Beteiligung mehrerer Fachämter auch länger.
Wann zusätzlich ein Statiker oder Architekt notwendig ist
Bauzeichnungen allein reichen nicht aus, sobald tragende Wände entfernt, Decken durchbrochen oder Dachstühle verändert werden sollen. In diesen Fällen verlangt das Bauaufsichtsamt zusätzlich einen Standsicherheitsnachweis, der auf den Bauzeichnungen aufbaut und die statische Unbedenklichkeit belegt. Ein einfacher Nachweis für ein Einfamilienhaus liegt üblicherweise bei ab 500,–€ netto, komplexere Berechnungen bei Mehrfamilienhäusern entsprechend höher.
Wie Sie einen passenden Fachplaner für Ihr Vorhaben identifizieren, zeigt der Beitrag zum Thema Statiker finden. Wer Bauzeichnungen, Statik und Genehmigungseinreichung aus einer Hand koordinieren lässt, vermeidet Reibungsverluste zwischen den beteiligten Gewerken und behält die Bearbeitungszeit im Blick, statt zwischen mehreren Ansprechpartnern zu vermitteln.














